Einschätzung Auffahrunfall
Hallo,
auf dem Rückweg von Urlaub ist mir einer bei Stauende auf Autobahn hinten draufgefahren .
Bin ca. 100 km/h gefahren, ich konnte noch abbremsen, der hinter mir hat es leider nicht mehr geschafft.
Er hatte A4 und konnte auch nicht weiter fahren, musste abgeschleppt werden.
Bei mir sieht man nicht viel, die Heckklappe schließt nicht mehr richtig und die Spaltmasse passen nicht mehr.
Alles bisschen verzogen.
Würde gerne eure Meinung zu den Schaden hören…
67 Antworten
Die Schadenshöhe bewegt sich bestimmt im höheren 4- stelligen Bereich. Bei mir waren es ca. 8000€ mit Gutachterkosten. Anwaltkosten außen vor. Allerdings musste nur die Heckklappe lackiert werden. Sie passte noch.
Hallo ins Forum,
Zitat:
@MTBer schrieb am 31. Juli 2022 um 19:18:22 Uhr:
Unbedingt Rechtsanwalt. Sonst werden Sie von der gegnerischen Versicherung über den Tisch gezogen . . .
Rechtsanwalt braucht man nicht automatisch, sondern nur wenn's Ärger gibt.
Aus den Bildern kann man leider nicht wirklich viel sehen. Klar ist schon einmal: Heckschürze komplett neu, was schon fast 2.000 EUR sind.
Leider wird's darunter heftig weitergehen, da sind ziemlich sicher die Crashboxen durch. Wenn Du Pech hast, noch der Querträger hinten, die Heckklappe und ggf. sogar etwas von der Hinterachsaufhängung (wenn eine AHK verbaut ist, dürfte die auch was abbekommen haben). Wenn's ganz blöd läuft, haben auch noch die Seitenteile durch Abstützen etwas mitbekommen. Genaueres sieht man nur von unten und wenn die Heckschürze runter ist. Ich vermute mal grob, dass es unter 6.000 nicht wirklich abgehen wird, fünfstellig ist aber im blöden Fall auch drin.
Viele Grüße
Peter
Zitat:
@SignumFan schrieb am 31. Juli 2022 um 20:01:27 Uhr:
Zitat:
@Bruno_Pasalaki schrieb am 31. Juli 2022 um 19:53:23 Uhr:
Warum unbedingt RA? Über Tisch gezogen? Wie das?
1. wenn die Schuldfrage eindeutig ist (fahrender Pkw fährt auf stehenden Pkw auf) man einen eigenen Gutachter nehmen darf (je nach Schadenhöhe usw.)
2. die gegnerische Versicherung natürlich versucht, weniger zu bezahlen (nicht negativ gemeint bzgl der gegnerischen Versicherung, aber das ist eben im Geschäftsleben so)
3. Anwalt, da man sich dann um nichts kümmern muss, Ausfall, Ersatzfahrzeug, Wertminderung ! etc. klärt dann der Anwalt und das ist immer besser, als wenn man selbst mit seinem halbjuristischen Wissen (da reichen auch ein paar Semester im Betriebswirtschaftsstudium nicht aus) hier versucht zu handeln zumal es sich oben ja nicht um einen kleinen Kratzer handelt.
1. Das hat nichts mit Schadenshöhe zu tun. Grundsätzlich steht dir als Geschädigten ein Anspruch auf freier Gutachterwahl. Kostenvoranschlag bei MB ist kein Gutachten!
2. Für ein Fahrzeug was lückenlos in der Herstellerwerkstatt die Indpektionen/Wartungen erhalten hat muss auch der hohe Verechnungsatz von der Versicherung übernommen werden.
3. Steht alles im Gutachten.
Zudem wenn der TE eine Abtretung an die Werkstatt vornimmt muss er sich auch um nichts kümmern.
Ein Anwalt macht ganz am Anfang keinen Sinn.
Zitat:
Ein Anwalt macht ganz am Anfang keinen Sinn.
Dem ist sachlich nichts hinzuzufügem.
Aber wir sind in Deutschland.
Und die Typen die als Kinder plärrten: " das sag ich alles meiner Mama", kommen heute mit : " Sie hören von meinem Anwalt!!!"
Unschön, aber leider in unserer Gesellschaft sehr verbreitet. Man sollte die Rechtschutzversicherungen extrem verteuern.....
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Das hat mit der Rechtsschutzversicherung nichts zu tun. Als Geschädigter kann man auf Kosten des Unfallverursachers bzw. dessen Haftpfichtversicherung einen Anwalt beauftragen. Weil die Abwicklung nicht ohne ist, ist das auch gut so.
Zitat:
@delvos schrieb am 31. Juli 2022 um 22:34:48 Uhr:
Das hat mit der Rechtsschutzversicherung nichts zu tun. Als Geschädigter kann man auf Kosten des Unfallverursachers bzw. dessen Haftpfichtversicherung einen Anwalt beauftragen. Weil die Abwicklung nicht ohne ist, ist das auch gut so.
Dem ist nichts hinzuzufügen!
Meine letzten zwei Unfälle - schuldlos - haben mich demütig werden lassen. Früher war ich auch der Ansicht: ich brauche keine Polizei (ich weiß, die Polizei klärt keine Schuldfrage) und keinen Rechtsanwalt.
Einmal habe ich 14 Monate um mein Geld prozessiert - davon durfte ich zehn Monate lang den Wagen nicht einmal reparieren lassen. Er musste im verunfallten Zustand bleiben.
Einmal Fahrerflucht mit Zeugen. Da hat die gegnerische Versicherung den Schadensregulierungsbetrag um €800 gekürzt, weil das Fahrzeug bereits 12 Jahre alt sei und wollte mir darüber hinaus die Reparatur in einer 50 km entfernten Werkstatt vorschreiben.
Nur noch: Polizei, Werkstatt meines Vertrauens, Gutachter, Rechtsanwalt!
Zitat:
@OM403 schrieb am 31. Juli 2022 um 22:16:05 Uhr:
[/quote
Zitat:
Ein Anwalt macht ganz am Anfang keinen Sinn.
[/quoteMan sollte die Rechtschutzversicherungen extrem verteuern.....
Ich habe 3 Juristen im Bekanntenkreis. Das Problem sind weniger unsinnige Klagen, sondern vielmehr Firmen, Handwerker, Dienstleister, Versicherungen, … die „nicht leisten wollen“ und es drauf ankommen lassen.
Mein letzter unverschuldeter Unfall 2017 wurde von der gegnerischen Versicherung (HUK) perfekt reguliert.
- Anruf von der Schadensstelle bei mir zur Klärung weiterer Details.
- Vorschlag der Versicherung, zum nahegelegen Mercedes Vertragshändler (nicht mein Händler) zu Fahren incl. Zusage für ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug (hier W205 für S204)
- bei Ankunft in der Werkstatt lag der Reparaturauftrag mit Kostenübernahmeerklärung seitens der HUK schon vor
- Reparatur wurde perfekt ausgeführt (Es waren nur Lackarbeiten erforderlich)
- Zum Abschluss gab es noch ein Garantiezertifikat über 10 Jahre auf die Lackarbeiten von der HUK.
Und das alles ohne Polizei, RA und ext. Gutachter.
So kann es auch geben. 😉
Zitat:
@C320TCDI schrieb am 1. August 2022 um 09:34:54 Uhr:
Mein letzter unverschuldeter Unfall 2017 wurde von der gegnerischen Versicherung (HUK) perfekt reguliert.- Anruf von der Schadensstelle bei mir zur Klärung weiterer Details.
- Vorschlag der Versicherung, zum nahegelegen Mercedes Vertragshändler (nicht mein Händler) zu Fahren incl. Zusage für ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug (hier W205 für S204)
- bei Ankunft in der Werkstatt lag der Reparaturauftrag mit Kostenübernahmeerklärung seitens der HUK schon vor
- Reparatur wurde perfekt ausgeführt (Es waren nur Lackarbeiten erforderlich)
- Zum Abschluss gab es noch ein Garantiezertifikat über 10 Jahre auf die Lackarbeiten von der HUK.Und das alles ohne Polizei, RA und ext. Gutachter.
So kann es auch geben. 😉
Wahrscheinlich gehen ja auch 9 von 10 Fällen so. Aber wenn Du den einen Krüppel erwischt, hilft das alles nichts.
In meinem Fall (Unfallflucht) war die HUK ebenfalls gegnerische Versicherung. Vielleicht spielt auch eine Rolle, wie der Schadenssachbearbeiter drauf ist. Der eine reguliert nach Schema und geht um 16:15 h entspannt nach Hause. Der andere möchte beweisen wie gut er ist.
Wozu bin ich denn versichert? Ich nehm doch den Anwalt nicht nur weil es "evtl." ein Rechtsproblem gibt. Ich nehm den Anwalt, weil ich unverschuldet geschädigt wurde und ich mich nicht zig Stunden mit irgendwelchen Dumpfbacken herumärgern will, bis das Auto wieder so aussieht wie vor dem Unfall. Der Anwalt ist für mich ein Dienstleister, der meine Interessen vertritt. Mal ein Fall, wo ich Beifahrer war.
Wir stehen vor einer roten Ampel in der Stadt bei Regen, es war Nacht. Es fährt uns einer hinten drauf, weil er auf der glatten Fahrbahn gerutscht ist. Fall war (für uns) eindeutig. Nach 2 Wochen ruft mich mein Bekannter an, wir müssen beide zur Polizei eine Aussage machen. Es hat sich herausgestellt, dass das Auffahrauto vom Verursacher nur ausgeliehen war und dieser behauptet hatte, dass wir um die Spur zu wechseln rückwärts gefahren sind und dann auf ihn aufgefahren wären. Nach dieser Erfahrung, wickle ich Schäden nur noch über den Anwalt ab.
Ja und so hat jeder seine Erfahrungen. Wo man direkt einen Anwalt nehmen sollte ist wenn man gesundheitliche Ausfälle hat. Da sind die Versicherungen immer schnell mit reduzieren bzw. abweisen.
Zitat:
@Bruno_Pasalaki schrieb am 1. August 2022 um 21:23:25 Uhr:
Wo man direkt einen Anwalt nehmen sollte ist wenn man gesundheitliche Ausfälle hat. Da sind die Versicherungen immer schnell mit reduzieren bzw. abweisen.
Das selbe machen die Versicherungen auch bei Sachschäden und "unser" Geschädigter hat min. einen Schaden um die 10.000€.
Hallo ins Forum,
beim 212er hatte ich 3x unverschuldet Fremdkontakt. Es hängt da viel am Versicherer und weniger am Unfallgegner.
- 1. Treffer: Am parkenden Fahrzeug linken Spiegel abgefahren und Elektrolytflüssigkeit auf Motorhaube und Fahrertür (Schädiger einsichtig, hat sich sogar selbst bei der Polizei gemeldet). Schaden insgesamt ~3.500. Mit der Direktversicherung gab's nur Ärger, da sie trotz Freigabe die Reparatur nicht fristgerecht gezahlt haben und auch der Gutachter wurde nicht gezahlt. Ab zum Anwalt und dann dauerte es nochmals 3 Wochen, am Ende ging's auch vor Gericht, weil man die Wertminderung der Nachlackierung (der 212er war <1 Jahr) nicht zahlen wollte. Wurde dann für die Versicherung teuer, weil das Gericht noch einen Gerichtsgutachter einspannte.
- 2. Treffer: Unfall im fließenden Verkehr (Vorfahrt aus Parkplatz nicht beachtet, Treffer mit ca. 30 km/h mittig in Verursachererfahrzeug); Sachlage auch klar und Verursacher einsichtig. Schaden insgesamt ~21.500 EUR. Abwicklung völlig unproblematisch, Unfall war am Freitag, am Dienstag lag das Vorabgutachten vor, Reparaturfreigabe am Mittwoch (noch vor dem endgültigen Gutachten, was erst am Freitag da war) und am Donnerstag war die Wertminderung samt Schadenspauschale bereits überwiesen. Auch die weitere Abwicklung war problemfrei, es wurde sogar ein Mietwagen (im S-Klassebereich) angeboten als sich die Fertigstellung verzögerte (Lackierung war im ersten Anlauf nicht ganz sauber) und ich wegen Urlaubs einen Mietwagen brauchte (vorher wollte ich keinen, da ich nichts Großes vor hatte und meinen Elchi ja auch noch habe).
- 3. Treffer: Unfall im Parkplatzbereich (ich stand, weil einer rangierte) mit rückwärts Reinfahren in die hintere Tür. Schaden ~4.500, Schädiger massiv uneinsichtig (ich brauchte die Polizei, da er den Namen nicht rausrücken wollte) und natürlich erfolgte auch keine Meldung bei der Versicherung. Die wollte erst gar nicht, weil der Schädiger sich nicht gemeldet hat. Nach einmal freundlich Anfauchen, lief's dann auch problemfrei durch.
Von daher kann man dies pauschal nicht sagen und immer gleich die Anwälte beauftragen muss auch nicht sein. Dies macht's nur unnötig teuer (trifft uns alle, da die Beiträge dann hochgehen), sondern nur, wenn's nötig ist. Nach meiner Erfahrung ist dies eher bei den Direktversicherern als bei den normalen Versicherern der Fall. Etwas Anderes kann noch gelten, wenn ein ausländisches Fahrzeug (non-EU) betroffen ist oder wenn's einen Personenschaden gibt, weil's da komplizierter wird.
Viele Grüße
Peter
Man sollte den Aspekt des Wertverlustes bei unverschuldeten Unfällen nicht aus den Augen verlieren.
Mir ist vor ein paar Jahren an einer Ampel stehend hinten einer auf meinen S205 drauf gefahren. Hatte telefoniert und zu spät gebremst, Idiot, 6T Euronen Schaden. Der Wertverlust des FZes wurde vom Gutachter m.E. zu gering eingeschätzt. Ich konsultierte einen Anwalt für Verkehrsrecht in meiner Kreisstadt, rein zufällig auch hoher und bekannter Funktionär beim ADAC, der für mich einen höheren Wertverlust erstritt.
Beratungen kosten zwar, klar aber man hat nicht mehr den Eindruck der Benachteiligung. Wer blickt da schon noch durch, außer ein Fachanwalt.