E46 Hinterachsaufnahme ausgerissen

BMW 3er E46

Hallo und zwar hab ich heute bemerkt, dass bei mir hinten links die Aufnahme aus der Karosserie rausgerissen/gebrochen ist.

Ich hab das Auto im Dezember 18 beim Händler gekauft.
Von Anfang an hab ich bemängelt, dass ab und zu etwas knackt.
Er meinte, dass das nicht schlimm sei.
Kann man den Händler dafür haftbar machen?

E46 328i bj 06.98

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Jojoausmg schrieb am 1. April 2019 um 16:08:17 Uhr:


nun das wichtigste.... nicht vertrösten lassen!
Hast Du die Sache nicht bis zum Ablauf der 6 Monate geklärt oder etwas schriftliches, das auch noch rechtswirksam ist, in der Hand ....hast Du ein Problem.
Der Händler hat das Recht auf Nachbesserung.... bezweifel aber das er auf den Gedanken kommt diesen Schaden auf seine Kosten zu reparieren....

Heute in die Werkstatt gegeben. Wird auf seine Kosten repariert.

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nun das wichtigste.... nicht vertrösten lassen!
Hast Du die Sache nicht bis zum Ablauf der 6 Monate geklärt oder etwas schriftliches, das auch noch rechtswirksam ist, in der Hand ....hast Du ein Problem.
Der Händler hat das Recht auf Nachbesserung.... bezweifel aber das er auf den Gedanken kommt diesen Schaden auf seine Kosten zu reparieren....

Blödsinn. Es gilt der Zeitpunkt der Reklamation. Hier sollte natürlich auf Grund der Beweisbarkeit das schriftlich mit Rückschein oder sonstigen Nachweisen erfolgen.

Aber die Frist ist damit gebrochen.

Ja der Händler darf 2 Versuche unternehmen um den Mangel ausreichend zu heilen.

Nach 2 fruchtlosen Versuchen gibt es das Recht auf Nachlass oder Rückabwicklung. Ich bin mir zwar nicht ganz sicher aber meine es so gelernt zu haben das das dann der Käufer bestimmt. Aber da keine Gewähr. Müsste ich noch mal nachlesen.

na ja...so blödsinnig fand ich es nicht... auf schriftliches hab ich ja hingewiesen, braucht nicht nachgeplappert werden.
Eben wegen der Gefahr, dass sich ein Händler nach den 6 Monaten an nichts mehr erinnern kann, was nicht in entsprechender Form schriftlich existiert.

Insofern find ich Blödsinn.... nicht gerade nett. Aber egal.
schönen Gruss

Guten Abend,

gab es nicht einen Rückruf von BMW wegen der ausgerissenen Hinterachse??

MfG

Dietmar

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Zitat:

@BMW_Driver73 schrieb am 1. April 2019 um 18:58:55 Uhr:


Guten Abend,

gab es nicht einen Rückruf von BMW wegen der ausgerissenen Hinterachse??

MfG

Dietmar

Wenn man das aber nicht in Anspruch nimmt, hat man eine ausgerissen Achse.

Eigentlich unfassbar, aber es gab tatsächlich nie einen Rückruf wegen dieses Problems!

BMW hat auf Kulanz die Hinterachse vorsorglich ausgeschäumt bzw die Reparatur übernommen, wenn es schon ausgerissen war. Das Alter des Fahrzeugs war natürlich gedeckelt und Voraussetzung dafür war ein lückenloses, bei BMW geführtes Scheckheft und keine Umbauten am Fahrwerk.

Heute brauchst du nicht mehr nach Kulanz fragen.

Ich denke mal das läuft auf eine Rückabwicklung raus,( Am besten über einen Anwalt ) Reparaturkosten wahrscheinlich höher als der Wert des 328i !
Ich würd ihn zurück geben und Schadenersatz fordern.

Also ich denke mal dass das auto entweder als Kundenauftrag/Export verkauft wurde oder es stehen im Kaufvertrag alle möglichen Klauseln drinnen wo es schwierig wird was zu erreichen. Es stellt sich kein Händler so ein altes Auto auf den Hof und verkauft es an normale Privatleute und gibt min. 1 Jahr Gewährleistung dazu..... Wäre mal hilfreich wenn sich der TE mal dazu äußern würde.

Zitat:

@Jojoausmg schrieb am 1. April 2019 um 17:26:27 Uhr:


na ja...so blödsinnig fand ich es nicht... auf schriftliches hab ich ja hingewiesen, braucht nicht nachgeplappert werden.
Eben wegen der Gefahr, dass sich ein Händler nach den 6 Monaten an nichts mehr erinnern kann, was nicht in entsprechender Form schriftlich existiert.

Insofern find ich Blödsinn.... nicht gerade nett. Aber egal.
schönen Gruss

Bzgl. der Frist war deine Aussage so nicht korrekt.

Denn die Reklamation hemmt ja die Frist.

Aber soll mich nicht jucken wenn du das Recht anders wahr nimmst.

Es gibt genügend Ausführungen zum Gewährleistungsrecht. Das solltest du dir mal reinziehen.

Die Garantie muss er ja nicht reinschreiben, ist Gesetzlich so geregelt !
Ja TE wäre hier auch mal wieder nicht schlecht.
Wenn er ihn im Kundenauftrag verkauft hat hast die Arschkarte dem Besitzer zu beweisen das der Schaden schon beim Kauf da war !

Zitat:

@spowling [url=https://www.motor-talk.de/.../...ufnahme-ausgerissen-t6587912.html?...]... Es stellt sich kein Händler so ein altes Auto auf den Hof und verkauft es an normale Privatleute und gibt min. 1 Jahr Gewährleistung dazu....

Ein Händler hat da keine Wahl...nur im "Kundenauftrag" sind solche Tricks möglich.
Ansonsten muß auch der Kiesplatzhändler Gewährleistung leisten. Das Gesetz ist da eindeutig: Händler an Endkunde -> Gewährleistung ist Pflicht/Gesetz (ob sich das jetzt Sachmängelhaftung oder sonstwas schreibt ist egal)! Nein, ein Händler kann das nicht ausschließen, ist ungesetzlich/unwirksam. Selbst wenn es im Kaufvertrag steht...

Zitat:

@Heribert40k schrieb am 1. April 2019 um 14:18:15 Uhr:


Wie hat der Wagen denn TüV bekommen? Das kann doch nicht TüV unrelevant sein?!

Der nächste Tüv steht in 2 Monaten an.

Zitat:

@Jojoausmg schrieb am 1. April 2019 um 16:08:17 Uhr:


nun das wichtigste.... nicht vertrösten lassen!
Hast Du die Sache nicht bis zum Ablauf der 6 Monate geklärt oder etwas schriftliches, das auch noch rechtswirksam ist, in der Hand ....hast Du ein Problem.
Der Händler hat das Recht auf Nachbesserung.... bezweifel aber das er auf den Gedanken kommt diesen Schaden auf seine Kosten zu reparieren....

Heute in die Werkstatt gegeben. Wird auf seine Kosten repariert.

Schmeißt doch auch nicht immer Garantie mit Gewährleistung (Sachmängelhaftung genannt) in einen Topf.

Es sind 2 total unterschiedliche Sachen und verwirrt nur die die hier das nachlesen.

Nur Kurz:
Garantie ist eine freiwillige Leistung eines Herstellers oder Versicherungsgebers,
die Gewährleistung ist ein gesetzlich verankerter Verbraucherschutz.
https://de.wikipedia.org/wiki/Garantie
https://de.wikipedia.org/wiki/Gewährleistung
https://www.anwalt-seiten.de/artikel/sec1/221.html

Auch gab es schon Fälle wo solche Kiesplatzhändler mit der Nummer "Im Kundenauftrag" nicht durchgekommen sind.

Denn einige Richter sehen das so, wenn der Wagen vom Hof und über den Händler gelaufen ist, das er dann auch die Gewähr trotzdem tragen musste. Aber die Aussage ist ohne Gewähr da ich solche Infos auch nur hier aus einem Unterforum habe.

Aber ein Anwalt der sich auskennt sollte auch dazu was sagen können.

Nachtrag: TE dann ist doch alles wunderbar. Ich hoffe nur, das er das auch ordentlich macht.

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