E350e: E-Kennzeichen?

Mercedes E-Klasse W213

Hallo,

ich habe unter der Woche die Bestätigung bekommen, dass E350e März 2018 ausgeliefert wird.
Der MB-Verkaufsberater hat mir gesagt das die E-Klasse ein E-Kennzeichen bekommen wird.
Habe jetzt im Forum gelesen das man doch kein E-Kennzeichen bekommt.

Zitat:

Förderfähig sollen neben in Deutschland zugelassenen Batterieelektrofahrzeuge (BEV) auch von außen aufladbare Hybridelektrofahrzeuge (PHEV) oder Brennstoffzellenfahrzeuge (FCEV) sein. Letztere dürfen maximal 50 g/km CO2 ausstoßen oder müssen eine Mindestreichweite von 30 km (für bis Ende 2017 erstmals zugelassene Fahrzeuge) bzw. 40 km (für ab 2018 erstmals zugelassene Fahrzeuge) bei Elektroantrieb aufweisen

Mein Konfigurator sagt mir CO?-Emissionen kombiniert[4] 57 g/km.

Das E-Kennzeichen hatte einen sehr großen einfluss auf meind Kaufentscheidung.

Habt ihr vielleicht klare Antworten? Wenn das mit E-Kennzeichen nicht klappt würde ich die Bestellung stornieren.

LG
Krani

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Zitat:

@Taiphun schrieb am 15. Februar 2019 um 10:06:48 Uhr:



Nein, es fahren sogar E-Auto-Besitzer "Streife", um Falschparker an den Ladesäulen zu verpetzen. Erlebe ich am Mittelweg/St. Johannis immer wieder.

Stell Dir mal vor E-Auto Besitzer würden vor der Tankstellen Ein- und Ausfahrt parken. Da würdest Du doch auch auf die Barrikaden gehen, wenn das überall in der Stadt so wäre und alle Tankstellen mit E-Autos blockiert wären.

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Wieder mal typisch für unser Land, oder 😉. Zuviel Bürokratie und so ist es nicht einheitlich. Freue mich aber für Jeden, der das E bekommt.

mfg Wiesel

Jetzt hat es mich auch erwicht.
Obwohl im Konfigurator 49g angezeigt wurden und ich darauf geachtet habe die 18Zoll Raeder zu bestellen steht in meinen Papieren 57g.
Angelich waere meiner zu schwer und daher die 57g.
Nur was mich wundert, dass in meinen Papieren auch 19Zoll als Radgroesse unter Nr. 35 steht.

Hat jemand die 22R 18Zoll Raeder und 49g in seinen Papieren stehen?
Gewicht ist uebrigend 1925kg, bzw. 2075 (Nr. 13 bzw 13.2)

Zitat:

@sengewald schrieb am 10. April 2018 um 15:16:24 Uhr:


Jetzt hat es mich auch erwicht.
Obwohl im Konfigurator 49g angezeigt wurden und ich darauf geachtet habe die 18Zoll Raeder zu bestellen steht in meinen Papieren 57g.
Angelich waere meiner zu schwer und daher die 57g.
Nur was mich wundert, dass in meinen Papieren auch 19Zoll als Radgroesse unter Nr. 35 steht.

Hat jemand die 22R 18Zoll Raeder und 49g in seinen Papieren stehen?
Gewicht ist uebrigend 1925kg, bzw. 2075 (Nr. 13 bzw 13.2)

Hast du mit Pano bestellt? Oder sonst eine Sonderausstattung die ins Gewicht fällt?

Ich drücke die Daumen, dass die Leute in deiner Zulassungsstelle genauso unwissend sind wie von manchen hier berichtet und du trotzdem ein E-Kennzeichen bekommst.

FF

Naja, ich hab ausser Anhaengerkupplung und Designo Innenausstattung alles drin.

Ist halt komplett aergerlich und waere auch kein Problem wenn das VORHER irgendwo gestanden haette.

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Zitat:

@sengewald schrieb am 10. April 2018 um 15:16:24 Uhr:


Jetzt hat es mich auch erwicht.
Obwohl im Konfigurator 49g angezeigt wurden und ich darauf geachtet habe die 18Zoll Raeder zu bestellen steht in meinen Papieren 57g.
Angelich waere meiner zu schwer und daher die 57g.
Nur was mich wundert, dass in meinen Papieren auch 19Zoll als Radgroesse unter Nr. 35 steht.

Hat jemand die 22R 18Zoll Raeder und 49g in seinen Papieren stehen?
Gewicht ist uebrigend 1925kg, bzw. 2075 (Nr. 13 bzw 13.2)

Ich habe fast den selben "Fall" mit meiner C-Klasse https://www.motor-talk.de/.../...m-normalen-stinker-wird-t6247582.html

Nach Aussage von Mercedes gab es im Oktober 2017 einen Kundenhinweis an die Verkäufer, dass man bei Lieferung nach dem Jahreswechsel in einigen Fällen kein E-Kennzeichen erhalten können. Wie der Wortlaut genau war, weiß ich noch nicht. Das es den Hinweis gab, weiß ich einmal von meinem Kundenberater und einmal von Maastricht selbst. Wenn Du Deinen 350e also nach diesem Kundenhinweis bestellt hast, wäre das schon ein starkes Stück.

Soweit ich mir das selber zusammenreime, liegt das bei mir wohl nur an den Sportreifen auf den 18Zoll Felgen mit Code 22R.
Mal schauen ob es wirklich daran liegt und ob man das noch aendern kann.

Zitat:

@sengewald schrieb am 10. April 2018 um 16:52:57 Uhr:


Soweit ich mir das selber zusammenreime, liegt das bei mir wohl nur an den Sportreifen auf den 18Zoll Felgen mit Code 22R.
Mal schauen ob es wirklich daran liegt und ob man das noch aendern kann.

Die Sportreifen, das ABC Fahrwerk und das Panoramadach. Und nein, man kann es nachträglich nicht ändern.

FF

Bei uns in Österreich gibt es keine Pseudo E-Kennzeichen.

Wer hat Anspruch auf eine E-Nummerntafel?

Halterinnen und Halter rein elektrisch betriebener Fahrzeuge und Brennstoffzellenfahrzeuge, die ab dem 1. April 2017 angemeldet werden, haben die Möglichkeit eine eigene E-Nummerntafel zu wählen. Halterinnen und Halter von bereits angemeldeten Elektrofahrzeugen können auf ein E-Kennzeichnen umsteigen. Neben Autos und leichten Nutzfahrzeugen (mit einem höchst zulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5 Tonnen) können auch Motorräder und Mopeds, die rein elektrisch oder mit Wasserstoff betrieben werden, mit einer E-Nummerntafel ausgestattet werden.

RH

Zitat:

@smt990 schrieb am 11. April 2018 um 07:43:02 Uhr:


Bei uns in Österreich gibt es keine Pseudo E-Kennzeichen.

Wer hat Anspruch auf eine E-Nummerntafel?

Halterinnen und Halter rein elektrisch betriebener Fahrzeuge und Brennstoffzellenfahrzeuge, die ab dem 1. April 2017 angemeldet werden, haben die Möglichkeit eine eigene E-Nummerntafel zu wählen. Halterinnen und Halter von bereits angemeldeten Elektrofahrzeugen können auf ein E-Kennzeichnen umsteigen. Neben Autos und leichten Nutzfahrzeugen (mit einem höchst zulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5 Tonnen) können auch Motorräder und Mopeds, die rein elektrisch oder mit Wasserstoff betrieben werden, mit einer E-Nummerntafel ausgestattet werden.

RH

Es macht auch keinen Sinn, Fahrzeuge, die von Außen ihren Akku aufladen können, das Aufladen an Öffentlichen Stromsäulen zu verhindern. Aber wie es schon der Vorposter es schrieb: Es ist mal wieder typisch Deutsch.

Hole meinen E350e nächste Woche ab. Soweit mir bekannt ist, gilt das E-Kennzeichen immer für das Fahrzeug mit Grundausstattung! Somit ist jeder E350e mit 49g. Danach wird im System bei der Zulassungsbehörde geschaut. Oder irre ich mich da!?

Ausschlaggebend dafür war bei mir nämlich die Umweltprämie von 1500 Euro die ich erhalte. Diese werde ich sonst mit meinen 57g auch nicht bekommen. Da aber immer nach dem Fahrzeug mit Grundausstattung geschaut wird bekomme ich nach Anfrage bei der bafa doch die Umweltprämie

Das eine hängt mit dem anderen nicht zusammen. Umweltprämie ja, immer...
E-Kennzeichen nur mit <50g CO2 pro Km in dem COC Papieren. Das ist nicht bei jeder Ausstattung der Fall (bei den wenigsten, quasi fast nur bei Serienexterieur)

Manche Zulassungsstellen geben auch bei >50g CO2 ein E-Kennzeichen, wie man hier dem Forum entnehmen kann. Das ist jedoch laut EmoG falsch - aber - who cares...

Zitat:

@makaveli018 schrieb am 19. April 2018 um 15:43:40 Uhr:


Hole meinen E350e nächste Woche ab. Soweit mir bekannt ist, gilt das E-Kennzeichen immer für das Fahrzeug mit Grundausstattung! Somit ist jeder E350e mit 49g. Danach wird im System bei der Zulassungsbehörde geschaut. Oder irre ich mich da!?

Das ist leider nicht zutreffend. Die Angabe im COC ist ausschlaggebend. Die Leute hier im Forum, die dennoch in 2018 mit 57 Gramm ein E-Kennzeichen bekamen, haben Glück gehabt und sind an einen unwissenden Beschäftigten der Zulassungsbehörde geraten. Diejenigen, die wegen der 57 Gramm kein E-Kennzeicen bekamen, wurden korrekt und entsprechend der gesetzlichen Grundlagen behandelt (auch wenn es ärgerlich ist).

FF

Zitat:

@makaveli018 schrieb am 19. April 2018 um 15:48:01 Uhr:


Ausschlaggebend dafür war bei mir nämlich die Umweltprämie von 1500 Euro die ich erhalte. Diese werde ich sonst mit meinen 57g auch nicht bekommen. Da aber immer nach dem Fahrzeug mit Grundausstattung geschaut wird bekomme ich nach Anfrage bei der bafa doch die Umweltprämie

Auch das ist - mit Verlaub - totaler Quatsch. Den Umweltbonus, den sich Hersteller und BAfA teilen, bekommt jedes Plug-In-Hybrid Auto und jedes reine E-Auto, unabhängig von Reichweite und CO2-Ausstoß. E-Autos bekommen etwas mehr.
Für den Umweltbonus ist lediglich der Anschaffungspreis für das Fahrzeug in Grundausstattung maßgeblich, denn wenn der Wagen zu teuer ist, gibt es keine (nach dem Motto: Wer sich so ein teures Auto leisten kann, braucht keinen Bonus).

Das E-Kennzeichen hat damit nichts zu tun. Das ist nur von Reichweite oder CO2-Ausstoß abhängig, der Wert bzw Listenpreis des Fahrzeugs spielt keine Rolle. Alles klar geregelt im EMOG.

FF

Zitat:

@hans633 schrieb am 19. April 2018 um 15:55:15 Uhr:


Das eine hängt mit dem anderen nicht zusammen. Umweltprämie ja, immer...
E-Kennzeichen nur mit <50g CO2 pro Km in dem COC Papieren. Das ist nicht bei jeder Ausstattung der Fall (bei den wenigsten, quasi fast nur bei Serienexterieur)

Manche Zulassungsstellen geben auch bei >50g CO2 ein E-Kennzeichen, wie man hier dem Forum entnehmen kann. Das ist jedoch laut EmoG falsch - aber - who cares...

Ich brauchte etwas länger zum Tippen 😉

Was deinen Zusatz „who cares“ angeht, muss ich aber widersprechen. Wenn der Fehler auffällt, kann das E-Kennzeichen wieder entzogen werden. Also schweigen und genießen und nicht damit prahlen.

FF

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