e36 Coupe Bördeln unnötig !! Gutachten Tüv!!
Hab mir heute meine 215 45 r17 / 8,5 x 17 ET 35 auf die HA von meinem Coupe e36 geschraubt, laut Gutachten soll an der HA nämlich gebördelt werden... Das passt aber 1a kein schleifen nix ( nicht tiefergelegt, kein anderes fahrwerk noch wie abwerk)
Meine Frage jetzt wenn ich zum Tüv fahre und der sieht das es gut passt wird er dann trotzdem sagen ich soll bördeln weil es ist einfach umsonst passt perfekt..
oder gibt es eine alternative wie Spurplatten etc ?
27 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von basti313
Du fährst zum TÜV und wenn er nach den Bördeln fragt sagst du, dass schon gebördelt ist und das es passt. Oder steht die Kante gerade nach unten?Zitat:
in den AUflagen steht bördeln.. wenn es auch ohne Bördeln passen würde muss dann trotzdem gebördelt werden ?
Eine Auflage "Bördeln" in nem Gutachten ist eh völlig sinnlos. Die Kante ist ja eh umgebördeld, es ist ja immer die Frage wie weit umgebördelt ist. Wenn du das Gutachten richtig liest, dann steht da doch nicht einfach nur "Bördeln!", sondern sowas wie "Bördeln um die Freigängigkeit sicherzustellen". Und wenn ab Werk so weit gebördelt ist das die Freigängigkeit sichergestellt ist ist auch diese Auflage erfüllt.
ne die steht nicht völlig unten musst du dir so vorstellen |_| anstatt || man bekommt den finger noch gut in die Lücke.. aber die Kante stört den Reifen nicht
Zitat:
Original geschrieben von woife199
Die Auflage ist ja nur eine Versicherung für die Felgenhersteller. Die schreiben im zweifelsfall rein "bördeln" oder solche Späße dass sie nicht belangt werden können wenn jetzt doch schleift. Ich denke auch das es gerade so passen wird. Würd mir wegen der Eintragung keine Gedanken machen!
ja genau so dachte ich mir das auch weil das wäre schwachsinnig zu Bördeln wenn es auch ohne past
werd mal schauen was die mir dazu sagen werden die Tage.. wäre nur kacke wenn ich zum TÜV fahre die mir sagen das ich bördeln muss und 50 euro umsonst los bin...
Zitat:
Original geschrieben von Vampir
Eine Auflage ist eine Voraussetzung, sonst erfolgt keine Eintragung. So deute ich "Auflage".
Kann nur von meiner "Eintragungs-Erfahrung" bei einem anderen Wagen (DB 560SEC) berichten, der lt. Räder-Teilegutachten (AMG dreiteilig) eigentlich auch an der VA und HA an den Radläufen nebst Innenseiten der Kotflügel gebördelt hätte werden müssen (volles Programm also) - VA 8,5x17 ET18 mit 235/45/17 und HA 10x17 ET17 mit 265/40/17 (Dunlop Sport Maxx).
Wir haben die Räder montiert und selbstverständlich inkl. Max-Einfederung auf der Bühne mit untergelegter Felge im Beisein des TÜV-Prüfers die Freigängigkeit aller vier Räder gecheckt...es war überall ausreichend Platz auch ohne Bördeln (ja, man glaubt es kaum 😁) vorhanden - nix hat geschliffen, geschabt etc. (tut es bis heute nicht).
Nachdem der Herr feststellen konnte, daß alles takko ist, wurde die Rad-/Reifenkombi (auch ohne die in diesem Fall eh sinnlose Bördelei) anstandslos eingetragen.
Man braucht halt einen TÜV-Prüfer, der nicht zu den Paragraphenreitern bzw. Erbseninnenpolierern gehört.
Das Einfachste ist doch zum Prüfer und Fragen. wenn er sagt "solange nix schleift ok" geht es auch so. wenn er sagt nein muss wird es halt gemacht.
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Also meine Erfahrung beim Abnehmen. Der Prüfer schaut auf Freigängigkeit. Wenn ja dann tippt er den Psalm in seinen Computer und druckt die Abnahmebestätigung aus. Der hat sich bei mir noch nie die Auflagen durchgelesen.
ich werd wohl aber als sicherheit noch zu federbegrenzern greifen müsste dem tüv dann hoffentlich reichen
Ich hab BBS RX204 auf der Limo in der Größe 8x17 ET38,also 3mm mehr ET wie du.Reifenbreite is auch 215 und beim TÜV beim eintragen hat nix geschliffen und ich hab nur ne leichte Tieferlegung und noch die weichen Seriendämpfer.....
Jetzt noch Begrenzer fürn Federweg rein is alles andere als notwendig oder gar hiflreich,den falls deine Kiste auf der Hinterachse doch mal stark einfedern muß,wird sie auf den Begrenzern aufsetzen und sehr negativ darauf antworten....also laß den Scheiß raus.
Greetz
Cap
Zitat:
Original geschrieben von PlsHelpme
ich werd wohl aber als sicherheit noch zu federbegrenzern greifen müsste dem tüv dann hoffentlich reichen
Finger weg von dem kram. Vom fahren her alles andere als toll. Wer breite reifen will muss halt platz schaffen. Sowas muss ich aber vorher wissen. Dann darf ich aber auch nicht irgendwie rum fuschen damit es klappt.
Auflagen im TG müssen eingehalten werden, solange die Eintragung als §19.3 StVZO läuft (= normale Eintragung mit Teilegutachten). Wenn Du eine §19.2 StVZO machen lässt ( = Einzelabnahme) dann kann der Sachverständige beim TÜV von den Auflagen abweichen. D.h. in der Praxis wird das Fahrzeug diagnoal verschränkt mit 2 Blöcken + Räder eingeschlagen. Wenn dann der TÜV-Kuli noch zwischen Reifen und Radlauf passt, ist alle paletti 😁
Grüße
Mal erlich in der zeit wo hier Diskutiert wurde über "wenn vielleicht und blablabla" hätte der TE schon 20 mal beim Tüv vorbeifahren können um nachzufragen.
Hi hast du evtl. ein Gutachten bzw hat der Tüv die nun eingetragen `?
Der TE war schon ewig nicht mehr angemeldet. Du kannst aber gern warten.
Zitat:
Original geschrieben von UTrulez
Der TE war schon ewig nicht mehr angemeldet. Du kannst aber gern warten.
Nabend 🙂
ich versuchs echt wäre so top wenn jemand einfach mir nen Eintragungsbericht oder vom Fahrzeugschein wo die Sachen eingetragen sind ne Kopie schickt diese schwachsenige Tüv sache bringt mich um.
nur weil ich auf der HA statt 225er 215er drauf habe , verzweifle echt XD Danke aber 😉