Dumm gelaufen!!!
War gestern Morgen nach der Nachtschicht in Celle...hab 3 Stunden hingebraucht für 150km (2 mal im Stau gestanden). Als ich von dort losfuhr ( etwas müde und genervt) hab ich auf der Landstraße versucht 2 Autos zu überholen, nen Ka und nen Vectra. Es kam was von vorn,also dazwischen gefahren (war sicher net okay war, weil etwas wenig Abstand), macht der Vectra plötzlich Warnblinke an, wird langsamer und der Fahrer fängt an irgendwie zu gestikulieren. Also kurz und wahrscheinlich zu kurz nachgedacht, einfach auf einer Abbiegefläche vorbeigefahren (war mir zu unsicher wenn der Vectrafahrer plötzlich noch anfängt zu bremsen).
Normal weitergefahren und nix mehr bei gedacht.
Tja und an der nächste Ampel wo ich halten mußte hat der Vectrafahrer mich angehalten, war nen COP...gibt jetzt ne Anzeige wegen Nötigung im Straßenverkehr*kotz*.
Ein Bußgeld wegen zu geringem Sicherheitsabstand sehe ich vollkommen ein aber ich hätte Ihn sicher nicht überholt, wenn der nicht gewarnblinkt hätte und langsamer wurde.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von LFDH
Uih Leute täuscht Euch da mal nicht was ein Cop alles darf...Fur letztens aus meiner Einfahrt in der Arbeit raus, da stand quer ohne Chance durchzukommen ein 3-er BMW direkt in der Einfahrt, habe den netten Herren mal gefragt ( weil die Einfahrt blad jeden Tag zugeparkt ist ) ob er das toll findet die EInfahrt zu blockieren, nachdem er dann leicht unverschämt wurde habe ich ihn einen Spinner genannt, nun ja, es war leider auch ein Cop.... Und ich hatte eine Anzeige wegen Beamtenbeleidigung am Hals, die richtig teuer ist. Der Cop war ersichtlich nicht im Einsatz, hat nur saublöd geparkt, aber im Nachhinein war er natürlich im Einsatz ( kann der ja imemr sagen ). Nun ja, mein Rechtsanwalt hat alles versucht, da hast keine Chance, der braucht keine Zeugen und nichts für die Anzeige. Habe mir auch gedacht, naja, Aussage gegen Aussage, aber soweit lässt´s die Poli nicht kommen...
Deshalb drücke ich fest die Daumen dass nichts draus wird, das kann aber schief gehen......
sorry...aber du hast nen schlechten anwalt gehabt!
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Zitat:
Original geschrieben von Dicker-Fan
Es gibt keine "Beamtenbeleidigung" nach dem Gesetzbuch.
Ist mir bekannt, die genaue Paragraphenkette dazu habe ich jetzt auch nicht herausgesucht, jedenfalls gibt es einen Tatbestand, der dies umfasst und auch Anwendung findet.
Im hier beschriebenen Fall wage ich mal zu behaupten, dass da keiner rechtlich wirklich Bescheid weiß.
Nur weil jemand die Warnblinkanlage anschaltet und langsamer wird, erfüllt das noch lange nicht den Tatbestand der Nötigung, ebenso wie einmaliges Lichthupe auf der AB keine Nötigung darstellt.
So wie es sich für mich liest, hatt der TE an einer Stelle überholt, an der es laut StVO nicht erlaubt war (Abbiegefläche, evtl. Kreuzungsbereich!?). Jedenfalls hätte er auch erstmal Bremsen können, er hat schließlich Sicherheitsabstand zu halten, weswegen ein nötiges Ausweichen nicht unbedingt einen Überholvorgang rechtfertigt an Stellen, an denen es verboten ist.
Ist also alles gar nicht so eindeutig, deswegen erstmal warten, ob was kommt, und wenn, dann zum Anwalt oder hier nochmal mit den Vorwürfen posten.
Morgen, gerade aus dem Bett gefallen...die Fahrererin des Ka hat auch angehalten und sicher dem "netten" Polizisten alles bestätigt. Hatte leider niemanden im Auto (leider).
Der Cop war in Dienstuniform unterwegs, die Kiste hatte nen Telefonhörer im Hnadschuhfach (denke mal war ne Zivilstreife).
Und ja er war dann langsamer als die zulässige Höchstgeschwindigkeit.
Bremsen wollte ich nicht, dann hätte die Fahrerin des KA sicherlich eine Vollbremsung machen müsse.
Zitat:
Original geschrieben von fireblader27
War gestern Morgen nach der Nachtschicht in Celle...hab 3 Stunden hingebraucht für 150km (2 mal im Stau gestanden). Als ich von dort losfuhr ( etwas müde und genervt) hab ich auf der Landstraße versucht 2 Autos zu überholen, nen Ka und nen Vectra. Es kam was von vorn,also dazwischen gefahren (war sicher net okay war, weil etwas wenig Abstand), macht der Vectra plötzlich Warnblinke an, wird langsamer und der Fahrer fängt an irgendwie zu gestikulieren. Also kurz und wahrscheinlich zu kurz nachgedacht, einfach auf einer Abbiegefläche vorbeigefahren (war mir zu unsicher wenn der Vectrafahrer plötzlich noch anfängt zu bremsen).
Normal weitergefahren und nix mehr bei gedacht.Tja und an der nächste Ampel wo ich halten mußte hat der Vectrafahrer mich angehalten, war nen COP...gibt jetzt ne Anzeige wegen Nötigung im Straßenverkehr*kotz*.
Ein Bußgeld wegen zu geringem Sicherheitsabstand sehe ich vollkommen ein aber ich hätte Ihn sicher nicht überholt, wenn der nicht gewarnblinkt hätte und langsamer wurde.
Warum solltest Du bei einem Auto anhalten, was mit Warnblinken anfängt? Hätte ich auch nicht gemacht. Du hattest sicher Angst, dass die Person Dich aus dem Auto holt und schlagen will! Woher sollst Du wissen, dass es ein Polizist ist?
Nötigung? Wieso Nötigung? Vor der Nötigung kommt erst einmal die versuchte Nötigung. Das wäre z.B. dichtes Auffahren und den vorausfahrenden DAMIT zum rüberfahren etc. zu "zwingen" (nötigen). Erst wenn er das gemacht hat, kann man von Nötigung sprechen. Vorher nicht! Und da Du sicher NICHT während dem Einscheren zwischen den Autos noch Lichthupe gegeben hast ist das keine Nötigung!
Im Gegenteil. Du hast damit einen Unfall mit dem auf der Gegenfahrbahn kommenden Fahrzeug verhindert. Es ist ja nichts passiert!
Dass Du die Autos überholen wolltest ist doch sicher keine Straftat, oder?!
So denke ich auch mal...werde die Sache nachher gleich mal mit nem Anwalt besprechen.
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so...gerade kam eine vorladung ins haus geflattert, wegen der anzeige gegen mich. nötigung im straßenverkehr.
ich könnt kotzen, ein polizist der freidreht und wahrscheinlich nachher noch recht bekommt.
Zitat:
Original geschrieben von fireblader27
so...gerade kam eine vorladung ins haus geflattert, wegen der anzeige gegen mich. nötigung im straßenverkehr.ich könnt kotzen, ein polizist der freidreht und wahrscheinlich nachher noch recht bekommt.
Ab zum Anwalt!
bzw warst Du schon bei einem? -Was sagt er?
LG
BÄR
Zitat:
Original geschrieben von fireblader27
montag hab ich da nen termin, hab da eh noch 2 sachen zu laufen (mit den fahrzeugen ).
;-)
Ohje dann mal viel Glück..
Ich hatte auch schon so meine Erlebnisse... einmal war ich so blöd und habe mich auf einen Deal eingelassen.. Habe dann 200 Euro gezahlt und die Angelegenheit war erledigt.. Mein Anwalt mit dem ich auch ständig in Kontakt stehe, hat gesagt ich wäre blöd gewesen die 200 Euro zu bezahlen... Er hätte das so geregelt, dass es nix kostet.. Aber meine Rechtsschutzversicherung verlangt 150 Euro SB also kam es auf die 50 Euro nun auch nicht mehr an....
Morgen fahren wir nach Spanien in Urlaub.. Ich hoffe sehr, dass auf dem Weg dahin nicht´s passiert bzw. vorfällt... ;-)
LG
meine rechtschutz auch...aber kann doch nicht angehen, um nen unfall (welcher fast passiert wäre, weil er mich auf meine ordnungswidrigkeit hinweisen wollte) zu vermeiden konnte ich nur voll bremsen oder vorbei fahren...platz zum vorbeifahren war auf der abbiegespur, beim bremsen hätte ich mir nen ka in den kofferraum fahren lassen.
glaube der "idiot" wußte selbst nicht wofür eine warnblinkanlage gut ist und wofür nicht. das ist mißbrauch der lichtsignalanlage.
Moin,
der Abstand vom Ka zum Vektra muss dann ja auch schon sehr "knapp" gewesen sein, wenn du da nicht dazwischen passt!!! Es ist verzwickt - mim da lieber nicht den Großen! Wenn die Zeugin auch gegen dich ist, kannst du dich vor Gericht nur wegen dem wohl nicht ganz ausgereiftem Überholmanöver entschuldigen. Und angehalten hast du nicht, weil sich niemand als Ordnungshüter ausgegeben hat - du hattest da angst wegen möglichen "bösen" Menschen im Opel!!
Gruß
Zitat:
Original geschrieben von timberjack41
Moin,der Abstand vom Ka zum Vektra muss dann ja auch schon sehr "knapp" gewesen sein, wenn du da nicht dazwischen passt!!! Es ist verzwickt - mim da lieber nicht den Großen! Wenn die Zeugin auch gegen dich ist, kannst du dich vor Gericht nur wegen dem wohl nicht ganz ausgereiftem Überholmanöver entschuldigen. Und angehalten hast du nicht, weil sich niemand als Ordnungshüter ausgegeben hat - du hattest da angst wegen möglichen "bösen" Menschen im Opel!!
Gruß
Genau das habe ich dem Timber auch schon gesagt. Warum solltest Du anhalten? Du hast vermutet, dass der Fahrer dir an die Wäsche will! Punkt!
ja die fahrerin des ka hat sicher auch keinen vernünftigen sicherheitsabstand gehalten....waren so geschätze 20 meter.
und die war auch etwas erboßt...
Der "Polizist" war als solcher nicht zu erkennen - daher bestand für Dich keinerlei Veranlassung hinter dem mit Warnblinkern anhaltenden Fahrzeug anzuhalten. Ich gehe davon aus, dass er Dir keine "Anhaltekelle" gezeigt hat. Die Sache stellt sich mir so dar, als wenn Du durch den plötzlichen Gegenverkehr gezwungen wurdest, Dich zwischen die mit unzureichenden Sicherheitsabstand fahrenden Fahrzeuge des Polizisten und der KA Fahrerin einzuordnen.
Eine Nötigung ( die ja immer vorsätzlich begangen wird !) lässt sich da aber nur schwerlich erkennen.
Hallo,
die Aussage eines Beamten reicht in der Regel als Beweismittel aus - natürlich wird diese ggf. bei einem Verfahren auf Plausibilität geprüft. Ich würde erst einmal in mich gehen, bevor ich blinden Aktionismus walten lassen würde. Dein Verhalten war sicherlich nicht verkehrsgerecht. Ruck zuck fliegt einem die Angelegenheit nämlich noch heftiger um die Ohren (zumal ein Zeuge und ein Beamter im Spiel sind).
MfG
jupp dottore so war es...eine nötigung ist wenn überhaupt, nur durch den polizisten erfolgt, da der einsatz der warnblinkanlage vorsätzlich erfolgte!