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Mercedes C-Klasse W204
Themenstarteram 16. Februar 2014 um 20:33

kann mir einer sagen, was das ist und wo dieser anschluss sitzt?

peso

Beste Antwort im Thema
am 17. Februar 2014 um 17:53

Zitat:

Original geschrieben von tcsmoers

Zitat:

Original geschrieben von Nessumsa

Dir geht es nur darum stunk zu machen, gar nicht mehr um die Sache.. Du tust mir leid...

Kann es sein, dass Deine Leidensfähigkeit noch nicht erreicht ist oder wirst Du etwa dafür bezahlt, dass Du hier Gegenpropaganda machst?? Wenn Dich dieses Thema nicht interessiert, halte Dich einfach raus. Es dreht sich hier um rechtliche Fragen und wenn Du keine Ahnung hast, dann bleib dem Thread fern.

Du tust mir mit Deiner MB-Brille leid. Aber Leute wie Du werden dringend gebraucht, damit die Gewinnmaximierung weiter so verläuft. Ich habe einen Vertrag und dieser gilt für beide Seiten.

HALTE DICH EINFACH RAUS !

peso

Oh doch, dieses Thema interessiert mich. Jedoch nicht Dein Druckluftanschluss, sondern Deine Person. Du scheinst ein hohes Geltungsbedürfniss zu besitzen und gewisse defizite im Umgang mit anderen Menschen.

Deine Rechtliche Frage ist dabei zu vernachlässigen, weil es schon einen gewissen Fremdschämfaktor besitzt. Du bist einer der zum Autohaus rennt, weil auf Deinem Auto Reifen von Pirelli sind, im Prospekt aber welche von Michelin abgebildet sind.

Wenn Du nun meinst Du würdest hier den Kampf der Gerechtigkeit in aller Öffentlichkeit führen und dafür auch noch bewundert werden, da täuscht Du Dir. Die meisten User hier lachen über Dich oder bemitleiden Dich...

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Auf was und welchen Zusammenhang bezieht sich Deine Frage? Kann da gerade nicht ganz folgen.

Gruß

am 17. Februar 2014 um 8:04

Kenn ich beim PKW nicht, nur vom LKW... Wozu sollte der denn nützlich sein ?

Evtl. soll ja ein Luftfahrwerk oder eine LKW-Hupe angeschlossen werden. :cool:

Spaß bei Seite, worum geht es denn?

Themenstarteram 17. Februar 2014 um 11:49

In der Verkaufsanzeige der MB-Niederlassung steht dies unter Fahrzeugausstattung. Nachdem der Wagen jetzt 14 Tage bei MB war (Live-Traffic hat nicht funktioniert) habe ich beim Abholen mal nach diesem Zubehör gefragt. Es war keinem bekannt.

Ich frage jetzt bei der MB-Niederlassung konkret nach.

Ich kenne so etwas aus dem Geländewagenbereich. Dort hat man Luft aus den Reifen abgelassen, um die Auflagefläche zu erhöhen und dann wieder aufgepumpt. Das kann man mit der kleinen Pumpe vom TyreFit nicht machen (Damit kann man überhaupt nichts machen. Einmal habe ich es verwendet. Es war der größte Sch...... Das man den Reifen nach der "Notreparatur" wegwerfen kann, sagt einem auch niemand. Wenn es noch einmal auftritt, dann sofort einen Hilfsdienst.).

Bei einer C-Klasse habe ich auch noch nie davon gehört und auch nirgendwo was gefunden. Aber warten wir mal ab. Es stand in der Verkaufsanzeige ;-)

peso

Na dann ist das vielleicht einfach aus einer anderen Verkaufsanzeige mit reingerutscht. So ein Computer ist ja schließlich auch nur ein Mensch :D ;) .

Themenstarteram 17. Februar 2014 um 13:11

Kann schon sein. Ändert aber nichts daran, dass die Verkaufsanzeige entscheidend war und dort kein Vorbehalt eingetragen war.

peso

am 17. Februar 2014 um 13:21

Dir geht es nur darum stunk zu machen, gar nicht mehr um die Sache.. Du tust mir leid...

Könnte es sich hier vieleicht um einen Luftanschluß der Luftfederung handeln.

Themenstarteram 17. Februar 2014 um 16:21

Zitat:

Original geschrieben von Nessumsa

Dir geht es nur darum stunk zu machen, gar nicht mehr um die Sache.. Du tust mir leid...

Kann es sein, dass Deine Leidensfähigkeit noch nicht erreicht ist oder wirst Du etwa dafür bezahlt, dass Du hier Gegenpropaganda machst?? Wenn Dich dieses Thema nicht interessiert, halte Dich einfach raus. Es dreht sich hier um rechtliche Fragen und wenn Du keine Ahnung hast, dann bleib dem Thread fern.

Du tust mir mit Deiner MB-Brille leid. Aber Leute wie Du werden dringend gebraucht, damit die Gewinnmaximierung weiter so verläuft. Ich habe einen Vertrag und dieser gilt für beide Seiten.

HALTE DICH EINFACH RAUS !

peso

Themenstarteram 17. Februar 2014 um 16:24

Zitat:

Original geschrieben von cklasssepeter

Könnte es sich hier vieleicht um einen Luftanschluß der Luftfederung handeln.

Keine Ahnung es wurde bei der Ausstattung extra aufgeführt. Ich habe es jetzt zur Klärung an MB gegeben.

 

peso

Ein Fehler in der Matrix! Nein, Quatsch mit Soße. Manchmal spinnt die Datenbank ein bisschen und dann kommen in den Anzeigen auf Mobile solche Sachen bei raus. Wichtig ist, was in deiner Bestellung steht. Die Anzeige ist eh nicht bindend.

Nenne doch bitte mal den Code.

Themenstarteram 17. Februar 2014 um 16:32

Den Code habe ich nicht. Und eine Anzeige ist bindend, sofern dort kein Vorbehalt aufgeführt ist. Das ist zumindest meine Laienmeinung.

peso

Nein ist sie nicht.

Wie der Name schon sagt dies ist ein Angebot.

Mal ein Zitat von Wiki:

Zitat:

Das Angebot ist im kaufmännischen Bereich ein Teil des Beschaffungsvorgangs. Mit dem Angebot reagiert ein Anbieter auf die Anfrage eines potentiellen Kunden und legt die Bedingungen fest, unter denen er bereit ist, Waren zu liefern oder Dienstleistungen zu erbringen. Die Abgabe eines Angebotes kann formlos (mündlich, telefonisch) erfolgen, verbreitet ist allerdings die Schriftform. Üblicherweise führt ein Einkäufer anhand mehrerer eingegangener Angebote einen Angebotsvergleich durch und gibt anschließend eine Bestellung ab. Wenn diese mit dem Angebot übereinstimmt, sind zwei gleichlautende Willenserklärungen abgegeben und demnach ein Kaufvertrag geschlossen worden. Wenn die Bestellung vom Angebot abweicht, kann der Lieferant mit einer Auftragsbestätigung diese anderslautende Bestellung bestätigen. Hierdurch kommt ein Kaufvertrag zustande, an den sich die Lieferung oder Leistung und Weiterverarbeitung der bezogenen Güter im betrieblichen Leistungsprozess anschließt.

Wie du hier siehst ist erst die Auftragsbestätigung bzw. die Rechnung bindend.

Zitat:

Original geschrieben von tcsmoers

Den Code habe ich nicht. Und eine Anzeige ist bindend, sofern dort kein Vorbehalt aufgeführt ist. Das ist zumindest meine Laienmeinung.

peso

Dann ist deine Laienmeinung schlichtweg falsch!

Die Anzeige stellt lediglich eine invitatio ad offerendum, also eine "Einladung zum Kauf" dar. Das bedeutet, dass es sich hierbei noch um keinen konkreten und vorallem verbindlichen Kaufantrag handelt. Einen ausdrücklichen Vorbehalt braucht es dafür nicht.

Gruß Flo

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