Dränglerdiskussion
Sagt mal... bin ich eigentlich der Einzige, dem es auf den Keks geht, dass immer die "Drängler" als die Seuche der Autobahnen bezeichnet werden?
Viel schlimmer sind die Schnarchnasen, die sich vor einem Spurwechsel nach rechts scheuen, dafür zu fein oder zu faul sind. Wenn nicht jeder Idiot möglichst weit links fahren würde, wären die Drängler um die Hälfte reduziert, da bin ich mir sicher.
132 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von oTTe
Musst dich ja nicht gleich gedeckelt fühlen nur weil ich dir die Sachlage erkläre oder? 🙄
Zumal dieser "Angstzustand" ein rechtlicher Ausdruck ist.
Kann dir gerne wenn du mir nicht glaubst die Definitionen hier runterbeten.
Gemeint ist damit, dass jemand sich (nicht erschreckt sondern) bedroht fühlt und das sich nach dem von der Rechtsprechung geprägten Grundatz der körperlichen Auswirkung auch objektiv zeigt.
Das gilt für den Vordermann bei Dränglern, wie beim Hintermann durch extreme Langsamfahrer links bei freier rechter Spur.
is ja in ordnung, hab ja auch nicht geschrieben, daß ich dir nicht glaube.
theoretisch würde ja auch niemand in die situation der angstzustände kommen wenn sich die leute an das rechtsfahrgebot halten würden. ich will hier auch keine raser und drängler in schutz nehmen aber die links- und mittelspurschleicher nerven halt schon extrem und durch diese wird man ja teilweise selber zwangsläufig zum drängler.
Zitat:
Original geschrieben von Ci-driver
In welchen Parapraphen oder in welchem Urteil ist dies begründet? Durch z.B. 3-maliges Linksblinken bei passendem Sicherheitsabstand nötigt man doch niemanden.
Abbiegeabsicht gibt´s bei Linksblinken auch keine, oder hast du schonmal eine Autobahn nach links verlassen?
Sicherlich nötigt man durch dreimaliges linksblinken bei passendem Sicherheitsabstand niemanden.
Und gerade weil es auf der AB auf der linken Spur nichts zum Spurwechseln oder Abbiegen nach links gibt, genau deswegen ist dort Linksblinken ja eine Ordnungswidrigkeit. ("Falscher Gebrauch der Fahrtrichtungsanzeiger"😉
Bsp: Bei Nebel, Dunkelheit kann es so leicht zu Irrtümern und Mißverständnissen kommen, wenn jemand linksblinkend rumfährt. Denke deswegen die gegebene Rechtslage.
Ich weiß das auch nur, weil ich mich mit der Thematik befasst habe, da ich mir auch die Frage stellte "wie kann ich Verkehrsbehinderer auf ihr Tund und meinen Wunsch schneller zu fahren legal aufmerksam machen" (Glaub im A3 Forum gibts da ein Thread unter andrem mitm Thema "Richtig überholen auf der AB" o.ä.), und auch in einem Verkehrsregelforum 😁 nachgefragt habe und mir die StVO damals genau durchgelesen habe...
Die genauen §§ kann ich dir nicht nennen, aber wenns dich interessiert, die StVO ist nicht soo lang und interessante Dinge die man nicht wusste findet man da immer wieder. 😉
@ totoforever:
Gerngeschehen, nichts zu danken! 🙂
Zitat:
Original geschrieben von Ci-driver
"Völlig legal: Bummelt jemand auf der linken Spur mit, sagen wir 120 km/h, so ist es völlig in Ordnung, auf der rechten Spur auf gleiche Höhe zu ziehen und parallel zu fahren. Läßt sich der Linksfahrer dann zurückfallen und das Auto auf der rechten Spur ist plötzlich weiter vorn, so liegt darin kein Rechtsüberholen im Sinne der StVO vor. Der Wagen auf der rechten Spur darf dann ruhig weiter beschleunigen und gegebenenfalls auf die linke Spur wechseln."
Genau so überhole ich ziemlich oft. Wenn hinter einem LKW alle Untermotorisierten nach links ziehen, ziehe ich nach rechts, bleibe "hinter" meinem linken Nachbarn (kann ja sein, dass er spontan rechts rüber zieht) und in 90% aller Fälle fangen die Deppen links sowieso an zu bremsen - und schwupp, bin ich völlig legal ein paar Plätze weiter vorn im tagtäglichen Rennen des Alltags.
Zitat:
Original geschrieben von oTTe
Und gerade weil es auf der AB auf der linken Spur nichts zum Spurwechseln oder Abbiegen nach links gibt, genau deswegen ist dort Linksblinken ja eine Ordnungswidrigkeit. ("Falscher Gebrauch der Fahrtrichtungsanzeiger"😉
Bsp: Bei Nebel, Dunkelheit kann es so leicht zu Irrtümern und Mißverständnissen kommen, wenn jemand linksblinkend rumfährt. Denke deswegen die gegebene Rechtslage.
Jo, danke. Gut zu wissen :-) Dachte Linksblinken wäre legal.
Kann es sein, dass sich die letzten Jahre in diesem Bereich was geändert hat?
Frage am Rande: Ist es eigentlich in Italien erlaubt? Da unten isses nämlich an der Tagesordnung.
Gruß
Ci-driver
Zitat:
Original geschrieben von Ci-driver
[...] Durch z.B. 3-maliges Linksblinken bei passendem Sicherheitsabstand nötigt man doch niemanden.
Abbiegeabsicht gibt´s bei Linksblinken auch keine, oder hast du schonmal eine Autobahn nach links verlassen?Falls dem doch so ist, muss ich mich auf Lichthupe beschränken :-) :-) Ich würd aber sagen, dass Linksblinken für den Vordermann net so aggressiv wie Lichthupe rüberkommt.
Gruß
Ci-driver
Moin zusammen,
also wenn mir jemand auf der AB von hinten mit dem dauerlinksblinken ins Heck will, dann setze ich auch Blinker links und will auch dahin wo der Hintermann hinwill :-) Nämlich Links Abbiegen oder den Fahrstreifen nach Links wechseln.
Und wie es hier schon mehrmals geschrieben wurde, ist der Blinker nur zum Fahrbahnwechsel / Abbiegen erlaubt.....und zu nix anderes.
Ach und danke für die Bestätigung das man die Lichthupe zum Anzeigen eines Überholvorganges auf der AB benutzen darf.
Gruß
Andreas
@ci-driver: weiß nicht, ob du das meinst, aber selbiges ist auch in Frankreich und Spanien zu beobachten. Dort sehen es die Autofahrer jedoch eher als Regel, während des ganzen ÜberholVORGANGES den linken Blinker anzulassen und zu zeigen, dass man noch im Vorgang ist, und diesen erst beim rechts einscheren wieder durch rechtsblinken zu ersetzen. Sieht komisch und ungewohnt aus, aber als ich das letzte mal durchfuhr, haben das alle so gemacht. Da war ich eher die Ausnahme..
Hi zusammen,
Richtig, man kann die Lichthupe zum Ankündigen eines Überholvorganges betätigen, allerdings nur, wenn man sich hinter dem zu Überholenden befindet und ihn auf der linken Spur überholen will!
Darunter zählt nicht, dass man ihn mit der Lichthupe zum Fahrstreifenwechsel auffordert...
Dies gilt wirklich nur, wenn die Spur links neben einem frei ist und man den Vordermann auf dieser freien Spur überholen will.
Viele Grüße
Zitat:
Original geschrieben von Suppamaehn
...wenn man sich hinter dem zu Überholenden befindet und ihn auf der linken Spur überholen will!
Wo auch sonst?
Zitat:
Original geschrieben von totoforever
@ci-driver: weiß nicht, ob du das meinst, aber selbiges ist auch in Frankreich und Spanien zu beobachten. Dort sehen es die Autofahrer jedoch eher als Regel, während des ganzen ÜberholVORGANGES den linken Blinker anzulassen und zu zeigen, dass man noch im Vorgang ist, und diesen erst beim rechts einscheren wieder durch rechtsblinken zu ersetzen. Sieht komisch und ungewohnt aus, aber als ich das letzte mal durchfuhr, haben das alle so gemacht. Da war ich eher die Ausnahme..
Stimmt, geht mir immer genauso dort, vor allem in Frankreich ist das "schlimm"..dumm ist nur das viele von denen nach einem Überholvorgang den linken Blinker oft anlassen, obwohl sie schon wieder auf der rechten Spur sind und wenn man dann auf der linken Spur ist..man oft nicht weiß, was macht der jetzt? Zieht er raus oder bleibt er da...
Cu
Frank
ich denke, damit wollte er uns freundlich aufmerksam machen, dass er von einer Situation ausgeht, wo sich der überholende noch auf der rechten Fahrspur befindet
Zitat:
Original geschrieben von totoforever
Dort sehen es die Autofahrer jedoch eher als Regel, während des ganzen ÜberholVORGANGES den linken Blinker anzulassen und zu zeigen, dass man noch im Vorgang ist, und diesen erst beim rechts einscheren wieder durch rechtsblinken zu ersetzen. Sieht komisch und ungewohnt aus, aber als ich das letzte mal durchfuhr, haben das alle so gemacht. Da war ich eher die Ausnahme..
stimmt, genau das meine ich. Oftmals ist es so, dass manche in Italien den Blinker links blinken lassen bis sie wieder auf die recht Spur fahren. Das können manchmal auch viele Kilometer sein :-)
Wie es scheint, ist es dort unten nicht strafbar, sonst würden es nicht so viele Leute machen?
Gruß
Ci-driver
Zitat:
Original geschrieben von Ci-driver
Wie es scheint, ist es dort unten nicht strafbar, sonst würden es nicht so viele Leute machen?
Gruß
Ci-driver
Falschparken ist nicht erlaubt, wieviele machen es?
Schlägereien sind strafbar, wieviele machen es?
Denke die Sanktionierung von best. Verhalten ist kein Maßstab dafür obs viele machen oder nicht... 😉
Zitat:
Falschparken ist nicht erlaubt, wieviele machen es?
Schlägereien sind strafbar, wieviele machen es?Denke die Sanktionierung von best. Verhalten ist kein Maßstab dafür obs viele machen oder nicht... 😉
So ist es. Das tägliche Miteinander regelt sich oftmals auch anders, als Gesetzestexte es vorsehen.
Da kommen im Straßenverkehr (und auch sonstwo) manche ziemlich "komisch, agressiv....bla..bla" daher und man läßt sie dennoch gewähren, weil kein Bock auf möglichen Zoff, Unfall oder sonstwas. Ist eben so .... und nicht immer die Welt. Manche Mitmenschen kompensieren halt auch durch extremes Verhalten. Da müssen wir irgendwie auch mit leben (lernen) 🙁 🙄