Einschätzung Unfallschaden - Fremdfahrzeug
Moin moin,
Einmal unaufmerksam und so schnell kann es gehen… meine Frau ist letzte Woche einem Fahrschulwagen hinten drauf gefahren. Soweit eigentlich kein doller Unfall.
Lediglich die AHK und die Stoßstange(Siehe Bilder) haben sich berührt. Der Schaden für den weißen Golf liegt bei 500€, als dann aber der Kostenvoranschlag des fahrschulautos kam wurde ich misstrauisch. Die ganze Anhängerkupplung soll getauscht werden. Wollte deswegen hier mal nach fragen ob es Erfahrungen gibt. Ob das alles so richtig sein kann…
Vielen Dank schonmal im Voraus für euer Wissen.
P.S. Ich poste das mal hier weil ich mit meinem 400d hier die Leute kenne und schätze 🙂
45 Antworten
Alles klar danke dir 🙂
Ähnliche Themen
Es kann durchaus sein, dass eine bewegliche AHK nach einem Auffahrunfall getauscht werden muss. Es könnte ja ein Schaden an der Aufhängung/Mechanik entstanden sein, auch wenn man es oberflächlich nicht sieht.
Ich würde den Schaden eh über die Haftpflicht laufen lassen.
Ggf. drückt die Versicherung dem geschädigten noch eine Mitschuld auf weil die AHK offensichtlich ohne Grund ausgefahren war (Stichwort "Schadensminderungspflicht) und mindert die Erstattungssumme.
Als Privatperson wird das sicher schwierig.
Je nach Versicherung kannst Du dann am Jahresende die gezahlte Schadenssumme übernehmen und so den Rabatt retten.
Ein Grund, warum ich meine AHK nach Gebrauch immer sofort wieder einfahre.
Aber vor allem mach ich das aus optischen Gründen 😉
Zitat:
@C320TCDI schrieb am 21. Juli 2022 um 10:37:12 Uhr:
Es kann durchaus sein, dass eine bewegliche AHK nach einem Auffahrunfall getauscht werden muss. Es könnte ja ein Schaden an der Aufhängung/Mechanik entstanden sein, auch wenn man es oberflächlich nicht sieht.Ich würde den Schaden eh über die Haftpflicht laufen lassen.
Ggf. drückt die Versicherung dem geschädigten noch eine Mitschuld auf weil die AHK offensichtlich ohne Grund ausgefahren war (Stichwort "Schadensminderungspflicht) und mindert die Erstattungssumme.
Als Privatperson wird das sicher schwierig.Je nach Versicherung kannst Du dann am Jahresende die gezahlte Schadenssumme übernehmen und so den Rabatt retten.
Ja. Unbedingt über die eigene Haftpflichtversicherung abwickeln. Die wird möglicherweise einen Gutachter fordern. Und dann weiß man, ob die Forderung berechtigt ist oder nicht.
Wie mein Vor-Poster schon schrieb, kann man den eigenen Schadensfreiheitsrabatt durch Nachzahlung retten. Die Versicherung berechnet, bis zu welcher Schadenshöhe das wirtschaftlich sinnvoll ist.
Alles vielen Dank euch für die Infos. Ich werde das so dann mit der Versicherung probieren. Dann natürlich mit dem Hinweis, dass ein Gutachter von Vorteil wäre
Freu dich nicht zu früh über eine Kostensenkung durch einen Gutachter. Die HUK z.B. zahlt lieber einen Haftpflichtschaden bis zu 5000€ netto, der lediglich aufgrund eines Gutachters seitens des Geschädigten errechnet wurde, bevor sie selbst einen teuren Gutachter losschicken. War mal bei uns so. Bemerkenswert: die HUK gab uns am Telefon zu, dass sich hier der Geschädigte eindeutig bereichert, weil er den Kratzer an seiner Stoßstange eh nicht reparieren lässt, aber dazu noch den kompletten Austausch der LED-Scheinwerfer ersetzt bekommt (welcher natürlich ebenfalls tatsächlich nicht getauscht wurde) Letzterer war auch nicht durch unseren kleinen Parkrempler beschädigt worden, weil der wesentlich höher als unsere Stoßstange war. Aber was willst machen, wenn deine eigene Versicherung lieber zahlt, als dass sie der Sache nachgehen? Wir haben es dann aus Bequemlichkeit akzeptiert, auch weil wir einen HUK-internen „Rabattschutz-Retter“ im Vertrag haben. Der Haken: bei einem Versichererwechsel würde dann das dicke Ende kommen……
Mir ist auch mal jemand auf meine E-Klasse leicht aufgefahren. Auch da musste lt. MB die Anhängerkupplung getauscht werden weil ein Schaden nicht auszuschließen war wegen der beweglichen Teile. Wurde auch von der gegnerischen Versicherung akzeptier
Kein Gutachter lässt die Kupplung dran bei Auffahrunfall, schon mehrfach erlebt egal wie schwer der Bums war….da übernimmt doch keiner die Garantie, dass nicht doch irgendeine Schraube einen Schaden genommen hat und dann evtl Jahre später der Wohnwagen, Pferdeanhänger oder sonst was abfliegt…
Würde ich für meinen Wagen/Anhänger auch nicht mehr ruhigen Gewissens haben wollen….
Bei einem Tiguan eines guten Bekannten war der gleiche Fall eingetreten.
Ein kaum sichtbarer Schaden durch einen Auffahrunfall auf die ausgefahrene
Anhängerkupplung des Tiguan. Lt. Aussage von der VW-Werkstatt sollte auch
hier die schwenkbare Anhängerkupplung komplett erneuert werden, da evtl.
Schäden nicht auszuschließen seien. Somit für den Unfallverursacher eine sehr
teure Angelegnheit. An der ausgebauten Anhängerkupplung waren keine Unfallspuren
zu erkennen.
Hallo ins Forum,
der Tausch der AHK ist m.E. plausibel.
Auch Mercedes schreibt den Kompletttausch vor, wenn die Kupplung einen Treffer bekommen hat und zwar egal ob der Treffer draußen passiert ist oder ob der Treffer im eingefahrenen Ruhezustand war. Wenn die AHK betroffen ist, muss getauscht werden.
Bei solchen sicherheitsrelevanten Teilen sind die Regelungen recht schnell zum Tausch. Bei Mercedes reicht es z.B. auch, wenn Fahrwerksteile Fremdberührung (Boden, Stein etc.) hatten und auch nur ein Schlarrer in der Oberfläche geblieben ist.
Von daher sehe ich hier nicht nicht, warum die AHK ein Problem wäre. Interessanter ist tatsächlich die Frage, ob sich durch die grundlos ausgefahrene Kupplung ein Mitverschuldensanteil ergibt, da sie schadenserhöhend wird. Auch der Eigenschaden ist durch die Kupplung ja höher ausgefallen als es beim Berühren der Stoßfänger allein der Fall gewesen wäre. Je nach Restgeschwindigkeit (die hier wohl nicht sehr hoch war), hätte es sogar ganz knapp ohne Berührung ausgehen können, so dass es dann sogar ursächlich sein könnte.
Viele Grüße
Peter
Hallo zusammen,
Zitat:
@Timbow7777 schrieb am 21. Juli 2022 um 10:20:04 Uhr:
Du kannst einen Moderator anschreiben und ihn um eine Anpassung bitten.
ich war dann mal so frei ... .
Viele Grüße
Peter
MT-Moderation
Das mit dem knapp ohne Berührung finde ich auch interessant! Sind ja doch 5-10cm weniger Abstand zwischen Stoßstange und Stoßstange