DSG und Handbremse??

VW Polo 5 (6R / 6C)

hallo zusammen wie macht ihr es wenn ihr das auto abstellt auf der geraden oder nem leichten berg nur in P Stellung oder Handbremse dazu???

Beste Antwort im Thema

Ich habe zwar kein DSG und auch sonnst noch nie ein Auto mit Automatik gehabt, aber ich kenne unzählige Diskussionen über das Anziehen der Handbremse oder doch lieber den Gang beim Parken einlegen, da kann ich nur immer wieder sagen das mir noch NIE (auch nicht im Winter), die Handbremse "festgebacken", angerostet, eingerostet, verklemmt etc ist, wenn ich Parke kommt der Gang raus und die Handbremse rein!

62 weitere Antworten
62 Antworten

Die STVO hingegen schreib vor, dass ich mein Fahrzeug gegen wegrollen zu sichern habe. Diese Aufgabe erfüllt die Parksperre sehr gut. Das betätigen der Feststellbremse ist weder notwendig noch vorgeschrieben.

Zitat:

Original geschrieben von Mauke76


Die STVO hingegen schreib vor, dass ich mein Fahrzeug gegen wegrollen zu sichern habe. Diese Aufgabe erfüllt die Parksperre sehr gut. Das betätigen der Feststellbremse ist weder notwendig noch vorgeschrieben.

Hallo,

aber das Vorhandensein einer Feststellbremse ist gesetzlich vorgeschrieben.

Gruß,

diezge

Zitat:

Original geschrieben von diezge



Zitat:

Original geschrieben von Mauke76


Die STVO hingegen schreib vor, dass ich mein Fahrzeug gegen wegrollen zu sichern habe. Diese Aufgabe erfüllt die Parksperre sehr gut. Das betätigen der Feststellbremse ist weder notwendig noch vorgeschrieben.
Hallo,

aber das Vorhandensein einer Feststellbremse ist gesetzlich vorgeschrieben.

Gruß,

diezge

Dass sie gesetzlich vorgeschrieben ist, hat ja niemand angezweifelt, und ich glaube hietr im Forum hat sie auch jeder Polo Fahretr noch verbaut. Das Betätigen ist allerdings nicht vorgeschrieben.

Mal anders herum gefragt:
Warum gibt es überhaupt eine Parksperre, wo doch die Feststellbremse immer vorhanden ist?

Die Parksperre ist gesetzlich wahrscheinlich nicht vorgeschrieben. Jedenfalls habe ich nichts darüber gefunden.

Ich habe zwar etwas darüber gelesen, dass man seiner Sorgfaltspflicht nicht nachkommt, wenn man an einem Gefälle, außer der Handbremse, den (kleinsten oder Rückwärtsgang) nicht einlegt, aber wo das gesetzlich festgelegt ist, weiß ich nicht.

Da es sich bei der Parksperre, wie der Name ja schon sagt, um eine (echte) Sperre und nicht um eine Reibungs-Bremse handelt (wie bei der Feststellbremse oder bei eingelegtem Gang) und somit die Gefahr der schleichenden Bewegung an einem starken Gefälle ausgeschlossen ist, wäre diese, wenn es denn irgendwo stehen sollte, anders zu behandeln, als ein eingelegter Gang.
(Die Bremswirkung eines eingelegten Gangs ist immer undefiniert und ein ausreichende Bremswirkung der Feststellbremse ist ebenfalls nicht unbedingt gegeben, da deren Betätigungskraft ausschließlich vom (unkalkulierbaren) Fahrer abhängt und auch der Bremsreibungkoeffizient durchaus nicht konstant sein muss)

Als Kunde muss ich davon ausgehen, dass etwas, was sich Parksperre nennt, auch in der Lage ist, diese Funktion bei allen noch fahrbaren Steigungen aufrecht erhalten kann. Es gibt dazu m.E. keinen Warnhinweis in der BA. (Bruchgefahr o. Einsatz der Feststellbremse ab 10% Gefälle...)

Ich muss da m.E. genau so wenig von einem eventuellen Bruch ausgehen, wie ich von einem gerissenen Bremsseil bei der Feststellbremse ausgehen muss.

Wenn aber das Handbremsseil bei einem starken Gefälle reißt, ist auch der zusätzlich eingelegte 1. Gang kein Garant dafür, dass das Auto sich nicht in Bewegung setzt.

Bei der Parksperre ist die Gefahr eines Defekts m.E. deutlich geringer. Das die massive Sperrklinke, das massive Parksperrenrad oder der Verriegelungsbolzen brechen, ist m.E. genau so unwahrscheinlich, wie der Bruch eines Zahnrades beim Befahren der gleichen Steigung.

Wenn die reine Verwendung der Parksperre an einer großen Steigung die Sorgfaltspflicht verletzen sollte, müsste ein Befahren der gleichen Steigung, ohne sich im Schlepp eines Traktors o.ä. zu befinden, die Sorgfaltspflicht in gleicher Weise verletzen.

Ähnliche Themen

Ich würde ja als Ahnungsloser mal darauf tippen, daß sich die Notwendigkeit einer Parksperre auch aus der Historie ergibt. Damals, als Automatikgetriebe noch mit Drehmomentwandler gebaut wurden -  brauchte man die Parksperre, um statt eines eingelegten Ganges beim manuellen Getriebe, das Getrieb zu blockieren. Der Drehomentwandler ermöglicht ja keine starre Verbindung zwischen Motor und Getriebe, sondern beruht auf hydrodynamischen Effekten.

Ich kann mir auch gut vorstellen, daß dies eine zusätzliche Sicherheitseinrichtung für die Amis ist - die können ja per Definition schon nicht autofahren. 😁
Die P-Stellung verhindert, daß man beim fahrenden Auto den Zündschlüssel abziehen kann und das Auto beim Starten einfach losfährt, weil man beim Herausbewegen des Wählhebels aus "P" die Betriebsbremse betätigen muß.

Ich denke, aus Tradition hat man das bei den automatisierten Schaltgetrieben übernommen. Vielleicht ist mein Ansatz aber auch zu einfach gedacht...

Eine brechende Parksperre würde meines Erachtens nur direkt nach dem Einlegen auftrten, da hierbei die Kräfte am größten sind wenn dasd Fzg. "einrastet".

Warum es sie gibt obwohl sie nicht vorgeschrieben ist? Weshalb gibt es regensensoren, Sitzheizungen und Xenonlicht? Aus genau den gleichen Gründen.

Zitat:

Original geschrieben von digibär


Ich würde ja als Ahnungsloser mal darauf tippen, daß sich die Notwendigkeit einer Parksperre auch aus der Historie ergibt. Damals, als Automatikgetriebe noch mit Drehmomentwandler gebaut wurden -  brauchte man die Parksperre, um statt eines eingelegten Ganges beim manuellen Getriebe, das Getrieb zu blockieren. Der Drehomentwandler ermöglicht ja keine starre Verbindung zwischen Motor und Getriebe, sondern beruht auf hydrodynamischen Effekten.

Ich kann mir auch gut vorstellen, daß dies eine zusätzliche Sicherheitseinrichtung für die Amis ist - die können ja per Definition schon nicht autofahren. 😁
Die P-Stellung verhindert, daß man beim fahrenden Auto den Zündschlüssel abziehen kann und das Auto beim Starten einfach losfährt, weil man beim Herausbewegen des Wählhebels aus "P" die Betriebsbremse betätigen muß.

Ich denke, aus Tradition hat man das bei den automatisierten Schaltgetrieben übernommen. Vielleicht ist mein Ansatz aber auch zu einfach gedacht...

Die "alten" Automatikgetriebe haben wie du bereits gesagt hast, keinen "eingelegten Gang". Dies ist allerdings beim DSG auch so, da sind bei ausgeschalteter Zündung beide Kupplungen offen.

Man kann aber bei fahrendem Auto und eingelegter Parksperre den Schlüssel schnell schonmal abziehen. Das Trau ich den Leuten überm Teich schon zu.....

Zitat:

Original geschrieben von digibär


Damals, als Automatikgetriebe noch mit Drehmomentwandler gebaut wurden...

Hallo,

damals? Auch die aktuellsten Stufenautomatikgetriebe haben nach wie vor Drehmomentwandler.

Gruß,

diezge

@qdigibär,
nur aus Tradition baut VW keine Parksperre ein. Die sparen an allen Ecken und Enden und werden an so einem teuren Teil ganz bestimmt nicht auf einmal, ausnahmsweise großzügig.

Irgendwo wird darüber ganz bestimmt etwas stehen. Ich habe bisher nur nichts gefunden.

Und die andere Frage: Reicht die alleinige Benutzung der Parksperre beim Abstellen des Fahrzeugs ist ja weiterhin offen.

@Mauke67:
"Eine brechende Parksperre würde meines Erachtens nur direkt nach dem Einlegen auftrten, da hierbei die Kräfte am größten sind wenn dasd Fzg. "einrastet"."

Das sehe ich genau so. (von daher ist das Einrasten eigentlich gleichzeitig eine supersichere Funktionskontrolle)

@Mauke67:
"Warum es sie gibt obwohl sie nicht vorgeschrieben ist? Weshalb gibt es regensensoren, Sitzheizungen und Xenonlicht? Aus genau den gleichen Gründen."

Das sehe ich anders, denn weder Regensensoren, Xenonlicht oder Sitzheizungen haben eine so relevante Sicherheitsaufgabe wie Bremsen und Sperren.
Und wenn es denn tatsächlich einen Gesetzestext gibt, der das zusätzliche Einlegen des 1. Gangs beim Abstellen an Steigungen vorschreibt, wäre es immerhin teilweise zu verstehen, dass man bei Getrieben, ohne fest eingerückte Kupplung im Stillstand, eine ähnliche Funktionalität ebenfalls sicher stellen musste.

Das deren Funktionalität der des eingelegten 1. Gangs in allen Belangen deutlich überlegen ist, ist eine andere, wahrscheinlich noch gar nicht offiziell gewürdigte, Angelegenheit.
(Ist eigentlich kaum vorstellbar, denn formschlüssige Parksperren gibt es in Automatik-Autos ja seit Jahrzehnten.)

Auch wenn´s nervt, habe ich mal einen Blick ins Bordbuch des Polo getan, dort wird unter"Bremsen, anhalten und parken" folgendes geschrieben:

1. Warnung! - Immer die Handbremse anziehen, wenn das Fahrzeug abgestellt oder geparkt wird.
2. Hinweis! - Wenn bei stehendem Fahrzeug die Handbremse nicht fest angezogen ist und das Bremspedal in der Wählhebelstellung P losgelassen wird, kann sich das Fahrzeug einige Zentimenter vorwärts oder rückwärts bewegen (deswegen steht 1. unter Warnung! - also bes. zu beachten).

Aber wie bereits geschrieben, habe ich es schon in der Fahrschule für Kl. 3 (PKW - 1977) gelernt und später nochmals bei Kl. 2 (LKW) 1981.

Das deutet ja darauf hin, dass man die Handbremse nur deswegen anziehen soll, damit man keinen Schrecken bekommt, wenn das Fahrzeug minimal rollt bis die Parksperre einrastet.

Wenn es eingerastet ist, besteht aber für den Handbremseneinsatz definitiv keine Notwendigkeit mehr, denn dann ist die Parksperre voll belastet und das Fahrzeug wird dann ausschließlich von der Parksperre am weiteren Rollen gehindert.

Zu Punkt 2 muss man noch hinzufügen, dass sich das Fahrzeug an einem Gefälle auch bei fest angezogener Handbremse etwas bewegt, so dass auch in dem Fall die Parksperre merklich einrasten kann, wenn man die Fußbremse löst.

Die Parksperre macht ja genau das, was bei einer Feststellbremsanlage (FBA) gefordert ist:
Sie wirkt ausschließlich mechanisch, sie wirkt nur auf die Räder einer Achse und sichert ein haltendes oder geparktes Fahrzeug auch auf geneigter Fahrbahn gegen Wegrollen.
Die Funktion der Hilfsbremsanlage (HBA) durch die Handbremse, die ja eine Notbremsung auch dann sicherstellen soll, wenn die Betriebsanlage ausgefallen ist, bleibt davon völlig unberührt.
(Die jeweiligen Kriterien zu FBA und HBA habe ich dem Handbuch "Kraftfahrzeugtechnik", Westermann-Verlag, entnommen)

Dass beide Funktionen (FBA und HBA) von nur einer einzigen techn. Einrichtung übernommen werden müssen, steht m.E. nirgendwo.

Beim eingelegten Gang des Handschaltgetriebes ist das anders, denn einen eingelegten Gang soll man immer nur zusätzlich zur Handbremse als Rollsicherung benutzen.
Nirgendwo steht, dass ein eingelegter Gang eine Parkbremse oder Parksperre ist. Das wird auch niemand offiziell behaupten, da die Bremskraft durch einen eingelegten Gang unkalkulierbar ist und somit immer nur als Zusatzwiderstand gesehen werden kann.

Für mich steht daher fest, dass man beim Handschaltgetriebe immer die Handbremse anziehen muss, denn eine andere FBA gibt es beim Handschaltgetriebe nicht. Wenn man den Wagen nur mit eingelegtem Gang abstellt, ist das, jedenfalls laut Gesetz, unzulässig. (Machen kann man es m.E. in der Ebene, auf eigene Verantwortung, aber trotzdem).

Hallo,

das mit dem Einrasten der Sperrklinke bei angezogener Handbremse ist richtig, das habe ich ja weiter oben auch geschrieben. Das kommt vom Eintauchen der hinteren Räder. Dabei rollen die Vorderräder ein paar Zentimeter weiter.

Allerdings tut es mir weh, die Parksperre alleine zum Festhalten des Wagens zu benutzen. Dabei werden die Lager einseitig belastet, da der Drehpunkt des Parksperrenrades ja an der Klinke sitzt. Das Parksperrenrad möchte sich in diesem Moment um die Klinke drehen und drückt einseitig auf die Lager. Durch den zusätzlichen Einsatz der Handbremse kann man dies unterbinden/abschwächen, denn die Hinterradbremse hat dieses Phänomen nicht.

Gruß,

diezge

Sicherlich wird das Lager in diesem Moment belastet, aber im Vergleich zur Belastung im Fahrbetrieb ist dies wohl zu vernachlässigen.

Zitat:

Original geschrieben von Mauke76


Sicherlich wird das Lager in diesem Moment belastet, aber im Vergleich zur Belastung im Fahrbetrieb ist dies wohl zu vernachlässigen.

Hallo,

dann ist das Lager aber gleichmäßig belastet, weil der Drehpunkt dann in der Mitte liegt.

Gruß,

diezge

Zitat:

Original geschrieben von diezge



Zitat:

Original geschrieben von Mauke76


Sicherlich wird das Lager in diesem Moment belastet, aber im Vergleich zur Belastung im Fahrbetrieb ist dies wohl zu vernachlässigen.
Hallo,

dann ist das Lager aber gleichmäßig belastet, weil der Drehpunkt dann in der Mitte liegt.

Gruß,

diezge

Nein, denn die Kraft greift ja außen an den Zahnrädern an.😕

Deine Antwort
Ähnliche Themen