Durchgefallen bei HU wegen Bremsleitungskorrosion & Brief von Zulassungstelle über 77€

Hallo zusammen,

mir ist folgendes passiert:
Ich bin zum TÜV um AU & HU zu machen.
Dabei ist bei der Bremsenprüfung eine Bremsleitung undicht geworden.
Damit hat das Auto die HU nicht bestanden.
Ich habe auch entsprechend einen AU/HU Bericht mit den entsprechenden Mängeln (Bremsleitung undicht/korrodiert, Bremsflüssigkeits leckt, Bremsflüssigkeitsstand zu niederig) bekommen. Darin steht auch ich habe nun 4 Wochen Zeit den Mangel zu beheben.
Nun habe ich zwei Tage später von der Zulassungsstelle ein Einschreiben darüber erhalten, dass der Wagen innerhalb eines Monats nachweislich abgemeldet, verschrottet oder in einer Fachwerkstatt repariert werden muss. Ansich wäre das ja nachvollziehbar.
Aber ich soll für diese Info nun ca. 77 € an die Zulassungsstelle aufgrund der Gebührenverordnung bezahlen !!!

Hat jemand ähnliches erlebt? Bzw. kann bestätigen, dass dieser Ablauf korrekt ist?

Ich frage mich ob der Prüfer hier übereifrig war und das weitergemeldet hat oder weil er es muss.
Oder hat die Zulassungsstelle keine genauen Infos bekommen und hat deswegen diese Anordnung verschickt?

48 Antworten

Auf der Autobahn möchte ich das trotzdem nicht haben. Jedenfalls ist das Auto ja jetzt erstmal aus dem Verkehr gezogen.
Und kommt erst nach der Reparatur wieder auf die Straße

Zitat:

Darin steht auch ich habe nun 4 Wochen Zeit den Mangel zu beheben.

Das kenne ich etwas anders. Innerhalb der vier Wochen fällt eine Nachuntersuchung an. Danach wieder die komplette Hauptuntersuchung. Bei einer Stilllegung folgen nach vier Wochen halt die schärferen Maßnahmen.

Schäden müssen hingegen zeitnah behoben werden. Die Frist dient nicht dazu mit verkehrsunsicheren Fahrzeugen noch vier Wochen lang durch die Gegend fahren zu dürfen.

Zitat:

@Bamako schrieb am 10. Juni 2021 um 20:16:24 Uhr:


Warum nur eine Fachwerkstatt bei VU reparieren darf, ist mir schleierhaft. Wenn man ein Bördelgerät und Kenntnisse hat...warum darf man das einem verbieten, selbst zu reparieren? Magie ist das ja auch nicht.

Ich weiß nur, dass vor ein paar Jahren mal der Zusatz eingeführt wurde, wenn der Prüfer einen Mangel findet und auf den Bericht schreibt. MUSS das Fahrzeug danach in eine Fachwerkstatt und der Mangel dort behoben werden. Dazu gibt es auch Threads hier irgendwo auf MT, damals hat man sich z.B. beim Thema durchgebranntes Leuchtmittel aufgeregt. Wie schnell hat man das Glühobst selbst getauscht, muss es aber in der Werkstatt machen lassen.
Nur kann ich nicht mehr sagen, ob die Regelung wirklich noch aktuell ist, oder wieder gekippt wurde.

Zum eigentlichen Thema... ist zwar auch schon ca. 25 Jahre her, aber bei meinem zweiten eigenen Auto war auch die Bremsleitung hinten porös. Ich beim TÜV, der Prüfer kratzt dran, und die Leitung leckt. Damals "erheblicher Mangel", keine Plakette. Nichts von verkehrsunsicher, man lies mich damit sogar nach Hause fahren 😕 Damals bekam ich keinen Brief von irgendwem und auch keine Gebühr etc. auferlegt...

Zitat:

@Bunny Hunter schrieb am 13. Juni 2021 um 08:19:09 Uhr:



Zitat:

@Bamako schrieb am 10. Juni 2021 um 20:16:24 Uhr:


Warum nur eine Fachwerkstatt bei VU reparieren darf, ist mir schleierhaft. Wenn man ein Bördelgerät und Kenntnisse hat...warum darf man das einem verbieten, selbst zu reparieren? Magie ist das ja auch nicht.

Ich weiß nur, dass vor ein paar Jahren mal der Zusatz eingeführt wurde, wenn der Prüfer einen Mangel findet und auf den Bericht schreibt. MUSS das Fahrzeug danach in eine Fachwerkstatt und der Mangel dort behoben werden. Dazu gibt es auch Threads hier irgendwo auf MT, damals hat man sich z.B. beim Thema durchgebranntes Leuchtmittel aufgeregt. Wie schnell hat man das Glühobst selbst getauscht, muss es aber in der Werkstatt machen lassen.
Nur kann ich nicht mehr sagen, ob die Regelung wirklich noch aktuell ist, oder wieder gekippt wurde.

Zum eigentlichen Thema... ist zwar auch schon ca. 25 Jahre her, aber bei meinem zweiten eigenen Auto war auch die Bremsleitung hinten porös. Ich beim TÜV, der Prüfer kratzt dran, und die Leitung leckt. Damals "erheblicher Mangel", keine Plakette. Nichts von verkehrsunsicher, man lies mich damit sogar nach Hause fahren 😕 Damals bekam ich keinen Brief von irgendwem und auch keine Gebühr etc. auferlegt...

Wo hast du das mit der Fachwerkstatt denn her?

Wenn ein Mangel bei der HU festgestellt wird muss er halt behoben werden. Wer das macht interessiert niemanden solange die Mängel abgestellt sind.

Wie würde die Prüfstelle das auch kontrollieren?

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Nunja, kontrollieren würde das die Prüfstelle über die Rechnung der Werkstatt für die ausgeführte Reperatur.

Das "VU-Theater" wird mich in Zukunft jedenfalls davon abhalten, mit meinen alten Autos (20 und 17) einfach drauf los zur HU zu fahren. Ich halte meine Fahrzeuge zwar in einem guten technischen Zustand, aber so etwas hat man schnell übersehen und die Folgen möchte man wirklich nicht haben.

Vorher habe ich die HU auch immer sozusagen als "Durchsicht, danach weiss ich was ich am Auto in nächster Zeit erledigen sollte und selbst nicht gesehen habe" betrachtet.

Zitat:

@Ben_F schrieb am 13. Juni 2021 um 09:06:12 Uhr:


Wo hast du das mit der Fachwerkstatt denn her?

Wie gesagt, es ging damals durch die Medien und wurde auch hier in MT diskutiert. Allerdings kann ich beim besten Willen kein Datum mehr nennen.

Zitat:

@Ben_F schrieb am 13. Juni 2021 um 09:06:12 Uhr:



Zitat:

@Bunny Hunter schrieb am 13. Juni 2021 um 08:19:09 Uhr:


Ich weiß nur, dass vor ein paar Jahren mal der Zusatz eingeführt wurde, wenn der Prüfer einen Mangel findet und auf den Bericht schreibt. MUSS das Fahrzeug danach in eine Fachwerkstatt und der Mangel dort behoben werden. Dazu gibt es auch Threads hier irgendwo auf MT, damals hat man sich z.B. beim Thema durchgebranntes Leuchtmittel aufgeregt. Wie schnell hat man das Glühobst selbst getauscht, muss es aber in der Werkstatt machen lassen.
Nur kann ich nicht mehr sagen, ob die Regelung wirklich noch aktuell ist, oder wieder gekippt wurde.

Zum eigentlichen Thema... ist zwar auch schon ca. 25 Jahre her, aber bei meinem zweiten eigenen Auto war auch die Bremsleitung hinten porös. Ich beim TÜV, der Prüfer kratzt dran, und die Leitung leckt. Damals "erheblicher Mangel", keine Plakette. Nichts von verkehrsunsicher, man lies mich damit sogar nach Hause fahren 😕 Damals bekam ich keinen Brief von irgendwem und auch keine Gebühr etc. auferlegt...

Wo hast du das mit der Fachwerkstatt denn her?

Wenn ein Mangel bei der HU festgestellt wird muss er halt behoben werden. Wer das macht interessiert niemanden solange die Mängel abgestellt sind.

Wie würde die Prüfstelle das auch kontrollieren?

Genau so sieht's aus.
Alles andere ist wildes auf den Busch klopfen.
Wenn bei der Nachprüfung oder nächste HU keine Mängel festgestellt werden, spielt es keine Rolle, wer die Mängel beseitigt hat.

Einzig Rückrufaktionen sind bei einer Vertragswerkstatt des Herstellers durchzuführen und nachzuweisen.

Zitat:

@MrMurphy schrieb am 13. Juni 2021 um 07:4:10 Uhr:


Darin steht auch ich habe nun 4 Wochen Zeit den Mangel zu beheben.

Das kenne ich etwas anders. Innerhalb der vier Wochen fällt eine Nachuntersuchung an. Danach wieder die komplette Hauptuntersuchung. Bei einer Stilllegung folgen nach vier Wochen halt die schärferen Maßnahmen.

Schäden müssen hingegen zeitnah behoben werden. Die Frist dient nicht dazu mit verkehrsunsicheren Fahrzeugen noch vier Wochen lang durch die Gegend fahren zu dürfen.

Auch wenn ich mich wiederhole (bzw. In ähnlichen Threads), es ist ein Monat und nicht 4 Wochen. 🙂

Un die Geschichte mit der Fachwerkstatt gibt es nicht. Das ist einfach ein Mythos, und ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Somit können wir das hier getrost weglassen.

Das mit der Fachwerkstatt ist mir auch neu...

Das mit der fachwerkstatt klingt für mich auch nach einem Mythos, irgendjemand hat da mal was ins Netz gestellt und nun geistert es im Kreis...

Das Behördenbriefe schon mal komische Textbausteine haben und teilweise "Unwahrheiten" enthalten kommt öfters vor als man glaubt, da sitzen auch nur Menschen die am PC was zusammen klicken ...

Also Mangel abstellen, auch wenn das Oma fachgerecht hinbekommt😁😁, HU Prüfer drüberschauen lassen und wenn der sein ok gibt = HU bestanden, das zum Amt senden und die Sache sollte erledigt sein ...

77 EUR finde ich eine nette Summe, aber was möchte man jetzt machen, kann mir vorstellen das der ein oder andere Prüfer das nicht gemeldet hätte ... ich hatte mal einen undichten Radbremszylinder in der Trommelbremse, ist im Prinzip das gleiche Problem. Da durfte ich sogar die 1km nach Hause um zu reparieren, der Prüfer kannte mich aber auch....

Zitat:

@MZ-ES-Freak schrieb am 13. Juni 2021 um 10:19:13 Uhr:


Un die Geschichte mit der Fachwerkstatt gibt es nicht. Das ist einfach ein Mythos, und ist gesetzlich nicht nicht vorgeschrieben. Somit können wir das hier getrost weglassen.

Die "Geschichte" wurde damals hier auch auf MT diskutiert, also weniger ein Mythos. Ist aber schon über 10 Jahre her, wenn ich so richtig überlege. Seit 2009 fahre ich so neue Fahrzeuge, dass mich die HU nicht mehr interessiert, weil die eben noch keine Mängel haben. Also muss es aus der Zeit davor gewesen sein. Verfolge auch nicht ständig die HU Regularien, was sich da schon wieder geändert hat 🙄

Nein auch aus der Zeit davor ist mir nichts bekannt. Zumindest in meiner Zeitrechnung seit 1997 gab es da nix.

Da hat sich bestimmt nichts geändert, sowas gab es nie auch wenn das mal vor Jahren hier eine Bimmelbirne verbreitet haben soll .... 😁

Wichtig ist halt das man das nicht ständig versucht zu verbreiten...😉

Zitat:

@tartra schrieb am 13. Juni 2021 um 10:54:31 Uhr:


Das Behördenbriefe schon mal komische Textbausteine haben und teilweise "Unwahrheiten" enthalten kommt öfters vor als man glaubt, da sitzen auch nur Menschen die am PC was zusammen klicken ...

Auf den Behördenbriefen oder Mängelscheinen der Rennleitung haben sich drei Nachweisarten für die Beseitigung von festgestellten Mängeln etabliert:

-Nachweis durch Vorführung
-Nachweis durch Fachwerkstatt
-Nachweis durch Sachverständigen/ Prüforganisation

Das zweite wird bspw bei defekten Leuchtmitteln, Reifen etc herangezogen, wo ein Fachmann mit Gewerbe die behobenen Mängel abzeichnet. Wer die Glühlampe gewechselt hat spielt dabei keine Rolle.
Auf dem Schreiben steht auch für den Unterzeichner, dass bei falschen Angaben mit Gewerberechtlichen Konsequenzen(§ 35 Gewerbeordnung )zu rechnen ist.
Außer bei Herstellerrückrufaktionen ist nicht vorgeschrieben,wer Mängel/Defekte beseitigen darf.

Dann haben wir die Lösung, es ist ein Kann Textbaustein ...

Zu deinem Beispiel, wenn man das getauschte Glühobst vom Prüfer bei Tüv, Dekra und Co überprüfen lässt und der seinen Otto alles ok auf der Mängelkarte setzt ist es auch i.O. ohne das eine Fachwerkstatt ihre Finger im Spiel hatte..😁😁 ...

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