Einsatz für Kleinkram in der Reserveradmulde
Ich habe seit ein paar Wochen einen Golf VI mit Pannenset.
Da ich nicht viel von diesem Zeug halte und in Zeiten von ADAC und Mobilitätsgarantie auch ein Not-oder Ersatzrad als überflüssig ansehe, möchte ich das Pannenset rausschmeißen und den Raum in der Reserveradmulde anders nutzen.
Etwa zur Aufbewahrung des Verbandkastens, Warndreiecks, einer Dose Öl usw.
Gibt es irgendwelche Einsätze mit Fächern, ähnlich diesen Schaumgummiteilen für Gölfe mit Laderaumerhöhung, die man in die Mulde einsetzen kann?
Oder muß ich das originale Styroporteil zuschneiden?
Vielen Dank,
Mauser
Beste Antwort im Thema
Hallo Mauser98,
wenn das mal eine kluge Entscheidung ist?
Nach fünf Jahren ohne Reifenschaden erwischte es mich 2009 gleich 2 mal. Beim ersten Schaden hatte ich mit dem Pannenset auch wenig Erfolg. Alle 2-3 km war ein nachpumpen erforderlich.
Aus diesem Grund, habe ich ein Notrad nachgerüstet und beim zweiten Schaden, war ich, abends gegen 23 Uhr, innerhalb 20 min wieder fahrbereit.
Mobilitätsgarantie u. ADAC, sind meiner Ansicht nach, da keine wirkliche Alternative. Ob es aber etwas anderes, als den Werkzeugträger gibt, kann ich dir nicht sagen, dürften auch nicht viele sein, die diesen Gedanken verfolgen.
Gruß
28 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von golfgerd
Also gibs da auch ein Gesetz zu
willst du das nicht oder kannst du das nicht verstehen?!
ich frage dich die ganze zeit doch schon nach diesem angeblichen gesetz!
und wenn du etwas behauptest, solltest du dies schon belegen können, wenn du schon die frechheit besitzt anderer leute geschreibsel als blödsinn abzustempeln......
Zitat:
So viel dazu wer hier dummes Zeug rumsülzt....
außer deinem
"ein kumpel dessen freund von dem der hund die ehemaligen besitzer"kam von dir doch bisher NICHTS produktives zum thema, wo du auch nur ansatzweise belegen kannst das ein ersatzrad oder ein pannenset vorschrift wären und es für das nicht-vorhandensein punkte gibt!
Zitat:
Geh in deine Ecke weiter spielen... 😁
merkst du eigentlich nicht wie lächerlich du dich mit deinem verhalten machst, das man normal nur von kleinkindern kennt?!
die machen das nämlich genauso wie du.....behaupten iwas, und wenn sie merken das sie im unrecht sind versuchen sie vom thema abzulenken.....soviel dann mal zum thema "spielen".....
ansonsten rate ich dir, dich mal näher mit der fzv, der stvzo und dem bundeseinheitlichen tatbestandskatolog zu befassen, damit du nun endlich mal fakten auf den tisch legen kannst, die dein "wissen" bestätigen, bevor du dich hier immer weiter aufs dünne eis rauswagst!
dein stammtischgefasel und das aus deinem sandkasten bringen hier keinen wirklich weiter!
ich muß jetzt arbeiten... 😁
ich streite mich mir dir nachher weiter
Mir ist auch kein Gesetz, dass das Vorhandensein von Reserverädern in der Bundesrepublik voraussetzt. Ich weiß das ein Reserverad nicht vorgeschrieben ist, ob das aber generell auch auf Pannensets etc. zutrifft ist mir nicht bekannt.
so jungs, jetzt erst mal streit beenden und auf ein
ordentliches niveau zurückkommen !!
hab gerade bei den freundlichen grün/blau uniformierten
angerufen.
folgende aussage:
ersatzrad, notrad, pannenhilfset ist in deutschland nicht
vorschrift. also kein busgeld.
ausnahme:
hat dein fahrzeug einen platten und du kannst es auf grund
fehlender pannenhilfe ( ersatzrad usw.) nicht aus dem gefahrenbereich
entfernen oder behinderst andere verkehrsteilnehmer und die
freundlichen kommen vorbei gibt es 40 teuronen zu gewinnen.
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Zitat:
Original geschrieben von JOE 666
ausnahme:
hat dein fahrzeug einen platten und du kannst es auf grund
fehlender pannenhilfe ( ersatzrad usw.) nicht aus dem gefahrenbereich
entfernen oder behinderst andere verkehrsteilnehmer und die
freundlichen kommen vorbei gibt es 40 teuronen zu gewinnen.
auch das ist schwachsinn, da hierzu die rechtsgrundlage
(wie gesagt, weder ersatzreifen noch pannenset sind vorschrift....und was keine vorschrift ist......und dann auch nicht vorhanden ist...kann auch nicht sanktioniert werden)fehlt!
da hättest du direkt nach der entsprechenden tatbestandsnummer fragen sollen! die dir der polizist aber nicht nennen kann, da es eine solche nicht gibt!
das liegenbleiben wegen einer reifenpanne (bzw. explizit, weil kein ersatzrad mitgeführt wird!) ist im gegensatz zum liegenbleiben wegen kraftstoffmangel nicht vorhersehbar.....40€ gäbe es (selbst wenn es strafbar wäre), dafür auch nicht, da es sich lediglich um ein verwarngeld handelt und so 20€ bzw. mit schädigung anderer 35€ fällig werden.....
Zitat:
Original geschrieben von golfgerd
Entweder Notrad oder Pannenset,ohne irgendwas gehts nicht,da freut sich sonst die Polizei... 😉Gruß
Es gibt keine Pflicht ein Reserverad odert ein Reifendichtmittel mit zu führen.
Zitat:
Original geschrieben von StefanSch123
Vor allem wenn man ins Ausland fährt, z.B. Italien, Tschechien, Kroatien etc. Hier ist ein Notrad meiner Ansicht nach die beste Variante. Auch in der Nacht an abgelegenen Orten, kann man in kurzer Zeit ein neues Rad montieren und ohne fremde Hilfe weiterfahren.Zitat:
Original geschrieben von Waeller5
Hallo Mauser98,
wenn das mal eine kluge Entscheidung ist?Nach fünf Jahren ohne Reifenschaden erwischte es mich 2009 gleich 2 mal. Beim ersten Schaden hatte ich mit dem Pannenset auch wenig Erfolg. Alle 2-3 km war ein nachpumpen erforderlich.
Aus diesem Grund, habe ich ein Notrad nachgerüstet und beim zweiten Schaden, war ich, abends gegen 23 Uhr, innerhalb 20 min wieder fahrbereit.
Mobilitätsgarantie u. ADAC, sind meiner Ansicht nach, da keine wirkliche Alternative. Ob es aber etwas anderes, als den Werkzeugträger gibt, kann ich dir nicht sagen, dürften auch nicht viele sein, die diesen Gedanken verfolgen.
Wenn man Glück hat, passiert viele Jahre nichts, aber wenn es passiert, möchte man doch dafür gerüstet sein.
Nun, ich fahre nicht allzu oft ins Ausland, vielleicht alle zwei Jahre einmal und wenn dann fast nie weiter als nach Österreich oder Südtirol.
Dafür extra ein Notrad anzuschaffen erscheint mir irgendwie überflüssig.
Zitat:
Original geschrieben von elviras
Hier noch ein Bild von einem Golf mit vollwertigen Ersatzrad.Kosten für die Nachrüstung:
1K6 863 463G 1BS Kofferraumbelag für Reserverad mit Fahrbereifung 46,35 €
1K6 858 857B Füllstück für Kofferboden links 15,71 €
1K6 858 858C Füllstück für Kofferboden rechts 15,71 €
1K6 863 459T 9B9 Abdeckung für Schlossträger 21,90 €
Dazu kommt noch das Reserverad!
Hinzu kommen dann noch ein Ersatzrad, ein Wagenheber und ein Radmutternschlüssel und dann ist man alles in allem bei 200 €.
Danke.
Ich habe gleich das vollwertige Ersatzrad bestellt, daher waren mir die weiteren Preise nicht bekannt!
Zitat:
Original geschrieben von JOE 666
so jungs, jetzt erst mal streit beenden und auf ein
ordentliches niveau zurückkommen !!hab gerade bei den freundlichen grün/blau uniformierten
angerufen.folgende aussage:
ersatzrad, notrad, pannenhilfset ist in deutschland nicht
vorschrift. also kein busgeld.ausnahme:
hat dein fahrzeug einen platten und du kannst es auf grund
fehlender pannenhilfe ( ersatzrad usw.) nicht aus dem gefahrenbereich
entfernen oder behinderst andere verkehrsteilnehmer und die
freundlichen kommen vorbei gibt es 40 teuronen zu gewinnen.
Das ist so nicht richtig.
Der neu eingeführte Absatz 3a des § 2 StVO sagt:
"Bei Kraftfahrzeugen ist die Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen. Hierzu gehören insbesondere eine geeignete Bereifung..."
In der Praxis heißt das, wenn Du aufgrund falscher Bereifung etwa Sommerreifen bei Schnee steckenbleibst und eine Straße blockierst, wird Dich die Polizei zur Kasse bitten.
Von Ersatzrädern, Pannensets usw. steht da nichts.
Zitat:
Original geschrieben von Mauser98
Nun, ich fahre nicht allzu oft ins Ausland, vielleicht alle zwei Jahre einmal und wenn dann fast nie weiter als nach Österreich oder Südtirol.
Dafür extra ein Notrad anzuschaffen erscheint mir irgendwie überflüssig.
Tja, wenn du nicht ins Ausland fährst dann brauchst du auch kein Notrad. Wenn ich ich fast nur in der Stadt fahre, brauche ich logischerweise auch kein Reserverad.
Zitat:
Original geschrieben von Mauser98
Hinzu kommen dann noch ein Ersatzrad, ein Wagenheber und ein Radmutternschlüssel und dann ist man alles in allem bei 200 €.Zitat:
Original geschrieben von elviras
Hier noch ein Bild von einem Golf mit vollwertigen Ersatzrad.Kosten für die Nachrüstung:
1K6 863 463G 1BS Kofferraumbelag für Reserverad mit Fahrbereifung 46,35 €
1K6 858 857B Füllstück für Kofferboden links 15,71 €
1K6 858 858C Füllstück für Kofferboden rechts 15,71 €
1K6 863 459T 9B9 Abdeckung für Schlossträger 21,90 €
Dazu kommt noch das Reserverad!
Was ist denn mit Abdeckung für Schlossträger gemeint? Und wie viele cm verliere ich an Kofferraum, wenn ich nur das Pannenset habe? Habe etwas von 10 cm gehört, kommt das hin, bzw. weiß es jemand ganau? Ich bräuchte den Platz für ein Reserveradmulden-Sub und wollte mich daher vorher informieren, ob die Aufstockung mit den Füllstücken ausreichend wäre 🙂
Gruß
Alex
Mag jemand mal auf die Frage des Threaderstellers antworten oder wenigstens zum Thema zurückkehren? Gibt es einen Einsatz für die Reserverradmulde um Kleinkram zu verstauen?
Zitat:
Original geschrieben von falloutboy77
Mag jemand mal auf die Frage des Threaderstellers antworten oder wenigstens zum Thema zurückkehren? Gibt es einen Einsatz für die Reserverradmulde um Kleinkram zu verstauen?
Was verstehst du unter Einsatz? Hier hast du im ETKA 7 alle möglichen Teile gelistet.