E46 Hinterachsaufnahme ausgerissen
Hallo und zwar hab ich heute bemerkt, dass bei mir hinten links die Aufnahme aus der Karosserie rausgerissen/gebrochen ist.
Ich hab das Auto im Dezember 18 beim Händler gekauft.
Von Anfang an hab ich bemängelt, dass ab und zu etwas knackt.
Er meinte, dass das nicht schlimm sei.
Kann man den Händler dafür haftbar machen?
E46 328i bj 06.98
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Jojoausmg schrieb am 1. April 2019 um 16:08:17 Uhr:
nun das wichtigste.... nicht vertrösten lassen!
Hast Du die Sache nicht bis zum Ablauf der 6 Monate geklärt oder etwas schriftliches, das auch noch rechtswirksam ist, in der Hand ....hast Du ein Problem.
Der Händler hat das Recht auf Nachbesserung.... bezweifel aber das er auf den Gedanken kommt diesen Schaden auf seine Kosten zu reparieren....
Heute in die Werkstatt gegeben. Wird auf seine Kosten repariert.
50 Antworten
Dezember 18 sollte noch im gesetzlichen Garantiezeitraum liegen.
Ich würde beim Händler mal vorsprechen. 😉
Sachmängelhaftung ist keine Garantie.
Es kommt immer auf die Umstände des Einzelfalls an.
Der ADAC hat folgende interessante Liste erstellt:
ADAC-Liste zur Abgrenzung Mangel / Verschleiß:
https://www.adac.de/.../...angel-Verschlei%C3%9F-Liste-2014_141982.pdf
Gesetzliche Garantie bei Gebrauchtwagen
Ist es zu spät für die Herstellergarantie, lohnt der Blick auf die Händlergewährleistung. Beim privaten Kauf eines gebrauchten Fahrzeugs von einem Händler oder einem Unternehmer besteht ein gesetzlich verankertes Recht: die Sachmängelhaftung. Dabei haftet der Verkäufer mindestens ein Jahr für alle Mängel, die der Wagen zum Übergabezeitpunkt aufweist.
Bei einem Autokauf von einer Privatperson findet sich meist ein „vollständiger Gewährleistungsausschluss“ als Klausel im Kaufvertrag. Diese Klausel entbindet den privaten Verkäufer von der Gewährleistung. Auch die Formulierung „gekauft wie gesehen“ deckt den Gewährleistungsausschluss ab. Hat der Verkäufer allerdings arglistig Mängel verschwiegen, haftet er trotzdem.
Die Nachbesserungsarbeiten im Rahmen der Sachmängelhaftung sind für den Käufer kostenlos. Allerdings steht der Händler in den ersten sechs Monaten in der Beweispflicht, danach muss der Käufer beweisen, dass der Mangel bereits beim Kauf vorgelegen hatte.
Es gibt also eine Gebrauchtwagengarantie beim Händler. Diese gesetzliche Gebrauchtwagengarantie wird Sachmängelhaftung genannt und bietet Vorteile für jeden privaten Käufer bei einem kommerziellen Anbieter.
Als du das Knacken beim Händler angesprochen hast, hat er dann das Auto auf die Bühne ?
Eine Aussage mit das ist nicht schlimm wäre ich nicht zufrieden gewesen !
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Das wäre in mein Augen ja schon eine arglistige Täuschung. Genau kenne ich mich damit aber nicht aus. Ich gehe mal davon aus dass das Auto bei so nen Hinterhof/Fähnchenhändler gekauft wurde oder? Kein Händler stellt sich doch sonst nicht so ein altes Auto auf den Hof und verkauft an Privat. Lese mal bitte auch dein Kaufvertrag genaustens durch ob da irgendwelche Klauseln stehen so nach dem Motto "auf grund der hohen laufleistung ist schon ein erheblicher Schaden etc. pp."
Ist der vertrag zwischen dir und dem Händler geschlossen oder wurde das Auto im Kundenauftrag verkauft?
Falls nicht würde ich den Mangel schriftlich angeben mit bestätigung. Und zwar zügig. Im ersten halben Jahr nach Kauf hast du bessere Karten. Was aber noch wichtiger ist, hol dir Hilfe über einen Anwalt. Lieber gestern als morgen.
Den Wagen mal auf die Bühne und ein Bild schiessen. Evl. ist es ja garnicht die HA-Aufnahme, obwohl sehr wahrscheinlich. Mein 98er 323iA hat ja auch nichts.
Bei einem 98er ist es garantiert die Hinterachse! Der Händler ist in der Pflicht das zu beheben. Ich persönlich würde es aber so machen. Schaden bzw. Reparaturkosten feststellen und dann mit dem Händler einigen, das er einen Teil bezahlt. Der andere geht auf dich. Aber: Du hast die Kontrolle über dir Rep. Gibst du es dem Händler, kann er es einfach irgendwie zu bruzzeln und in einem Jahr ist er raus aus der Sache und du stehst mit noch größerem Schaden da.
Das fällt m.E. unter Sachmängel und somit Gewährleistung. Die ersten 6 Monate gilt auch keine Beweislastumkehr. Der Händler muss also beweisen, dass dieser Mangel nicht bereits beim Verkauf vorlag.
Ein nicht ganz untypisches Problem bei den älteren E46.
Zitat:
@holsteiner schrieb am 1. April 2019 um 09:45:30 Uhr:
Den Wagen mal auf die Bühne und ein Bild schiessen. Evl. ist es ja garnicht die HA-Aufnahme, obwohl sehr wahrscheinlich. Mein 98er 323iA hat ja auch nichts.
Auf jeden Fall die HA Aufnahme
Zitat:
@bobbymotsch schrieb am 1. April 2019 um 10:50:10 Uhr:
Das fällt m.E. unter Sachmängel und somit Gewährleistung. Die ersten 6 Monate gilt auch keine Beweislastumkehr. Der Händler muss also beweisen, dass dieser Mangel nicht bereits beim Verkauf vorlag.Ein nicht ganz untypisches Problem bei den älteren E46.
Ääähh, genau das ist ja die Beweislastumkehr.
Denn grundsätzlich hat eigentlich immer der Geschädigte im Sachgeschäft den Nachweis zu erbringen.
Hier hat aber der Gesetzgeber zum Schutze der ahnungsloseren Käufer entschieden das hier die Beweislast umgekehrt wird und die der Verkäufer diese die ersten 6 Monate zu tragen hat.
Zitat:
@TonE46328 schrieb am 1. April 2019 um 10:55:48 Uhr:
Zitat:
@holsteiner schrieb am 1. April 2019 um 09:45:30 Uhr:
Den Wagen mal auf die Bühne und ein Bild schiessen. Evl. ist es ja garnicht die HA-Aufnahme, obwohl sehr wahrscheinlich. Mein 98er 323iA hat ja auch nichts.Auf jeden Fall die HA Aufnahme
Danke für Aufnahme. Gib den Wagen zurück oder lass dir 2000€ Nachlass geben. Wird beim Händler eher unwahrscheinlich sein.