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DSG und Handbremse??

VW Polo 5 (6R / 6C)

hallo zusammen wie macht ihr es wenn ihr das auto abstellt auf der geraden oder nem leichten berg nur in P Stellung oder Handbremse dazu???

Beste Antwort im Thema

Ich habe zwar kein DSG und auch sonnst noch nie ein Auto mit Automatik gehabt, aber ich kenne unzählige Diskussionen über das Anziehen der Handbremse oder doch lieber den Gang beim Parken einlegen, da kann ich nur immer wieder sagen das mir noch NIE (auch nicht im Winter), die Handbremse "festgebacken", angerostet, eingerostet, verklemmt etc ist, wenn ich Parke kommt der Gang raus und die Handbremse rein!

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Zitat:

Original geschrieben von navec


@diezge:
"Mein Auto steht in einem Doppelparker und trotz angezogener Handbremse rastet die Parksperrenklinke noch ein..."

aber nicht immer (grob geschätzt: in 50% der Fälle aufgrund der Zahnteilung nicht), denn dann steht der Zahn der Sperrklinke auf dem Zahn des Parksperrenrades und dann ist die Parksperre eben noch nicht eingerastet.
Ohne dass sich das Auto etwas vor oder zurück bewegt rastet die Klinke in so einem Fall nicht ein.

Hallo,

doch eigentlich rastet die Klinke immer ein.

Vorgang:
Ich fahre in den Doppelparker, bleibe auf der Fußbremse, Auto steht schräg. Dann Wählhebel in Stellung P, Motor aus und Handbremse anziehen. Wenn ich jetzt von der Fußbremse, taucht der Wagen etwas ein. Allein dieses bißchen Weiterdrehen beim eintauchen reicht, um die Klinke einrasten zu lassen. Auf jeden Fall höre ich bei jedem Wegfahren, wie die Klinke ausrastet und der Wählhebel läßt sich sehr schwer bewegen, weil die Klinke ja voll unter Last steht.

Gruß,

diezge

@Painiger:
"Das geht auf einer eben Fläche, aber nicht bei leicht abschüssigem Parkplatz. Alles getestet damals........und mit dem Wählhebel in "Automatikstellung" machte sich mein damaliger Meriva langsam aber sich vom Acker."

Das hat dann aber nichts direkt mit der Automatik zu tun, denn ein geschalteter 1. Gang ist ein geschalteter 1.Gang und die Kupplung ist bei der Easytronic bei stehendem Motor auch immer geschlossen.
Also exakt die gleichen Verhältnisse, wie beim Handschalter.
Kommt natürlich auf das Gefälle drauf an, bis die Kompression überwunden wird.

@diezge,
ich habe heute mal bewußt auf das geachtet, was bei meinem Wagen in Parkstellung passiert:

Die Drehzahl ist nur dann, wie gewohnt, erhöht, wenn der Motor entsprechend kalt war.
Wenn man den Wagen mit warmem Motor und P abstellt und danach wieder startet, ist die Drehzahl so tief wie immer (bei mir laut DZM ca 600rpm).

Das verstärkte Brummgeräusch in P-Stellung scheint mit einer geänderten/zusätzlichen Schallübertragung bei belasteter Sperrklinke zusammen zu hängen.
Motormäßig ändert sich durch die P-Stellung m.E. nichts.

Ich kenne aus der Praxis übrigens vielmehr, dass bei den notorischen niemals-die-Handbremse-Benutzern (man kann ja auch einen niedrigen Fahrgang einlegen, wenn man kein DSG sein eigen nennt...🙂) dann gern mal die ganze Handbremsmechanik im Bereich Bremse hinten schwergängig wird, eben weil sie "nie" benutzt wurde.

Von daher kann ich nur raten, die Handbremse regelmäßig zu benutzen, was ganz allg. für´s Auto gilt: Es ist ein Automobil, kein Immobil und jeder, der sein Auto mal länger nicht oder nur sehr selten bewegt hat, weiß, dass das dem Auto meist viel weniger bekommt, als wenn es seinem bestimmungsgemäßen Zweck entsprechend auch verwendet wird ...😁

Aus der höheren Kür des Parkens mit DSG (mit P oder ohne, erst Handbremse, dann P, dann Handbremse oder umgekehrt etc. halte ich mich raus, da ich bisher aus eigener Erfahrung nur Erfahrung mit konventionellen Automatikgetrieben habe...🙂)

Also damals in der Fahrschule habe ich gelernt immer beim Abstellen des Fzgs. die Festellbremse zu ziehen und die Räder vorn so einzuschlagen, dass sie im Falle eines Wegrollens des Fzgs. gg. den Bordstein gestellt sind.

Ich bin mir aber leider nicht mehr sicher, ob das auch im Winter bei bestimmten Temperaturen so war. Zumindest war es die goldene Regel, egal ob mit Schaltung oder Automatik die Feststellbremse anzuziehen und die Räder einzuschlagen.

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Die Räder einzuschlagen ist sicher richtig, wenn eine ein merkliches Gefälle vorliegt und natürlich auch ein Kantstein o.ä. überhaupt vorhanden ist.
Das wäre dann bei angezogener Handbremse plus Stellung P die dritte Sicherung gegen Wegrollen.

Da der Wagen in Stellung P aber definitiv nicht rollen kann, egal wie effektiv die Handbremse wirkt oder angezogen ist s.u., halte ich diese Maßnahme bei DSG-Fahrzeugen (und sonstigen Automatik-Fahrzeugen mit mechanischer Parksperre) für überflüssig.

Vielleicht sollte man doch noch mal den Unterschied zwischen Stellung P beim DSG (oder einer konventionellen Automatik) und dem eingelegten 1. Gang beim Handschaltgetriebe deutlich machen:

Der 1. Gang beim HS ist wirklich nur als zusätzliche Bremse zu sehen, die, genau wie auch die Feststellbremse nicht wirklich blockiert, sondern eben nur mit einer (endlichen) Bremskraft aufwarten kann.
Von daher k a n n sich ein Fahrzeug bei einem Gefälle auch trotz 1.Gang und/oder angezogener Handbremse bewegen. Es kommt halt nur auf die Reibung (Motor/Bremse) und auf das Gefälle drauf an.

Die P-Stellung bei Automatiken sind (auf jeden Fall beim DSG) dagegen echte formschlüssige Blockaden (genau wie der Kantstein, was allerdings von dessen Höhe abhängig ist) und keine Bremsen. Wenn die bei einem Gefälle nicht mehr funktionieren, wäre ein mechanischer Defekt vorhanden oder die Räder rutschen auf dem Untergrund.

Eine eingerastete Parksperre kann nur durch Bruch irgendwelcher Komponenten am Blockieren der Antriebsräder gehindert werden, egal welches Gefälle vorhanden ist.
Da die maximalen Kräfte, die auf die Parksperre wirken, sich sehr leicht berechnen lassen (u.a. deswegen, weil sie nur statisch auftreten), gehe ich mal fest davon aus, dass die Parksperre so ausgelegt ist, dass sie auch mit vollgeladenem Wagen bei 40% Gefälle nicht kaputt geht.

Auf jeden Fall würden zuerst die Räder auf der Fahrbahn rutschen, bevor irgend eine Komponente des Antriebs bricht.

Im umgekehrten Fall, wenn man eine 40%-ige Steigung befährt, kann man ja wohl auch mit einiger Berechtigung davon ausgehen, dass eher die Räder durchrutschen, als dass ein Getriebezahnrad bricht.

Und dieses Getriebezahnrad wäre dabei ähnlich hoch belastet, wie das Parksperrenrad bei 40% Gefälle und das keinesfalls statisch.

Zitat:

Original geschrieben von navec


Die Räder einzuschlagen ist sicher richtig, wenn eine ein merkliches Gefälle vorliegt und natürlich auch ein Kantstein o.ä. überhaupt vorhanden ist.
Das wäre dann bei angezogener Handbremse plus Stellung P die dritte Sicherung gegen Wegrollen.

Da der Wagen in Stellung P aber definitiv nicht rollen kann, egal wie effektiv die Handbremse wirkt oder angezogen ist s.u., halte ich diese Maßnahme bei DSG-Fahrzeugen (und sonstigen ........... gekürzt.......... sgelegt ist, dass sie auch mit vollgeladenem Wagen bei 40% Gefälle nicht kaputt geht.

Auf jeden Fall würden zuerst die Räder auf der Fahrbahn rutschen, bevor irgend eine Komponente des Antriebs bricht.

Im umgekehrten Fall, wenn man eine 40%-ige Steigung befährt, kann man ja wohl auch mit einiger Berechtigung davon ausgehen, dass eher die Räder durchrutschen, als dass ein Getriebezahnrad bricht.

Und dieses Getriebezahnrad wäre dabei ähnlich hoch belastet, wie das Parksperrenrad bei 40% Gefälle und das keinesfalls statisch.

Jetzt dürfte es jedem klar sein! Danke für die präzise Aufklärung.

Jedoch macht keiner was falsch, wenn er dennoch zusätzlich die Feststellbremse betätigt oder die Räder bei Steigung oder Gefälle einschlägt, notwendig ist es jedoch nicht beim DSG.

Auch ich bin bekennender Handbremsenmuffel geworden. Allerdings versuche ich mir anzugewöhnen sie doch ab und zu für kürzere Standzeiten zu nutzen, um sie ganz einfach ein wenig in Bewegung bleiben zu lassen. Denn der Prüfer bei der nächsten oder übernächsten HU ist es egal ob ich ein DSG oder ein Schaltgetriebe habe. Die Handbremse muß funktionieren.

Wie schon geschrieben: die Handbremse nutze ich bei kürzeren Parkzeiten aus den geschilderten Gründen auch.
Man muss eben abwägen, ob man eventuell nur mit Parksperre parkt ( bei wenig Gefälle und langer Parkzeit wäre es m.E. von Vorteil) oder ob man die Handbremse immer hinzu zieht.

Unsinn wäre es aus meiner Sicht z.B. an einem Gefälle die Parksperre einrasten zu lassen, von der Fußbremse gehen und dann die Handbremse ziehen.
In dem Fall ist die Parksperre bereits voll belastet und die Handbremse quasi funktionslos. Beim Losfahren wird sich der Wahlhebel dann auch, trotz Handbremse, entsprechend schwer aus der P-Stellung bewegen lassen.
Die Handbremse muss also in solchen Fällen immer schon voll festgezogen werden, während man den Wagen noch mit der Fußbremse sichert.

(Man kann schon fast sagen:
Immer wenn sich der Wählhebel aus der P-Stellung schwer herausbewegen lässt, war die Handbremse wenig bis überhaupt nicht daran beteiligt, den Wagen am Wegrollen zu hindern)

§ 41 StVZO: www.stvzo.de/stvzo/b4.htm

So kompliziert ist das Ganze! 😁

Was ist denn so kompliziert?

Dass ein Fahrzeug zwei unabhängig voneinander wirkende Bremsen haben muss, ist nichts Neues.

Mit der üblichen Handbremse muss man das Fahrzeug während der Fahrt abbremsen können.
Das ist der Hauptgrund für die Existenz dieser Bremse und in dieser Funktion macht das Parksperrenrad auch keinerlei Konkurrenz, weil es nun mal nicht während der Fahrt abbremsen kann.

Zitat:

Original geschrieben von navec


Was ist denn so kompliziert?

Dass ein Fahrzeug zwei unabhängig voneinander wirkende Bremsen haben muss, ist nichts Neues.

Mit der üblichen Handbremse muss man das Fahrzeug während der Fahrt abbremsen können.
Das ist der Hauptgrund für die Existenz dieser Bremse und in dieser Funktion macht das Parksperrenrad auch keinerlei Konkurrenz, weil es nun mal nicht während der Fahrt abbremsen kann.

So in dieser Kurzform steht es dort leider nicht, deshalb "so" kompliziert und 2 Räder müssen abgebremst werden wenn beim Parken die Verriegelung der Parkstellung oder des DSG bricht, also so einfach wie du es abtust ist es nicht. Lies mal durch!

Wo steht das genau, was du meinst?
Und wo steht, dass man ein Auto doppelt am Rollen hindern muss, wenn es abgestellt ist?

Was passiert, wenn das Handbremsseil reißt und es weder Parksperre noch eingelegten Gang gibt?
Was sagt die STVZO dazu?
(Ist dann wahrscheinlich nicht zulässig....)

Zitat:

Original geschrieben von navec


Wo steht das genau, was du meinst?
Und wo steht, dass man ein Auto doppelt am Rollen hindern muss, wenn es abgestellt ist?

Was passiert, wenn das Handbremsseil reißt und es weder Parksperre noch eingelegten Gang gibt?
Was sagt die STVZO dazu?
(Ist dann wahrscheinlich nicht zulässig....)

§ 41 Bremsen und Unterlegkeile.

(1) Kraftfahrzeuge müssen 2 voneinander unabhängige Bremsanlagen haben oder eine Bremsanlage mit 2 voneinander unabhängigen Bedienungseinrichtungen, von denen jede auch dann wirken kann, wenn die andere versagt. Die voneinander unabhängigen Bedienungseinrichtungen müssen durch getrennte Übertragungsmittel auf verschiedene Bremsflächen wirken, die jedoch in oder auf derselben Bremstrommel liegen können. Können mehr als 2 Räder gebremst werden, so dürfen gemeinsame Bremsflächen und (ganz oder teilweise) gemeinsame mechanische Übertragungseinrichtungen benutzt werden; diese müssen jedoch so gebaut sein, dass beim Bruch eines Teils noch mindestens 2 Räder, die nicht auf derselben Seite liegen, gebremst werden können. Alle Bremsflächen müssen auf zwangsläufig mit den Rädern verbundene, nicht auskuppelbare Teile wirken. Ein Teil der Bremsflächen muss unmittelbar auf die Räder wirken oder auf Bestandteile, die mit den Rädern ohne Zwischenschaltung von Ketten oder Getriebeteilen verbunden sind. Dies gilt nicht, wenn die Getriebeteile (nicht Ketten) so beschaffen sind, dass ihr Versagen nicht anzunehmen und für jedes in Frage kommende Rad eine besondere Bremsfläche vorhanden ist. Die Bremsen müssen leicht nachstellbar sein oder eine selbsttätige Nachstelleinrichtung haben.

..................

Schöner Text, dies hat aber nix mit der Parksperre zu tun. Das ein fahrzeug 2 Bremssysteme benötigt ist denke ich jedem klar. Díe Parksperre ist aber ein zusätzliches System zum Verhindern des wegrollens.

Die STVZO schreibt ja auch nur vor, wie das mit den Bremsen auszusehen hat. Diese Vorgaben laut STVZO erfüllt jedes Auto mit einer Betriebserlaubnis.
Mit der Parksperre hat das nichts zu tun.

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