DSG Kriechgang

VW Golf 6 (1KA/B/C)

Hallo Leute,

hab mal ne Frage.

Fahre einen VW Golf 6. BJ 04/2011. 1,6L 105 PS DSG 7 Gang. Diesel. Habe das Fahrzeug ganz neu gekauft und mittlerweile ca. 40.000 KM.

Meine Frage betrifft den "Kriechgang", also das automatische Vorwärtsrollen wenn ich "D" eingelegt habe und von der Bremse runtergehe.

In letzter Zeit fällt mir auf, dass das Fahrzeug manchmal losrollt und bis auf 6 km/h beschleunigt und auch diese 6 km/h beibehält, und manchmal bewegt er sich keinen Millimeter wenn ich die Bremse loslasse.

Sollte er nicht immer losrollen?

Der Händler sagt, dass ist so von VW gewünscht und nachdem man kurz aufs Gas tritt und über 1000 Touren kommt rollt er los bis man bremst.

Das hab ich ausporbiert und es stimmt auch, aber ich kann mir nicht vorstellen, dass das so sein soll weil er rollt ja auch oft von selbst weg!?.

Danke

Beste Antwort im Thema

ADAC Juristische Hilfe - Nicht fachgerechte Reparaturarbeiten - Auszug:

"Wie lange haftet die Werkstatt?
Die Verjährung der Sachmängelansprüche beginnt mit der Abnahme zu laufen. Sie beträgt nach dem Gesetz zwei Jahre, nach den Kfz-Reparaturbedingungen, die in vielen Werkstätten gelten, gilt eine Verjährungsfrist von einem Jahr. Verschweigt der Unternehmer arglistig Mängel, beträgt die Verjährungsfrist drei Jahre.

Für welche Schäden haftet die Werkstatt?
Die Werkstatt muss für alle Mängel einstehen, die nach der Abnahme durch den Kunden gemeldet werden. Sie muss den Mangel unter Übernahme aller Kosten in ihrem Betrieb beheben. Das bedeutet, dass der Unternehmer die Transport-, Wege-, Arbeits-, und Materialkosten tragen muss. Erstattungsfähig sind auch die Kosten einer notwendigen Mängelprüfung und -feststellung. Natürlicher Verschleiß ist jedoch von der Sachmängelhaftung ausgeschlossen.

Wie oft muss die Werkstatt nachbessern?
Wie viele Nachbesserungsversuche der Werkstatt zugebilligt werden müssen ist gesetzlich für die Autoreparatur nicht geregelt. Es gibt aber für das Kaufrecht eine gesetzliche Regelung, die auch als Orientierungshilfe für den Reparaturvertrag dienen kann: Danach gilt die Nachbesserung regelmäßig nach dem erfolglosen zweiten Nachbesserungsversuch als fehlgeschlagen. Ein dritter Versuch ist dem Käufer in der Regel nicht mehr zuzumuten.

..."

Konkretes Beispiel
- Fahrzeugalter > 2 Jahre
- Problem DSG7 "Rupfen beim Schalten"
- Reparatur durch VW-Vertragswerkstatt
- Die Reparatur wird dem Kunden in Rechnung gestellt
- Der Kunde zahlt für die Reparatur, dies kann auch durch seine Anschlussgarantie erfolgen

=> Tritt der Sachmangel (hier "Rupfen beim Schalten"😉 innerhalb von zwei Jahren nach der Reparaturabnahme erneut auf, muss die Werkstatt "den Mangel unter Übernahme aller Kosten in ihrem Betrieb beheben", wenn die Werkstatt die Verjährungsfrist nicht auf ein Jahr verkürzt hat.

Meine VW-Vertragswerkstatt hat die Verjährungsfrist nicht verkürzt.

Innerhalb von zwei Jahren nach dem Kauf sieht dies anders aus. Eine Reparatur wird dann entweder über die gesetzl. Gewährleistung aus dem Kaufvertrag oder die Herstellergarantie von VW abgewickelt. In beiden Fällen zahlt der Kunde nichts. Und durch diese Reparatur entstehen auch keine neuen Ansprüche.

Infos der Bundesregierung zum Verbraucherschutz - Gewährleistung garantiert:

"Wer hat sich nicht schon einmal gefragt, welche Ansprüche er auf Umtausch oder Reparatur hat. Verbraucherinnen und Verbraucher kennen häufig ihre Rechte nicht. Ebenso wenig den Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie.

Der Gewährleistungsanspruch ist gesetzlich klar geregelt: Will ein Kunde eine defektes Produkt innerhalb von zwei Jahren umtauschen oder reparieren lassen, muss der Verkäufer dies organisieren und bezahlen.

..."

VG myinfo

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Zitat:

Original geschrieben von metacircle


Muss an einer Steigung erst eine gewisse Zeit vergehen bis der Kriechgang greift? Die Situation kam bei mir erst einmal vor, dass ich an einer Steigung die Bremse gelöst habe und nicht direkt aufs Gas gegangen bin, das Auto ist nicht losgerollt, weder vorwärts noch rückwärts.

Wenn du die Bremse gelöst hast, hält der Berganfahrassistent (BAA) für 2 Sekunden den Bremsdruck aufrecht, sofern man kein Gas gibt. Betätigst du innerhalb der zwei Sekunden das Gaspedal, löst der BAA.

Zitat:

Original geschrieben von metacircle


Beim erneuten treten der Bremse hat man auch gemerkt, dass der Bremsdruck noch aufgebaut war.

Das Bremspedal war also "hart"? Genau das ist ein Indiz, dass der BAA noch aktiv war.

Zitat:

Original geschrieben von Naphtabomber


Aber es gibt noch die Gewährleistung auf die getauschten Teile....

Nur wenn man bezahlt, sei es auch eine Eigenbeteiligung. Zahlt man nix, gibt es nix neues.

ADAC Juristische Hilfe - Nicht fachgerechte Reparaturarbeiten - Auszug:

"Wie lange haftet die Werkstatt?
Die Verjährung der Sachmängelansprüche beginnt mit der Abnahme zu laufen. Sie beträgt nach dem Gesetz zwei Jahre, nach den Kfz-Reparaturbedingungen, die in vielen Werkstätten gelten, gilt eine Verjährungsfrist von einem Jahr. Verschweigt der Unternehmer arglistig Mängel, beträgt die Verjährungsfrist drei Jahre.

Für welche Schäden haftet die Werkstatt?
Die Werkstatt muss für alle Mängel einstehen, die nach der Abnahme durch den Kunden gemeldet werden. Sie muss den Mangel unter Übernahme aller Kosten in ihrem Betrieb beheben. Das bedeutet, dass der Unternehmer die Transport-, Wege-, Arbeits-, und Materialkosten tragen muss. Erstattungsfähig sind auch die Kosten einer notwendigen Mängelprüfung und -feststellung. Natürlicher Verschleiß ist jedoch von der Sachmängelhaftung ausgeschlossen.

Wie oft muss die Werkstatt nachbessern?
Wie viele Nachbesserungsversuche der Werkstatt zugebilligt werden müssen ist gesetzlich für die Autoreparatur nicht geregelt. Es gibt aber für das Kaufrecht eine gesetzliche Regelung, die auch als Orientierungshilfe für den Reparaturvertrag dienen kann: Danach gilt die Nachbesserung regelmäßig nach dem erfolglosen zweiten Nachbesserungsversuch als fehlgeschlagen. Ein dritter Versuch ist dem Käufer in der Regel nicht mehr zuzumuten.

..."

Konkretes Beispiel
- Fahrzeugalter > 2 Jahre
- Problem DSG7 "Rupfen beim Schalten"
- Reparatur durch VW-Vertragswerkstatt
- Die Reparatur wird dem Kunden in Rechnung gestellt
- Der Kunde zahlt für die Reparatur, dies kann auch durch seine Anschlussgarantie erfolgen

=> Tritt der Sachmangel (hier "Rupfen beim Schalten"😉 innerhalb von zwei Jahren nach der Reparaturabnahme erneut auf, muss die Werkstatt "den Mangel unter Übernahme aller Kosten in ihrem Betrieb beheben", wenn die Werkstatt die Verjährungsfrist nicht auf ein Jahr verkürzt hat.

Meine VW-Vertragswerkstatt hat die Verjährungsfrist nicht verkürzt.

Innerhalb von zwei Jahren nach dem Kauf sieht dies anders aus. Eine Reparatur wird dann entweder über die gesetzl. Gewährleistung aus dem Kaufvertrag oder die Herstellergarantie von VW abgewickelt. In beiden Fällen zahlt der Kunde nichts. Und durch diese Reparatur entstehen auch keine neuen Ansprüche.

Infos der Bundesregierung zum Verbraucherschutz - Gewährleistung garantiert:

"Wer hat sich nicht schon einmal gefragt, welche Ansprüche er auf Umtausch oder Reparatur hat. Verbraucherinnen und Verbraucher kennen häufig ihre Rechte nicht. Ebenso wenig den Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie.

Der Gewährleistungsanspruch ist gesetzlich klar geregelt: Will ein Kunde eine defektes Produkt innerhalb von zwei Jahren umtauschen oder reparieren lassen, muss der Verkäufer dies organisieren und bezahlen.

..."

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