Dunkle Rückleuchten

Opel Vectra C

Hi!

Bin auf der Suche nach dunklen Rückleuchten für meinen Vectra Bj.2003. Beim großen Auktionshaus finde ich die Dinger nur für den GTS!

Wer weiß mehr???

73 Antworten

@Rainer Dre
...d.h. besagte Rückleuchten haben somit keine Katzenaugen mehr ? ...also wenn das Rücklicht ausfällt, strahlen nicht mal die Katzenaugen ?? Dachte, die wären Pflicht ??

Zitat:

Original geschrieben von -AL-


...sowas brauchst Du meist nur bei den Tuningleuchten ala Lexusstyle oder ähnliche...wo die Katzenaugen nicht im eigentlichen Rücklicht integriert sind....

Schau mal bei Deinen, im roten Bereich der Rückleuchten / Bremslicht, müßte darunter, aber über den Nebelschlußleuchten die 'Katzenaugen' erkennbar sein - ca 1cm hoch, über die gesamte Breite...

Das Resultat würde mich auch interessieren, da meine Limo - Farbe Austhermetallic - ja auch sozusagen hell ist und ich mir noch nicht sicher bin, ob die dunkle oder die helle Ausführung der Rückleuchten besser passt ?!?!

Was meint der Rest hier - Limo, o.g. Farbe, helle Frontscheinwerfer, bereits weiße Seitenblinker - welche Rückleuchten ??? ...ach ja rote dritte Bremsfunzel...

...so long

guck doch mal bitte auf die erste seite von diesem thread :-)

da ist ein bild, dieses bild hatt dazu geführt das ich mir das gekauft hab.

ok dann werde ich es erst mal verbauen.

und dann gleich zum tüv-> 30 m entfernt und vom pc zimmer da wo ich grad bin sichtbar ;-)

E-Zeichen und "Katzenaugen"

Hatte an meinem alten Astra F die schwarzen Rückleuchten von Irmscher ohne Rückstrahler. Die hatten ein E-Zeichen und trotzdem musste ich Reflektoren anbringen.

gruß

der stadtmensch

...omph...jetzt wo Du es sagst - einmal in schwarz auf hellem auto - naja 🙄 nich mein Ding - dachte Du hast Dir die GTS Teile gegönnt... viel Glück beim TÜV

...meine Anfrage ein paar Posts weiter oben betraf ausschließlich die org. Rückleuchten in Grau oder Schwarz....

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Zitat:

Original geschrieben von -AL-


...omph...jetzt wo Du es sagst - einmal in schwarz auf hellem auto - naja 🙄 nich mein Ding - dachte Du hast Dir die GTS Teile gegönnt... viel Glück beim TÜV

...meine Anfrage ein paar Posts weiter oben betraf ausschließlich die org. Rückleuchten in Grau oder Schwarz....

axo ;-) die gts leuchten haben mich nicht direkt angesprochen

nur weil mein blinker orange ist wollte ich nicht so viel geld ausgeben für das "fast" gleiche...

zur geschichte:

erst hab ich die rechte seite gemacht, licht angemacht funktioniert alles. ok.

dann links.... bis ich da an die komischen muttern ran gekommen bin hatt ich warscheinlich ein paar wut ausbrüche...

dumm war auch noch das der werkzeugkasten mit allen möglichen teilen nicht da war.... musste es mit rumfliegenden werkzeugen machen, ok ist raus dann seh ich das der kontakt "verschmort" oder sonst was ist gleich zum opel händler

der meint erst blöd das meine rückleuchten billig sind...

den hab ich angemault und gemeint das wäre qualitätsware und habe diese ihm gezeigt danach hatt er nix gesagt..

dann hatt er einen ersatzadapter bestellt...

dann ohne blinker links-hinten zum tüv (20m entfernt)

bei dem nach den e-prüf.. gefragt, ok passt alles

einmal getestet und dann der schock

-ich tu rückw.gang rein leuchtet das bremslicht und anderes wirres zeug -_-

naja jetzt kommt es zurück und mein neues kommt so am mittwoch...

aber mit dem tüv hatt es kein prob.

hier ein bild mit handycam
http://img145.imageshack.us/my.php?image=photo0179agl3.jpg

Wie gesagt mein Geschmack sind sie nicht, aber Dir müssen Sie gefallen. Was mich denoch interessiert, haben die nun noch irgendwelche Katzenaugen integriert, oder bei, die extra angebracht werden müssen ??

Wenn nein und auch der TÜV nix beanstandet, sind die Katzenaugen dann nicht mehr Pflicht ??

...so long

also mein kumpel hatt nen audi a3 und hatt diese lexusstyle dinger dran
da hatt er integrierte katzenaugen.
aber der tüv meinte da muss nix mehr angebraucht werden.
passt so.
--mit den prüfzeichen und noch ein paar buchstaben!--

katzenaugen, wenn nicht vorhanden sind pflicht, ein einfaches E zeichen sagt noch lange nichts aus (ist auch nur ein hinweis auf das Herstullungsland (E1=Deutschland), die auf den rückleuchten aufgedruckten zahlen und nummern sagen was über deren funktion aus, blinker,bremsleuchte,standlicht,rückstrahler, eine leuchte für nebelschlußlicht darf z.b. auch nicht als bremsleuchte genutzt werden.

Ich möchte nur darauf aufmerksam machen falls ein fahrzeug am straßenrand abgestellt wird und ein anderes fahrzeug hinten drauffährt weil es "übersehen" wurde, hat man ganz schlechte karten, sind ja keine rückstrahler dran 😉

ich schua mal ob ich noch weitere infos habe

nochmals nachgeschaut:
das E-Prüfzeichen, bedeutet eine abnahme nach ECE-Norm und die nummer dahinter das land in welchem die Prüfung erfolgte

http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_53.php
Teil 4 zu den rückstrahlern

und schon wieder *g*

hier mal was zu beleuchtungseinrichtungen zu lesen 🙂
http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_53.php

Hallo,

Ich hab die von GTS drin, hab die damals kostenlos getaust mit mein Opel Handler!

Grüße, Joche (Niederlande)

Und ihr, noch ein bild.

Grüße, Joche (Niederlande)

habe das mal aus einem anderen forum rauskopiert

E1: Deutschland
E2: Frankreich
E3: Italien
E4: Niederlande
E5: Schweden
E6: Belgien
E7: Ungarn
E8: Tschechien
E9: Spanien
E10: ehemaliges Jugoslawien
E11: Großbritannien
E12: Österreich
E13: Luxemburg
E14: Schweiz
E15: DDR
E16: Norwegen
E17: Finnland
E18: Dänemark
E19: Rumänien
E20: Polen
E21: Portugal
E22: Russische Föderation
E23: Griechenland
E24: Irland
E25: Kroatien
E26: Slowenien
E27: Slowakei
E28: Weißrussland
E29: Estland
E31: Bosnien und Herzegowina
E32: Lettland
E37: Türkei
E40: Mazedonien
E42: Europäische Union
E43: Japan

A: Begrenzungslicht
B: Nebellicht
C: Abblendlicht
R: Fernlicht
CR: Fern- und Abblendlicht
C/R: Abblendlicht oder Fernlicht
HC: Halogen-Abblendlicht
HR: Halogen-Fernlicht
HCR: Halogen-Fern- und -Abblendlicht
HC/R: Halogen-Fern- oder -Abblendlicht
DC: Xenon-Abblendlicht
DR: Xenon-Fernlicht
DC/R: Bi-Xenon
/: nicht zusammen einzuschalten

-----------------------------------------------------------

Der Code für die Entschlüsselung für Ziffern- und Buchstabenkombinationen auf Licht Technischen Einrichtungen an Kraftfahrzeugen und deren Anhängern

Scheinwerfer:

a)Ausführung

A: Begrenzungslicht
B: Nebellicht
C: Abblendlicht
R: Fernlicht
CR: Fern- und Abblendlicht
C/R: Abblendlicht oder Fernlicht
HC: Halogen-Abblendlicht
HR: Halogen-Fernlicht
HCR: Halogen-Fern- und -Abblendlicht
HC/R: Halogen-Fern- oder -Abblendlicht
DC: Xenon-Abblendlicht
DR: Xenon-Fernlicht
DC/R: Bi-Xenon
/: nicht zusammen einzuschalten

Referenzzahl:
Wert, der sich auf Fernscheinwerfer bezieht. Laut ECE-Regelung darf diese Referenzzahl die Obergrenze von 75 pro Fahrzeug nicht überschreiten.
Gezählt werden hier die beiden Werte des serienmässigen Fernlichts ( linker + rechter Hauptscheinwerfer ) zuzüglich der Werte weiterer montierter Scheinwerfer. Der Wert ist auf der Streuscheibe zugelassener Scheinwerfer eingeprägt.

b) Fahrtrichtung

Pfeil zeigt nach links: Linksverkehr
Doppelpfeil
(zeigt nach links und rechts): Links- oder
Rechtsverkehr
kein Pfeil: Rechtsverkehr

Heckleuchten-Ausführung:

A: Begrenzungsleuchte
AR: Rückfahrscheinwerfer
F: Nebelschlussleuchte
IA: Rückstrahler
R: Schlussleuchte
S1: Bremsleuchte
1, 1a, 1b : Vordere Blinkleuchte ( unterschiedliche technische Auslegungen )
2a: Hintere Blinkleuchte
5: Zusätzliche seitliche Blinkleuchte ( für Fahrzeuge bis 6m Länge )
6: Zusätzliche seitliche Blinkleuchte ( für Fahrzeuge länger als 6m )
SM1: Seitenmarkierungsleuchte ( für alle Fahrzeuge )
SM2: Seitenmarkierungsleuchte ( für Fahrzeuge bis 6m länge )
"D", "D2S" oder "D2R" für Scheinwerfer für Gasentladungslichtquel

Die Katzenaugen sind hoffentlich Pflicht! Letztens nachts bin ich beinahe auf ein parkendes Auto gerauscht - Rückleuchten lasiert und keine Rückstrahler angebracht - das Teil war komplett finster.
Die Polizei sollte hier mehr auf Einhaltung der Stvzo achten. Sehe viele mit lasierten Leuchten rumfahren.

Gruß
Andrej

Hallo Andrej,

momentan laufen die Schulungen an. Vielen Beamten ist gar nicht klar, dass Leute mit lasierten Rückleuchten im Straftatbereich unterwegs sind, d.h.: Führen eines KFZ ohne Betriebserlaubnis.

Denn hier greift der §19 Abs 2 Nr 2 StVZO nach aktueller Rechtssprechnung ohne Einschränkung. Die Landespolizeien wurden vom BGH angewiesen auf die Durchsetzung zu achten.

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