Dunkle Rückleuchten ?

VW Passat B7/3C

Hallo Zusammen,
mir ist beim konfigurieren auf der VW Homepage aufgefallen das die Rückleuchten in der Bildvorschau richtig schwarz aussehen wenn ich das Xenon Licht dazu wähle.
Lässt man das Xennon weg sind die Rücklichter wieder deutlich rötlicher.

Hab bisher den neuen Passat Variant mit Sportpaket ausschließlich mit normalen roten Rückleuchten beim Händler stehen sehen, allerdings immer ohne die Xenon Scheinwerfer !

Bestellt hab ich meinen in Reflex-Silber mit den Kansas 18 Zöllern, Sportpaket und mit den Xenon.
Ich werde ihn zwar am 17.02.2011 in der Autostadt abholen, würde aber trotzdem gerne vorher wissen ob es da einen unterschied bei den Rücklichtern gibt !?

Ich muß zwar nicht mehr lange warten bis ich es mit eigenen Augen sehen kann, aber vielleicht kann mir ja jemand vorher meine Neugier stillen 🙂

Beste Antwort im Thema

Egal wie hell ich meinen Computerbildschirm eingestellt habe, die Rückleuchten vom Passat im Konfigurator sahen nie so aus wie in Natura. Im Konfigurator sahen die deutlich dunkler aus! Wenn VW schon Begehrlichkeiten nach dunkleren Rückleuchten bei mir weckt, sollte hier auch eine sachliche Diskussion zulässig sein. Hinweise zur rechtlichen Seite sind natürlich erlaubt, aber Ausdrücke wie "partielle Unterbelichtung" sind hier absolut unangebracht.

Interessant finde ich die Aussagen derjenigen, die einen Firmenwagen haben und überhaupt kein Tuning betreiben dürfen. Mir kommt es fast so vor, als ob diese den Privatwagenbesitzern ihre Veränderungen nicht gönnen würden.

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Zitat:

Original geschrieben von registrierter_Gast


und dritte bremsleuchte müsste auch dunkler, passt ja sonst gar nicht zusammen.

Wie ist das eigentlich bei der Limo, einmal mit dunkler Heckscheibe und einmal mit normaler, ist da die dritte Bremsleuchte unterschiedlich hell?

Zitat:

Original geschrieben von Juanemo


Ist ja wieder klar, dass man die Wahrheit nicht hören will. Absolutes Kiddietuning.

ach, lass gut sein. Mich wunderts auch immer wieder, dass offenbar viele Besitzer eines Familien- bzw. Vertreterautos immer noch nicht aus dem Golf-3-Baumarkttuning-Alter raus sind. Soll doch jeder machen, was ihm gefällt, Wertverlust und rechtliches Risiko inklusive.

Was mich interssiern würde, ist wie machen das eigentlich die Hersteller selber wenn sie ein solches kiddietuning betreiben? Haben Rückleuchten die ab Werk verdunkelt sind ein anderes Innenleben wie zb stärkere LEDs weil die normalen sonst nicht mehr hell genug leuchten, oder andere Reflektoren da man ja die normalen nicht mehr sehen kann? Zb beim Golf R , GTI, GTD

Grüße
Ben

... wenn der L(e)ichttuner sich selbst dem rechtlichen Risiko mit all seinen Folgen (Betriebserlaubnis erlischt), der Bestrafung und Regressansprüchen im Schadenfall ohne Versicherungsschutz (die leisten zwar gegenüber einem Geschädigten, holen sich die Kohle aber vom Versicherungsnehmer zurück) aussetzt, ist das ja noch sein Problem ...

... doch nur wegen einer zweifelhaften Optik andere Verkehrsteilnehmer gefährden ? - Das geht ja gar nicht !

... dass auf den hier veröffentlichten Fotos wenigstens die Fahrzeugkennzeichen unkenntlich gemacht worden sind, könnte ein Zeichen sein, dass die Folgen von partieller Unterbelichtung noch nicht so weit fortgeschritten sind.

Verständnislose Grüße aus'm Ländle
Ulrich

P.S.: Das es schon so einen Thread in einem B7-Forum gibt, hätte ich offen gestanden nicht erwartet.

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Egal wie hell ich meinen Computerbildschirm eingestellt habe, die Rückleuchten vom Passat im Konfigurator sahen nie so aus wie in Natura. Im Konfigurator sahen die deutlich dunkler aus! Wenn VW schon Begehrlichkeiten nach dunkleren Rückleuchten bei mir weckt, sollte hier auch eine sachliche Diskussion zulässig sein. Hinweise zur rechtlichen Seite sind natürlich erlaubt, aber Ausdrücke wie "partielle Unterbelichtung" sind hier absolut unangebracht.

Interessant finde ich die Aussagen derjenigen, die einen Firmenwagen haben und überhaupt kein Tuning betreiben dürfen. Mir kommt es fast so vor, als ob diese den Privatwagenbesitzern ihre Veränderungen nicht gönnen würden.

Zumindest für meine Person darf ich mal korrigierenderweise folgendes zum Besten geben:

Ja, ich fahre ein Firmenfahrzeug und scheue mich etwas Veränderungen dieser Art durchzuführen.
Das hat vornehmlich zwei Gründe.
Zum Einen könnten nachteilige Folgen sich ungünstig auf meinen Arbeitsplatz auswirken.
Meine Vorgesetzten wären nicht gerade erfreut, wenn solche Verwanungsgeldbescheide über die Firmenleitung bei mir einflattern. Sowas macht meist sehr schnell firmenweit die Runde.
Und zum Zweiten ist die Zeit des Besitzes meiner Firmenschleuder begrenzt.
Und dann wieder zeit-/kostenaufwendig Veränderungen zurückrüsten, habe ich ehrlich gesagt wenig Lust.
Wer garantiert das schadensfreie Entfernen solcher Folie nach Jahren Einsatz bei Sommer, Winter, Waschstraßen, usw.

Trotzdem gönne ich jedem seinen eigenen Geschmack solche Veränderungen durchzuführen.
Die Folgen muss da natürlich jeder selbst mit sich vereinbaren.
Und auch ich neige dazu, wenigstens darauf hinzuweisen.
Nichts ist schlimmer, als der Satz "...hätte ich das mal gewußt...".
Und Nein, man kann solches Wissen nicht immer bei Jedem voraussetzen.

Mit meinem Spaßmobil - seit 9 Jahren in meinem Besitz und keine Anzeichen das irgendwann zu verkaufen - verfahre ich da anders.
Getreu dem Motto "Erlaubt ist was gefällt" wurden hier Veränderungen durchgeführt, die weder den Geschmack anderer trifft, noch sich immer im grünen Gesetzesbereich bewegen.
Aber auch hier kenne ich weitgehendst die Folgen und erwarte von einem Gegenüber, dass er zumindest MEINEN Geschmack für MEINE Veränderungen an MEINEM Fahrzeug akzeptiert.
So wie ich es auch bei anderen akzeptiere.

Nichts ist schöner als das Gespräch mit meiner Frau: "... hast Du das eben gesehen? Ist ja Wahnsinn. Aber selber würde ich so nicht rumfahren."
Zweck erfüllt. Die Veränderung wurde gesehen. Und das ist ja meist der Grund für äußerliche Veränderungen. 😎

Ich beschäftige mich auch mit dem Thema dunklere Leuchten. Da ich das R-Line Paket habe, dachte ich auch das die Lampen dunkel sind. Leider nicht.
Meine werden vom Lackierer leicht mit eingefärbtem Klarlack überzogen.
Das habe ich bis jetzt bei allen meinen Autos gemacht und kein Tüv hatte was zu beanstanden.

Und weil meiner auch ein Firmenwagen ist, werden diese nach den 4 Jahren wieder mit Verdünnung auf den original Ton gebracht.

In ein paar Wochen gibts Bilder.

Mit Verdünnung an Kunststoff?
Löst der Kunststoff sich nicht auf?

Zitat:

Original geschrieben von Halb-Marathon-Man


...Hinweise zur rechtlichen Seite sind natürlich erlaubt, aber Ausdrücke wie "partielle Unterbelichtung" sind hier absolut unangebracht. ...

Mein Ziel war es nicht hier jemanden direkt zu beleidigen. Ich fand es vom Wortspiel her ganz amüsant, eine "partielle Unterbelichtung" im Gleichnis mit "abgedunkelten Rückleuchten" umschreiben zu können.

Trotzdem wollte ich natürlich auch zum Ausdruck bringen, was ich vom Leuchtentuning halte. Sollte ich jemanden mit dieser Äußerung beleidigt haben, möchte ich mich dafür selbstverständlich in aller Form entschuldigen.

Zitat:

Original geschrieben von Halb-Marathon-Man


... Interessant finde ich die Aussagen derjenigen, die einen Firmenwagen haben und überhaupt kein Tuning betreiben dürfen. Mir kommt es fast so vor, als ob diese den Privatwagenbesitzern ihre Veränderungen nicht gönnen würden.

Das ist kompletter Unsinn - von mir aus soll doch jeder machen können, was er will - solange er damit nicht seine lieben Mitmenschen gefährdet. Eine Abdunklung der geprüften und zugelassenen Rückleuchten bedingt immer eine schlechtere Wahrnehmbarkeit bei schlechten Sichtverhältnissen ... und hier hört für mich der Spaß auf.

Und warum sollte ich Geld für optische Veränderungen in einen Firmenwagen stecken ? - Ich bestelle ihn einfach so, wie ich ihn haben will und lass' es gut sein. Wenn mir der B7 nicht so gefallen hätte, wie er bestellbar war, hätte ich halt einen anderes Modell oder Fabrikat genommen ... die Tönung der Rückleuchten ist mir allerdings vollkommen wurscht, denn da habe ich aber auch rein gar nichts davon, wenn ich im Auto sitze. Die LED-Rückleuchten hätte ich auch nicht unbedingt haben wollen - wegen der Xenon-Scheinwerfer waren die allerdings dabei.

Für mich ist ein Firmenfahrzeug letztendlich nur etwas zweckmäßiges, mit dem ich meine Dienstreisen und Privatfahrten möglichst komfortabel erledigen kann, ohne dafür all zu tief in die Tasche greifen zu müssen.

Falls es dich beruhigt - neben dem Firmenwagen habe ich noch 4 Privatwagen, an denen ich mich tunerisch betätigen könnte. Zwei davon (Audi Coupé und MB 300 SL) sind im Originalzustand und werden es auch bleiben - beim Audi A2 sind nur andere Felgen und Breitreifen montiert (weil mir ein Audi A2 mit Normalbereifung halt einfach nicht gefällt).

Ausgerechnet der über 42 Jahre alte Triumph ist in vielen Details optimiert - alle Veränderungen sind geschraubt (also jederzeit ohne großen Aufwand rückrüstbar, da die Originalteile auch noch vorhanden sind) und natürlich eingetragen, sowie mit der H-Zulassung kompartibel. Auch ohne dessen Rückleuchten dunkel einzufärben (das macht der TR durch die etwas fettere Vergasereinstellung ganz von selbst und ich mache es immer wieder weg) ist er so individuell, dass es ihn weltweit in genau dieser Ausführung nicht noch einmal gibt.

O.k. - ein B7 ist ein Massenauto - das kann ganz schön nerven ...

Gruß aus'm Ländle
Ulrich

Zitat:

Original geschrieben von Halb-Marathon-Man



Interessant finde ich die Aussagen derjenigen, die einen Firmenwagen haben und überhaupt kein Tuning betreiben dürfen. Mir kommt es fast so vor, als ob diese den Privatwagenbesitzern ihre Veränderungen nicht gönnen würden.

Von mir aus kann man legal seinen Wagen bis zur Entstellung tunen aber illegal geht gar nicht. Wenn man dann noch Schäden davon tragen könnte, dann sollte man sein Handeln mal überdenken.

Zitat:

Original geschrieben von Wackybritt


Was mich interssiern würde, ist wie machen das eigentlich die Hersteller selber wenn sie ein solches kiddietuning betreiben?

Sie beantragen eine Bauartzulassung auf Basis eines lichttechnischen Gutachtens. Lohnt sich natürlich nur für eine Serienfertigung.

Ok danke Dir.
Das heißt das Innenleben wäre dann identisch...nur eben mit einer dunkleren "Verpackung".

Greetings
Ben

Nein bisher hatte ich noch keine probleme mit dem kunststoff, da ab werk auf rrückleuchten und scheinwerfern immer klarlack drauf ist.
So kann man den eingefärbten lack mit verdünnung abreiben und dann wieder normalen klarlack drauf tun.
Und illegal ist das nicht. Die lampe behällt doch ihren e stempel und die nummer. Dem tüv fälls nicht auf.

Zitat:

Original geschrieben von 3rDn4


So kann man den eingefärbten lack mit verdünnung abreiben und dann wieder normalen klarlack drauf tun. Und illegal ist das nicht. Die lampe behällt doch ihren e stempel und die nummer.

Wie kommst du denn auf dieses schmale Brett? 😰

Natürlich ist das illegal, da der Klarlackauftrag eine bauliche Veränderung der Leuchte darstellt, wodurch die E-Nummer ihre Gültigkeit verliert.

Zitat:

Original geschrieben von Wackybritt


Das heißt das Innenleben wäre dann identisch ... nur eben mit einer dunkleren "Verpackung".

Ich glaube auch nicht, dass da stärkere LED oder Glühlampen verbaut werden, ich weiss es aber nicht. Der Helligkeitsverlust wird marginal sein, insofern halte ich dezentes eindunkeln für vertretbar, wenngleich es deshalb nicht legaler wird.

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