EcoBoost MK4 1.0l, 125 PS,Bj. 2020: Notlaufmodus und komische Geräusche aus richtung Gangschaltung
Ford Focus Tunier EcoBoost, MK4, 125 PS 1.0 Liter Dreizylinder, Bj. 2020
101.000 km
Hallo,
ich bin heute über den Reschenpass in Österreich gefahren, plötzlich konnte ich nicht mehr über 30 km/h fahren. Ich war wohl im Notlaufmodus.
Das Werkzeug-Symbol ging an und das Infodisplay meinte ich soll ins Handbuchschauen. Nach einem Tunnel konnte ich anhalten und hab gewartet und zweimal das Fahrzeug neu gestartet.
Danach war die Warnung und der Notlaufmodus weg.
Später bei Ford angerufen und den Fehlerspeicher ausgelesen über die App.
Ford meinte der Turbolader hätte einen Fehler gemeldet.
Liegt das an der Steigung am Pass oder ist der Turbo oder könnte das Getriebe defekt sein?
Ich meine auch seit 2-3 Wochen mehr und mehr Metallische Geräusche zu hören oder ein Schleifen.
Wenn ich die Kupplung drücke ist das Geräusch weg.
Besonders kommt es vor wenn ich das Gaspedal loslasse mit eingelegtem Gang.
Lauter wird es im Fünften und Sechsten gang.
Ich bekomme so schnell keinen Termin bei Ford.
Brauch das Auto aber unbedingt und weiß nicht ob ich damit noch fahren soll. Es kam auf der Rückfahrt keine Meldung mehr.
Hab noch ne Garantie abgeschlossen, hab das Auto erst seit 10 Monaten.
Kennt das Problem jemand?
Danke
Hier ein Video vom Sound von vor einer Woche:
https://www.youtube.com/watch?v=S0_cnx7PeBg
Man hört das Geräusch nach dem Gas geben. Klingt das normal?
46 Antworten
Zitat:
@Kater Mo schrieb am 27. September 2024 um 12:11:03 Uhr:
Zitat:
@StreitWars schrieb am 27. September 2024 um 12:02:37 Uhr:
Man will es jetzt über meine Car Garantie lösen.
Dann müsste ich aber trotzdem ca. 1000€ selbst bezahlen.
Eigentlich müsste dies doch der Verkäufer übernehmen, wenn ich noch innerhalb der 12 Monate bin.Klar müsste er, aber viele versuchen natürlich sich die Kosten zu sparen.
Die Garantieversicherung dient eigentlich nur dem Händler im ersten Jahr.
Und zum Dank lassen sie sich diese auch noch vom Kunden bezahlen.
Ja, so ist es leider.
Bisher will man nicht auf meine Gewährleistungsvorderung eingehen.
Ich bin mir nicht mal sicher ob es nicht nur die Kupplung ist.
Die Werkstatt meinte Getriebe aber ob man das anhand eines leichten Schleifens wirklich sagen kann.
Gerade erfahren das es von FORD 0% Kulanz gibt.
Das ganze läuft über ein Online-Portal des Händlers.
Vermutlich bringt es nichts wenn ich es nochmal versuche oder?
Zum Tema Gewährleistung:
Ich war mit dem Problem bei einem Ford Händler um die Ecke.
Laut Verkäufer müsste ich aber zum Verkäufer selbst kommen damit die Gewährleistung greifen würde.
Ich war dort erst letzte Woche. Den Vertrag habe ich aber am 19.09.23 unterschrieben. Die Rechnung und Abholung war allerdings am 2.10.23.
Welches Datum ist jetzt bindend für die Gewährleistung?
Ich habe noch eine Rechtsschutzversicherung für KFZ. Lohnt sich das ganze darüber zu prüfen?
Danke
Also für mich ist das verwirrend und durcheinander.
Von wem wurde der Wagen gekauft und wann?
Wo war er zur Wartung und Diagnose und wann?
Wann hat der verkaufende Händler Kenntnis erhalten von dem Vorliegen eines eventuellen Gewährleistungsfalles?
Wie viele km wurden gefahren zwischen Kauf und Auftauchen des Mangels?
Ich halte das nicht für einen Selbstläufer, je nach dem wie die Antworten ausfallen.
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Kurz gesagt.
Diagnose Getriebeschaden, neues Getriebe nötig am 26.10. keine Rechnung und nichts schriftliches. Da es nichts kostete.
Auslieferung Übergabe war am 2.10.2023, auch Datum der Rechnung.
Gefahrene km seit kauf ca.: 13.000 km
Also heute wäre ich noch innerhalb der Gewährleistung. Ich glaube ab Datum der Übergabe zählt die Gewährleistung.
Davor war ich bei einer Ford Werkstatt bei mir in der Nähe, also nicht beim Verkäufer.
Das erste mal Ende August.
Laut Verkäufer zählt es aber nur wenn ich bei ihm selbst war.
Also ich fasse zusammen: der Verkäufer hat erst nach Ablauf der Gewährleistung von dem Schaden Kenntnis erhalten, nachdem eine andere Werkstatt schon "am Auto War"?
Ich sehe das genauso - warst Du nicht innerhalb der Frist beim Verkäufer, sondern woanders, sieht das schlecht aus.
Aber auch wenn Du gerade noch innerhalb der Zeit dort gewesen wärest - nachdem das Fahrzeug 13000km bisher gefahren ist, halte ich es auch nicht für automatisch gegeben dass der Grund für den Getriebeschaden bereits bei Kauf vorlag.
Ich halte das im Streitfall wie gesagt nicht für einen Selbstläufer, dass der verkaufende Händler jetzt automatisch zahlen muss. Wenn es "nur" um 1000€ geht würde ich mir überlegen, ob ich den Streit beginne ...
TE, oben schreibst du Kaufvertrag 20.09.23 unterschrieben.
Fahrzeugübergabe 02.10.23
Am 19.09.24 Service machen lassen und bemängelt das Getriebe Geräusche macht.
Ist das belegbar durch eine Ford Werkstatt???
Dann ja bist du in der Gewährleistung.
Anwalt prüfen lassen.
Zitat:
@mabeck100 schrieb am 1. Oktober 2024 um 11:26:59 Uhr:
TE, oben schreibst du Kaufvertrag 20.09.23 unterschrieben.
Fahrzeugübergabe 02.10.23
Am 19.09.24 Service machen lassen und bemängelt das Getriebe Geräusche macht.Ist das belegbar durch eine Ford Werkstatt???
Dann ja bist du in der Gewährleistung.
Ja nun, aber ich verstehe es so, dass der Service und die Feststellung eben NICHT beim Verkäufer erfolgte, sondern dieser erst NACH Ablauf der Frist informiert wurde. nachdem eine andere Werkstatt diagnostiziert hat.
Und selbst wenn man innerhalb der Gewährleistung wäre halte ich es für schwierig zu argumentieren, dass der Schaden bereits vor 13000km+ bestanden haben soll.
Zitat:
@CivicTourer schrieb am 1. Oktober 2024 um 11:38:19 Uhr:
Zitat:
@mabeck100 schrieb am 1. Oktober 2024 um 11:26:59 Uhr:
TE, oben schreibst du Kaufvertrag 20.09.23 unterschrieben.
Fahrzeugübergabe 02.10.23
Am 19.09.24 Service machen lassen und bemängelt das Getriebe Geräusche macht.Ist das belegbar durch eine Ford Werkstatt???
Dann ja bist du in der Gewährleistung.
Ja nun, aber ich verstehe es so, dass der Service und die Feststellung eben NICHT beim Verkäufer erfolgte, sondern dieser erst NACH Ablauf der Frist informiert wurde. nachdem eine andere Werkstatt diagnostiziert hat.
Und selbst wenn man innerhalb der Gewährleistung wäre halte ich es für schwierig zu argumentieren, dass der Schaden bereits vor 13000km+ bestanden haben soll.
Nicht ganz, den Mängel bei dem Verkäufer habe ich nach der 1 Jahresfrist des Kaufvertrags bemängelt.
Allerdings vor dem Datum, welches morgen wäre, der Übergabe und dem bezahlen der Rechnung.
Das war am 02.10.23.
Hmmmmm dachte bei Getriebe und Motor wäre es ein klarer Fall
Zitat:
@StreitWars schrieb am 1. Oktober 2024 um 12:20:47 Uhr:
Hmmmmm dachte bei Getriebe und Motor wäre es ein klarer Fall
Ich lasse mich gerne überzeugen wenn ich falsch liege, aber ich habe die Gewährleistung so verstanden: innerhalb des Jahres müsste der Verkäufer Beweis führen, dass der Schaden schon zu Beginn bestanden hat. Ein Hinweis darauf, dass das Getriebe bei Übergabe iO war ist meiner Ansicht nach eben die Tatsache, dass der Wagen ja 13000km problemfrei fuhr. Wie im Streitfall ein GA das sähe ist eben eine spannende Frage
Zitat:
@StreitWars schrieb am 1. Oktober 2024 um 12:20:47 Uhr:
Nicht ganz, den Mängel bei dem Verkäufer habe ich nach der 1 Jahresfrist des Kaufvertrags bemängelt.
Allerdings vor dem Datum, welches morgen wäre, der Übergabe und dem bezahlen der Rechnung.
Das war am 02.10.23.
Ok, dann ist es auch für mich klar - innerhalb der Gewährleistung gemeldet 😉
Und was hat die Diagnose stellende Werkstatt gemacht? Nur "gehört", oder auch geschraubt um die Diagnose zu erstellen?
Zitat:
@CivicTourer schrieb am 1. Oktober 2024 um 12:27:58 Uhr:
Zitat:
@StreitWars schrieb am 1. Oktober 2024 um 12:20:47 Uhr:
Hmmmmm dachte bei Getriebe und Motor wäre es ein klarer FallIch lasse mich gerne überzeugen wenn ich falsch liege, aber ich habe die Gewährleistung so verstanden: innerhalb des Jahres müsste der Verkäufer Beweis führen, dass der Schaden schon zu Beginn bestanden hat. Ein Hinweis darauf, dass das Getriebe bei Übergabe iO war ist meiner Ansicht nach eben die Tatsache, dass der Wagen ja 13000km problemfrei fuhr. Wie im Streitfall ein GA das sähe ist eben eine spannende Frage
Zitat:
@CivicTourer schrieb am 1. Oktober 2024 um 12:27:58 Uhr:
Zitat:
@StreitWars schrieb am 1. Oktober 2024 um 12:20:47 Uhr:
Nicht ganz, den Mängel bei dem Verkäufer habe ich nach der 1 Jahresfrist des Kaufvertrags bemängelt.
Allerdings vor dem Datum, welches morgen wäre, der Übergabe und dem bezahlen der Rechnung.
Das war am 02.10.23.Ok, dann ist es auch für mich klar - innerhalb der Gewährleistung gemeldet 😉
Und was hat die Diagnose stellende Werkstatt gemacht? Nur "gehört", oder auch geschraubt um die Diagnose zu erstellen?
Ja das stimmt natürlich, im Internet lese ich verschiedene Meinungen dazu.
Die haben nur gehört, sie meinten für eine Diagnose müssten sie es zerlegen. Dann kann man es aber auch gleich tauschen. Vermute auch das Ausdrücklager. Aber das liegt ja glaub im inneren.
Zu viel Spekulation.
Denke die einjährige Gebrauchtwagengarantie ist nicht auf die 13 K Km begrenzt.
Du hast eine Verkehrsrechtsschutzvers.
Nimm sie einfach in Anpruch und lass es den Anwalt klären.
Zitat:
@mabeck100 schrieb am 1. Oktober 2024 um 14:28:28 Uhr:
Zu viel Spekulation.Denke die einjährige Gebrauchtwagengarantie ist nicht auf die 13 K Km begrenzt.
Du hast eine Verkehrsrechtsschutzvers.
Nimm sie einfach in Anpruch und lass es den Anwalt klären.
Im ersten Telefonat (ADAC Rechtsschutz) meinte er ich wäre im Recht ohne das er was schriftliches gesehen hat.
Hallo, leider besteht der Händler darauf es über meine Garantie laufen zu lassen.
Er meinte beim Getriebe ist es schwer nachzuweisen das der Fehler schon ab Kauf bestand.
Der Händler baut mir ja ein neues ein und macht keine Überholung.
Die frage ist halt wenn ich jetzt mit Anwalt schreiben komme ob es nachher nicht so endet das ich 50% selbst zahlen muss oder so. Also + Selbstbehalt der Anwaltskosten nachher schlechter dastehe wie mit der Garantie.
Die Kosten belaufen sich so auf ca. 3 bis 3.5000€.
Mit der Garantie müsste ich 1.200€ selbst bezahlen.
Hab auch kein bock auf einen ewigen Streit.
Hat jemand Erfahrungen dazu? Bringt ein Rechtsstreit was?