Einparkunfall
Letzte Woche ist mir jemand beim Einparken in meine 13 Tage neuen Golf gefahren. Ich selber habe es nicht gesehen, aber eine Frau die es beobachtet hatte, machte mich darauf aufmerksam, das mein Wagen ca. 10 cm zurückgeschoben wurde. Da wurd mir schon ganz anders. Ich stand in einer Parkbox (bin vorwärts reingefahren). Der gute Mann der gegen mein Golf gefahren ist, kam ebenfalls von vorne und fuhr (Gegenüberliegend) so das die Autos Schnauze an Schnauze standen. Der Mann ist wohl einfach wieder weggefahren und einen Zettel zu hinterlassen oder zu warten. Die nette Dame hatte sich aber das Nummernschild aufgeschrieben.
In der Parkbox konnte man sehr schön sehen dass, das Auto wirklich 10cm zurückgeschoben wurde (1. Gang war eingelegt), weil es jetzt über den Markierungsstreifen stand.
Als ich vorne geguckt hatte was am Auto ist, musste ich erstaunlicherweise erst genau suchen um etwas zu finden. Es war nur zu sehen, dass das Nummernschild eingedrückt war, sonst war anscheind alles ok.
Danach bin ich dann zum Freundlichen. Er sollte nachgucken ob noch mehr kaputt sei. Es war aber bis auf das zerdellte Nummernschild absolut nichts zu sehen. Der Freundlich bestätigte dann, dass wirklich nur das Nummerschild kaputt sei, und erklärte mir das sich das Blech wohl zurückformt.
Die Freude war natürlich sehr groß, das sonst nichts weiter am Wagen war.
Der Golf scheint wirklich einiges auszuhalten. Auch mit dem Getriebe war alles bestens.
30 Antworten
würde ich auch machen , ich meine hätte er einen Zettel hinterlassen oder so wäre das was anderes aber einfach wegfahren nenenen , hätteste aber warscheinlich gleich machen müssen das dürfte nun nicht mehr gehen
Warum sollte das nicht mehr gehen? Ich denke die Verjährungsfrist ist noch nicht abgelaufen. Die beträgt bei solchen Sachen glaub ich 3 Monate. Also hin und anzeigen. Wer weiss wie oft ihm das noch bei anderen passiert. Vielleicht war er ja auch schon bei der Polizei und hat den Schaden gemeldet.
Haste wenigstens die Adresse der Dame, damit der Typ das nicht abstreiten kannst und du eine Zeugin hast??
Gruß Matze
Zitat:
Original geschrieben von Gülff-Poowwwa
würde ich auch machen , ich meine hätte er einen Zettel hinterlassen oder so wäre das was anderes aber einfach wegfahren nenenen , hätteste aber warscheinlich gleich machen müssen das dürfte nun nicht mehr gehen
Ein Zettel zählt im rechtlichen Sinne gar nicht... Der Unfallverursacher muss 15 Min. am Unfallort warten und dann die Polizei verständigen, sofern der Besitzer innerhalb der Zeit nicht zurückkommt.
Was spricht dagegen, dass eine Anzeige 1 Woche später erstattet wird???
Ich hatte da eigentlich genau so wie ihr gedacht. Bin auch sofort zur Polizei. Wollte eine Anzeige machen. Der Polizist meinte aber das ich mich erst mit dem Besitzer in Verbindung setzen solle. Er hat mir seine Adresse gegeben mit Tel. Zudem meinte er das Fahrerflucht sehr hart bestraft wird. Im Falle das ich mich nicht mit dem Besitzer einige könne, soll ich halt nochmal zur Polizei kommen und dann halt ne Anzeige machen.
Die Adresse von der netten Dame hatte ich natürlich. Incl. Telefonnummer. Zudem sicherte sie mir zu auch evtl. vor Gericht auszusagen.
Es kam dann aber alles ganz anders. Ich meldete mich bei dem Herrn der den Schaden verursacht hatte. Witzigerweise hat dieser einen Weinladen 😁
Er war am Telefon natürlich sehr erschrocken, entschuldigte sich gleich ein paar mal dafür und meinte das er beide Beine Amputiert hätte und er vor kurzen noch in der Fahrschule war um das Autofahren neu zu erlernen. Das er mein Auto angefahren hatte, hatte er laut eigener Aussage nicht bemerkt. Ihm war es auch sehr peinlich. Wir einigten uns dann auf eine Summe und das Geld hat er 1 Tag später persönlich bei mir abgeben incl. 6 Flaschen Wein.
So kann es auch kommen. Gut das ich keine Anzeige gemacht habe. Der Mann war wirklich sehr nett und irgendwie tat er mir leid wegen seiner noch frischen Amputation. So hatte ich mehr davon und er auch.
Jetzt muss ich mir halt ein neues Nummernschild besorgen. Kann man ein neues Nummernschild nur holen, wenn man gleichzeitig sein altes abgibt, oder geht das auch anders? Die im Autohaus haben gesagt es nur ginge, wenn ich direkt mein altes abgebe zur Verwertung.
Hallo,
das einer das nicht merkt, wenn er nen anderen Wagen 10 cm verschiebt, ist absolut unglaubwürdig....
nett aber denn doch, wie er den Schaden wieder gut gemacht hat.
Verkehrsunfallflucht verjährt erst nach zwei Jahren.
Ein Verkehsunfall liegt aber erst vor, wenn der Sachschaden über 50 Mark - äh jetzt über 25 Euro liegt, wenn sie die Grenze in letzter Zeit nicht gar erhöht haben.
Wenn Du ein frisches Kennzeichen willst, mußt Du zum Schildermacher, der druckt dir ein neues. Damit gehst Du dann zur Zulassungstelle und läßt es neu (ver-) siegeln (AU und Zulassungssiegel).
Fahrzeugschein dabei nicht vergessen.
Das alte mußt Du dort vor Ort in der Zulassungstelle entsiegeln (lassen). Damit stellen die sicher, daß Du nicht mehr als zwei "amtliche" Kennzeichen hast....
Noch Fragen??
MfG Uwe
Gut, hätte ich es drauf ankommen lassen, dann wären es über 25 € geworden. Weiß gar nicht was ein Kennzeichen kostet?! Die bei der Polizei meinten so um die 12 €. Das nachgucken hat VW kostenlos gemacht, obwohl das ja eigentlich auch bezahlt werden müssen.
Zitat:
Original geschrieben von Nobbi1980
Weiß gar nicht was ein Kennzeichen kostet?!
Meist bekommen die Händler vom Schildermacher die Dinge zum halben Preis.
Man könnte den Schildermacher fragen, was er für die Schilder haben will. Beim Straßenverkehrsamt nehmen nur ein paar cent für die neuen Siegel.
Dann frag'ste den 🙂, nach seinem Preis. Dann machste das, was billiger ist....
Hat auch mal son Fall mit meinem Golf IV! Da war der Fahrer von dem andern Wagen noch da und hatte auch schon die Polizei verständigt!
Als meine Freunde und Helfer dann kamen fühlten die sich wohl grad bei ihrer McDonalds-Pause gestört und ham erstmal nur gesagt, dass das ja nich so schlimm wäre und sich das gar nicht lohnen würde das aufzuschreiben!
Aber ich war mir da nich so sicher, weil mein Auto bis an die Bordsteinkante nach hinten geschoben worden war, also auch mindestens 10 cm und mein Nummernschild richtig eingedrückt war und wie ich zugeben muss immer noch is!
Wollts halt nich glauben, dass da nichts is, weil das echt schlimm aussah und man ja immer hört, dass sich da irgendwas verzieht oder so!
Naja, als mir dann mein Freundlicher bestätigt hat, dass da nichts is hab ich den anderen Fahrer auch nich weiter belästigt, aber man weiß ja nie!
Hab mir gedacht besser erstmal von der Polizei aufnehmen lassen, wenn dann doch nichts is, umso besser!
@Nobbi1980
Da hast du im endeffect ja richtig schwein gehabt mit der ganze sache 😁.
Zitat:
Original geschrieben von HeikoHamm
Ein Zettel zählt im rechtlichen Sinne gar nicht... Der Unfallverursacher muss 15 Min. am Unfallort warten und dann die Polizei verständigen, sofern der Besitzer innerhalb der Zeit nicht zurückkommt.
Was spricht dagegen, dass eine Anzeige 1 Woche später erstattet wird???
Die 15min sind viel zu kurz.
Man soll eine angemessene zeit warten und das sind mindestens -ACHTUNG- 2 stunden.
So hat es uns ein anwalt bei der fahrlerschule beigebracht und so unterrichte das auch 😉.
Gruss
Maik
Also mir ist es mit 1/4 Std beigebracht worden, was ich auch für sinnvoll erachte, da man schließlich nie wissen kann, wo sich der Halter für wie lange aufhält. 2 Stunden sind m. E. für niemanden zumutbar. Ich persönlich würd nach 15-30 Min. der Polizei Bescheid geben, fertig.
Hab übrigens beim googlen ein paar Infos gefunden:
Infos
die rechtsprechung sieht so aus:
angemessene zeit warten und dann SOFORT selbstanzeige bei der polizei (geht auch telefonisch). zettel wird sowieso nicht mehr akzeptiert, gilt dann trotzdem als fahrerflucht. als angemessen wird eine zeit von 15 minuten angesehen