Einstellung Abblendlicht - LED-Scheinwerfer am Octavia
Hallo,
ich fahre einen Skoda Octavia 3, Bj 2018 mit LED-Scheinwerfern. Die Scheinwerfer haben normalerweise eine Vorneigung von 1,0 % und eine Anbauhöhe von 68 cm.
Daraus würde nach meinem Verständnis eine Leuchtweite linken/waagerechten Teil des Leuchtkegels ca. 60-70 Meter betragen, rechts entsprechend der Asymmetrie etwas weiter.
Beim ersten Service bekam ich das Auto gleich mal mit einer Leuchtweite von gerade mal 45 Metern zurück. Das entspricht quasi Blindflug. Nach einigem Meckern im Autohaus und einer Neueinstellung "in der Toleranz" sind wir jetzt ein wenig weiter.... aber der Lichtkegel ist immer noch recht kurz.
Dazu stelle ich mal ein Bild in den Anhang. Auf dem Bild steht die Fahrzeugnase auf einer ebenen Landstraße direkt an einem Leitpfosten, an der Entfernung der Leitpfosten (50 m) lässt sich ja die Leuchtweite abschätzen.
Kann das jemand beurteilen, ob das so stimmen kann und warum die Scheinwerfer fast immer zu niedrig eingestellt werden? Man kann das auch bei anderen Verkehrsteilnehmern mit modernen Lichtsystemen sehen, dass deren Scheinwerfer auch häufig viel zu tief eingestellt sind. Was bringt mir dann ein hochmodernes Lichtsystem???
Vielen Dank für Eure Meinungen.
20 Antworten
Zitat:
@harzmazda schrieb am 6. Dezember 2022 um 21:10:35 Uhr:
Abblendlicht? Ich würde sagen das Abblendlicht ist zu hoch.
Es ist einfach krass so ein Licht im Gegenverkehr zu haben, wenn noch dazu die Straße nass ist. Meine Frau bekommt Augenkrebs.... sagt sie und hat recht.
Blindflug am LED Scheinwerfer vorbei in der Hoffnung nicht nach links von der Straße abzukommen und das LED Licht im Gegenverkehr zu treffen.
Ich sehe das als Aufrüsten mit Licht zum Nachteil der H4 Funzel. Zumindest wenn der Lichtkegel den Gegner ins Auge trifft, ist es mit der Sicherheit für alle vorbei. Also lasse die Lampen so einstellen, wie es richtig ist.
Ein Augencheck würde sicher helfen. Wie wärs mal, einfach nicht in die Scheinwerfer des Gegenverkehrs zu glotzen?
Zitat:
@manvo schrieb am 7. Dezember 2022 um 12:30:44 Uhr:
Zitat:
@pininhunter schrieb am 7. Dezember 2022 um 11:19:08 Uhr:
Deine Antwort passt auch nicht: Matrixlicht hat nichts mit Abblendlicht zu tun, sondern bezieht sich auf die Ausleuchtung des Fernlichts.
Doch es passt zum Abblendlicht!
Man fährt dann immer mit Fernlicht "Standby".
Über 70 wird das Abblendlicht automatisch "vergrößert" entsprechend der Situation, links, rechts, oben, unten, schräg, voll Fernlicht usw., immer so daß andere nicht geblendet werden.
Nicht zu verwechseln mit automatisch abschaltenen Fernlicht.
40 Meter Leuchtweite ist schon obere Toleranz, der TÜV hatte bei meinem alten Wagen das Licht runtergedreht!
35 m Leuchtweite Abblendlicht = 70kmh (halber Tacho), so sieht es eigentlich aus.
35 Meter ist absolut bescheuert und nicht konform, sorry. Ein gutes Abblendlicht sieht sich bei 50, maximal ca 60 Metern. Bei 35 kannst du genau so gut 5 Kerzen an die Haube kleben. So reicht das Licht nicht mal bis zum nächsten Leitpfosten. Das ist absolut gefährlich und ebenfalls bei Nässe erst recht.
Wenn du dich gerade neben eines Leitpfosten befindest, dann ist das Licht optimal. So wie die Scheinwerfer vorher waren, waren sie zu hoch. Ich weiss das, weil ich momentan einen Octavia bei mir habe mit zu hohen Scheinwerfern, siehe Bild (ca 70 Meter bei 0% Steigung)
Und jene die das Gefühl haben, auf dem ersten Bild des Themenstarters sei das Licht zu weit, wissen nicht wo von sie reden.
Ich verstehe manche Aussagen hier nicht! Wenn die Scheinwerfer korrekt eingestellt sind, nach gesetzlichen und Herstellervorgaben, dann passt es. Wer herum motzt in Sachen Gegenverkehr, schaut halt nicht direkt in die entgegen kommenden Scheinwerfer hinein. Eine Ausleuchtung bei freier Strecke von nur ca. 35m halte ich bei LED-Scheinwerfern auch für zu gering.
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Zitat:
@Turboleberkas schrieb am 2. Januar 2025 um 11:03:08 Uhr:
Ich verstehe manche Aussagen hier nicht! Wenn die Scheinwerfer korrekt eingestellt sind, nach gesetzlichen und Herstellervorgaben, dann passt es. Wer herum motzt in Sachen Gegenverkehr, schaut halt nicht direkt in die entgegen kommenden Scheinwerfer hinein. Eine Ausleuchtung bei freier Strecke von nur ca. 35m halte ich bei LED-Scheinwerfern auch für zu gering.
Bei 100km/h Ausserorts fährt man 27.7m pro Sekunde. Kritisch wenn man nur 35m weit sieht 😁
Wenn bei dem Auto nach Werksvorgaben 1% Neigung in der Grundeinstellung ein zu stellen sind (das steht manchmal auch auf dem Scheinwerfer selbst), dann ist es so.....und dann ergeben sich genau voraus und für die Gegenverkehrspur bei einer Scheinwerfermittelpunktshöhe von z.b. 70cm eben 70m max. Leuchtweite bzw. Entfernung der Hell-Dunkelgrenze vom Scheinwerfer auf der ebenen Straße.
Ob das irgend jemand passt oder nicht, spielt dabei keine Rolle.....so ist das Fz halt amtlich zugelassen worden. Ansonsten kann man sich ja beim KBA beschweren....
Mit nur 35m Leuchtweite ( bei max. Stellung der LWR...) vor dem Fz wäre das Fz falsch eingestellt und das ist auch beim TÜV normalerweise nicht anders.
Dass HU-Prüfer z.Teil unterschiedliche Sichtweisen haben, ist nicht unbekannt.
Ich hatte zuletzt beim Motorrad einen jungen Dekra-Prüfer, der zwar kein Problem damit hatte beim Licht selbst Hand an zu legen, mit meiner niedrigeren Einstellung (das waren definitiv mehr als 35m...), die ich selbst eingestellt hatte und mit der ich sehr gut klar komme, nicht einverstanden war und auf die vorgeschriebenen minus 1,5% bestand.
Momentan haben einige Skoda Enyaqs mit einfachem LED-Abblendlicht mit defekten LWR zu tun und das bewirkt, dass diese normal in der untersten Stellung sind und das Abblendlicht, deshalb nur ca 20-30m weit leuchtet.
Diese Fz sind "eigentlich" nicht fahrbereit, dürfen daher "eigentlich" gar nicht benutzt werden und einige Werkstätten haben sich deshalb erst einmal, weil es selbstverständlich immer noch keine ernsthafte Lösung gibt (simply clever...wäre gut), dazu durchgerungen, die Grundeinstellung deutlich nach oben zu korrigieren, so dass die Leuchtweite in der untersten LWR-Stellung einigermaßen stimmt.
Wegen dieser Unfähigkeit seitens des Simply-Clever-Herstellers gibt es offenbar schon einige Beschwerden beim KBA.