Durchgefallen bei HU wegen Bremsleitungskorrosion & Brief von Zulassungstelle über 77€
Hallo zusammen,
mir ist folgendes passiert:
Ich bin zum TÜV um AU & HU zu machen.
Dabei ist bei der Bremsenprüfung eine Bremsleitung undicht geworden.
Damit hat das Auto die HU nicht bestanden.
Ich habe auch entsprechend einen AU/HU Bericht mit den entsprechenden Mängeln (Bremsleitung undicht/korrodiert, Bremsflüssigkeits leckt, Bremsflüssigkeitsstand zu niederig) bekommen. Darin steht auch ich habe nun 4 Wochen Zeit den Mangel zu beheben.
Nun habe ich zwei Tage später von der Zulassungsstelle ein Einschreiben darüber erhalten, dass der Wagen innerhalb eines Monats nachweislich abgemeldet, verschrottet oder in einer Fachwerkstatt repariert werden muss. Ansich wäre das ja nachvollziehbar.
Aber ich soll für diese Info nun ca. 77 € an die Zulassungsstelle aufgrund der Gebührenverordnung bezahlen !!!
Hat jemand ähnliches erlebt? Bzw. kann bestätigen, dass dieser Ablauf korrekt ist?
Ich frage mich ob der Prüfer hier übereifrig war und das weitergemeldet hat oder weil er es muss.
Oder hat die Zulassungsstelle keine genauen Infos bekommen und hat deswegen diese Anordnung verschickt?
48 Antworten
Zitat:
@DocMH schrieb am 10. Juni 2021 um 21:15:47 Uhr:
Es ist die Leitung selbst die undicht ist; also am laufenden Meter - ist in dem Bereich auch wirklich rostig.
Der Hauptteil der Leitung unterm Auto und zum Bremskraftverteiler sieht aufgrund des Unterbodenbelankung noch wie neu aus. Selbst die Kunststoffbeschichtung der Leistung ist dort noch voll vorhanden und rissfrei.
Nun gut, schon eine korrosionsgeschwächte Bremsleitung ist ein erheblicher Mangel. Sollte man eigentlich vor dem TÜV ersetzen.
"Sollte" ist gut, ich bin letzten August auch erstmal durch den TÜV gerasselt, weil ich eine kleine rostige Stelle an der Bremsleitungen übersehen habe. (Nachdem ich den Rost abgeschliffen habe und er nur oberflächlich war, habe ich die Plakette eine Stunde später erhalten)
Die Unterbodenverkleidung trägt hier keine allzu große Rechnung, selbst an meinem 20 Jahre alten Auto sind die Bremsleitungen (abgesehen von dieser einen kleinen Stelle) wie neu. Was solche Dinge anbetrifft, sehe ich eine Unterbodenverkleidung sogar als Nachteil: optische Kontrolle fällt schwerer.
Zitat:
@DocMH schrieb am 10. Juni 2021 um 21:55:59 Uhr:
Sorry, nein mit entsiegelt meinte ich: Das HU Siegel hat er gleich abgemacht.
Damit ist Dein Fzg noch zugelassen und die BU nach § 5 FZV rechtmäßig.
@ Bamako
Ich gebe zu an die Bremsleitungen habe ich nicht gedacht. Ich hatte ein paar Testbremsungen incl. Handbremse gemacht und keine Schwierigkeiten festgestellt.
Dann Beleuchtung und Signale, Reifen usw. gecheckt und wegen dem Poltern an der Vorderachse die leicht ausgeschlagenen Axialgelenke, Spurstangen und -köpfe getauscht.
Die Bremsschläuch wiesen beim Umbiegen auch keine eine Porosität / Risse auf.
Somit dachte ich alles soweit okay.
Der TÜV meinte auch bis auf die eine Bremsleitung ist der Wagen gut in Schuss.
Dann muss ich die 77€ halt als Erfahrungsausgaben betrachten.
Wobei hier nun noch unklar ist ob weitere Kosten durch den von der Zulassungsstelle "erzwungenen" Werkstattreparaturnachweis (Arbeitszeit und nochmal Material, da mein bereits beschafftes Material (ATE Orignalteile) von der Werkstatt vermutlich nicht genutzt werden wird) dazukommen.
Alles in allem recht ärgerlich aber kein Vergleich zu dem Wahnsinnspreis den die Vertragswerkstatt in den Raum gestellt hat: Ca. 1800€ für das Austauschen eines Stücks Bremsleitung !!!
Da hatte erst den Eindruck es ist 1.April, dann habe ich mir das schön geredet und mir gesagt die wollen einfach nur, dass ich mir ein neues Auto kaufe ;-)
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Versuche es ruhig in einer freien Werkstatt, ob sie dir die Teile einbauen. Dann tust du eben noch nen zwanziger in die Kaffeekasse.
In jeder Ortschaft hat es doch einen Schrauber, der sowas für kleines Geld macht.
Zitat:
@new-rio-ub schrieb am 11. Juni 2021 um 10:41:14 Uhr:
In jeder Ortschaft hat es doch einen Schrauber, der sowas für kleines Geld macht.
Der das direkt aufm Hof der Prüforganisation erledigt hätte ...
Es ist jedenfalls so: seine Bremsleitungen hat man relativ schlecht im Blick, wenn man einen Wagenheber nutzt und unter das Auto kriecht, hat man nicht so den Überblick, wie man ihn auf der Hebebühne hat.
Da ich selbst eine angerostete Leitung übersehen habe, obwohl ich mein Auto gut von unten Kenne, werde ich wegen diesem Thread nochmal eine ganze Schippe drauflegen, wenn es darum geht, seine Bremsleitungen im Blick zu haben.
Die Folgen sind ja schon heftig!
Zitat:
@DocMH schrieb am 10. Juni 2021 um 22:27:33 Uhr:
@ Bamako
Ich gebe zu an die Bremsleitungen habe ich nicht gedacht. Ich hatte ein paar Testbremsungen incl. Handbremse gemacht und keine Schwierigkeiten festgestellt.
Dann Beleuchtung und Signale, Reifen usw. gecheckt und wegen dem Poltern an der Vorderachse die leicht ausgeschlagenen Axialgelenke, Spurstangen und -köpfe getauscht.
Die Bremsschläuch wiesen beim Umbiegen auch keine eine Porosität / Risse auf.
Somit dachte ich alles soweit okay.
Der TÜV meinte auch bis auf die eine Bremsleitung ist der Wagen gut in Schuss.Dann muss ich die 77€ halt als Erfahrungsausgaben betrachten.
Wobei hier nun noch unklar ist ob weitere Kosten durch den von der Zulassungsstelle "erzwungenen" Werkstattreparaturnachweis (Arbeitszeit und nochmal Material, da mein bereits beschafftes Material (ATE Orignalteile) von der Werkstatt vermutlich nicht genutzt werden wird) dazukommen.Alles in allem recht ärgerlich aber kein Vergleich zu dem Wahnsinnspreis den die Vertragswerkstatt in den Raum gestellt hat: Ca. 1800€ für das Austauschen eines Stücks Bremsleitung !!!
Da hatte erst den Eindruck es ist 1.April, dann habe ich mir das schön geredet und mir gesagt die wollen einfach nur, dass ich mir ein neues Auto kaufe ;-)
Es reicht wenn Du innerhalb der Frist eine gültige HU vorlegst. Wo das repariert wurde,musst Du nicht nachweisen.
Vermutlich ist das ein ankreuzfeld im Textbaustein gewesen.
Wenn Du es innerhalb der Frist nicht schaffen solltest,dann melde den mit Kennzeichenreservierung ab und nach erfolgreicher HU wieder an.
Die 20 Euro sind auch über.
Wieviel Zeit war zwischen der nicht bestandenen HU und der Betriebsuntersagung vergangen?
Also ich heute früh (länglich) mit der Zulassungstelle telefoniert.
Quintessenz ist:
Wenn ich mit dem reparierten Auto zur HU Nachprüfung selbst hinfahren will, muss ich vorher die "Ausserbetriebsetzung" vom Landratsamt/Zulassungsstelle aufheben lassen.
Dazu muss ich Ihnen eine schriftliche Bestätigung einer Werkstatt über die Mangelbeseitung schicken - es geht sogar per e-mail und wir hier sind hier also schon in der Zukunft angekommen ;-)
Auf meine Frage bzgl. Nachweis der Mängelbeseitigung durch die HU Nachprüfung selbst, sagte man mir das ist in Ordnung. Macht ja auch Sinn der TÜV entscheidet ja schlussendlich und nicht irgendeine Werkstatt.
Optimal wäre die zusätzliche Werkstattbestätigung.
Auf jeden Fall muss ich den Wagen dann auf dem Hänger zur HU Nachprüfung bringen.
Somit werde ich das also fixen lassen und mir das Geld für eine extra TÜV Prüfung bei der Werkstatt selbst (anderer Prüfverein) sparen und den Wagen für die Nachprüfung auf dem Hänger zum ursprünglichen Prüfverein fahren.
Weil Windelexpress gefragt hat:
Zwischen durchgefallener HU und Zustellung Ausserbetriebsetzung liegen in meinem Fall 6 Kalendertage.
Auf meine Frage welcher Termin für die endgültige Beseitigung nun relevant ist, war die Aussage:
HU Nachprüfung bis zum Termin einen Monat nach ursprünglichem HU Termin und Rückmeldung über Betriebsfähigkeit an die Zulassungstelle entsprechend einen Monat nach Zustellung der Ausserbetriebsetzung.
Man gewinnt also keine Extrazeit für die Reparatur.
Dann sind die bei Euch ähnlich schnell.
Seien wir ehrlich,bei Verkehrsunsicheren Fahrzeugen auch richtig.
Wirst Du es innerhalb eines Monats zur Nachprüfung schaffen? Wenn nicht, melde ihn ab.
Wenn Du das Kennzeichen reservierst, kannst Du auch mit Entsiegelten Kennzeichen zur HU und Zulassungsstelle fahren,wenn Deine eVB das hergibt.
§ 10 Fzv
(4) Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Anbringung der Stempelplakette sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung oder einer Sicherheitsprüfung dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat oder eine Reservierung nach § 14 Absatz 1 Satz 4 besteht und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind
Es sollte ja wohl innerhalb eines Monats möglich sein, da so eine blöde Leitung zu biegen, zu bördeln und unters Auto zu fummeln.
Zitat:
Somit werde ich das also fixen lassen und mir das Geld für eine extra TÜV Prüfung bei der Werkstatt selbst (anderer Prüfverein) sparen und den Wagen für die Nachprüfung auf dem Hänger zum ursprünglichen Prüfverein fahren.
Warum?
Auch beim 'anderen Prüfverein' fällt nur die Nachprüfgebühr an.
Puuuhhh... hier darfst du echt dankbar dafür sein, dass die HU fällig war und die Undichtigkeit bei der Prüfung aufgetreten ist und nicht bei einer Gefahrenbremsung. Im schlimmsten Falle hat dies dir und / oder anderen das Leben gerettet !
Na gut, man hat nicht mehr die vollen 120%, aber seit bestimmt einem halben Jahrhundert oder länger haben die PKW eine Diagonal-Zweikreisbremse für genau solche Situationen
... heißt, wenn ein Bremskreis hops geht hat man noch den 2... Ich kenne jetzt den Wagen vom Te nicht, aber mit halbwegs modernen Systemen geht dann auch das Alarmmäusekino los und man bekommt auch noch richtige Verzögerungen hin...das ABS/ESP sorgt dafür das man keine Kreise dreht und trotzdem voll "reinlatschen" kann😉
Da haben sich die Ingenieure dieser Welt schon Gedanken gemacht
Ich möchte diese Situation nicht verharmlosen, aber zum Stillstand kommt man i.d.R. schon noch ganz gut ... Wer danach noch weiter fährt da wird es kritisch...