Durch den TÜV gerauscht
Tja leider bin ich bzw mein Dicker durch den TÜV gefallen. Nur Frage ich mich was das mit den Rädern soll? Vor kurzem habe ich ein Gewindefahrwerk eingebaut und eine Einzelabnahme durchführen lassen da ich noch Distanzscheiben verbaut habe. Im Gutachten steht schwarz auf weiß Fahrzeug wird mit original Bereifung vorgestellt. Und zum Thema durchgerostete Tür und Kofferraum da habe ich jeweils Panzertape über den Löchern damit sich keiner verletzen kann wie auch immer. Freunde von mir sagen die hatten nie Probleme mit Rost an der Karosserie beim TÜV. Laut Google soll solange kein Rost an tragenden Teilen kein Grund zum durchfallen sein.
17 Antworten
Ich kann warum auch immer kein Bild hinzufügen.. Es kommt ständig die Meldung das Bild konnte nicht hochgeladen werden.
Mit Panzertape Rostlöcher geflickt und Du wunderst Dich, dass dies bemängelt wird?
Dazu Bremse ungleich, Achsmanschette gerissen.
Bezüglich den zulässigen Rädern kann hier so keiner was äußern.
Was soll man jetzt zu dem Mängelbericht sagen, wenn man so wenig Infos von Dir bekommt. Mit welchen Rädern wurde er zur HU vorgestellt? Offensichtlich keine originalen.
Aber warum fährt man mit durchgerosteten Karosserieteilen zur HU? Da weiß man doch vorher, dass das nichts wird...
Bereifung ist 225/45/R17. Räder sind ganz normale Audi Felgen. Habe das Auto damals so gekauft und wie erwähnt bei der Einzelabnahme für das Fahrwerk wird aufgeführt originale Rad Reifenkombination. Solange keine tragenden Teile betroffen was juckt den TÜV Rost?Klar Bremse ungleich und Achsmanchette sind Mängel die auch direkt beseitigt werden.
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Sei mir ned bös, aber anstatt das Geld in ein Gewindefahrwerk zu stecken, hättest Dir besser paar gebrauchte Türblätter gekauft.
Und man fährt auch ned auf gut Glück zum TÜV - würd ich jedenfalls ned machen.
Und sorry, aber ne gerissene Achsmanschette ist Dir ned aufgefallen und auch ned das Dein Motor anscheinend Öl verliert?
Ich hoffe mal, Du hast jetzt was draus gelernt.
Im übrigen, Du kannst a bissi froh sein, das Du in Deutschland bist - hier in Österreich muß´man jedes Jahr zum Pickerl/TÜV. Und hier in Österreich hättens Dir mit den schweren Mängeln vielleicht gleich das Auto still gelegt.
Sind die Felgen denn Originale Audi Felgen und in der Reifenkombination FÜR DEN TYP sprich A6 4B?
Zumindest mal in der Lackierung und was ich auf dem Bild sehe bezweifel ich dies. Sehen aus wie vom A4 S4.
Wenn dem so wäre, könnte das auch kritisch bei einer Kontrolle oder Unfall kommen: fahren ohne Betriebserlaubnis somit kein Versicherungsschutz.
So gekauft heißt nicht auch so zulässig.
Wenn die Räder zulässig sind musst Du den TÜV-ler quasi bemängeln.
Was für Unterlagen hast Du zu den Rädern?
Wenn nicht für den 4B dann benötigt man eine Fregabe von Audi, ansonsten Einzelabnahme.
Die Reifengröße passt, hier mal die Liste dafür.
Den TÜV juckt Rost, wenn dieser Durchrostung darstellt und man sich daran verletzen kann.
Ich habe vor einigen Monaten beim TÜV einen ADAC Sicherheitscheck durchgeführt. Dabei wurde festgestellt, dass die Bremse hinten rechts eine Abweichung aufwies. Des Weiteren wurde eine gebrochene Feder und undichte Stoßdämpfer hinten festgestellt. Die verbauten Tieferlegungsfedern waren nicht mehr vom Hersteller erhältlich, also habe ich direkt ein Gewindefahrwerk eingebaut.
Zusätzlich habe ich den hinteren rechten Bremssattel sowie die hinteren Scheiben und Beläge erneuert. Da zuvor noch Distanzscheiben verbaut waren, musste ich eine Einzelabnahme durchführen lassen. Bei dieser Abnahme wurde festgestellt, dass die Rad-Reifenkombination im Gutachten als originale Ausführung aufgeführt wurde.
Also fahre ich am besten mit dem Gutachten der Einzelabnahme zum TÜV. Wenn ich soweit den Rest fertig habe versteht sich.
Abschließend sei erwähnt, dass bei einem 20 Jahre alten Auto ein kleiner Öltropfen aus meiner Sicht nicht tragisch ist.
Ok, jedoch wissen wir nicht wirklich welche Felgen Du nun montiert hast.
Hier zählen Fakten, nicht was in Deinem Gutachten steht und wie der Gutachter dies bezeichnet hat. Will sagen, beziehe Dich bitte mal nicht auf diese Aussage sondern checke was für Felgen Du hast und gib dies kund. Das hat der TÜV ja nun beanstandet, das gibt es zu prüfen, sonst rasselst Du evtl. bei der Nachprüfung erneut durch.
Wie bereits geschrieben, darfst Du nicht einfach irgendwelche Audi-Felgen von anderen Modellen montieren. Diese müssten dann - sofern sie von der Größe und Einpresstiefe auf den A6 4B passen, mit einer Traglastbescheinigung per Einzelabnahme eingetragen werden.
In Gutachten zu Distanzscheiben oder Fahrwerken steht immer "mit Originalbereifung" drin, weil kein Hersteller jede mögliche Fahrwerksveränderung berücksichtigen kann. Daher ist bei Veränderungen am Fahrwerk in Kombination mit Distanzscheiben und/oder anderen Felgen immer eine Einzelabnahme notwendig. Nur weil im Gutachten "Originalbereifung" steht und Du Audi-Felgen drauf hast, müssen das nicht originale 4B-Felgen sein. Wenn es originale Audi-Felgen sind, steht in der Felge eine Teilenummer. Wenn diese nicht mit 4BXXX anfängt, sind es keine 4B-Felgen und Du brauchst für die Eintragung eine Traglastbescheinigung.
Und nein, auch ein 20 Jahre altes Auto darf keine Ölpfütze unterm Auto verursachen. Ein leicht ölfeuchter Motor wird zwar bei der HU als Mangel gelistet, aber die Plakette gibts trotzdem. Verliert er zu viel Öl, gilt das als Umweltgefährdung und es gibt keine Plakette. Dann muss man eben abdichten oder vor der HU den Motor reinigen, damit zumindest für die HU alles "gut" aussieht. Das löst die Undichtigkeit zwar nicht, aber der Prüfer meckert nicht. Vernünftiger wäre es aber, die Undichtigkeit zu beseitigen. Auch ein 20 Jahre altes Auto kann und sollte man technisch warten und zumindest etwas pflegen.
Ich nutze aktuell einen Firmenwagen, aber sobald ich dazu komme werde ich die Nummer der Felgen hier reinstellen. Ja mit Gutachten meinte ich das Gutachten der Einzelabnahme. Er hat sich ja auch die Felgen und Reifen angeschaut und nach Nummern geguckt. Laut dem Link ist der Fehler ja eigentlich schon gefunden.. Ich habe 225/45/ R17 drauf und zugelassen ist 235/45 R17. 225 ist überhaupt nicht aufgeführt.
Von Ölpfütze hat ja niemand geredet. Es war nur leicht ölig an der Ölwanne aber nicht so das es tropft oder so.
Und glaub mir, technisch wird er gewartet. Vor kurzem kamen zum Beispiel alle Querlenker der Vorderachse neu, Ölwechsel und letztes Jahr der Zahnriemen, Wasserpumpe Keilriemen und alles was noch dazu gehört. Ist eben leider nicht so leicht Teile im entsprechenden Lackcode zu finden und dann noch was in der Nähe.
Zitat:
@Blackfusion92 schrieb am 8. August 2023 um 13:09:49 Uhr:
Ich habe 225/45/ R17 drauf und zugelassen ist 235/45 R17. 225 ist überhaupt nicht aufgeführt.
Du hast damit Deine eigene Frage von ganz oben selbst beantwortet. 225er Breite ist vermutlich keine ab Werk vorgesehene Bereifung, damit ist die Begutachtung Deines Fahrzeuges nicht für den Istzustand zutreffend.
225/45R17 Bereifung auf einer vermutlichen 17 Zoll Originalfelge mit einer Tiefe von 7,5 Zoll sollte aber eintragungsfähig sein.
Ups, korrekt.
Habe mich da überlesen bzw. getäuscht, dachte 235-er.
225-er sind nicht ab Werk erlaubt, dann ist noch die Frage bezüglich der montierten Felgen.
Ich hab auch die 3 Türblätter die ich brauchte nicht in Originallack bekommen, hab für 3 gebrauchte 250,- € in Wien hin gelegt.
Und?
Abgeschliffen, neu verzinkt, grundiert und lackiert.
In den Bildern sieht man das Ergebnis.
Das muss man aber auch können selbst lackieren. Und wenn man zuvor noch nie lackiert hat... Ich habe nochmal bei der tüv Stelle bei der ich war nachgefragt, es geht nur um die Reifen welche nicht zulässig sind.