E92 325i auf 270 PS und 310 NM von DS-Motorsport

BMW 3er E90

Ich überlege mir meinen E92 325i von DS-Motorsport auf 270 PS und 310 NM tunen zu lassen.
Kennt jemand diese Firma bzw. hat jemand Erfahrung mit dieser Leistungssteigerung an diesem Model?

lg

Beste Antwort im Thema

Ich habe dort mal einen E46 330i für viel Geld machen lassen! Im normalen Fahrbetrieb nicht spürbar ausser 5km/h mehr V-Max! Es sollten inclusive Auspuff 30PS und 30nm rauskommen und das für 3000.- Fazit:Nie wieder chippen eines Saugmotors!

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Das dauert aber keine 2 Tage.
Herr Winter verweigert jegliche Gewährleistung droht mir mit Klage!

lg

Wie begründet der Chiptuningmauschelbruder denn das Verweigern der Gewährleistung? Im Prinzip hast Du einen sog. Werklieferungsvertrag abgeschlossen, auch für solche gilt ein gesetzliches Gewährleistungsrecht. Die Frage ist, wie der Vertrag ausgestaltet ist. Ich kann mir z.B. vorstellen, daß er ihn so gestaltet hat, daß er keinen Erfolg schuldet - ja, das geht und zwar auch gegenüber Privatleuten ;-)

Es gibt in Deutschland Richter, die z.B. bei einem Reparaturauftrag regelmäßig davon ausgehen, daß ein Erfolg nicht geschuldet wird und der Kunde trotzdem zahlen muß.

Worauf er Dich verklagen will, ist mir allerdings schleierhaft. "Der Antragsteller verlangt vom Fahrzeug des Antragsgegners, ohne weitere Verzögerung die geforderten 270 PS Motorleistung zu erbringen. Als Eigentümer des Fahrzeuges tritt Herr Skingman für die Schuld des Fahrzeuges, näher bezeichnet durch Fahrgestellnummer XYZ123 ein ...."

Gehts' noch? ;-)

Kantholz

Er schrieb, da ich mein Auto an die odb angeschlossen habe, wurde sein Tuning gelöst und die Seriensoftware wieder aufgespielt, desweiteren braucht er mein Auto 14 Tage um es wieder zu entsperren, ich hab allerdings jeglichen Gewährleistungsanspruch verloren, da in seinen AGB's steht, dass ich nur unter seinem Einverständnis das Auto auf einen Leistungsprüfstand hätte stellen dürfen, es zu schweren Beschädigungen kommen kann.

Er droht mit mit Klage wenn ich das publik mache oder mich an Medien wende!

lg

Hallo Sinkman, 

ich finde die AGB von Wintertuning ziemlich zweifelhaft:

Zitat:

...
Wir akzeptieren grundsätzlich keine Leistungsmessungen von Mitbewerbern; Bei Leistungsmessungen ohne Kenntniss unserer Einstellungen entsteht zwangsläufig die große Gefahr einer Beschädigung, deshalb erlischt als Folge immer jeder Garantie und Gewährleistungsanspruch; ...

http://wintertuning.de/index.php?...

Mir ist irgendwie schleierhaft, was bei einer Leistungsmessung beschädigt werden kann...??

Ahja und mit diesem Paragrafen soll auch abgedeckt sein, dass sich die software zurücksetzt, wenn man ihn an ein ODB Lesegerät ansteckt...

gretz

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Interessant ist das Zwangsläufig in dem Text. Geht also bei voller Auslastung kaputt!?

Ich hol schon mal Popkorn. Nie im Leben würd ich so einen Schmarn für ein paar PS mehr machen

Zitat:

Original geschrieben von RS_Borsti


Interessant ist das Zwangsläufig in dem Text. Geht also bei voller Auslastung kaputt!?

Ich hol schon mal Popkorn. Nie im Leben würd ich so einen Schmarn für ein paar PS mehr machen

Darum gehts garnicht.

Demnach ist es ja so, dass man seine arbeit garnicht unabhängig verifizieren kann und darf. D.h. die Mehrleistung ist nicht überprüfbar.

Glaube dabei gehts ihm nicht um einen Mechanischen schaden, sondern um den nachweis, dass er keine Mehrleistung erbracht hat.

gretz

Nunja, die AGB glilt doch sicherlich nicht nur für das beschriebene 325i Tuning hier, sondern gilt wohl eher generell. Also auch beim Tuning von Turbomotoren, bei denen man ja "problemlos" Mehrleistung über den Ladedruck rauskitzeln kann. Daher auch meine Bedenken bezüglich der Haltbarkeit wenn ich diesen Passus lese.

Glaube auch nicht dass dieser Part einer rechtlichen Prüfung standhält.

Zitat:

Original geschrieben von RS_Borsti


Nunja, die AGB glilt doch sicherlich nicht nur für das beschriebene 325i Tuning hier, sondern gilt wohl eher generell. Also auch beim Tuning von Turbomotoren, bei denen man ja "problemlos" Mehrleistung über den Ladedruck rauskitzeln kann. Daher auch meine Bedenken bezüglich der Haltbarkeit wenn ich diesen Passus lese.

Glaube auch nicht dass dieser Part einer rechtlichen Prüfung standhält.

Das ist eben die Frage. Der Tuner redet sich damit nun raus, das durch den Fremden prüfstand, das Tuning flöten gegangen ist.

Das ist ja jetzt die frage. 

Kann er das Steuergerät überhaupt derart umprogramieren und um solche SW Funktionalität erweitern!? Also das bezweilfle ich irgendwo. Dort werden doch nur parameter geändert, aber nicht grundlegend neue Funktionen mit einprogrammiert. Vor allem, wo soll sich das Steuergerät denn plötzlich den alten SW Stand herholen, sobald es merkt das ein Lesegerät drann hängt? Was passiert denn dann, wenn ich in die Werkstatt fahre und der 🙂 ein Lesegerät anhängt?

Also wenn das geht, dann hätte ich noch mehr Bedenken gegen das Ganze. Es gibt auch so schon genug Bugs...

Zitat:

Original geschrieben von RS_Borsti


Kann er das Steuergerät überhaupt derart umprogramieren und um solche SW Funktionalität erweitern!? Also das bezweilfle ich irgendwo. Dort werden doch nur parameter geändert, aber nicht grundlegend neue Funktionen mit einprogrammiert. Vor allem, wo soll sich das Steuergerät denn plötzlich den alten SW Stand herholen, sobald es merkt das ein Lesegerät drann hängt? Was passiert denn dann, wenn ich in die Werkstatt fahre und der 🙂 ein Lesegerät anhängt?

Also wenn das geht, dann hätte ich noch mehr Bedenken gegen das Ganze. Es gibt auch so schon genug Bugs...

ich für mich, kanns nicht ganz nachvollziehen.

Vielleicht gibt mal jemand sein wissen zum besten... 

für mich hat es irgendwie den beigeschmack, dass er nur die agressivität erhöht und damit dann eine Leistungsteigerung andeutet. Und um dies zu kaschieren schließt er fremdprüfstände aus und man ist auf seine Prüfstandsergebnise angewiesen. Inwieweit diese dann der Realität entsprechen ist eine große frage.

gretz

Er hat gar keinen Prüfstand, er meinte es reicht wenn die Mehrleistung spürbar ist.

lg

Ich glaube, den oben zitierten Passus seiner AGB kann er sich gleich in den braunen Salon schieben, denn damit wäre eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere ja auch nicht möglich, ohne eine Beschädigung durch die fällige Leistungsmessung zu riskieren.

Einen eigenen Leistungsprüfstand hat er nicht, einen fremden akzeptiert er nicht. Wie also ist der Leistungsnachweis erbracht worden?

Theoretisch kann ich sowas auch anbieten, nur 222,- Weihnachtspauschale für alle Autos, Fabrikat und Motor egal. Mein Geheimnis: ich lasse das Fahrzeug über Nacht im den Schnittlinien machtvoller Erdstrahlwellenfronten stehen. Zusätzlich wird das Benzin homöopathischen Substanzen versetzt, die bei der anschließenden Testfahrt Laufflächen (auch im Getriebe!) verbessern und den Verbrauch verringern.

Aufträge für mein Weihnachtsspecial werden bis Ostern 2013 angenommen!

Soll heißen: er berechnet eine Leistungssteigerung, deren Erfolg er nicht nachweisen kann und nicht will. Die AGB sind haarsträubend bis auf deutliche Benachteiligung des Kunden ausgelegt - und das habe ich jetzt äußerst höflich formuliert.

2 Wochen für eine Herstellung des Serienzustands, der ja angeblich durch Anschließen an einen Tester sofort wiederhergestellt ist? Das riecht über alle Maßen nach Einschüchterung des Kunden, der Dienstleister will hier nach meinem Eindruck nur erwirken, daß Du den Rücktritt nicht durchziehst, weil Du nicht auf Dein Fahrzeug verzichten willst.

Ich würde meinerseits anbieten, gegen Erstattung des Kaufpreises das Fahrzeug im jetzigen Zustand zu belassen und ansonsten auf einer Rückrüstung binnen einer Frist bestehen, innerhalb derer auch die Umrüstung stattgefunden hat.

Zitat:

Original geschrieben von Skingman


Er hat gar keinen Prüfstand, er meinte es reicht wenn die Mehrleistung spürbar ist.

"Der Schweller muß nicht geschweißt werden, es reicht, wenn der Prüfer nix sieht, bisken Antidröhn drübba und feddich is', wir mach'n dat schon!"

Kantholz

Hallo Skingman,

ich kenne die Rechtslage leider nicht, aber Du hast mein vollstes Mitgefühl. Das ist ja echt eine riesige Frechheit von dem Tuner. Die AGB ist ebenfalls ein Skandal. Ich drücke Dir die Daumen, dass es noch eine Lösung gibt.

Naja ich bin ja ma gespannt was bei meiner Geschichte raus kommt werde da in 1ner Woche ma wieder nachfragen.
Bei mir wurde schon über Teilweise rückerstatung geredet.
Ma sehen wie die aussieht ........

Wie ist das wenn der mich verklagt?
Bin ja nicht aus Deutschland und an der Adresse die ich ihm gegeben habe, bin ich 4 mal im Jahr?
Muss ich dann vor Gereicht erscheinen?

lg

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