Dränglerdiskussion

BMW 3er E46

Sagt mal... bin ich eigentlich der Einzige, dem es auf den Keks geht, dass immer die "Drängler" als die Seuche der Autobahnen bezeichnet werden?

Viel schlimmer sind die Schnarchnasen, die sich vor einem Spurwechsel nach rechts scheuen, dafür zu fein oder zu faul sind. Wenn nicht jeder Idiot möglichst weit links fahren würde, wären die Drängler um die Hälfte reduziert, da bin ich mir sicher.

132 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von totoforever


Wie siehts eigentlich mit linksblinken und lichthupe aus?
Wie erlaubt/verboten ist das? Wann ist es Nötigung und kann einen nur der Vordermann anzeigen oder auch die Polizei? Wie siehts da mit Strafe aus?

Linksblinken find ich dämlich. Man sieht´s eh nicht, und es ist keine Richtungsänderung anzuzeigen, insofern ist das soweit ich weiß auch mit Bußgeld belegt.

Lichthupe zum Anzeigen der Überholabsicht und zum Warnen (z.B. bei Spurwechseln des Vordermanns) ist durchaus teilweise erlaubt, mehrfaches Blinken ist dann aber schnell im Bereich der Nötigung.

blinken is ja wohl eher erlaubt als lichthupe.

vorallem is nötigung bei mir sowieso kein argument. die meisten leute die auf der linken spur schleichen sehen einen gar nicht wenn man schneller von hinten angefahren kommt(weil kein a*******h in den rückspiegel schaut) also kann sich auch keiner genötigt fühlen!

Zitat:

Original geschrieben von TDIfelix


vorallem is nötigung bei mir sowieso kein argument.

Gerichte sind da des öfteren anderer Ansicht...😉

Mal etwas...was wohl nicht mehr zum Grundwissen der Autofahrer gehört...

Scheint jedenfalls bei einigen so zu sein.

Greetz Silvio

(2) Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.

Das trifft sowohl auf Schleicher als auch auf Drängler zu. Somit wenig produktiv.
Wenn vor mir jemand fährt der mich behindert, könnte ich mich einmal dazu verleitet fühlen, diesen darauf aufmerksam zu machen (oder zu belästigen). Die Rezitation dieses Paragraphen bringt daher allgemein gar nichts, zumal den hier jeder schon kennen dürfte.

Mich interessiert die Sachlage bzgl Bußgeld und Punkte

Zitat:

Original geschrieben von totoforever


(2) Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.

Das trifft sowohl auf Schleicher als auch auf Drängler zu. Somit wenig produktiv.
Wenn vor mir jemand fährt der mich behindert, könnte ich mich einmal dazu verleitet fühlen, diesen darauf aufmerksam zu machen (oder zu belästigen). Die Rezitation dieses Paragraphen bringt daher allgemein gar nichts, zumal den hier jeder schon kennen dürfte.

...bin ich ganz deiner meinung.

zu §2: stichwort rechtsfahrgebot auf deutschen bab's!

Zitat:

Original geschrieben von TDIfelix


blinken is ja wohl eher erlaubt als lichthupe.

vorallem is nötigung bei mir sowieso kein argument. die meisten leute die auf der linken spur schleichen sehen einen gar nicht wenn man schneller von hinten angefahren kommt(weil kein a*******h in den rückspiegel schaut) also kann sich auch keiner genötigt fühlen!

Falsch!

Blinken sind Lichtzeichen zum Anzeigen eines Fahrspurwechsels oder einer Abbiegeabsicht.
Beides ist auf der AB nicht gegeben:
--> Bußgeld / NICHT ERLAUBT

Lichthupe ist zum Anzeigen einer Überholabsicht generell erlaubt (auch auf der AB). Streitig wirds bei deutlicher Unterschreitung des Sicherheitsabstandes sowie bei mehrfachem Dauer-Lichthupen. (Hier kann wenn Angstzustände beim Vordermann eintreten eine Nötigung vorliegen.)
--> kein Bußgeld / ERLAUBT

Hoffe das ist jetzt mal hier ganz klargestellt.

Ein Blick in die StVO lohnt.... 😉

Zitat:

Original geschrieben von oTTe


Lichthupe ist zum Anzeigen einer Überholabsicht generell erlaubt. Streitig wirds bei deutlicher Unterschreitung des Sicherheitsabstandes sowie bei mehrfachem Dauer-Lichthupen. (Hier kann wenn Angstzustände beim Vordermann eintreten eine Nötigung vorliegen.)
--> kein Bußgeld / ERLAUBT

Hoffe das ist jetzt mal hier ganz klargestellt.

Ein Blick in die StVO lohnt.... 😉

...danke herr lehrer.

die o.g. angstzustände treten dann ein wenn man einem überholenden vor die nase fährt und irgendwann mal in den rückspiegel schaut und feststellt, dass 'plötzlich' ein auto von hinten kommt.

Zitat:

Original geschrieben von TDIfelix


die o.g. angstzustände treten dann ein wenn man einem überholenden vor die nase fährt und irgendwann mal in den rückspiegel schaut und feststellt, dass 'plötzlich' ein auto von hinten kommt.

Angstzustände dürften sich da so manches mal bei beiden "Kontrahenten" einstellen...😉

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke


Angstzustände dürften sich da so manches mal bei beiden "Kontrahenten" einstellen...😉

stimmt eigentlich, dann werd ich mich das nächste mal auch genötigt fühlen, wenn ich wegen so nem idiot in die eisen steigen muß.

Zitat:

Original geschrieben von TDIfelix


...danke herr lehrer.

die o.g. angstzustände treten dann ein wenn man einem überholenden vor die nase fährt und irgendwann mal in den rückspiegel schaut und feststellt, dass 'plötzlich' ein auto von hinten kommt.

Musst dich ja nicht gleich gedeckelt fühlen nur weil ich dir die Sachlage erkläre oder? 🙄

Zumal dieser "Angstzustand" ein rechtlicher Ausdruck ist.

Kann dir gerne wenn du mir nicht glaubst die Definitionen hier runterbeten.

Gemeint ist damit, dass jemand sich (nicht erschreckt sondern) bedroht fühlt und das sich nach dem von der Rechtsprechung geprägten Grundatz der körperlichen Auswirkung auch objektiv zeigt.

Das gilt für den Vordermann bei Dränglern, wie beim Hintermann durch extreme Langsamfahrer links bei freier rechter Spur.

Zitat:

Original geschrieben von oTTe


Gemeint ist damit, dass jemand sich (nicht erschreckt sondern) bedroht fühlt und das sich nach dem von der Rechtsprechung geprägten Grundatz der körperlichen Auswirkung auch objektiv zeigt.

Bestes Beispiel: das berühmt-berüchtigte Raser-Urteil vom vergangenen Jahr, wo es um den Tod einer Mutter und ihres Kindes ging...

@oTTe:
Danke für die gute und sachliche Erklärung - jetzt weiß ich endlich Bescheid

Zitat:

Original geschrieben von oTTe


Falsch!

Blinken sind Lichtzeichen zum Anzeigen eines Fahrspurwechsels oder einer Abbiegeabsicht.
Beides ist auf der AB nicht gegeben:
--> Bußgeld / NICHT ERLAUBT

In welchen Parapraphen oder in welchem Urteil ist dies begründet? Durch z.B. 3-maliges Linksblinken bei passendem Sicherheitsabstand nötigt man doch niemanden.

Abbiegeabsicht gibt´s bei Linksblinken auch keine, oder hast du schonmal eine Autobahn nach links verlassen?

Falls dem doch so ist, muss ich mich auf Lichthupe beschränken :-) :-) Ich würd aber sagen, dass Linksblinken für den Vordermann net so aggressiv wie Lichthupe rüberkommt.

Naja, am besten man braucht keines von den Mitteln :-) Soweit ich mich erinnern kann hab ich noch nie auf Autobahnen Lichthupe gegeben, höchstens mal links geblinkt. Aber sehr selten!

Gruß

Ci-driver

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