E220 CDI Welchen Hänger darf ich Fahren??

Mercedes E-Klasse W211

Hallo zusammen ich habe mal eine Frage und zwar muss ich am We ein Auto mit einem Autoabschlepphänger holen darf ich soeinen an einen E220CDI Automatik (vom Arbeitskollegen)Hängen oder ist der zu Schwer?Was ist das Maximale wo man mit der kiste ziehen darf??
Danke schon mal!!

73 Antworten

p.s. mein erstes auto war auch ein 190er aber mit 80kw 🙂

Zitat:

Original geschrieben von rudy1970



Geht wohl eher um das bremsen.

Das kann eigentlich nicht das argument sein!

Die Auslegung der Bremsanlage ist laut der Tabellen (

www.e211.de

) gleich, auch die Getriebeübersetzungen sind gleich. Auch beim Radstand gibt es keinen Unterschied zw. Limo u. T Modell.

Auch ein ATG ist nicht das entscheidende kriterium, bei der Limo ist selbst mit 4matic bei 1900kg schluß, ein T Modell darf 2100kg ziehen.

Das T Modell ist etwas schwerer als eine gleich ausgestattet Limo aber ob die rund 100kg entscheident sind?

Aber hat nicht mal jemand hier geschrieben, das das Heck beim T Modell "stabiler" ausgeführt ist als bei der Limo u. deshalb die höhere AHL??

MfG Günter

genau das frage ich mich auch immer warum, was ist die begründung. ich kann es mir nur erklären wegen der niveau regelung im T

Zitat:

Original geschrieben von 4matic Guenni


[quote

Das kann eigentlich nicht das argument sein!
Die Auslegung der Bremsanlage ist laut der Tabellen (www.e211.de) gleich, auch die Getriebeübersetzungen sind gleich. Auch beim Radstand gibt es keinen Unterschied zw. Limo u. T Modell.
Auch ein ATG ist nicht das entscheidende kriterium, bei der Limo ist selbst mit 4matic bei 1900kg schluß, ein T Modell darf 2100kg ziehen.
Das T Modell ist etwas schwerer als eine gleich ausgestattet Limo aber ob die rund 100kg entscheident sind?
Aber hat nicht mal jemand hier geschrieben, das das Heck beim T Modell "stabiler" ausgeführt ist als bei der Limo u. deshalb die höhere AHL??

MfG Günter

Original geschrieben von rudy1970

Zitat:

Ansonten ist es halt die vorgegebene Größe. Geht wohl eher um das bremsen.
Bin mal mit einem 190er 70 PS 4 Gang Schaltung und Planenhänger Autobahn gefahren.
Es ging nur mit max 80 hinter den LKW klemmen. Wenn Bergauf- runter in 3. -und doch war LKW wieder weg. Der Hänger hatte kein Gewicht, war leer. Aber wie ne Schrankwand.
Insofern ein Auto auf nem Trailer ist kein Drama.

Damit wollte ich eher die Verwunderung zum Ausdruck bringen, das die Anhängelast unabhängig von der Motorisierung angegeben wird. Als Feste Angabe.

Das Vorwärtskommen ist wohl unwichtig🙂 Bremsen sollte ja auch der gebremste Hänger. Das kanns also nicht sein.

Ein Allrad sollte ja auch besser geeignet sein.

Das mit dem stabileren Heck wird es sein. Da legt MB ansich Wert drauf. Deshalb ja auch T. Die autom Niveau Regul. ist hilfreich. Für das Beladen des Kofferraums sicher praktisch.
Weiß nicht wie das bei anderen Kombis ist. Ob es da auch Unterschiede zur Limo gibt.

Habe ja eine Wesfalia AHK selbst angebaut. Das ist schon ein stabiler Klopper. Wiegt gefühlt ein Zentner.
Die Karre dürfte jetzt ne gute Wintertaugl. haben.
Die Ahk z.B. vom W202 ist nicht so stabil und schwer.
Gruß Rudy

Ähnliche Themen

Meiner meinung nach finde ich es auch nicht gut das es nicht motorabhängig gemacht ist.
Denn desto stärker der motor desto schwerer ist er ja auch, sprich die zugmaschine wird schwer und vom fahrverhalten ruhiger und stabiler.
Ich glaube Mercedes hat es sich in dem falle einfach und unkompliziert gemacht, aber nicht gut durchdacht.

So, nun habe ich was im Audiforum geklaut:

Anhängelast (§ 42 StVZO)


Die gezogene Anhängelast bei Krafträdern, Pkw und Lkw darf weder das zulässige Gesamtgewicht (zGG) des ziehenden Fahrzeugs noch den vom Hersteller des ziehenden Fahrzeugs angegebenen oder amtlich als zulässig erklärten Wert überschreiten.

Ausnahme zur Höhe der Anhängelast, diese betrifft Geländewagen.

Laut der Richtlinie 92/21 EWG dürfen Geländewagen, die nicht als Lkw zugelassen sind, maximal

das 1,5fache des eigenen zGG höchstens aber 3500 kg ziehen. Ein Geländewagen muss folgende

Bedingungen erfüllen:

1. Allradantrieb, der abschaltbar sein darf

2. Differentialsperre oder ähnliche Einrichtung

3. Steigfähigkeit (ohne Anhänger) min. 30 %

4. und mindestens fünf der folgenden Forderungen

- vorderer Überhangwinkel > 25°

- hinterer Überhangwinkel > 20°

- Rampenwinkel > 20°

- Bodenfreiheit Vorderachse > 180 mm

- Bodenfreiheit Hinterachse > 180 mm

- Bodenfreiheit zwischen den Achsen > 200 mm

Zitat:

Original geschrieben von rudy1970



Bremsen sollte ja auch der gebremste Hänger.

Gruß Rudy

Wobei das bei diesen "Frühsteinzeitlichen Auflaufbremsen" (es gibt jetzt tatsächlich die ersten PKW Anhängerbremsen die eine selbstständige Bremsbelag Nachstellung haben...,das gab es beim Auto seit Jahrzenten..) mit dem bremsen schon so eine sache ist! Verzögert das Auto nicht genug, bremst auch der Anhänger nicht richtig!

MfG Günter

also bei mein zwei tonner ist es so das er gut beladen sein muss, damit er gut zubeisst beim bremsen.
vor ein monat gekauft knapp 5000€.

Zitat:

Original geschrieben von rudy1970


So, nun habe ich was im Audiforum geklaut:

Anhängelast (§ 42 StVZO)


Die gezogene Anhängelast bei Krafträdern, Pkw und Lkw darf weder das zulässige Gesamtgewicht (zGG) des ziehenden Fahrzeugs noch den vom Hersteller des ziehenden Fahrzeugs angegebenen oder amtlich als zulässig erklärten Wert überschreiten.

Ausnahme zur Höhe der Anhängelast, diese betrifft Geländewagen.

Laut der Richtlinie 92/21 EWG dürfen Geländewagen, die nicht als Lkw zugelassen sind, maximal

das 1,5fache des eigenen zGG höchstens aber 3500 kg ziehen. Ein Geländewagen muss folgende

Bedingungen erfüllen:

1. Allradantrieb, der abschaltbar sein darf

2. Differentialsperre oder ähnliche Einrichtung

3. Steigfähigkeit (ohne Anhänger) min. 30 %

4. und mindestens fünf der folgenden Forderungen

- vorderer Überhangwinkel > 25°

- hinterer Überhangwinkel > 20°

- Rampenwinkel > 20°

- Bodenfreiheit Vorderachse > 180 mm

- Bodenfreiheit Hinterachse > 180 mm

- Bodenfreiheit zwischen den Achsen > 200 mm

Die E-Klasse darf das auch, außerdem gibt es bei der E-Klasse kein ZGG. und außerdem guckt bitte in Eure Papiere was unten steht, bei Anhängerbetrieb, dann kommt das Gewicht der Hinterachse ist 75 Kg mehr. Also Limo 1900 + 75 oder 2100 + 84 Kg, das ist das Gesamtgewicht des Hängers, das setzt sich aus Achslast und Stützlast zusammen. Also Limo 1975 Kg und Kombi 2184 Kg.

Um das Wirrwar hier mal etwas zu lüften:

Die zulässige Anhängelast (zu lesen im Fahrzeugschein bzw. im neuen EU-Dokument) hat erst einmal NICHTS mit dem zulässigen Gesamtgewicht des Anhängers zu tun. Es handelt sich bei der zul.Anhängelast um das TATSÄCHLICHE Gewicht (besser die Masse) des Anhängers. Das ist das Leergewicht plus die tatsächliche Zuladung. Natürlich darf durch die Ladung das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers NICHT überschritten werden.

Davon unabhängig ist die Stützlast, die beim T-Modell (Mopf) 84kg oder null (E55 AMG & E63AMG) beträgt. Man könnte also rein theoretisch den Hänger so beladen, daß man die 84kg ausnutzt. Die zulässige Stützlast ist aber eher ein Wert, der die mechanische Belastbarkeit des Anhängerzuges ALS AUCH des Heckblechs und der anderen Stützkomponenten des Fahrwerks (insbesondere Hinterachse) charakterisiert. Auch zu beachten ist natürlich, daß die Vorderachse, wenn auch nur etwas, entlastet wird. Hier spielt das Thema Lenkfähigkeit mit hinein.

Unterschiedliche Anhängelasten haben u.a.

- mit der Motorisierung
- mit dem Fahrwerk
- mit der Bremsanlage
und
- mit der Getriebeart

zu tun.

Automatische Getriebe mit Strömungswandler haben SEHR WOHL einen Einfluß auf die Zugkraft des Fahrzeuges. Das hat mit der Drehmomenten-Überhöhung zu tun, die eine Wandler erzeugen kann. Also, erst etwas behaupten, wenn man es weiß oder besser weiß.

Für die Blitzmerker unter euch, die es bereits bemerkt haben: Es ist zulässig, einen Anhänger mit einer höheren zulässigen Gesamtmasse anzuängen, als in den Fahrzeugpapieren als zulässige Anhängelast eingetragen ist. Natürlich NUR, wenn die tatsächliche Gesamtmasse des Anhängers (Leermasse plus Masse der Ladung) MAXIMAL so hoch ist wie die zulässige Anhängelast. Das wird oft falsch weitergegeben.

Hinsichtlich einer Anhängelasterhöhung geht der Weg nur über den Hersteller und die technische Prüfstelle (West-TÜV, Ost-Dekra). Falls es überhaupt möglich sein sollte kann es sein, daß Auflagen zu erfüllen sind. Beispielsweise kann das eine andere Kupplung (als die Standardkupplung) sein, die mit der höheren Last zurecht kommt.

@Chekker: "Ich glaube Mercedes hat es sich in dem falle einfach und unkompliziert gemacht, aber nicht gut durchdacht."

Ich finde es gut, einfach etwas zu behaupten, ohne irgend einen Film zu haben. Bei Mercedes (wie auch sicher bei allen anderen Automobilherstellern) wird um solche "Kleinigkeiten" sehr hart gerungen und durch die Konstrukteure ein enormer Aufwand getrieben, eigentlich unvereinbare Dinge zu einem harmonischen Ganzen sprich Auto zu machen. Ich halte es da mit Dieter Nur: Wenn man keine Ahnung hat: Einfach mal die Fresse halten!

So, bin gerne bereit, auf sachliche Fragen zu antworten.

dto

Zitat:

Original geschrieben von tüv-onkel


Um das Wirrwar hier mal etwas zu lüften:

Die zulässige Anhängelast (zu lesen im Fahrzeugschein bzw. im neuen EU-Dokument) hat erst einmal NICHTS mit dem zulässigen Gesamtgewicht des Anhängers zu tun. Es handelt sich bei der zul.Anhängelast um das TATSÄCHLICHE Gewicht (besser die Masse) des Anhängers. Das ist das Leergewicht plus die tatsächliche Zuladung. Natürlich darf durch die Ladung das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers NICHT überschritten werden.

Davon unabhängig ist die Stützlast, die beim T-Modell (Mopf) 84kg oder null (E55 AMG & E63AMG) beträgt. Man könnte also rein theoretisch den Hänger so beladen, daß man die 84kg ausnutzt. Die zulässige Stützlast ist aber eher ein Wert, der die mechanische Belastbarkeit des Anhängerzuges ALS AUCH des Heckblechs und der anderen Stützkomponenten des Fahrwerks (insbesondere Hinterachse) charakterisiert. Auch zu beachten ist natürlich, daß die Vorderachse, wenn auch nur etwas, entlastet wird. Hier spielt das Thema Lenkfähigkeit mit hinein.

Unterschiedliche Anhängelasten haben u.a.

- mit der Motorisierung
- mit dem Fahrwerk
- mit der Bremsanlage
und
- mit der Getriebeart

zu tun.

Automatische Getriebe mit Strömungswandler haben SEHR WOHL einen Einfluß auf die Zugkraft des Fahrzeuges. Das hat mit der Drehmomenten-Überhöhung zu tun, die eine Wandler erzeugen kann. Also, erst etwas behaupten, wenn man es weiß oder besser weiß.

Für die Blitzmerker unter euch, die es bereits bemerkt haben: Es ist zulässig, einen Anhänger mit einer höheren zulässigen Gesamtmasse anzuängen, als in den Fahrzeugpapieren als zulässige Anhängelast eingetragen ist. Natürlich NUR, wenn die tatsächliche Gesamtmasse des Anhängers (Leermasse plus Masse der Ladung) MAXIMAL so hoch ist wie die zulässige Anhängelast. Das wird oft falsch weitergegeben.

Hinsichtlich einer Anhängelasterhöhung geht der Weg nur über den Hersteller und die technische Prüfstelle (West-TÜV, Ost-Dekra). Falls es überhaupt möglich sein sollte kann es sein, daß Auflagen zu erfüllen sind. Beispielsweise kann das eine andere Kupplung (als die Standardkupplung) sein, die mit der höheren Last zurecht kommt.

@Chekker: "Ich glaube Mercedes hat es sich in dem falle einfach und unkompliziert gemacht, aber nicht gut durchdacht."

Ich finde es gut, einfach etwas zu behaupten, ohne irgend einen Film zu haben. Bei Mercedes (wie auch sicher bei allen anderen Automobilherstellern) wird um solche "Kleinigkeiten" sehr hart gerungen und durch die Konstrukteure ein enormer Aufwand getrieben, eigentlich unvereinbare Dinge zu einem harmonischen Ganzen sprich Auto zu machen. Ich halte es da mit Dieter Nur: Wenn man keine Ahnung hat: Einfach mal die Fresse halten!

So, bin gerne bereit, auf sachliche Fragen zu antworten.

dto

Ist jetzt auch nix neues.

Unterschiede bei der Motorisierung sehe ich nicht.

Getriebe war klar.

Die Berechnung war inzwischen auch klar.

Ich sehe eher eine vermutlich gesetzliche Obergrenze bei 2100 KG für große Kombis.

(Das ZZG wird nicht mehr herangezogen- obwohl höher)

Da sind einige mit 2,1t

http://www.caravaning.de/test/die-grossraumschlepper-117930.html

Bei Geländewagen max 3500 KG. Für mehr sind die Kugelkopf Kuppl nicht geeignet.

Die AMI Pickups ziehen in den Staaten ganze Auflieger mit Ochsen drin.

@rudy1970

Nein, es gibt keine gesetzliche Obergrenze von 2100kg für große Kombis (wobei zu definieren wäre was groß ist). Sonst hätte ich es geschrieben.

Und es gibt sehr wohl Kugelkupplungen, die für eine höhere Anhängelast als 3500kg geeignet sind. Sogar wesentlich höher.

In Amiland sind die Pickups

1. größer (meist wesentlich höhere Leermasse, höhere zulässige Gesamtmasse, wesentlich größerer Radstand)
2. motor- und getriebetechnisch oft auf höhere Drehmomente ausgelegt
3. meist mit ganz anderen Verbindungseinrichtungen ausgerüstet.

Außerdem sind da die Strassen breiter.

dto

Nunja, da kann ich Rudy1970 auch nur zustimmen.
Neue Erkenntnisse kann ich da auch nicht lesen und darüber hinaus scheinst Du ja auch nicht zu 100% informiert zu sein wie Du es behauptest, da es sehr wohl auch gesetzliche Rahmenbedingungen gibt.

Ich nenn da gerne mal 2 Beispiele:

1. Schau mal in die technischen Daten des S212 und sag mir warum der weniger als der S211 ziehen darf.
Es liegt sicherlich nicht daran das die Karre weicher konstruiert ist.

2. Der VW Tiguan darf unterschiedliche Anhängelasten ziehen. Man muss nur eine andere Stoßstange dranpappen und somit den Böschungswinkel erhöhen und schon darf das gleiche Modell ein paar hundert kg mehr am Harken haben. (siehe Post von "Wildsau1"😉

Und nichts für ungut, aber hast Du dir mal einen Amischlitten angesehen?
Es stimmt die haben andere Verbindungseinrichtungen, mehr trauen würde ich dieser Frickelei allerdings nicht.

Zu der Zeit als der S210 noch aktuell war, konnte man bei MB für die "größeren" Motorisierungen im übrigen ohne große Probleme eine höhere Anhängelast eintragen lassen, ohne irgendeine technische Modifikation am Fahreug vornehmen zu müssen.

Heute ist es nun hält anders und wenn man auf eine bestimmte Anhängelast angewiesen ist, muss man sich halt vor dem Fahrzeugkauf schlau machen und das passende Modell danach kaufen.

Ich bin übrigens kein Ingenieur kann deshalb nicht zu 100% garantieren das alle meine Aussagen richtig sind so wie Du es vorgibst. ;-)

Gruß

Zero-One

Unterschiede soll es auch bei Tiguan und Yeti geben, obwohl das eine Plattform sein soll.
Nun gut, jedenfalls ist bei den großen Kombis max 2,1t zu finden. Und Geländewagen max.3,5t.
Wer mehr hat- melden!
Bei den Amis habe ich keine Kleintransporter ala Sprinter o.ä. gesehen. Zumindest nicht an der Ostküste. Die haben für alles diese Pickups oder eben die ganz großen Trucks. Hier beide auf einem Foto. Der Pickup ist eher ein kleinerer. Der F350 ist noch deutlich größer. (Sie nennen die Pickups aber auch Truck)
Diese Aufliegergeschichte wird schon funktionieren. Warum nicht. Sehe da eher bei den Kugelköpfen Grenzen. Der Ford F150 soll das meist verkaufte Fahrzeug der Welt sein. War mir auch neu. Dachte der böse Golf.
Schönes WE
Gruß Rudy

Pickup
F350

Für mich sind die US-Trucks oder Pickups aber teilweise wie LKW zu vergleichen, nicht wie ein Geländewagen à là M, X5 oder G etc.
Denn die haben teilweise wirklich einen viel längeren Radstand und noch dazu teilweise Zwillingsreifen auf der Hinterachse.

Deine Antwort
Ähnliche Themen