E-Kennzeichen beim 2019er XC60 T8 ab EZ 1.9.2018 nach WLTP nicht mehr möglich

Volvo XC60 U

leider scheint der XC60 T8 ab 20“ und damit breiterer Bereifung aus der passenden Effizienzklasse zu fallen. Das ist jetzt tricky teuer zu ordern, weil der zur Zulassung notwendige 19er Satz nur Sommerreifen trägt und ein 20Zoll-Satz im Konfigurator nicht zugebucht werden kann sondern separat zu bestellen ist...
Das E-Kennzeichen hat also seinen Preis ;-)

BTW, ab Erstzulassung ab 019 wird wohl die 1% Regelung (Geldwerter Vorteil bei Nutzung von Firmenwagen) reduziert auf 0,5% (Pauschalversteuerung vom BLP) - bei E- und Hybrid-autos

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Ich freue mich ja für alle Dienstwagenfahrer, die dann nur noch 0,5% für ihre 2-Tonner SUVs abführen müssen... Aber einmal ehrlich und realistisch betrachtet: Da hat die Autolobby wieder einmal ganze Arbeit geleistet. Jeder weiß, dass Hybride wie ein Volvo T8 der Umwelt ganz und gar nicht zuträglich sind. Zusammen mit den absurd geschönten Verbrauchswerten der Hybriden läuft man nun frontal und mit Vollgas gegen den nächsten Skandal. Sie lernen es einfach nicht.

Lächerliche 0,5% Lohnsteuerpauschale für die uneingeschränkte Privatnutzung eines 2-Tonnen SUVs mit Hybrid-Feigenblatt ist an Absurdität nicht mehr zu überbieten. Wenn man bedenkt, dass Unternehmen in Deutschland diese Autos auch noch lohnsteuerfrei einkaufen und den verbleibenden Nettobetrag vollständig von der Steuer absetzen können – und damit nur noch rund 20-30% des Bruttolistenpreises für die Fahrzeuge tatsächlich tragen müssen – fragt man sich wirklich, ob unsere Regierung den Bezug zur Realität mittlerweile komplett verloren hat. Eines muss klar sein: diesen Irrsinn finanzieren wir alle mit unseren Steuergeldern – und am Ende wird es trotzdem und unweigerlich zum Zusammenbruch dieses Kartenhauses kommen.

Nein, ich bin kein linker Weltverbesserer. Aber ich bin dagegen, dass man mit Steuergeldern und von Lobbyismus geprägten Richtlinien einen künstlichen Markt für etwas erzeugt, der ohne diese Subventionen nicht existieren würde. Das hat historisch noch nie dauerhaft funktioniert, und wird auch dieses Mal wieder schmerzhaft von der Realität eingeholt werden.

Ich bin auch nicht grundsätzlich gegen solche Autos. Ich fahre ja selbst zwei SUVs. Der Unterschied ist aber, dass ich mir das schlicht leisten kann (die Autos sind privat) und das nicht auf Kosten anderer Steuerzahler mache. Wenn aber aufgrund der laxen Dienstwagenregelungen selbst Menschen in den unteren Einkommensklassen im großen Stiele steuersubventionierte Luxus-Karossen fahren und dafür nur einen lächerlich kleinen Betrag über die Lohnsteuer zahlen müssen, dann läuft etwas falsch. Extrem falsch. Ich kenne Mechaniker und Lagerarbeiter, bei denen der Premium-Mittelklasse-SUV mit Top-Ausstattung ein fester Lohnbestandteil ist. Wir sind also so weit, dass es steuerlich günstiger ist, jemandem eine Auto zu finanzieren, das die Person womöglich gar nicht braucht, als ein adäquates Gehalt zu bezahlen.

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Hier jetzt auch schwarz auf weiß.

Wir diskutieren das bei den 90ern ja schon länger und ich bin kein Profi in der Interpretation des Gesetzgebungsverfahrens, aber: In dem Beschluss steht nicht Zustimmung, sondern
a) Es sind Änderungen drin
b) Es sind bedenken drin
c) Es sind grundsätzliche Änderungswünsche vermerkt

Da wird sich der Bundestag nach meinem Verständnis mit auseinandersetzen müssen und einen abgeänderten Vorschlag vorlegen. Denn der heute vorgelegte wurde ja nicht abgenickt.

Ich hab nochmal ein wenig gegoogelt. Hier steht:
Stellungnahmen

Bei Gesetzentwürfen der Bundesregierung hat der Bundesrat in einem so genannten ersten Durchgang das Recht, sich noch vor dem Deutschen Bundestag zu dem Entwurf zu äußern. Er kann innerhalb von sechs Wochen - in besonderen Fällen innerhalb von drei oder neun Wochen - eine Stellungnahme zum Regierungsentwurf abgeben.

Die Bundesregierung legt ihre Ansicht dazu in einer Gegenäußerung dar. Der Gesetzentwurf wird dann gemeinsam mit der Stellungnahme und der Gegenäußerung beim Bundestag eingebracht.

...

Zweiter Durchgang im Bundesrat

Alle im Bundestag verabschiedeten Gesetze werden dem Bundesrat zugeleitet. In diesem so genannten zweiten Durchgang sind die Handlungsmöglichkeiten des Bundesrates davon abhängig, ob der Gesetzesbeschluss seiner Zustimmung bedarf oder nicht.

Handelt es sich um ein Zustimmungsgesetz, hat der Bundesrat drei Handlungsmöglichkeiten: er kann dem Gesetz zustimmen, seine Zustimmung verweigern oder den Vermittlungsausschuss anrufen.

Insofern stimmt, beschlossen ist noch garnichts. Größere Einwände gibt es allerdings auch nicht, außer das die Länder nicht so viel dafür bezahlen möchten. Daher denke ich die Chancen stehen nicht so schlecht.

Jetzt erfolgt erstmal die erste Lesung im Bundestag, dann die Bearbeitung in den Fachausschüssen ...

.... wenn diese Fachausschüsse ein wenig von der Materie verstehen, kommen solche Einschränkungen wie E-Kennzeichen, Staffelung usw rein.

Derzeit steht ja im Gesetzentwurf auch nur "Anschaffung" nach dem 1.1.19, noch nichtmal was von Neufahrzeugen, also rein theoretisch könnte ich dann einem Tesla-Fahrer sein Model S abkaufen und der kauft sich im Anschluß einen Cayenne Turbo. Wäre irgendwie nicht das gewünschte erreicht, denn kein einziges neues E-Auto wäre auf der Strasse und ich profitiere mit einem Gebrauchtwagen trotzdem.

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Zitat:

@stelen schrieb am 22. September 2018 um 09:39:14 Uhr:


.... wenn diese Fachausschüsse ein wenig von der Materie verstehen, kommen solche Einschränkungen wie E-Kennzeichen, Staffelung usw rein.

Das Problem ist nur, wenn dann die meisten Hybriden (E-Kennzeichen) aus der Förderung raus sind, dürfte für die meisten Dienstwagenfahrer kein Anreiz mehr bestehen. Die Leasingraten für reine E–Autos sind einfach komplett unattraktiv, da hilft auch die halbierte Besteuerung nichts.
Ein Renault Zoe würde mich jedenfalls mehr kosten als der XC60 T8 und für die Rate eines BMW i3 (nackt) kann ich einen sehr gut ausgestatteten X3 oder 5er Diesel leasen, wohlgemerkt incl. Kraftstoff (Full Service Leasing),während der Strom bei den E-Autos noch on top kommt.

Nur zur Info: habe heute meinen XC60 T8 auf 21“ Felgen mit E-Kennzeichen abgeholt :-)

Ein tolles Auto. Bin übrigens von Audi zum Elch gewechselt und finde den Elch echt klasse !!!

@striker98765 - wann wurde der Wagen denn zugelassen? Kannst du evtl. mal den entsprechenden Ausschnitt aus der COC abfotografieren und posten?

Warum soll das E-Kennzeichen nicht möglich sein... CO2 < als 50g/km oder Reichweite > 40 km. Und (theoretisch bzw. gem. Konfi) trifft letzteres doch zu....

Nein. Eben nach WLTP nicht mehr und die gelten seit 1.9.2018 bei der Zulassung.
Werte in der Preisliste sind nach NEFZ (weil das nach wie vor so gesetzlich vorgeschrieben ist).

Meine Infos sind vom Leiter Produktmanagement von VCG.

Man kann bei Zulassung Glück haben, wenn der Mitarbeiter des StVA versehentlich die NEFZ-Werte nimmt. 😉

Meine Vermutung ist eine andere. Prinzipiell haben alle recht. Aber es liegen zumindest laut den Technischen Daten von Volvo keine gesonderten Werte für T8 mit > 19“ vor. Während bei allen anderen Motorkonfigurationen unterschiedliche Werte für die Reifenkategorien vorliegen. Das kann gewollt oder Zufall sein. Auf jeden Fall hab ich mit 21“ ein E-Kennzeichen aufgrund der >40 km Regelung, da der CO2 nach WLTP über 50 Gramm liegt.

@striker98765 - hast du dein COC-Papier zur Hand und kannst es hier ausschnittsweise einstellen? Ich habe noch nicht gesehen, wie da die Eintragung nun mit WLTP aussieht.

Edit: So sieht es bei meinem 2016 zugelassenen XC90 T8 aus.

Bildschirmfoto-2018-09-28-um-20-24-44
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@gseum - leider habe ich das nicht zur Hand. Schaue nachher mal ob es im Fahrzeug irgendwo liegt.

Das gehört normal zur Zulassungsbescheinigung 2 (groß) dazu. Beim Leasing bekommt man die nicht unbedingt in die Hände.
Ich lasse mir von beidem immer einen Scan vom Händler schicken, bevor er es zur Leasingbank sendet.

Ich hab auf jeden Fall keine:-( Frag mal beim Händler nach

Das Problem beim XC60 und den 40km elektrischer Reichweite könnte sein, dass er nie rein elektrisch fährt, sondern immer die Standheizung mittels Benzinverbrauch aktiv ist. Seltsam ist nämlich, dass Volvo offiziell nur über die 50mg spricht, aber nie über die Reichweite, die im Prospekt immernoch bei 43km steht.

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