druckluftanschluss zusaetzlich 10 bar
kann mir einer sagen, was das ist und wo dieser anschluss sitzt?
peso
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von tcsmoers
Kann es sein, dass Deine Leidensfähigkeit noch nicht erreicht ist oder wirst Du etwa dafür bezahlt, dass Du hier Gegenpropaganda machst?? Wenn Dich dieses Thema nicht interessiert, halte Dich einfach raus. Es dreht sich hier um rechtliche Fragen und wenn Du keine Ahnung hast, dann bleib dem Thread fern.Zitat:
Original geschrieben von Nessumsa
Dir geht es nur darum stunk zu machen, gar nicht mehr um die Sache.. Du tust mir leid...Du tust mir mit Deiner MB-Brille leid. Aber Leute wie Du werden dringend gebraucht, damit die Gewinnmaximierung weiter so verläuft. Ich habe einen Vertrag und dieser gilt für beide Seiten.
HALTE DICH EINFACH RAUS !
peso
Oh doch, dieses Thema interessiert mich. Jedoch nicht Dein Druckluftanschluss, sondern Deine Person. Du scheinst ein hohes Geltungsbedürfniss zu besitzen und gewisse defizite im Umgang mit anderen Menschen.
Deine Rechtliche Frage ist dabei zu vernachlässigen, weil es schon einen gewissen Fremdschämfaktor besitzt. Du bist einer der zum Autohaus rennt, weil auf Deinem Auto Reifen von Pirelli sind, im Prospekt aber welche von Michelin abgebildet sind.
Wenn Du nun meinst Du würdest hier den Kampf der Gerechtigkeit in aller Öffentlichkeit führen und dafür auch noch bewundert werden, da täuscht Du Dir. Die meisten User hier lachen über Dich oder bemitleiden Dich...
98 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von CSchnuffi5
Nein ist sie nicht.Wie der Name schon sagt dies ist ein Angebot.
Mal ein Zitat von Wiki:
Zitat:
Original geschrieben von CSchnuffi5
Wie du hier siehst ist erst die Auftragsbestätigung bzw. die Rechnung bindend.Zitat:
Das Angebot ist im kaufmännischen Bereich ein Teil des Beschaffungsvorgangs. Mit dem Angebot reagiert ein Anbieter auf die Anfrage eines potentiellen Kunden und legt die Bedingungen fest, unter denen er bereit ist, Waren zu liefern oder Dienstleistungen zu erbringen. Die Abgabe eines Angebotes kann formlos (mündlich, telefonisch) erfolgen, verbreitet ist allerdings die Schriftform. Üblicherweise führt ein Einkäufer anhand mehrerer eingegangener Angebote einen Angebotsvergleich durch und gibt anschließend eine Bestellung ab. Wenn diese mit dem Angebot übereinstimmt, sind zwei gleichlautende Willenserklärungen abgegeben und demnach ein Kaufvertrag geschlossen worden. Wenn die Bestellung vom Angebot abweicht, kann der Lieferant mit einer Auftragsbestätigung diese anderslautende Bestellung bestätigen. Hierdurch kommt ein Kaufvertrag zustande, an den sich die Lieferung oder Leistung und Weiterverarbeitung der bezogenen Güter im betrieblichen Leistungsprozess anschließt.
Entschuldigung, ist Wiki jetzt zitierfähig? Da glaube ich doch eher meinem Juristen. Ich sage ja nicht, dass ich im Recht bin. Aber ich lasse es einfach prüfen.
peso
Zitat:
Original geschrieben von DerFl0
Dann ist deine Laienmeinung schlichtweg falsch!Zitat:
Original geschrieben von tcsmoers
Den Code habe ich nicht. Und eine Anzeige ist bindend, sofern dort kein Vorbehalt aufgeführt ist. Das ist zumindest meine Laienmeinung.peso
Die Anzeige stellt lediglich eine invitatio ad offerendum, also eine "Einladung zum Kauf" dar. Das bedeutet, dass es sich hierbei noch um keinen konkreten und vorallem verbindlichen Kaufantrag handelt. Einen ausdrücklichen Vorbehalt braucht es dafür nicht.
Gruß Flo
Das könnte ja sein, Deswegen lasse ich es ja von einem Juristen prüfen. Es handelt sich bei der Anzeige um ein festes Angebot, dass angenommen wurde. Und wie wir alle wissen, gelten Produktbeschreibungen als Teil der Produktes.
Wenn die hier herrschende Meinung richtig ist, kann der Hersteller alles mögliche ändern, ohne Rückfrage zu halten. Bleibe ich doch mal bei den hinteren beidseitigen Heckscheiben. Wo ist es vertragsmäßig geregelt dass diese durchsichtig sein müssen? Hierüber gibt es nur Produktbilder. Bei einer vertragsmäßig vereinbarten Einfärbung kann man auf Rückschlüsse aufbauen. Bei einer normalen Bestellung nicht.
Auch wenn man ein Fan von MB ist, sollte man bedenken, dass es sich hier um ein hochwertiges Gut handelt. Es ist nicht einsehbar, dass vorhandene Leistungen einfach weggespart werden und der Kunde nicht informiert wird. Da ich mit unserem Fahrzeug auf engem Raum rangieren muss, ist der Spiegel und die Hilfslinien sehr wichtig. Vor allen Dingen waren diese Dinge am Vormopf und unserem älteren GLK vorhanden. Wenn MB mir als Testwagen einen W204 mit Rückfahrkamera gegeben hätte, wäre es ja auch aufgefallen. Da war aber leider keiner da.
Es dreht sich hier nicht um MB explizit. Aber dieser heimliche Wegsparen bei unverändertem Preis finde ich nicht gut.
peso
Ihr habt definitiv zu viel Zeit... 🙄
Zitat:
Original geschrieben von tcsmoers
Das könnte ja sein, Deswegen lasse ich es ja von einem Juristen prüfen. Es handelt sich bei der Anzeige um ein festes Angebot, dass angenommen wurde. Und wie wir alle wissen, gelten Produktbeschreibungen als Teil der Produktes.Zitat:
Original geschrieben von DerFl0
Dann ist deine Laienmeinung schlichtweg falsch!
Die Anzeige stellt lediglich eine invitatio ad offerendum, also eine "Einladung zum Kauf" dar. Das bedeutet, dass es sich hierbei noch um keinen konkreten und vorallem verbindlichen Kaufantrag handelt. Einen ausdrücklichen Vorbehalt braucht es dafür nicht.
Gruß Flo
Wenn die hier herrschende Meinung richtig ist, kann der Hersteller alles mögliche ändern, ohne Rückfrage zu halten. Bleibe ich doch mal bei den hinteren beidseitigen Heckscheiben. Wo ist es vertragsmäßig geregelt dass diese durchsichtig sein müssen? Hierüber gibt es nur Produktbilder. Bei einer vertragsmäßig vereinbarten Einfärbung kann man auf Rückschlüsse aufbauen. Bei einer normalen Bestellung nicht.
Auch wenn man ein Fan von MB ist, sollte man bedenken, dass es sich hier um ein hochwertiges Gut handelt. Es ist nicht einsehbar, dass vorhandene Leistungen einfach weggespart werden und der Kunde nicht informiert wird. Da ich mit unserem Fahrzeug auf engem Raum rangieren muss, ist der Spiegel und die Hilfslinien sehr wichtig. Vor allen Dingen waren diese Dinge am Vormopf und unserem älteren GLK vorhanden. Wenn MB mir als Testwagen einen W204 mit Rückfahrkamera gegeben hätte, wäre es ja auch aufgefallen. Da war aber leider keiner da.
Es dreht sich hier nicht um MB explizit. Aber dieser heimliche Wegsparen bei unverändertem Preis finde ich nicht gut.
peso
Sorry, aber das ist so definitiv nicht richtig: Eine Anzeige (egal ob im Internet oder in der Zeitung) stellt keinesfalls einen Kaufantrag dar! Wenn dem so wäre, dann könnte eine unbestimmte Anzahl von Kaufinteressenten dieses Angebot annehmen. Und dann? Der Verkäufer wird sicher nicht mehrere Dutzend identische Fahrzeuge auf dem Hof stehen haben. Richtig ist: Die Anzeige stellt nur eine Aufforderung zur Angebotsabgabe dar. Erst der ernsthaft interessierte Käufer macht dem Verkäufer dann einen entsprechenden Kaufantrag, der vom Verkäufer angenommen werden kann.
Außerdem sollte auch nochmal ganz deutlich festgehalten werden, dass der Inhalt der Anzeige nicht verbindlich ist! Das gilt sowohl für etwaige Ausstattungsumfänge, aber auch für klassische "Hardfacts", wie z.B. Laufleistung oder Preis. Entscheidend ist ausschließlich das, worüber sich Käufer und Verkäufer schließlich mündlich oder schriftlich einigen. Dies ist nicht nur beim Autokauf der Fall, sondern z.B. auch im Supermarkt. Die Preisauszeichnungen sind – entgegen der landläufigen Meinung – im Prinzip unverbindlich. Nur der Preis, der letztlich an der Kasse verlangt wird ist maßgeblich. In der Praxis wird dies im Zweifel bzw. bei Abweichungen zwischen Preisauszeichnung und in der Kasse hinterlegtem Preis jedoch häufig im Sinne des Kunden gehandhabt. Ein Anspruch auf den ausgezeichneten Preis besteht allerdings nicht.
All das hat nichts mit einer verzerrten Sicht der Dinge (durch die viel zitierte rosarote Mercedes-Benz-Brille) zu tun, sondern entspricht der unstrittigen Rechtslage.
Gruß Flo
Ähnliche Themen
Wat is denn hier los man Leute es geht doch nur um einen schei.. Druckluftanschluß. Im Actros habe ich der zwei Stück im Fahrerhaus incl. 5 m Spiralschlauch und Luftpistole zum ausblasen des Fahrerhauses. Vielleicht hat die C-Klasse jetzt auch sowas. Habt ihr denn auch schon den Luftkessel gefunden und das Vierkreisschutzventil. 😁😁😁😁
Zitat:
Original geschrieben von DerFl0
Sorry, aber das ist so definitiv nicht richtig: Eine Anzeige (egal ob im Internet oder in der Zeitung) stellt keinesfalls einen Kaufantrag dar! Wenn dem so wäre, dann könnte eine unbestimmte Anzahl von Kaufinteressenten dieses Angebot annehmen. Und dann? Der Verkäufer wird sicher nicht mehrere Dutzend identische Fahrzeuge auf dem Hof stehen haben. Richtig ist: Die Anzeige stellt nur eine Aufforderung zur Angebotsabgabe dar. Erst der ernsthaft interessierte Käufer macht dem Verkäufer dann einen entsprechenden Kaufantrag, der vom Verkäufer angenommen werden kann.Zitat:
Original geschrieben von tcsmoers
Das könnte ja sein, Deswegen lasse ich es ja von einem Juristen prüfen. Es handelt sich bei der Anzeige um ein festes Angebot, dass angenommen wurde. Und wie wir alle wissen, gelten Produktbeschreibungen als Teil der Produktes.
Wenn die hier herrschende Meinung richtig ist, kann der Hersteller alles mögliche ändern, ohne Rückfrage zu halten. Bleibe ich doch mal bei den hinteren beidseitigen Heckscheiben. Wo ist es vertragsmäßig geregelt dass diese durchsichtig sein müssen? Hierüber gibt es nur Produktbilder. Bei einer vertragsmäßig vereinbarten Einfärbung kann man auf Rückschlüsse aufbauen. Bei einer normalen Bestellung nicht.
Auch wenn man ein Fan von MB ist, sollte man bedenken, dass es sich hier um ein hochwertiges Gut handelt. Es ist nicht einsehbar, dass vorhandene Leistungen einfach weggespart werden und der Kunde nicht informiert wird. Da ich mit unserem Fahrzeug auf engem Raum rangieren muss, ist der Spiegel und die Hilfslinien sehr wichtig. Vor allen Dingen waren diese Dinge am Vormopf und unserem älteren GLK vorhanden. Wenn MB mir als Testwagen einen W204 mit Rückfahrkamera gegeben hätte, wäre es ja auch aufgefallen. Da war aber leider keiner da.
Es dreht sich hier nicht um MB explizit. Aber dieser heimliche Wegsparen bei unverändertem Preis finde ich nicht gut.
peso
Außerdem sollte auch nochmal ganz deutlich festgehalten werden, dass der Inhalt der Anzeige nicht verbindlich ist! Das gilt sowohl für etwaige Ausstattungsumfänge, aber auch für klassische "Hardfacts", wie z.B. Laufleistung oder Preis. Entscheidend ist ausschließlich das, worüber sich Käufer und Verkäufer schließlich mündlich oder schriftlich einigen. Dies ist nicht nur beim Autokauf der Fall, sondern z.B. auch im Supermarkt. Die Preisauszeichnungen sind – entgegen der landläufigen Meinung – im Prinzip unverbindlich. Nur der Preis, der letztlich an der Kasse verlangt wird ist maßgeblich. In der Praxis wird dies im Zweifel bzw. bei Abweichungen zwischen Preisauszeichnung und in der Kasse hinterlegtem Preis jedoch häufig im Sinne des Kunden gehandhabt. Ein Anspruch auf den ausgezeichneten Preis besteht allerdings nicht.
All das hat nichts mit einer verzerrten Sicht der Dinge (durch die viel zitierte rosarote Mercedes-Benz-Brille) zu tun, sondern entspricht der unstrittigen Rechtslage.
Gruß Flo
Das, was Du schreibst, ist vollkommen richtig. Hier sieht die Sache aber etwas anders aus. Es handelt sich um ein konkretes Einzelstück.
peso
Ich weiß zwar nicht was es ist, für was es ist, geschweige für was ich es verwenden könnte.
Ich weiß dass es eigentlich nur versehentlich reingerutscht sein kann, da es sowas beim W204 nicht gibt.
Ich rege mich dennoch darüber auf und komme gleich mit Vertragsrecht usw...
Freue dich doch einfach über dein neues Auto und gut ist.
Am besten würde ich gleich dem Autohaus mit dem Anwalt drohen, damit sie gefälligst so ein 10 bar Dingsbums Einbauen (steht ja immerhin in der Ausstattungsliste). Da hast du dann gleich Freunde.
Um meinen Beitrag nicht mit Blödsinn zu beenden, der Druckluftanschluss ist mit ziemlicher Sicherheit aus dem Nutzfahrzeugbereich (LKW) reingerutscht.
Alle angaben natürlich unter Vorbehalt :-)
Zitat:
Original geschrieben von cklasssepeter
Wat is denn hier los man Leute es geht doch nur um einen schei.. Druckluftanschluß. Im Actros habe ich der zwei Stück im Fahrerhaus incl. 5 m Spiralschlauch und Luftpistole zum ausblasen des Fahrerhauses. Vielleicht hat die C-Klasse jetzt auch sowas. Habt ihr denn auch schon den Luftkessel gefunden und das Vierkreisschutzventil. 😁😁😁😁
Gute Frage. Wie machen die das eigentlich bei Touareg? Soweit mir erinnerlich, gibt es das dort als Sonderzubehör. Die beiden verzweifelten Meister bei MB habe auch erwähnt, dass man dieses Zubehör beim ML, GL und beim G ordern kann. Hier wäre es notwendig, wenn man einen druckluftgebremsten Anhänger mitführen will.
peso
Zitat:
Original geschrieben von Seicodad
Ich weiß zwar nicht was es ist, für was es ist, geschweige für was ich es verwenden könnte.
Ich weiß dass es eigentlich nur versehentlich reingerutscht sein kann, da es sowas beim W204 nicht gibt.
Ich rege mich dennoch darüber auf und komme gleich mit Vertragsrecht usw...Freue dich doch einfach über dein neues Auto und gut ist.
Am besten würde ich gleich dem Autohaus mit dem Anwalt drohen, damit sie gefälligst so ein 10 bar Dingsbums Einbauen (steht ja immerhin in der Ausstattungsliste). Da hast du dann gleich Freunde.
Um meinen Beitrag nicht mit Blödsinn zu beenden, der Druckluftanschluss ist mit ziemlicher Sicherheit aus dem Nutzfahrzeugbereich (LKW) reingerutscht.
Alle angaben natürlich unter Vorbehalt :-)
Das vermute ich auch. Aber das es so etwas gibt, ist mir aus dem SUV - Bereich bekannt. Und als Freunde bezeichne ich kaum ein Autohaus. Zumindest kaum eine Niederlassung. Meine Erfahrungen mit den Niederlassungen sind durchwachsen. Bei den "normalen" Mercedeshändlern meistens positiv.
peso
Zitat:
Original geschrieben von Seicodad
Da hast du dann gleich Freunde.
Na die hat er ja schon, hier im Forum ;-)
Zitat:
Original geschrieben von tcsmoers
Kann es sein, dass Deine Leidensfähigkeit noch nicht erreicht ist oder wirst Du etwa dafür bezahlt, dass Du hier Gegenpropaganda machst?? Wenn Dich dieses Thema nicht interessiert, halte Dich einfach raus. Es dreht sich hier um rechtliche Fragen und wenn Du keine Ahnung hast, dann bleib dem Thread fern.Zitat:
Original geschrieben von Nessumsa
Dir geht es nur darum stunk zu machen, gar nicht mehr um die Sache.. Du tust mir leid...Du tust mir mit Deiner MB-Brille leid. Aber Leute wie Du werden dringend gebraucht, damit die Gewinnmaximierung weiter so verläuft. Ich habe einen Vertrag und dieser gilt für beide Seiten.
HALTE DICH EINFACH RAUS !
peso
Oh doch, dieses Thema interessiert mich. Jedoch nicht Dein Druckluftanschluss, sondern Deine Person. Du scheinst ein hohes Geltungsbedürfniss zu besitzen und gewisse defizite im Umgang mit anderen Menschen.
Deine Rechtliche Frage ist dabei zu vernachlässigen, weil es schon einen gewissen Fremdschämfaktor besitzt. Du bist einer der zum Autohaus rennt, weil auf Deinem Auto Reifen von Pirelli sind, im Prospekt aber welche von Michelin abgebildet sind.
Wenn Du nun meinst Du würdest hier den Kampf der Gerechtigkeit in aller Öffentlichkeit führen und dafür auch noch bewundert werden, da täuscht Du Dir. Die meisten User hier lachen über Dich oder bemitleiden Dich...
Bist Du hier der Hausmeister, der für alle sprechen kann? Bisher sehe ich nur wenige Lacher und die tun mit leid,weil Sie sich alles gefallen lassen.
Im Übrigen möchte ich mit Dir keine weiteren persönlichen Diskussionen über meine Person. Die kannst Du nicht beurteilen, da Du mich nicht kennst.
Meine Meinung über Deine Person halte ich lieber zurück sonst nimmt das hier kein Ende.
peso
Nun, eine ausreichende Zahl an privaten Nachrichten bestätigen meine Meinung.
Aber sei es drum. Geh zum Anwalt und streite Dich um eine Sache die Du unbedingt haben willst aber selbst nicht mal weißt was es ist und wozu man es braucht.
Ich fahre morgen in die Werkstatt und lasse mir die Steinschen aus dem Profil puhlen, weil mich beim Kauf keiner darauf hingewiesen hat, dass man sich die reinfahren kann... Oder verklage ich die Stadtreinigung, weil die die Steine da hingeschüttet haben ?
Einigen ist eben nicht zu helfen...
Nanana, nun wird mal nicht beleidigend 😠