E 400, bitte um Angebotsbewertung
https://suchen.mobile.de/fahrzeuge/details.html?id=255690941
Könnt Ihr mir bitte diesen E400 bewerten? Die Ausstattung finde ich top, leider ohne Soundsystem, aber das kann man regeln.
Dass es der ältere Motor ist, ist auch OK. Mit dem Schichtbetrieb und dem NOx Kat Gedöns bin ich unzufrieden (habe ich derzeit in meinem BMW) und kann darauf verzichten.
Wie ist der Preis? meint Ihr da geht noch etwas?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Peterchen1975 schrieb am 6. März 2018 um 10:10:37 Uhr:
Könnte dann bitte einer von den "zu-teuer-Schwätzern" bitte mal ein vergleichbares Fahrzeug zum viiiieeel günstigeren Preis raussuchen, natürlich nur als JS, mit vergleichbarer Ausstattung und AMG Paket.
Nein, können sie i.d.R. nicht.
Ich fahre noch nicht so lange Mercedes, aber dies habe ich zum Thema Kaufberatung/Fahrzeugbewertung hier schon gelernt:
1- Jedes angefragte Fahrzeug ist grundsätzlich zu teurer
2- alternativ gibt es (angeblich) gleichwertige oder bessere Fahrzeuge billiger
3- der Motor ist meist zu klein, unter 6 Zyl. geht eigentlich nicht.
4- Weniger als Vollausstattung ist auch nicht gut. Man kann nicht glücklich werden ohne diese, außerdem ist der Wagen später unverkäuflich
5- Und, auch gern genommen, die Wahl des Modells wird komplett in Frage gestellt. Muss es denn ein "Kombi / ein Benziner / ein 4 matic oder überhaupt die BR 212" sein ?
6- Dazu dann auch immer wieder gern der Hinweis doch das Budget zu erhöhen.Statt 30 K dürfen es auch gern 40 K sein, man lebt nur einmal und einen Mercedes leistet man sich und muss ihn sich halt auch leisten können.
Hier sprechen wir von einem Wagen aus 1. Hd. , 4 Jahre alt und unter 100 K Km für 42 % des Neupreises...
Gruß
Hagelschaden
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Es gibt auch direkt bei Mercedes die Möglichkeit nach den Fahrzeugen zu suchen. 😉 Viel Spaß bei der weiteren Suche.
Zitat:
@RedMoon1973 schrieb am 7. März 2018 um 09:35:20 Uhr:
OK, der Wagen wird nicht gekauft.
Jetzt versucht man meinen 330i noch weiter herunterzuhandeln, um den Aufpreis hochzutreiben. Das Spielchen mache ich nicht mit.
Ich suche dann einfach weiter oder warte bis die Preise weiter runtergehen.
Und warum muss der 330 i unbedingt inzahlung gegeben werden?
Da findet sich doch bestimmt ein Privatkäufer, Benziner gehen gerade wie geschnitten Brot.
Habe ich vor ein paar Tagen erst selbst beim Verkauf meines E 350 T erlebt.
der 330i hat ja bekanntlich öfter Probleme mit den Injektoren. Ich möchte dafür nicht geradestehen. Als Privatverkäufer muss man das aber für min. 6 Monate
Seit wann muss ich als Privatverkäufer 6 Monate für sowas gerade stehen?
Greift hier nicht „gekauft wie gesehen“?
Klar, wenn dir ein vorhandener Mangel bekannt ist und du verschweigst das dem Käufer, kann es Ärger geben, aber ansonsten....
Wenn du absolut keine Probleme mit den Injektoren hast, beim Käufer dann diese aber zB nach 4 Monaten kaputt gehen, dann ist das doch sein Problem und nicht deines.
Sehe ich da irgendwas falsch? Hat sich da was in der Gesetzgebung geändert?
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Zitat:
@RedMoon1973 schrieb am 7. März 2018 um 10:41:23 Uhr:
der 330i hat ja bekanntlich öfter Probleme mit den Injektoren. Ich möchte dafür nicht geradestehen. Als Privatverkäufer muss man das aber für min. 6 Monate
Nimm einen ADAC Kaufvertrag. Dort wird die Sachmängelhaftung ausgeschlossen.
.........Das Kraftfahrzeug wird unter Ausschluss der Sachmängelhaftung verkauft. Dieser Ausschluss gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus
Sachmängelhaftung, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätz
lichen Verletzung von Pflichten des Verkäufers oder seines Erfüllungs
gehilfen beruhen sowie bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.
Ggf. noch bestehende Ansprüche gegenüber Dritten aus Sachmängelhaftung werden an den Käufer abgetreten........
Sollte natürlich aktuell beim Verkauf ein Mangel vorliegt, bist du verpflichtet, diesen anzugeben.
so einfach ist das leider nicht mehr.
Ich als Verkäufer (egal ob Privat oder Händler) MUSS dem Privatkäufer innerhalb der ersten 6 Monate nachweisen, dass ein reklamierter Schaden bei Übergabe nicht vorhanden war.
Ich kann ja nur für etwas geradestehen, das ich auch weiß. Aber innerhalb der ersten 6 Monate muss ich den Beweis antreten, dass ich davon nichts wusste. Wie denn?
Da kann man sich nur absichern, indem man die Übergabe direkt mit einem Komplettchek bei BMW macht, mit allem drum und dran. Selbst da kann man sich nicht zu 100% sicher sein, dass nicht doch ein versteckter Mangel existiert, der dann zu einem großen Schaden führt für den ich dann geradestehen muss. So ist die Rechtslage und nicht anders.
Es steht jeden Tag irgendwo ein Arschloch auf, und wehe dieses Arschloch kauft dein Auto !
Musst ja scheinbar da schlechte Erfahrungen gemacht haben...
Ich würde das mal umkehren. Der Käufer muss mir als Privatperson erst mal beweisen, dass ich es gewusst habe und vorsätzlich verschwiegen habe. Ich bin doch kein KFZ-Meister.
Bloss weil er nach 4, 5 oder 6 Monaten „meint“, dass ich von einem auch für mich keineswegs ersichtlichen versteckten Mangel gewusst habe, ist das noch lange kein Beweis. Noch dazu, wenn es da zum Zeitpunkt des Verkaufs keinerlei Hinweise darauf gab.
Er kann ja gerne auf seine Kosten einen Gebrauchtwagen-Check, z.B. beim ADAC machen lassen, von mir aus auch bei Mercedes direkt. Ich gehe auch mal davon aus, dass du deine Fahrzeuge pfleglich behandelst, alle Reparaturen und Inspektionen nachweisen kannst.
Und Vertrag ist Vertrag.
Versteh mich bitte nicht falsch, aber das Szenario von dir erscheint mir etwas sehr extrem und habe ich persönlich in über 30 Jahren noch nie erlebt.
Von so einer Gewährleistungspflicht bei mir als reiner Privatperson habe ich noch nie gehört.
Nicht umsonst verkaufen so manche Händler gerne „in Kommission“, damit sie dann ihren gewerblichen Gewährleistungspflichten eben NICHT nachkommen brauchen, weil der effektive Verkäufer ja dann eine Privatperson ist, aber du als Privatperson sollst dann auf einmal diese Pflicht haben?
Aschlöcher gibt es überall. Die streiten sowieso mit jedem oder versuchen dich über den Tisch zu ziehen.
Zitat:
@RedMoon1973 schrieb am 7. März 2018 um 12:34:40 Uhr:
Ich als Verkäufer (egal ob Privat oder Händler) MUSS dem Privatkäufer innerhalb der ersten 6 Monate nachweisen, dass ein reklamierter Schaden bei Übergabe nicht vorhanden war.
Ich kann ja nur für etwas geradestehen, das ich auch weiß. Aber innerhalb der ersten 6 Monate muss ich den Beweis antreten, dass ich davon nichts wusste. Wie denn?
Wo steht das?
Gruß
Hagelschaden
Zitat:
@RedMoon1973 schrieb am 7. März 2018 um 12:34:40 Uhr:
Ich als Verkäufer (egal ob Privat oder Händler) MUSS dem Privatkäufer innerhalb der ersten 6 Monate nachweisen, dass ein reklamierter Schaden bei Übergabe nicht vorhanden war.
Woher kommt diese Information? Bei grobem Vergehen und arglistigem Verschweigen mag das der Fall sein. Im Normalfall und wenn du tatsächlich nichts wusstest sieht das laut rudimentärer Internetrecherche anders aus.
..."Der Käufer muss also weder darlegen, welche Ursache der Mangel hat noch dass er in den Verantwortungsbereich des Verkäufers fällt (BGH, Urteil vom 12. Oktober 2016, Az. VIII ZR 103/15). Sieht der gewerbliche Verkäufer das anders, muss er das Gegenteil beweisen. Innerhalb der ersten sechs Monate nach Übergabe ist der Käufer also ziemlich gut geschützt.
Nach Ablauf von sechs Monaten dreht sich der Spieß um: Nun muss der Käufer den Nachweis erbringen, dass der Mangel bereits bei Übergabe vorlag. Das ist nicht immer leicht und kann meist nur von einem Sachverständigen festgestellt werden. ".....
siehe https://www.finanztip.de/kaufrecht/gebrauchtwagenkauf-maengelhaftung/
oder hier
https://...eutsche-anwaltshotline.de/.../...at-und-die-gewaehrleistung
Erfahrung damit habe ich zum Glück keines, aber ich bin gerne informiert bevor ich etwas tue.
In deine beiden Links steht doch ganz klar, dass der private Verkäufer die Sachmängelhaftung ausschliessen kann.
Dafür benötigt man natürlich einen entsprechenden Vertrag, wo das drinsteht ( zB ADAC)
Somit hat der Käufer bei einem auftretenden Defekt halt Pech gehabt.
In dem Auszug, den du gepostet hast steht "gewerblicher Verkäufer", dieser kann die Sachmängelhaftng nämlich nicht ausschliessen.
Du kannst dich also entspannt zurücklehnen, ein Käufer kann dir bei einem Defekt gar nichts.
Ausser, wie schon erwähnt, du hast einen dir bekannten Mangel wissentlich verschwiegen.
Zitat:
@RedMoon1973 schrieb am 7. März 2018 um 13:36:50 Uhr:
Erfahrung damit habe ich zum Glück keines, aber ich bin gerne informiert bevor ich etwas tue.
Da informierst du dich mMn. aber nicht richtig. In beiden Artikeln geht es um gewerbliche Verkäufer und deren Haftung. Diese können die Haftung nicht ausschließen. Aus den im Artikel genannten Gründen verkaufen manche Händler "im Kundenauftrag". Für dich heißt das: Der Verkäufer im Vertrag ist eine Privatperson (Vorbesitzer). So kann auch hier die Haftung ausgeschlossen werden
Aussage im 2. Artikel zu Privatverkäufen:
Zitat:
Sollte es einen schriftlichen Kaufvertrag geben und sollte die Sachmängelhaftung ausgeschlossen sein, so hat man keine Ansprüche gegen den Verkäufer auf Gewährleistung. [...] Sollte es möglich sein, dem Verkäufer aber nachzuweisen, dass dieser von dem Mangel wusste und somit Kenntnis hatte, so besteht die Möglichkeit der Anfechtung des Kaufvertrages. Es muss jedoch nachweisbar sein. [...] Es muss einen eindeutigen Beweis geben, dass er dieses gewusst hat.
Da könntet Ihr Recht haben.
Habe das hier dazu nochmal gefunden: http://www.akk-kanzlei.de/.../
Mich stört aber der Punkt des Nachweises in den ersten 6 Monaten. Ich interpretiere das so, dass der verkäufer nachweisen muss, nichts von dem Defekt gewusst zu haben und somit keine arglistige Täuschung begangen hat. Wie soll das gehen?
Du interpretierst das falsch.
Der Käufer müßte dir eine arglistige Täuschung nachweisen bzw dass du von dem Mangel wußtest. Nicht andersherum.
Du musst von den 6 Monaten wegkommen.
Solange muss ein HÄNDLER nachweisen, dass ein Mangel beim Kauf noch nicht vorhanden war.
Du als Privatperson natürlich nicht, da du die Sachmangelhaftung vertraglich auschliessen kannst.
Wenn dir zum Zeitpunkt des Verkaufs kein Mangel am Fahrzeug bekannt ist, dann kannst du dieses guten Gewissens verkaufen. Dir kann danach niemand mehr was.
Das Risiko trägt ausschliesslich der Käufer.
dann wäre ein Privatverkauf natürlich zu bevorzugen.
Ich muss mir mal überlegen wie ich da vorgehe.
Eventuell hole ich mir ein Übergangsfahrzeug und verkaufe den 330i und gehe dann nochmal auf die Suche