Doppelspeiche 405M 18 Zoll Schwarz matt kompletter Satz 515,20?

BMW 3er F30

Servus,

Schaut mal das Bild, das kann doch nur ein Fehler sein? Was ist eure Meinung?

Der komplette Radsatz für 515,20. Da das bei meiner Nichte im Ort ist, hab ich die Reifen jetzt mal bestellt. Mal sehen was rauskommt.

Dank Fernabsatzgesetz hab ich ja 14 Tage das Recht vom Vertrag zurück zu treten wenn´s Probleme geben sollte.

Viele Grüße

Ethermuh

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Zitat:

Original geschrieben von Ethermuh


Servus,

machen natürlich zicken, aber da ich eine Bestellbestätigung habe (Nicht vom System automatisch erstellt, sondern von einer Mitarbeiterin und mit allen Details zum Preis, Reifenmarke, DOT, und Felge), ist das seit heute ein Fall für meinen Rechtsanwalt.

Ich berichte weiter.

Viele Grüße

Ethermuh

Nicht Dein Ernst oder!? Der Fehler war/ist für Dich offenkundig und jetzt willst Du trotzdem Dein "Recht" ggf. einklagen??? Nimm's mir nicht übel, aber sowas finde ich voll daneben!

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Servus,

machen natürlich zicken, aber da ich eine Bestellbestätigung habe (Nicht vom System automatisch erstellt, sondern von einer Mitarbeiterin und mit allen Details zum Preis, Reifenmarke, DOT, und Felge), ist das seit heute ein Fall für meinen Rechtsanwalt.

Ich berichte weiter.

Viele Grüße

Ethermuh

Oh je. Willst Du das wirklich durchziehen? Versetze dich mal in die Lage des MA. 🙁

Da kann man doch auch mal 5 gerade sein lassen, schließlich weiß man das es keinen Radsatz für das Geld gibt.

Zitat:

Original geschrieben von rosswell


schließlich weiß man das es keinen Radsatz für das Geld gibt.

...und genau deshalb hat eine etwaige Klage kaum Aussicht auf Erfolg!

Zitat:

Original geschrieben von Ethermuh


Servus,

machen natürlich zicken, aber da ich eine Bestellbestätigung habe (Nicht vom System automatisch erstellt, sondern von einer Mitarbeiterin und mit allen Details zum Preis, Reifenmarke, DOT, und Felge), ist das seit heute ein Fall für meinen Rechtsanwalt.

Ich berichte weiter.

Viele Grüße

Ethermuh

Nicht Dein Ernst oder!? Der Fehler war/ist für Dich offenkundig und jetzt willst Du trotzdem Dein "Recht" ggf. einklagen??? Nimm's mir nicht übel, aber sowas finde ich voll daneben!

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Zitat:

Original geschrieben von Ethermuh


Servus,

machen natürlich zicken, aber da ich eine Bestellbestätigung habe (Nicht vom System automatisch erstellt, sondern von einer Mitarbeiterin und mit allen Details zum Preis, Reifenmarke, DOT, und Felge), ist das seit heute ein Fall für meinen Rechtsanwalt.

Ich berichte weiter.

Viele Grüße

Ethermuh

Nimm Deinem Rechtsanwalt die AGB von Leebmann mit

hier speziell §2 :

> 2.1. zum Begriff "Bestellbestätigung"

> 2.2.e akzeptieren dieser AGB

Ich kann mir nicht vorstellen, daß das "ein Fall für Deinen Rechtsanwalt " wird 🙁

http://www.leebmann24.de/agb/

"Ein Kaufvertrag kommt erst dann zustande, wenn wir Ihnen die Bestellung durch Zusendung einer Auftragsbestätigung in Textform innerhalb 5 Tagen nach Versendung der Bestellbestätigung an Sie bestätigen."

Und ich glaube Ethermuh hat diese (Auftragsbestätigung) bekommen, oder?
Wenn ja, müsste es für seinen Anwalt ein kindserspiel sein.

Hallo,

wenn ich diese Auftragsbestätigung nicht bekommen hätte, würde ich hier keinen Strich mehr machen. ABER, ich habe die erhalten!

Gruss
Ethermuh

Zitat:

Original geschrieben von Ethermuh


Hallo,

wenn ich diese Auftragsbestätigung nicht bekommen hätte, würde ich hier keinen Strich mehr machen. ABER, ich habe die erhalten!

Gruss
Ethermuh

Hallo,

gestern schriebst Du noch "Bestellbestätigung"

und......darauf bezog sich mein Beitrag 😉

Es liegt ganz klar ein (sogar für Dich erkennbarer und erkannter!) Irrtum seitens des Verkäufers vor.

Und daraus jetzt einen persönlichen Vorteil ziehen zu wollen, halte ich für gaaaaanz schlechten Charakter!

Ich hoffe nur, Du bleibst auf Deinen Rechtsanwaltskosten sitzen, weil Deine Rechtsschutzversicherung sie nicht übernimmt (sonst zahlt leider die Versicherungsgemeinschaft diese Ansprüche...).

Glücklicherweise kennt unser Recht nämlich so Begriffe wie "Erklärungsirrtum" oder "Inhaltsirrtum" (§ 119 BGB)!

Vor allem hat der TS doch genau gewusst, dass es ein Fehler war und hier im Forum gepostet. Wenn jemand gemein ist, schickt er dem Lieferanten einen Link zu diesem Thread und schon ist der Rechtstreit vorbei.

Erste Regel, wenn man meint, so etwas unbedingt machen zu müssen (der Fehler war ja offensichtlich): Sprich nicht darüber!

Was ist hier denn rausgekommen?

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