EIN TAG BEIM "FREUNDLICHEN" ODER WIE VERGEUDE ICH MEINE ZEIT......
Hallo,
wollte euch meine Erfahrung heute nicht vorenthalten:
Hab heute bei meinem V8 eine Motorspülung durchführen lassen beim "unfreundlichen". Der Ausdruck ist deshalb so gewählt, da ich heute einen KD Termin hatte und im Vorfeld einiges abgeklärt hatte (vor 2 Wochen!!!) was gemacht werden soll. Das war unter anderem: Schlüßel programieren, Keyless go überprüfen,Reparaturhistorie ausdrucken, Motorspülung mit Ölwechsel durchführen+Montage SLN+überprüfen LS vom Soundsystem.
Stand brav um halb neun beim KD und mußte erstmal feststellen das keiner eine Ahnung von ner Motorspülung hat. Die dachten ich will ne Motorwäsche machen, hab jedoch ausdrücklich Spülung gesagt. Kein Waschadditves Öl beim Freundlichen und der "nette" Servicemann meinte zudem noch, das es beik VW nicht angeboten wird und auch niemand danach fragt. Außerdem wäre es sowieso nicht nötig. Auf meine AUssage das ich bereits vor 2 Wochen schon im Vorfeld den Umfang der KD Maßnahmen besprochen habe und auch ausdrücklich eine Spülung vereinbart hatte (Habs damals sogar erklärt!) nur Schulterzucken und dei Aussage: Dann wurd halt da was mißverstanden.
Da ich ja sonst nichts zu tun habe bin ich selbst zu ATU gefahren und hab das Reinigungsöl von LM gekauft. Die Dame am Tresen wußte auf meine Frage nach nem Motorreinigungsöl sofort bescheid und wußte nach üperprüfen im PC auch genau wieviel Öl ich für meinen V8 brauche. Tja manche Tresen"Damen" haben halt mehr Ahnung als ein Servicemitarbeiter von VW.
Als ich dann um halb zehn wieder mit dem Reiniger im Servicebereich stand, war mein netter "Servicemann" grad auf Probefahrt. An meinem Auto wurde noch nichts gemacht, denn man müßte ja sonst 2 mal in die Halle fahren aus welchen Gründen auch immer.
Ein Mann in Anzug fragte mich obe er mir helfen könne und ich überreichte ihm den Reiniger und erklärte was zu tun sei.
Um 14.00 Uhr rief mich der nette Kundendienstmann an und teilte mir mit: Bei den Lautsprecher könne man jetzt nicht nachsehen da ja die Türverkleidungen entfernt werden müssen und das so lange dauert. Das Nummernschild könne nicht montiert werden, da man ja die Stoßstange dazu abbauen müßte??!!? (WARUM ENTZIEHT SICH MEINEM VERSTAND?)
Man würde mein Fahrzeug jetzt fertig machen und mich dann anrufen.
Ich war da schon auf 180 und fuhr ne viertel Stunde Später zum Freundlichen. Auf dem Parkplatz angekommen sah ich mein Auto aus der Halle fahren. Ein Mechaniker saß drin und es machte ihm sichtlich Spaß mit Karacho auf dem Parkplatz zu fahren und immer schön den Motor hochdrehen zu lassen. Dabei beschleunigte er und bremste dann akut ab um zu parken. Als er ausstieg meinte er zu einem anderen der draußen stand man höre ja den Motor doch schön.
Noch so ein toller Eindruck.......aber sollte noch nicht alles sein:
Drinnen angekommen erfuhr ich dann noch das ein Ausdruck der Historie im Moment nicht möglich sei. Keyless wurde nicht erwähnt auch nichts gemacht. SLN ebenfalls aus oben genannten Gründen. Lautsprecher überprüfen auch nicht, ebensowenig wie schlüßel programmieren.
Auf der Rechnung standen dann 103,-Euro für die Spülung. Öl selbst mitgebracht+Motorinnenreiniger.
Ich war stocksauer und wollte nur noch raus. Beim Bezahlen an der Kasse ging dann auch nichts mehr, weil ich böser Mensch nur einen 500,-EURO Schein dabei hatte und man diesen nicht wechseln konnte weil grad die Kasse abgeschöpft wurde.....Ich mußte also nochmal selbst zur Bank fahren um diesen zu wechseln....
Gegen 16.00 Uhr Nachmittag war ich fertig. Effektiv wurde ein Ölwechsel mit Spülung gemacht. Aufwand schätzungsweise ca 1 Stunde.
Ich werde dieswen VW Händler nie wieder aufsuchen!!!! Würde dort nicht einmal ein gebrauchtes Dreirad kaufen selbst wenn sie mir dafür noch was zahlen wenn ichs nehme.
So Ärger ist raus und nun gehts weiter einen neuen "Freundlichen" zu suchen der sich um meinen Dicken kümmert. DAs traurige ist, der oben geschilderte Fall war beim größten Stützpunkt hier in der Region. Dachte das wär seriös......
War dann auf dem Rückweg bei meinem Hausmechaniker von ner freien Werkstatt der echt nen super Ruf hat und sich top auskennt und alles erklärt was er machen will und was bringt. ZUM Montieren Nummernschild meinte er ich könne ihm nächste Woche das Fahrzeug vorbeibringen. Stoßstange muß nicht runter, dafür gibt es keinen Grund. ZUr Spülung meinte er, das biete er auch an und es bringt ne Menge. MAnn sähe es einem Motor auch an ob da gespült wurde oder nicht. Zu meinem weiteren Schilderungen schüttelte er nur den Kopf und grinste....
Schön wenn die Markenhändler Werbung machen, man soll das Fahrzeug zu ihnen bringen zwecks "Service" aber diesen kann dieser VW-Stümper definitiv nicht bieten.
Grüße an alle
PS: Könnt auch mal gerne eure Eerfahrungen posten, egal ob positiv oder Negativ. Können ja nicht alle so mieß sein oder??
85 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von dickschiffuser
....ist wie immer im Leben:
Zum verarschen braucht es immer Zwei:
- einer , der verarscht und einer , der sich verarschen lässt....Dann solltet ihr nur aufhören mit dem Rumgenöle und Rumgejammere. Wenn ihr euch jeden Tag im Geschäftsleben "Grimms Märchen" auf die Nase binden lasst , dann versteh ich auch nicht ganz , wie ihr dann zu einem Phaeton gekommen seid.... .dsu
@guano: du scheinst Komunationsprobleme mit deinem Freundlichen oder überhaupt zu deinen Werkstattleuten zu haben, so wie sich deine Beiträge lesen , wirst du deine immer wieder geschilderten "Schwachpunkte" noch in 100 jahren haben , zumindestens aber auch bei Mercedes und BMW.Denn mit einem "selbstreparierenden Auto" hat VW bisher nicht geworben , da muss ich WOB dann mal in Schutz nehmen.
Weißt du, grade weil ich mich im Geschäftsleben schon immer so aufregen muss und jeden Tag den Leuten die Gebrüder Grimm austreibe will ich mich nicht auch noch mit dem Hersteller meines Luxuswagens auseinandersetzen!
Warum soll ich da als Käufter um Selbstverständlichkeiten betteln?
Ich weiß ja nicht wie du das so handhabst, fährst du immer gleich mit 2 Advokaten zur Inspektion 😁 ?
Also ich schreibe hier generell nur die Hälfte rein, die andere Hälfte ist nicht für die Öffentlichkeit bestimmt!
Was meinst du wie oft ich den Bossen der Autohäuser schon mit Rechtsanwälten gedroht habe!
Kannst gern mal bei einem grossen Autohaus in Wolfsburg anrufen, denke mal das die nen richtig dicken Hals auf mich haben!
Aber nun nochmal Klartext!
Es geht nicht darum, dass ich nicht weiss, wie ich mit Waffengewalt den Krieg gewinnen kann!
Nur wem nützt der Einsatz von Atomwaffen? Leidtragend wären wir dann alle!
Und es gibt ja wohl auch noch einige positive Beispiele, wo es von Anfang an auch ohne Granatwerfer und Zimmerflack geht!
Und deshalb schreibe ich hier meine Beiträge!
Und nu dreh mir mal bitte keinen Strick daraus, dass ich auch mal gerne selber am Auto Hand anlege!
Mache das nunmal gern und möchte auch ein wenig die Technik verstehen!
Und mal ganz ehrlich:
Für jemanden der es Tag für Tag schafft seinen Geschäftspartnern Grimms Märchen auszutreiben sollte es doch wohl eine Kleinigkeit sein, mal die MFA aus der Mittelkonsole zu schrauben! 😛
@DSU
Verstehs nicht falsch was ich hier schreibe, will dich nicht persönlich angreifen! Du bist eine Bereicherung für dieses Forum und so soll es auch bleiben!
Nur gehe ich eben auch davon aus, dass VW hier auch mitliest! Und wenn ich damit nur erreiche, dass die Herren sich mal ein wenig mehr Gedanken und Ihren "Service" machen, dann habe ich schon das erreicht was ich eigentlich will!
Guano
Zitat:
Original geschrieben von v1mbrt
Recht auf (einseitige) Aenderung ist schon Teil vom original Vertrag, also gueltig.
Ich weis ja nicht , wie das in den Niederlanden gehalten wird , aber hier ist es ganz und gar nicht so.
Zitat:
Original geschrieben von guano30
Und meine Anlagen oben sind der Grund , warum ich solche Sachen für einige "schlecht bediente" Forumsfreunde hier poste , und nicht um DIR krumm zu kommen.Zitat:
Original geschrieben von dickschiffuser
Und nu dreh mir mal bitte keinen Strick daraus, dass ich auch mal gerne selber am Auto Hand anlege!.....Nur gehe ich eben auch davon aus, dass VW hier auch mitliest!
Übrigens: VW weis , das sie rechtlich mit ihrer einseitigen Kündigung vor Gericht NULL Aussicht auf Erfolg haben würden. Vielleicht ist dem einen oder anderem schon mal aufgefallen , das VW es bisher keinem schriftlich gegeben hat , das der Airportservice gestrichen sei..... ok ? Es wird nur mündlich von den VIP -Damen weggequasselt....
Weist du , v1mbrt, ich kümmer mich explizit um dieses Thema schon etwas länger.....
Du bist da "aufm Holzweg" . Ausserdem hies das zu lösende Problem in diesem thread "Phaeton Ersatzwagen". Und wer den nicht bekommt ists selber schuld....schönen abend noch!
dsu
Zitat:
Original geschrieben von dickschiffuser
Ich weis ja nicht , wie das in den Niederlanden gehalten wird , aber hier ist es ganz und gar nicht so.Zitat:
Original geschrieben von v1mbrt
Recht auf (einseitige) Aenderung ist schon Teil vom original Vertrag, also gueltig.
laube im Holland ist dass gleich wie im D.
Deine Brochure (das Vertrag) steht "Anderungen vorbehalten, stand 06/2002". Dass heisst einfach dass jeder der dieses Vertrag akseptiert damit einverstanden ist dass VW Aenderungen macht. Einfach doch, unanhaengig vom D oder NL.
Aber man kan ja immer so lange mit den VW Leuten "reden" biss du einfach bekomst wast du Anforderst. Dass heisst nicht das du Recht dazu hattest. Es wird einen Moment kommen dass man "Nein" sagt. 😁
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Schönen Abend allerseits.
Hab ich das jetzt richtig gelesen, mir steht tatsächlich ein Phaeton als Leihwagen
zu? Beim BJ 5.2003? Denn mein 😎 erzählt mir immer wieder das einem das nur die
ersten 4 Jahre zusteht und dann auch nur einem Neuwagenkäufer. Da mein Bordbuch
nicht vollständig ist konnte ich das nicht nachschlagen.
Da mein Dicker am MO zum 6 oder 7 mal schon wieder zum Nachbessern in der
Werkstatt ist wäre ich froh wenn mir das einer von euch nochmal bestätigen könnte
bevor wir wieder nen Fox bekommen.
Muss auch sagen das ich hier im theard bisher die besten Informationen über den
Dicken bekommen habe bei Händler und Mechaniker bei mir in der Gegend hab ich immer das Gefühl mit Fischen zu reden wenn es um den Dicken geht.
Gruss Andreas
Zitat:
Original geschrieben von pastoors
Schönen Abend allerseits.
Hab ich das jetzt richtig gelesen, mir steht tatsächlich ein Phaeton als Leihwagen
zu? Beim BJ 5.2003? Denn mein 😎 erzählt mir immer wieder das einem das nur die
ersten 4 Jahre zusteht und dann auch nur einem Neuwagenkäufer. Da mein Bordbuch
nicht vollständig ist konnte ich das nicht nachschlagen.
Da mein Dicker am MO zum 6 oder 7 mal schon wieder zum Nachbessern in der
Werkstatt ist wäre ich froh wenn mir das einer von euch nochmal bestätigen könnte
bevor wir wieder nen Fox bekommen.
Muss auch sagen das ich hier im theard bisher die besten Informationen über den
Dicken bekommen habe bei Händler und Mechaniker bei mir in der Gegend hab ich immer das Gefühl mit Fischen zu reden wenn es um den Dicken geht.
Gruss Andreas
Naja genau das meine ich ja!
Und was soll ich dann machen wenn ich keine weitere Info habe?
Mich wie ein kleines Kind auf den Rücken werfen und anfangen zu brüllen?
Jetzt bin ich ja schlauer.............Beim nächsten mal gibts Ärger wenn ich keinen Dicken als Leihwagen bekomme!
Guano
Hab grad noch mal nachgeschaut:
In meinem Leasing Vertrag ( Volkswagen Leasing Kundenbetreuung aus Braunschweig ) steht geschrieben: „Wir danken für Ihre Bestellung vom XX.XX.XXXX. Sie wird ausgeführt nach den der in Bestellung zugrunde liegenden Leasing-Bedingungen. Es gelten die Vertragsbestandteile des Leasingangebotes vom XX.XX.XXXX .“
Als erstes möchte in an dieser Stelle einmal festhalten , das weder im „Volkswagen Leasing Bestellschein“ , noch in den „Leasing-Bedingungen für Geschäftsfahrzeuge“ das Wort „Phaeton“ bzw. „Mobilitätsgarantie“ oder „Phaetonservice“ erwähnt wird. 😰
Was jedoch die Sache wasserdicht werden lässt , ist das mein Verkäufer die „Phaeton-Mobilitätsgarantie“ handschriftlich als Vertragsbestandteil bei der Bestellung eingetragen hat und das ich eine Bestätigung der PerfektCar-Pro mit genau definierten Leistungen schriftlich vorliegen habe ; obwohl sie ja eigendlich nichts damit zu tun haben dürfte , da ja PerfektCarPro was mit Reparaturgewährleistungen zu tun hat und wir ja hier über SERVICELEISTUNGEN sprechen. 😕
Auch sonst kommt in meinen Unterlagen die Definitionen und Inhalte zu „Garantie“ oder „Gewährleistungen“ oder „Kulanz“ ( außer im Zusammenhang mit dem Leasing ) absolut nicht vor. ( Frage: An welcher Stelle steht bei Euch das 2Kleingedruckte für Garantiedauer und Inhalte ...?)
Somit sind bei mir folgende Leistungen in meiner Bestellung Vertragsbestandteil, da als Anlage im Leasingvertrag : 😉
Auszug :
Mit dem Hol und Bring Service fängt der Kundendienst für Ihren Phaeton immer dort an, wo es Ihnen am besten passt. Ob zu Hause oder im Büro - ein Anruf genügt und Ihr Wagen wird kostenlos abgeholt und wieder zurückgebracht.
Der Phaeton Hol und Bring Service. Service in jeder Lebenslage. 100% Mobilität. So lange Sie Ihren Phaeton fahren.
Zusätzlich zu den umfangreichen Leistungen der LongLife Mobilitätsgarantie von Volkswagen stehen Ihnen als Phaeton Fahrer weitere spezielle Dienste zur Verfügung.
Nutzen Sie die umfangreichen Leistungen: Viele attraktive Dienste stehen Ihnen als Phaeton Fahrer damit im In- und Ausland zur Verfügung:
- Vertragspartner in über 20 europäischen Ländern
- Pannenhilfe daheim und unterwegs inklusive Abschleppdienst
- bis zu 5 Hotelübernachtungen für Sie und Ihren Beifahrer
-ärztliche Hilfe, Rechtsbeistand und Dolmetscherdienste
Die Phaeton Mobilitätsgarantie. Service in jeder Lebenslage.
Weiterhin erhalten Sie folgenden Anspruch beim Kauf Ihres Phaeton auf :
- Die Phaeton Mobilitätsgarantie
- Der Phaeton Airport-Service
- Das individuelle Phaeton Bord-Handbuch
- Das Buch zum Auto
- Die herstellergestützte Not & Dienstzentrale mit Verkehrs- und Wetterinformationen
- Gutscheinbuch für Gottfried-Schulz Kunden
Also, egal wieviel ich jetzt auch noch suche und weiterlese. Es steht weder etwas davon , das gewisse Leistungen der Mobilitätsgarantie und Phaeton-Service nach 4 Jahren entfallen, noch das man sich als Ersatzwagen mit einem Polo zufrieden geben muss .
Es wurde bis Mitte 2007 mit dem vollständig oben aufgeführten Leistungen beim Kauf eines Phaetons geworben und hingewiesen und zum Kauf überzeugt.
Vor nicht allzu langer Zeit hatten wir hier das Thema ja schon mal und da wurde von einem Produkt gesprochen , das die werbetextlichen Inhalte nicht halten konnte, was zur Folge hatte , das das Produkt komplett vom Markt genommen werden musste , egal was in der Kaufbeschreibung stand. Und das ist auch der Grund , warum man es in WOB auf eine Klage nicht ankommen lassen würde und bei stoischen Anfragen den Dienst weiterhin leistet.
Des weiteren hatte ich ja oben Auszüge aus der vollmundigen VW Werbung gepostet. Der Passus : Änderungen vorbehalten bezieht sich auf die Werbebrochure und nicht auf Vertragsinhalte, das schreibt VW sogar in jedes Faltblättchen für Bedienungsanleitung und Radiopass. (v1mbert: Wenn das so wäre , könnt ich ja auch einseitig beschliessen , das ich nur noch die Hälfte der Leasinggebür bezahle oder die doppelte Anzahl von Kilometern auf den Tacho bring.....)
Also, wer sich jetzt noch abwimmeln lässt , ist selber schuld.
Hoffe dem Forum gedient zu haben.
Grüße
dsu
Moin dsu,
an dieser Stelle einmal im Namen vieler Phaeton-Fahrer vielen Dank für deine Mühe und deine Argumentation(shilfe), die sicher zumindest klarstellend und erhellend wirken kann.
Ich schreibe das auch in dem Wissen, dass hier eine Reihe von Phaeton-Eignern mitlesen, die weder registriert sind, noch je ein Wort geschrieben haben.
Mir selbst hast du jedenfalls geholfen; nicht zum ersten Mal übrigens. Danke!
Grüße aus Hamburg
Björn
ebenfalls ineressant zu wissen für alle Fätoneigner, die beim Service >fremdgehen< bzw. entsprechendes vorhaben:
Die Mobilitätsgarantie mit allen oben genannten Vergünstigungen ist nicht mit dem Kauf für immer erworben, sondern gilt maximal für zwei Jahre und wird im Regelfall durch den Longlifeservice BEI VW !!!! um weitere maximal zwei Jahre verlängert. Findet also innerhalb dieser zwei Jahre kein Service BEI VW statt, erlischt diese Mobilitätsgarantie. Sie würde sich aber ab dem nächsten Service BEI VW wieder verlängern.
Das muss man auch erst einmal wissen.
Zitat:
Original geschrieben von Fätonologe
ebenfalls ineressant zu wissen für alle Fätoneigner, die beim Service >fremdgehen< bzw. entsprechendes vorhaben:
Die Mobilitätsgarantie mit allen oben genannten Vergünstigungen ist nicht mit dem Kauf für immer erworben, sondern gilt maximal für zwei Jahre und wird im Regelfall durch den Longlifeservice BEI VW !!!! um weitere maximal zwei Jahre verlängert. Findet also innerhalb dieser zwei Jahre kein Service BEI VW statt, erlischt diese Mobilitätsgarantie. Sie würde sich aber ab dem nächsten Service BEI VW wieder verlängern.
Das muss man auch erst einmal wissen.
Hallo Fätonologe!
Wo steht das oben gepostete ? Und nochmals die Bitte : Wo bzw. an welcher Stelle stehen eure Garantiebedingungen überhaupt geschrieben ?
Gibt es da einen Unterschied zwischen Leasing und Kaufvertrag ? Wäre nett , wenn ihr das mal raussuchen könntet , denn lt. meinem Vertrag sind alle Bestandteile aufgeführt , nur eben keine Garantie- und Gewährleistungsbedingungen.
Hallo DSU + Rest of Forum, ..... und geruhsamen 2. Advent an alle:
Quält mal diesen Link zu Garantiefragen bei VW:
http://volkswagen.de/.../einleitung.html
Aus der VW Homepage:
Zitat:
Was ist die LongLife Mobilitätsgarantie?
Die Zusage der LongLife Mobilitätsgarantie ist Bestandteil der Fahrzeug- Gewährleistung. Sie gilt bis zum ersten fälligen Inspektions- / Intervall- Service und verlängert sich danach automatisch bis zum jeweiligen nächsten Inspektions- / Intervall- Service beim Volkswagen Partner (Anm.: ABER MAX 2 JAHRE! DAS WIRD VERSCHWIEGEN - ÄHM, WOHL AUS HÖFLICHKEIT) . Ältere Fahrzeuge können jederzeit in die LongLife Mobilitätsgarantie einsteigen (wenden Sie sich dazu bitte an Ihren Volkswagen Partner). Ausgeschlossen von den Leistungen sind Pannen, die durch eigenes Verschulden verursacht wurden (z. B. falsche Betankung).
Auch hier gilt:
Zum Zeitpunkt {meiner} Vertragsschliessung waren diese Inhalte nicht vereinbart. In meinen Unterlagen steht was Anderes.
Natürlich gelten die geänderten Bedingungen für alle Verträge , die nach der Leistungsänderung vorgenonmmen wurden (Frühjahr 2007 ???) . Wenn ich heute einen }neuen{ Phaeton bestelle , habe ich auch kein Anrecht mehr auf Airportsservice, das sollte klar sein. Und vielleicht ist da ja noch viel mehr geändert worden, das weis ich ja eben nicht. Was ich weis , ist das , was bei mir schriftlich vereinbart und vertraglich zugesichert wurde.
Nicht das es falsch verstanden wird: VW hat das Recht , die Modalitäten und Serviceinhalte IN NEUEN VERTRÄGEN umzuändern. Deswegen haben trotzdem die alten Verträge und deren Inhalte Bestand und sind somit bindend.
Bitte lasst uns an der Stelle konkret werden und postet mir bitte genau die Stellen und Passis , wo es bei euch evtl. anders geschrieben steht.
Mit "Ich hab gehört" oder "Mein Werkstatttmann hat mir versichert, dass..." kommen wir hier absolut nicht weiter.
Das würde dann auch bedeuten, dass bei einer Veräußerung eines Wagens mit Altvertrag und belegbarem regelmäßigem Longlifeservice bei der VAG-Truppe diese Altvereinbarungen auf einen Nachbesitzer übertragen werden würden. Ein Pfund, mit dem sich wuchern ließe! In meinem Bordbuch 2004 stehen auch alle Deine Postings incl. Airportservice, etc. und die Kiste ist scheckheft-VAG-gepflegt, allerdings bin ich 2. Besitzer (1. Hand: VW).
Es stünde also die Frage im Raum, in wieweit überhaupt und auch in welchem Umfang ein Mobilitätsgarantieanspruch einklagbar wäre, wenn es hart auf hart käme. Diese Mobilitätsgarantie wir ja aktuell mehr als freiwillige Leistung von VAG vermarktet (???), obwohl die Kosten hierfür mit dem Loglifeservice abgegolten sein würden. Mit anderen Worten eine freiwillige (somit nicht einklagbare aber enorm werbewirksame) Leistung deren Kosten der Kunde trägt. Schön ausgedacht! Und VW entscheidet, wer welche Leistung erhält.....
Hier mal die Beantwortung meiner Mail von vor zwei Monaten, als ich beim VWVipService angefragt habe, was der Hol- und Bringdienst beinhaltet:
Sehr geehrter Herr xxx,
vielen Dank fuer Ihre E-Mail. Ueber Ihr Interesse am Phaeton freuen wir uns
sehr!
Volkswagen bietet den kostenfreien Hol- und Bringdienst fuer Phaeton Fahrer
an. Das bedeutet, dass Ihr Phaeton fuer Reparaturen vor Ihrer Haustuer
abgeholt wird, Sie ein kostenfreies Ersatzfahrzeug bekommen und Ihr
Phaeton nach der Reparatur auch wieder zu Ihnen gebracht wird.
Haben Sie Interesse den Phaeton “live“ zu erleben? Wir stellen gerne den
Kontakt zu einem Volkswagen Haendler in Ihrer Naehe fuer Sie her oder
vereinbaren gleich einen Termin fuer Sie. Eine E-Mail oder ein kurzer Anruf in
unserem Customer Care Center genuegt und wir werden umgehend fuer Sie
taetig.
Fuer weitere Fragen oder Wuensche rund um den Phaeton stehen wir Ihnen
gerne auch telefonisch unter der Rufnummer 01802-Phaeton
(01802-7423866) zur Verfuegung.
Mit freundlichen Gruessen
Ihr Volkswagen Phaeton Team
Zitat:
Original geschrieben von Fätonologe
Das würde dann auch bedeuten, dass bei einer Veräußerung eines Wagens mit Altvertrag und belegbarem regelmäßigem Longlifeservice bei der VAG-Truppe diese Altvereinbarungen auf einen Nachbesitzer übertragen werden würden. Ein Pfund, mit dem sich wuchern ließe! In meinem Bordbuch 2004 stehen auch alle Deine Postings incl. Airportservice, etc. und die Kiste ist scheckheft-VAG-gepflegt, allerdings bin ich 2. Besitzer (1. Hand: VW).
Es stünde also die Frage im Raum, in wieweit überhaupt und auch in welchem Umfang ein Mobilitätsgarantieanspruch einklagbar wäre, wenn es hart auf hart käme. Diese Mobilitätsgarantie wir ja aktuell mehr als freiwillige Leistung von VAG vermarktet (???), obwohl die Kosten hierfür mit dem Loglifeservice abgegolten sein würden. Mit anderen Worten eine freiwillige (somit nicht einklagbare aber enorm werbewirksame) Leistung deren Kosten der Kunde trägt. Schön ausgedacht! Und VW entscheidet, wer welche Leistung erhält.....
Nein , so interpretiere ich das nicht.
1. ) Der Phaeton Service ist nicht Käufer- , sondern Autogebunden. Die Leistungen gelten somit für Erst- bis Unendlichfach-Besitzer
2. ) Nur allein die Tatsache , das damit geworben wird und wurde , berechtigt den Kunden diese Leistungen einzufordern.( neben den vertraglich vereinbarten )
dsu
bitte macht euch mal eben die Mühe und postet mal , wo eure Garantiebedingungen stehen.