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Durchgefallen bei HU wegen Bremsleitungskorrosion & Brief von Zulassungstelle über 77€

Themenstarteram 10. Juni 2021 um 17:01

Hallo zusammen,

mir ist folgendes passiert:

Ich bin zum TÜV um AU & HU zu machen.

Dabei ist bei der Bremsenprüfung eine Bremsleitung undicht geworden.

Damit hat das Auto die HU nicht bestanden.

Ich habe auch entsprechend einen AU/HU Bericht mit den entsprechenden Mängeln (Bremsleitung undicht/korrodiert, Bremsflüssigkeits leckt, Bremsflüssigkeitsstand zu niederig) bekommen. Darin steht auch ich habe nun 4 Wochen Zeit den Mangel zu beheben.

Nun habe ich zwei Tage später von der Zulassungsstelle ein Einschreiben darüber erhalten, dass der Wagen innerhalb eines Monats nachweislich abgemeldet, verschrottet oder in einer Fachwerkstatt repariert werden muss. Ansich wäre das ja nachvollziehbar.

Aber ich soll für diese Info nun ca. 77 € an die Zulassungsstelle aufgrund der Gebührenverordnung bezahlen !!!

Hat jemand ähnliches erlebt? Bzw. kann bestätigen, dass dieser Ablauf korrekt ist?

Ich frage mich ob der Prüfer hier übereifrig war und das weitergemeldet hat oder weil er es muss.

Oder hat die Zulassungsstelle keine genauen Infos bekommen und hat deswegen diese Anordnung verschickt?

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48 Antworten

Du kannst ja schauen ob du mit der reparierten Bremsleitung ne neue HU kriegst und gegen die Betriebsuntersagung Widerspruch einlegen weil sie dich zwingen wollen in eine Werkstatt zu gehen wozu es keine Rechtsgrundlage gibt. Zumindest ich würde es wohl so machen.

Ich hätte nie gedacht dass eine Zulassungsstelle da so relativ heftig reagiert, ist ja "nur" eine undichte Bremsleitung.

Zum Zeitpunkt der BU war das Fahrzeug Verkehrsunsicher. Die BU somit rechtmäßig. Was möchtest Du mit einem Widerspruch erreichen, außer noch mal Geld los werden, da dieser abgewiesen wird.

Wie die zwangsweise Außerbetriebsetzung abgewendet werden kann, steht doch im Bescheid.

Durch Nachweis der Vorschriftmäßigkeit, sprich gültige HU.

Es wird keiner gezwungen in eine bestimmte Werkstatt zu gehen.

Eine bestandene HU beendet das Verfahren, nur noch die Verwaltungsgebühr bezahlen und gut ist.

Genau so würde ich da auch vorgehen. Reparieren, beim TÜV die Plakette holen, die Gebühren zahlen und vergessen die Sache.

 

Edit: also lag ich doch nicht falsch, dass das mit dem Nachweis der Reparatur in der Werkstatt Quatsch ist. Diese Texte kenne ich auch aber nie hätte ich den so interpretiert.

Muss halt einer abzeichnen,, dass das behoben ist..

Genau so ist es.

Bei abgelaufener HU oder erloschener BE muss halt ein Sachverständiger ran.

Bei einem defekten Leuchtmittel bspw reicht auch eine Werkstatt, die ihm Rahmen ihrer Zuverlässigkeit, die gewechselte Birne abzeichnet.

Einbauen kann der Halter die auch selber(wenn das bei den neuen Fahrzeugen noch möglich ist)

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