EDITION 30 mit Unfallschaden: Bitte Beratung!
Servus Autofreunde.
Ich habe mir heute einen Golf V Edition 30 angeschaut.
Der Händler, mit dem ich vorher 3 mal Telefonierte,
hatte nicht angegeben, weder in seinen Internet-Inserraten
noch am Telefon, das es ein Unfallwagen ist.
Der Wagen an sich war in einem optisch einwandfreiem
Zustand. Ich hatte ihn mir vor und nach der Probefahrt
angeschaut, man konnte nix erkennen.
Erst gegen Ende des Verkaufsgespräch
erzählte der Händler von dem Schaden!
Ich zitiere:
"Frontschaden, Kotflügel rechts, und links ersetzt,
Motorhaube, Schloßträger mit Kühler, Scheinwerfer ersetzt.
Airbackanlage ausgetauscht, Längsträger gerichtet u. neu lackiert"
Das einzigste was mir abnormal erschien waren:
1. Die Bremse: diese musste man ungefähr 3/4 durchtreten bis
eine Spürbare Bremswirkung eintratt.
Bin da heute auch mit einem Minicooper gefahren, da macht man bei 1/2
schon fast eine vollbremsung.
2. Die Kupplung: Diese war total leicht durchzutreten, überhaupt kein Wiederstand!
Bei allen fahrzeugen die ich schon gefahren bin war immer auf dem letzten viertel (schleifpunkt)
ein guter, spürbarer Wiederstand.
Das hab ich noch bei keinem Fahrzeug erlebt. Ich bitte daher die GTI/EDITION 30 Fahrer
zu berichten ob das so normal ist.
Ich habe jetzt schon mal einen Kaufvertrag unterschrieben,
allerdings verfällt dieser, wen keine Zahlung erfolg, wieder.
Ich habe also eine Woche Zeit.
Der GTI 30 soll 20500.- € kosten, hatte keine besonderen extras, nichtmal
mp3 CD Player.
-EDIT- 45000 Km gefahren
Also lohnt sich der Kauf? Oder ratet Ihr mir davon ab.
beste Grüße!
44 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von variantler
...auch wenn es schon häufig geschrieben wurde:FINGER WEG !!! FINGER WEG !!!
Ich hoffe wirklich für Dich, dass der Kaufvertrag sich wirklich so einfach "in Nichts auflöst". Ich kann mir das kaum vorstellen.
Solche Händler wollen eine Unterschrift unter einen verbindlichen Vertrag.
Schau lieber noch mal nach was im Vertrag dazu steht.Und: Wenn er behauptet der Vertrag ist bindend, dann nimm den Wagen trotzdem nicht und lass Dich (anwaltlich) beraten.
Gruß
variantler
Zitat:
Original auszug aus dem Vertrag:
Bezahlung in der nächsten Woche. Dieser Kaufvertrag verliert seine
Gültigkeit innerhalb einer Woche wenn keine Zahlung erfolgt
Ich hoffe das reicht.
:]
Man muß nicht fragen, ob es ein Unfallwagen ist; man muß darüber vom Händler informiert werden. Das sowas nicht im Inserat steht, ist nicht die feine Art; aber wohl mitunter üblich. Für so ein Fake bin ich auch mal ~100km -letztenendes umsonst- zu einem Händler gefahren.
Wenn -wie in diesem Fall- der Verkäufer grad noch so mit der Info rüberkommt, dann kehrt marsch. Und überhaupt; ein Händler der nur solche Gurken verkauft....
Zitat:
Original geschrieben von st.michael
Der GTI 30 soll 20500.- € kosten, hatte keine besonderen extras, nichtmal
mp3 CD Player.-EDIT- 45000 Km gefahren
????
Leder, Xenon, Mittelarmlehne, Licht & Sicht Paket 2, PDC, elektr. Schiebedach
Btw, bzgl. Vertrag. Wenn er Spesen (üblich) für die Auflösung des Vertrages verlangt, solltest du auf die Unfallsache einfach zurückkommen, denn ich bin mir sicher, dass das auch im Kauffvertrag stehen muss.
Zitat:
Original geschrieben von ridgero
Btw, bzgl. Vertrag. Wenn er Spesen (üblich) für die Auflösung des Vertrages verlangt, solltest du auf die Unfallsache einfach zurückkommen, denn ich bin mir sicher, dass das auch im Kauffvertrag stehen muss.
Hmm, also im Kaufvertrag steht nicht bezüglich einer "Spesen- Regelung"
Dann kann er wohl auch kaum welche verlangen oder?
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In meinem Vertrag (vom VW Händler) stand zB folgendes:
Für den Fall des Rücktrittes des Verkäufers vom Vertrag wegen Nichterfüllung des Vertrages durch den Käufer sowie bei dessen unbegründetem Rücktritt ist der Verkäufer berechtigt, Schadenersatz zu fordern; dies zumindest in Höhe von 10% des Kaufpreises.
Btw bei Kaufverträgen für Gebrauchtwagen steht ja im Normalfall auch eine Bewertung deines Fahrzeuges. Mechanischer Zustand, Karosserie, Lack, Innenraum, etc... und wenn da bereits beschrieben wurde, dass die Karosserie nach einem Unfall repariert wurde, dann hast du keine Chance. Wurde allerdings nichts erwähnt, dann kannst du schon mit diesem triftigen Grund vom Kaufvertrag zurücktreten, also in meinen Augen zumindest.
Zitat:
Original geschrieben von ridgero
In meinem Vertrag (vom VW Händler) stand zB folgendes:Für den Fall des Rücktrittes des Verkäufers vom Vertrag wegen Nichterfüllung des Vertrages durch den Käufer sowie bei dessen unbegründetem Rücktritt ist der Verkäufer berechtigt, Schadenersatz zu fordern; dies zumindest in Höhe von 10% des Kaufpreises.
Um das endlich mal abzuschliessen:
1.) hat er den Vertrag sicherlich sehr genau gelesen, denn es geht ja um 21 000 €
2.) wenn er nciht bezahlt ist das kein unbegründeter Rücktritt, denn es gitb ja nen Grund
3.) ich glaube nicht das der händler son tam tam machen würde da es wie schon gesagt ein sehr unseriöser ist
Nicht Zahlung des Käufers ist doch kein Grund für die Auflösung eines Vertrages.
Ich habe vor kurzem eine ähnlich ekelige Story erlebt... Ich habe bei einem Möbelhaus einen Wandverbau bestellt mittels Vertrag, dieser kostete 2500 Euro. Zwei Werktage später habe ich mich für einen anderen billigeren (1200 Euro) entschieden. Es wurde bis zu diesem Tag weder ein Auftrag an den Lieferanten gegeben, noch habe ich bezahlt. Das Möbelhaus hat mich auf den Vertrag verwiesen, entweder kaufen oder Stornogebühren von 20% (500 Euro für 2 Tage!!!) zahlen. Ich habe dies sofort beim Konsumentenschutz reklamiert und dieser verwies mich ebenfalls nur auf den bestehenden Vertrag, denn mit diesem hatte man mich an den Eiern. Nur ne kleine Story wie schnell man im Dreck sitzt.
Zitat:
Original geschrieben von ridgero
In meinem Vertrag (vom VW Händler) stand zB folgendes:Für den Fall des Rücktrittes des Verkäufers vom Vertrag wegen Nichterfüllung des Vertrages durch den Käufer sowie bei dessen unbegründetem Rücktritt ist der Verkäufer berechtigt, Schadenersatz zu fordern; dies zumindest in Höhe von 10% des Kaufpreises.
Btw bei Kaufverträgen für Gebrauchtwagen steht ja im Normalfall auch eine Bewertung deines Fahrzeuges. Mechanischer Zustand, Karosserie, Lack, Innenraum, etc... und wenn da bereits beschrieben wurde, dass die Karosserie nach einem Unfall repariert wurde, dann hast du keine Chance. Wurde allerdings nichts erwähnt, dann kannst du schon mit diesem triftigen Grund vom Kaufvertrag zurücktreten, also in meinen Augen zumindest.
1. "..zumindest in Höhe von 10%" Krank :]
Wären in meinem Fall mal Lasche 2050 €
2. Also in meinem Kaufvertrag steht von sowas zum Glück gar nichts.
(Die hatten gerade keine Kaufverträge da und mussten noch schnell einen aus dem Internet saugen:]]]] )
Also ich denke ich bin da sicher :]
MfG
Zitat:
Original geschrieben von ridgero
Nicht Zahlung des Käufers ist doch kein Grund für die Auflösung eines Vertrages.Ich habe vor kurzem eine ähnlich ekelige Story erlebt... Ich habe bei einem Möbelhaus einen Wandverbau bestellt mittels Vertrag, dieser kostete 2500 Euro. Zwei Werktage später habe ich mich für einen anderen billigeren (1200 Euro) entschieden. Es wurde bis zu diesem Tag weder ein Auftrag an den Lieferanten gegeben, noch habe ich bezahlt. Das Möbelhaus hat mich auf den Vertrag verwiesen, entweder kaufen oder Stornogebühren von 20% (500 Euro für 2 Tage!!!) zahlen. Ich habe dies sofort beim Konsumentenschutz reklamiert und dieser verwies mich ebenfalls nur auf den bestehenden Vertrag, denn mit diesem hatte man mich an den Eiern. Nur ne kleine Story wie schnell man im Dreck sitzt.
Nehmen, eine Delle reinschlagen und zurückgeben.
Man hat doch sicher das Recht Ware zurückzugeben.
Oder gilt das nur Bei Elektroware?
Letztens wollte Saturn meinen MP3 Player nich zurücknehmen
weil ich die Kopfhörer schon benutzt hatte, von wegen "Hygiene Vorschriften".
Später meinte dann ein Kollege das ich das Recht habe den Artikel auszuprobieren
und wieder zurück zu geben.
Bin aber kein Jurist :]
LinkZitat:
Original geschrieben von UnZeL
kannst du mal den gt sport mit der nicht orginalen front reinstelln bzw. verlinken...
Zitat:
Original geschrieben von Ben900
LinkZitat:
Original geschrieben von UnZeL
kannst du mal den gt sport mit der nicht orginalen front reinstelln bzw. verlinken...
du meinst weil die motorhaube stücl länger is und an den lampen übersteht ?
Heisst das, das dieser "Händler" nur mit Unfallwagen handelt, ohne dies bekannt zu geben???
Dann müsste diesem Händler sofort das Handwerk gelegt werden!
Wer weiss, wieviele schon auf den hereingefallen sind!
Zitat:
Original geschrieben von 12MP4
Heisst das, das dieser "Händler" nur mit Unfallwagen handelt, ohne dies bekannt zu geben???
Dann müsste diesem Händler sofort das Handwerk gelegt werden!
Wer weiss, wieviele schon auf den hereingefallen sind!
ja... er ist ein reiner ,,Unfallwagenhändler'' was ja bereitz schon erwähnt wurde. Dem Händler kann das im endefekt auch egal sein so lange niemand klagt bzw. er es wie in diesem Falle vorher noch erwähnt. manche leute suchen auch Unfallwagen weil sie sich vllt. nen neuen bzw. nen unfallfreie gebrauchten gar nicht leisten können...