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Einbruch - Heckscheibe eingeschlagen - zahlt die Versicherung auch Lackschäden?

VW Golf 6 (1KA/B/C)

Moin zusammen,

bei mir wurde schon wieder ins Auto eingebrochen, habe den Wagen eben von VW abgeholt, die neue Scheibe ist drin, alles soweit ok.
Leider musste ich aber auch feststellen das durch die Glassplitter Steinschlagähnliche Beschädigungen im Lack sind. Die "Krater" sind fühlbar, ein per Hand wegpolieren wird glaube ich nicht funktionieren, der Freundliche hat gesagt das dass jetzt als Teilkaskoschaden weil Glas etc. eingestuft wird, mir ist das eigenttlich relativ egal, meine SB ist bei beiden Kaskoarten gleich hoch.

Nun ist die Frage: Zahl die Versicherung sowas? Kann ich selbst irgendwas tun? Fotos habe ich schon gemacht (siehe Anhang) und an die Versicherung geschickt.

Der Schaden war am Heck, beidseitig an den Hutablagenseilen waren Löcher in der Scheibe.

Lackieren sollte natürlich die letzte Wahl sein, wenn es aber sein muss würde ich sogar dem zustimmen.

Klar hat der Wagen Mikrokratzer, um die kümmere ich mich aber jeden Sommer per Hand.

Vielen Dank vorab🙂

20160502-192045
20160502-192008
20160502-191943
+1
Beste Antwort im Thema

Sofern kein mitversichertes Fahrzeugzubehör entwendet wurde, kein ersatzpflichtiger Diebstahlschaden, der aus der Teilkasko reguliert werden kann. Der (auch versuchte) Diebstahl muss sich auf das Fahrzeug und seine mitversicherten Teile beziehen. Ein Paket Tempo gehört nicht dazu. Heckscheibe wird erstattet, da Glasbruch. Lackschäden nur über Vollkasko.

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Zitat:

@phaetoninteressent schrieb am 4. Mai 2016 um 20:17:23 Uhr:


wenn du dann noch nachweisbarkeit fett machst - volle zustimmung

man muss sich klar werden das der versuchte diebstahl durchaus auch versichert ist.
nur diese eben zu beweisen wird schwierig bzw. ohne zeugen aussichtslos. mir fehlt zumindest die fantasie :-)

Ich stelle Dir mal eine "Fangfrage" Phaeti.
Du bekommst eine Schadenmeldung mit dem Inhalt, Scheibe eingeschlagen, Lackschaden und eine Packung Tempo Tücher entwendet.
Hatte ich in der Praxis.
Wie würdest Du hinsichtlich der Regulierung des Lackschadens entscheiden?

Wenn die Tempos fest mit dem Fahrzeug verbunden waren, ist doch alles klar.

Nein, als ein Diestahl gilt auch, wenn bewegliche Sachen aus dem KFZ gestohlen sind, es müssen keine festverbauten Sachen sein.
Nur eben, dass sie nicht über die TK reguliert werden.

Zitat:

@gammoncrack schrieb am 4. Mai 2016 um 21:10:12 Uhr:


Wenn die Tempos fest mit dem Fahrzeug verbunden waren, ist doch alles klar.

Einbruchdiebstahl liegt vor, ob die entwendete Sache mitversichert ist, ist egal.
Es bleibt in jedem Falle bei einem Einbruchdiebstahl.

Zitat:

@germania47 schrieb am 4. Mai 2016 um 21:08:25 Uhr:



Zitat:

@phaetoninteressent schrieb am 4. Mai 2016 um 20:17:23 Uhr:


wenn du dann noch nachweisbarkeit fett machst - volle zustimmung

man muss sich klar werden das der versuchte diebstahl durchaus auch versichert ist.
nur diese eben zu beweisen wird schwierig bzw. ohne zeugen aussichtslos. mir fehlt zumindest die fantasie :-)

Ich stelle Dir mal eine "Fangfrage" Phaeti.
Du bekommst eine Schadenmeldung mit dem Inhalt, Scheibe eingeschlagen, Lackschaden und eine Packung Tempo Tücher entwendet.
Hatte ich in der Praxis.
Wie würdest Du hinsichtlich der Regulierung des Lackschadens entscheiden?

damit fängst du aber nichts.

Ich kann ja nicht bei der Frage, ob etwas versichert ist oder nicht davon ausgehen, dass der VN falsche Angaben in der Schadenmeldung macht.

Edit - Um die Frage noch zu beantworte: Wenn etwas - meinetwegen auch die Packung Tempo - nach dem Einbruch entwedet ist die versicherte Gefahr Einbruch(&😉Diebstahl erfüllt. Der Schaden wäre zu regulieren.
Wenn der VN dann bei der Falschangabe jedoch erwischt wird ist der Strafttatbestand des Betruges ebenfalls erfüllt.

Das ist aber nur der Theorie geschuldet.
Mir ist kein Fall bekannt, wo der Diebstahl von Tempotüchern als Vortäuschung einer Straftat angeklagt wurde.

Hallo zusammen,

Habe jetzt einen Termin beim Gutachter bekommen. Mir ist halt wichtig das der Zustand vor dem Einbruch wiederhergestellt wird, sprich auch diese für andere Personen "kleinen kaum sichtbaren Pickelchen" sollen möglichst verschwinden weil sie seit, bzw. aufgrund des Einbruches entstanden sind.

Sofern kein mitversichertes Fahrzeugzubehör entwendet wurde, kein ersatzpflichtiger Diebstahlschaden, der aus der Teilkasko reguliert werden kann. Der (auch versuchte) Diebstahl muss sich auf das Fahrzeug und seine mitversicherten Teile beziehen. Ein Paket Tempo gehört nicht dazu. Heckscheibe wird erstattet, da Glasbruch. Lackschäden nur über Vollkasko.

Absolut richtig. So steht es den AKB. Ich wollte mich hier auf keine Diskussion einlassen.

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