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COC Papier gesucht

VW E-up! (AA)
Themenstarteram 12. Juni 2020 um 15:23

Hallo,

eine zugegeben ungewöhnliche Frage.

Wir werden morgen einen E-Up bestellen.

Das Grundmodell mit den 14 Zoll Stahlfelgen.

Wir haben auf unserem Lupo (98er) gerade ganz frisch GoodYear Alwetter Reifen aufgezogen.

Allerdings in der Größe: 185/55-14.

Serienmässig sind ja 165/55-14 drauf.

Weiß jemand, der das Auto schon hat, ob die obigen zulässig sind?

Danke Euch.

Gruß

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'E-up Reifenfreigaben' überführt.]

25 Antworten

Die 185er haben einen deutlich größeren Durchmesser -> keine Chance

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'E-up Reifenfreigaben' überführt.]

Themenstarteram 12. Juni 2020 um 15:47

Ähhh Fehler meinerseits:

Serie ist 165/70-14

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'E-up Reifenfreigaben' überführt.]

Der Lastindex könnte auch problematisch sein.

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'E-up Reifenfreigaben' überführt.]

Hi

ich hole mir jetzt auch für mein e-up die Serienbereifung als Ganzjahresreifen:

GOODYEAR Vector 4Seasons Gen-e

165/70 R14 85 T XL

und wechsle das Stahlrad gegen diese Alu Felge 14" mit Deckel

- Felge 5J x 14 ET 35 Corvara = VW Teilenummer 1S0 071 494 B 8Z8

- Kappe weiss = VW Teilenummer 1S0 601 149 E C9A

LG Alex

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'E-up Reifenfreigaben' überführt.]

Vw-felge-deckel-separat

passt sicher nicht, folgende Kombinationen wären zulässig - und wie Du siehst wäre (abgesehen vom nicht passenden Abrollumfang) für den breiteren Reifen auch eine breitere Felge nötig.

Gruß vom Reifenhändler ;)

165/70R14 81T 5,00 x 14 ET35,00

165/65R15 81T 5,00 x 15 ET35,00

185/55R15 82H 5,50 x 15 ET41,00

185/50R16 81H 6,00 x 16 ET43,00

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'E-up Reifenfreigaben' überführt.]

Themenstarteram 24. Juni 2020 um 11:08

wäre ja auch zu schön gewesen:-

Haben jetzt auch mal ne andere Möglichkeit überlegt:

Da wir ja das Grundmodell bestellt haben:

Bei ATU oder ähnlich kostet lt. Internetkonfigurator eine einfache aber nicht hässliche Alufelge mit GoodYear Ganzjahresreifen 550 € (Satz).

Ist ja auch ne Möglichkeit , da es ja seitens keine Möglichkeit gibt das Auto auf eben diesen zu bekommen.

Vielleicht bekommt man ja noch 100 bis 150 für den originalen Stahlrädersatz mit Radkappen.

Gruß

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'E-up Reifenfreigaben' überführt.]

Zitat:

@nordgti schrieb am 24. Juni 2020 um 13:08:22 Uhr:

wäre ja auch zu schön gewesen:-

Haben jetzt auch mal ne andere Möglichkeit überlegt:

Da wir ja das Grundmodell bestellt haben:

Bei ATU oder ähnlich kostet lt. Internetkonfigurator eine einfache aber nicht hässliche Alufelge mit GoodYear Ganzjahresreifen 550 € (Satz).

Ist ja auch ne Möglichkeit , da es ja seitens keine Möglichkeit gibt das Auto auf eben diesen zu bekommen.

Vielleicht bekommt man ja noch 100 bis 150 für den originalen Stahlrädersatz mit Radkappen.

Gruß

Weiß nicht ob ich dies hier verlinken darf, sonst bitte löschen, aber schau mal auf http://...pneu-raederkonfigurator.de/.../AA(E)/9564408/ - musst noch nen Filter setzen auf die gewünschte Zollgröße und "mit ABE" - ggf. auf "Winter" und oder "Schneeketten-frei" - denke da findest Du noch Alternativen zum ATU, wobei die ATU-Qualität dem in nichts nachsteht, nur eine Design- und Geld-Frage!

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'E-up Reifenfreigaben' überführt.]

Hallo, da ich meine eUP Felgen auf meinem alten 60PS UP fahren möchte, müssen die eUP Felgen eingetragen werden. Könnte mir jemand eine Kopie von seinem COC Papier zur Verfügung stellen?

Gerne per PN, dann sende ich ihm meine Mail Adresse. Ich würde mich sehr freuen.

Es geht mir um die 15" 165er Felgen.

Vielen Dank. Ich hoffe es meldet sich jemand.

Morgen...!

Im Goingelectric Forum hat mal jemand das CoC mit den Reifengrößen veröffentlicht.

Hier der Link zum PDF:

https://goingelectric.de/forum/download/file.php?id=81371

Ich verstehe aber nicht, warum du die eintragen lassen willst. Das ist doch quasi eine Standardgröße, die niemals jemand kontrollieren wird?! Außerdem müssten die 165/15 im CoC vom Benziner auch drin stehen.

MfG André

Ist bei mir leider nicht mit drin da Baujahr 2012. Aber ich will sicher gehen. Weil sonst keine Betriebserlaubnis da ist. Hab vielen Dank für den Link :)

Mal grundlegend:

Zubehörfelgen besitzen immer ein Gutachten ("ABE" im Volksmund), darin steht für welche Fahrzeuge diese spezielle Felge geprüft wurde (mit welchen Reifengrößen) und die zugehörigen Auflagen, teils ggf. mit Abnahme bei einer Prüfstelle (nach §19.2). Gekennzeichnet sind diese Felgen mit einer KBA-Nr. (vergeben vorm KraftfahrtBundesAmt). Neu sind Zubehörfelgen mit ECE-Kennung (für spezielle Fahrzeuge ist dann das Mitführen der "ABE" nicht mehr nötig)

"Original"Felgen werden quasi im Paket mit dem Fahrzeugmodell abgenommen, für den der Hersteller sie gebaut hat.

Willst Du also eine Felge auf ein anderes Modell bauen (egal ob anderer Fzg.Hersteller oder Vorgänger/Nachfolger), für den diese Felge "original" nicht verkauft wurde, musst Du eine Einzelabnahme (§21 - nur direkt beim TÜV möglich, nicht Dekra o.ä.) mit anschließendem Eintrag in die Papiere (Zulassungsstelle) durchführen.

Dazu benötigst Du NICHT die COC-Papiere sondern das Festigkeitsgutachten der Felge! Das bekommt man wenn man Glück mit einem fähigen Mitarbeiter hat beim Autohaus/Hersteller.

Vorausgesetzt die Nabenbohrung und Lochkreis passen, die Abstände zu Bremse/Stoßdämpfer/Feder/Karosserie ist ausreichend, die gewählte Reifengröße liegt vom Abrollumfang nicht mehr als 2-3% über/unter der Seriengröße (hier wäre eine Tachoüberprüfung/justierung nötig/möglich aber teuer) und der Reifen ist auch nicht zu breit/zu schmal für die Felge.... - dann wird der TÜV Dir das abnehmen.

Ich würde allerdings allein schon wegen der Kosten davon abraten.

Ansonsten: klar kannst Du die Felge einfach "draufmachen". Fahren ohne Betriebserlaubnis nennt sich das dann.

EDIT:

vom neuen 61kw up wäre die 15er Felge mit 165er:

165/65R15 81T 5,00 x 15 ET35,00

Es gab für den 60kw-2012 keine derartigen Felgen, aber wie gesagt: Einzelabnahme mit Festigkeitsgutachten geht!

Mehr Info: http://rk.pneuhage.de/DE/wheels/normal/VOLKSWAGEN/up!/

(dort - erst nach genauer Auswahl des Fahrzeugs - auf das blaue "i"nfo-Zeichen klicken)

Ja das muss der TÜV dann entscheiden, ob er sie so abnimmt. Ich will nur auf Nummer sicher gehen.

Hab aber vielen Dank für die ausführliche Ausführung.

Wenn alles läuft werde ich es wieder in meinem Thread aktualisieren.

Zitat:

@goa4all schrieb am 24. August 2020 um 09:19:21 Uhr:

Willst Du also eine Felge auf ein anderes Modell bauen (egal ob anderer Fzg.Hersteller oder Vorgänger/Nachfolger), für den diese Felge "original" nicht verkauft wurde, musst Du eine Einzelabnahme (§21 - nur direkt beim TÜV möglich, nicht Dekra o.ä.) mit anschließendem Eintrag in die Papiere (Zulassungsstelle) durchführen.

Muss man nicht zwangsläufig in die Papiere eintragen lassen. Es ist ebenfalls möglich die Einzelabnahme immer im Auto mitztuführen, um sie bei Bedarf vorzeigen zu können.

Seit ca. 9 Jahren fahren wir mit dem Fox so rum und es hat bisher noch nie jemand sehen wollen bzw. bemängelt die Felgen ständen nicht in den Papieren.

Übrigens die Sache kostet nicht die Welt, ich glaube für die Einzelabnahme ca. 80 Euro bezahlt zu haben und gut war es.

@steha_caddy

Glaub Du verwechselst die §19 (mit Gutachten/ABE) und §19.2/§21 Abnahmen. Bei der hier nötigen 21er-Abnahme ist eine anschließende Eintragung direkt erforderlich. Bei der 19er (mit "ABE") nicht. Und diese kostet auch nur 50-80€ je nachdem was abgenommen wird.

In diesem Fall ist die 5,0x15er Felge die verwendet werden soll mit der 165-65-15er Reifengröße eben noch nie für das Modell geprüft worden, für das er es verwenden will (d.h. es gibt auch kein Gutachten in der diese Kombination Auto-Rad-Reifen bescheinigt wird) -> Einzelabnahme -> Eintrag in Papiere

Siehe auch TÜV-Seite/FAQ:

Bei einer Eintragung unterscheidet man zwischen einer Anbauabnahme nach §19(3) StVZO und einer Einzelabnahme nach §19(2)/21 StVZO. Eine Anbauabnahme wird immer dann durchgeführt, wenn für die Veränderung am Fahrzeug ein Teilegutachten vorliegt und nur überprüft werden muss, ob das Teil korrekt verbaut ist und verschiedene weitere Faktoren eingehalten wurden. Sind mehrere Teile zeitgleich oder zeitlich versetzt verändert worden (bspw. Felgen mit Gewindefahrwerk), verlieren die jeweiligen Gutachten ihre Gültigkeit. Es muss somit neu beurteilt werden, ob bspw. die Räder noch freigängig sind und auch im tiefsten Zustand nichts schleift. Bei einer Einzelabnahme müssen die Papiere umgehend durch die Zulassungsstelle berichtigt werden, da genau genommen diese die Änderung genehmigt. Bei einer Änderungsabnahme reicht es in vielen Fällen aus, bis zur nächsten Änderung an den Papieren, z. B. bei Umzug oder Halterwechsel das von TÜV SÜD ausgestellte Gutachten mitzuführen.

(Quelle: https://www.tuvsud.com/.../tuning-faq )

Aber ich würde in so einem Fall IMMER direkt beim TÜV nachfragen und auch mir selber in einem Forum nix glauben - denn wir hier im Forum müssen ja hinterher weder eine Strafe zahlen noch uns vor TÜV/Polizei rechtfertigen wenn es doch nicht passt! Und evtl lieg ich ja komplett falsch und er kann das einfach so draufschrauben!? ;)

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