Diskussionsthread zum Beitrag "Hinweis zum Tuning von Leichtkrafträdern"
Sehe ich genauso. Ich habe mich erst neulich zu dem Thema geäußert.
Beste Antwort im Thema
Und was soll Uns dieser Beitrag sagen? Außer das es auch bei der Polizei unverantwortliche Väter gibt?
Spätestens wenn die Kiste verkauft ist wird Er nichts mehr davon wissen das Sie schneller als erlaubt ist, so lange Sie in seinem Einflussbereich war ist Sie nicht getunt gewesen.
Davon abgesehen schauen genug Polizisten blöd aus der Wäsche wenn Sie wegen solchen Dummheiten eine Disziplinierstrafe bekommen.
Auch kann es Ihm egal sein wenn sich dann dein Sohn damit den Schädel einfahrt.
Wenn 45km/h zu langsam sind gibt es eine ganz legale Lösung, dem Junior den A1 bezahlen und dann eine 125er kaufen. Die läuft dann ganz legal um die 100 km/h und ist auch darauf ausgelegt und die Unterhaltskosten dürften eher Niedriger sein als bei einer frisierten Kiste, Versicherung ausgenommen. Aber bei einer 125er kann der Junior seine ersten Schadenfreiheitsrabatte rausfahren und damit könnte die höhere Versicherung des Rollers über die Jahre trotzdem Billiger kommen als eine 50er.
Was auch gerne übersehen wird, bei der frisierten 50er würde Sohnemann ohne gültige Fahrerlaubnis unterwegs sein und da Du Erziehungsberechtigter bist bist Du mit im Boot wenn Junior mit einer frisierten Kiste erwischt wird.
771 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von AndyNE
Ob diese Regressforderungen überhaupt eingetrieben werden können, hat auch ein Gericht zu entscheiden und nicht die Versicherung selbst. Daraus wir auch klar, dass eine Zahlung bis ans Lebensende totaler Blödsinn ist, sofern man nicht die EINMALIG höchstens 10.000 € meint. Für die man üblich nicht lebenslang braucht, evtl. könnte man dann aber auch in Privatinsolvenz gehen und müsste selbst dann nach ein paar Jahren nichts mehr zahlen. Der Geschädigte bekommt von der Versicherung auf jeden Fall sein Geld. Auch ein Führerscheinentzug kann "Nicht so mal eben" verhängt werden, was soll dafür denn eine rechtlich wirksame Begründung sein?
Dir ist scheinbar nicht bekannt, daß sich Forderungen, die sich aus der Begehung einer Straftat ergeben, nicht durch eine Privatinvolvenz aus der Welt schaffen lassen...🙄
Die Versicherung reguliert übrigens auch nur bis zur Höhe der abgeschlossenen Versicherungssumme. Darüber hinausgehende Schäden sind vom Unfallverursacher aus dessen Privatvermögen zu begleichen.
Doch, ist mir bekannt, deswegen das "evtl. könnte". 🙂 Ob ein versehentlich, fahrlässig oder vorsätzlich falsch abgeschlossener Versicherungsvertrag eine "Straftat" ist, muss ein Gericht beurteilen. Ich kann es nicht (und bezweifle dies in vielen Fällen stark), hast Du dazu passende Gerichtsurteile?
Die Versicherung reguliert genauso viel oder wenig bei Haftpflichtschäden durch "illegales" Tuning wie auch bei serienmäßigen Fahrzeugen und legalem Tuning. Das ist also auch kein Argument, sondern hängt nur von der abgeschlossenen Höchstsumme ab, bei der auch noch ein gesetzlicher Mindestbetrag besteht. Zumindest in Deutschland ist der verhältnismäßig hoch, bei im Ausland versicherten Fahrzeugen sieht das je nach Land ganz anders aus bzw. besteht teilweise nicht mal eine Versicherungspflicht bzgl. der Haftpflicht (ich glaube das ist z. B. in der Türkei der Fall, kann man simpelst nachschlagen - sofern es interessiert).
Sollte man also grundsätzlich Themen zu Fahrzeugen von ausländischen Forenteilnehmern ausschließen? Das wäre ja eine halbwegs schlüssige Folgerung, wenn sowas der Grund sein sollte. 😉 Bezüglich des "illegalen" Tunings deutscher Fahrzeuge trifft dies offensichtlich nicht zu.
Gruß
Andreas
Edit wg. Ergänzung:
Nehmen wir mal ein Beispiel.
Ein Roller ist "illegal" entdrosselt und fährt nun 60 km/h statt den erlaubten 50 km/h. Die Versicherung wurde mit den Daten des Fahrzeugs abgeschlossen, jedoch anstatt "50 km/h" wurde im Versicherungsvertrag "60 km/h" ausgewählt, wie dies das Formular für DDR-Fahrzeuge vorsieht.
Das Spielchen könnte man auch bei einem Fahrzeug betreiben was 62 km/h fährt, somit außerhalb der Höchstgeschwindigkeit lt. Versicherungsvertrag.
In beiden Fällen mag zwar die BE erloschen sein, jedoch muss die Haftpflichtversicherung eh auf jeden Fall haften und ich bezweifle, dass ein bei vollem Verstand stehender Richter eine Regressforderung bestätigt.
Zitat:
Original geschrieben von uwbiker
Es mag zeitgemäß sein oder auch nicht, alles andere ist eben nun mal illegal.
Mir kommen die Tränen. Ungefähr so: 🙄
Zitat:
Original geschrieben von uwbiker
Besonders übel finde ich das Ansinnen mit unerlaubten Maßnahmen den Nachwuchs zu fördern. Man könnte ja auch Schweißkurse anbieten damit die Jugendlichen das Safeknacken lernen oder wie wäre es mit etwas mehr Flexibilität beim Waffenbesitz?
Ja genau. Warum verbieten wir nicht einfach alles. Wir sollten dem Nachwuchs auch verbieten lesen und schreiben zu lernen, weil er sonst womöglich Drohbriefe schreiben oder Ware auf falsche Namen bestellen könnte. Zusätzlich verbieten wir noch den Umgang mit Computern damit sich keiner über mögliche Straftaten informieren kann. Sperren wir doch einfach alle Jugendlichen bis zum Erreichen der Volljährigkeit ein und setzen diese wieder auf 21 Jahre hoch.
Zitat:
Original geschrieben von silberperl
krasser beitrag!!
aber gut so!!
Hat ziemlich hohen abschreckpotenzial.
gut so
Jaa voll krass Altaa! Fürs dritte Ausrufezeichen hat es wohl nicht mehr gereicht. Das ist gut so. 😛 Ich freue mich immer, wenn Leute so tolle Beiträge Schreiben!! gut so
PS.: Deine Shifttaste klemmt.
gut so
Krasser Beitrag aber gut so
😁😁😁
@ AndyNE
Eigentlich sollte man(n) mit knapp 30 Jährchen doch schon so viel Hirn besitzen, dass man Tuning bzw. den Verstoß gegen die StVZO und das PflVG hinsichtlich seiner möglichen Folgen korrekt einordnen kann? 🙄
Gruß
Frank
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@NOMDMA:
Was soll denn nicht stimmen, oder was willst Du von mir? Die Haftpflichtversicherung zahlt, egal ob Tuning oder nicht. Der Warnbeitrag, über den hier diskutiert wird, stimmt vorne und hinten nicht. Was kann ich angeblich daran nicht korrekt einordnen? Ich sehe von Dir außer einem persönlichen Angriff nichts in deinem Beitrag. Keine konstruktive Kritik, kein Argument..nichts.
Was kommt als nächstes, ein Totschlagargument oder soll dein Beitrag bereits eins sein?
Mit 41 Jährchen sollte man das doch besser können und sich solche unsachlichen, ungerechtfertigten und unbegründeten Beleidigungen sparen können, oder?
Ich halte mich nicht nur an sinnige Gesetze, sondern auch darüber hinaus an Dinge, die mir ein gesunder Menschenverstand vorgibt. Siehe z. B. im Thema bzgl. 125er auf der Autobahn, in dem wir beide geschrieben hatten. Aktuelle Gesetze zu den "50ern" sind nicht nur blödsinnig verfasst (DDR-Mobile mit miesen Bremsen dürfen 60 km/h, hochmoderne Fahrzeuge 50/45 km/h fahren), sondern auch noch gefährlich. Das wurde durch das EU-Gesetz noch dämlicher, abgesehen von den deutschsprachigen Ländern hält sich daran auch keine Exekutive in den EU-Ländern. Gegen diesen Blödsinn hilft wohl abgesehen von einer Verfassungsklage mit unabsehbarem Ausgang wohl eh nur eins: Ziviler Ungehorsam Von diesem "Recht" mache ich Gebrauch...und das gerne! 🙂 Hat mit dem Thema aber nur nebenrangig zu tun, daher belasse ich es nun dabei.
Dass diese und andere diesbezügliche Gesetze hier auch noch falsch wiedergeben werden, macht es nicht besser.
@ AndyNE
Ist es so schwer zu verstehen? Der Gesetzgeber hat klare Vorgaben gemacht und jegliche Diskussion darüber ist müssig.
Pfuscher hat hier zu ein klares Statement abgegeben, welches sowohl die Gesetzeslage, wie die möglichen (wenn auch drastisch überzogenen) Folgen umreisst.
Jede Infragestellung ist kontraproduktiv und stürzt die Betroffenen (sprich die Kids) nur in ein moralisches und rechtliches Dilemma, welches sie aufgrund ihres rechtlichen Standes (Jugendliche und keine Erwachsene!) nur schwer überblicken bzw. in den Griff bekommen können.
Was ist bitte so schwer daran, eine seit Jahren geltende Gesetzgebung einfach so zu akzeptieren, wie sie ist? Wieso musst Du hier Pfuschers Aussagen in Frage stellen, obwohl Du eigentlich wissen solltest, das dies weder in diesem Forum erwünscht ist, noch den Kids irgendwie hilft?
Gruß
Frank
Also deiner Meinung nach muss alles hingenommen werden, was die Obrigkeit uns diktiert. Das ist eine Meinung die ich nur schwer akzeptieren kann oder will. Warum soll nicht über ein offensichtlich blödsinniges Gesetz diskutiert werden? Ein Forum ist zum Austausch da (eine Diskussion gehört dazu) und wenn es dir nicht gefällt schreibe doch den zuständigen Moderator an und bitte um das Schließen dieses Threads (was ich im Grunde auch begrüßen würde).
Andy hat um Teil schon Recht, der Text ist nicht wirklich korrekt. Ob nun die Regressforderung der Versicherung von einer Insolvenz ausgenommen ist werde ich in den nächsten Tagen mal mit einem meiner Juraprofs besprechen, ich kann das so nicht nachvollziehen.
@ X16SZ
AndyNE diskutiert aber nicht über die Gesetzgebung, sondern lässt sinnfreie Kommentare über Pfuschers Posting ab.
Wem die Gesetzeslage nicht zusagt, der muss sich politisch engagieren und Mehrheiten finden, die zu einer Änderung dieser bereit sind.
Gruß
Frank
Die Bertiebserlaubnis erlischt auf jeden Fall.
Egal was man am Fahrzeug verändert und nicht eingetragen ist.
Sprich illegales Tuning.
Versicherung zahlt vorerst.
Der Betrag wird auf jeden Fall zurück gefordert.
Zitat:
Original geschrieben von AndyNE
Zitat:
Liebe User des Roller Forum,
wie ihr sicher alle wisst, drehen sich viele eurer Beiträge rund um das Thema des (meist illegalen) Tunings.
Ich möchte hiermit mal einen Hinweis und zugleich eine Warnung dieses Thema betreffend aussprechen.
Die Zeit, in der ich mich mit diesem Thema auseinandersetzen musste liegt noch nicht allzu lange zurück, und ich kann euch versichern dass ich den Reiz, schneller zu sein als die Anderen sehr gut kenne.
Aber ich habe mich entschlossen, mein Moped original zu lassen und somit auf der sicheren Seite zu sein. Und zwar aus folgenden Gründen, die ihr sicher alle kennt, aber leider nur allzu oft verdrängt.
Sobald ihr an eurem Roller etwas unerlaubtes verändert, erlischt die Betriebserlaubnis und der Versicherungsschutz.
Der harmloseste Fall – ihr werdet von der Polizei kontrolliert.
- Geldstrafe
- Punkte
- evtl. Führerscheinentzug und Sperre des Auto- bzw. Motorradführerscheins
Der Fall, der es schon in sich hat – ihr seid schuldlos an einem Unfall beteiligt.
- Der Roller wird bei dem Verdacht auf illegales Tuning von der DEKRA o.ä. untersucht.
Ihr bekommt eine Teilschuld aufgebrummt und das war's dann mit der Kohle...
- Evtl. Führerscheinentzug und Sperre des Auto- bzw. Motorradführerscheins
Der schlimmste Fall – ihr seid Unfallverursacher, evtl sogar mit Personenschaden oder Toten.
- Hier wird eure Maschine mit Sicherheit zerlegt. Eure Versicherung zahlt zwar, aber ihr müsst ihr das Geld wieder zurückzahlen. Wenn Personen mit im Spiel sind, hofft ihr am besten, dass diese versterben, so makaber das jetzt klingt. Wie euer Gewissen mit so etwas fertig wird, weiß ich natürlich nicht. Aber was das Geld betrifft, seid ihr so auf jeden Fall besser dran. Ansonsten zahlt ihr womöglich bis an euer Lebensende
- Führerscheinentzug und Sperre des Auto- bzw. Motorradführerscheins dürften dann wohl zur Nebensache werden...
Diese Gründe waren für mich mehr als ausreichend um es bleiben zu lassen. Ich kann euch versichern, dass die Moped-Zeit auch ohne Tuning eine der schönsten Zeiten meines Lebens war. Und die Zeit vergeht (genauso wie die 34PS Zeit) wirklich verdammt schnell.
Last but not least kann Motor-Talk natürlich keine Verantwortung für Schäden/Probleme übernehmen, die durch Tuningtipps welche aus diesem Forum stammen verursacht werden.
Denkt drüber nach.
Schönen Gruß und allzeit gute Fahrt,
pfuscher ;-) (,Crosskarotte, Schraubär 42)
Der "Beitrag" der hier gelobt und über den diskutiert wird ist eine Katastrophe und stimmt nicht! Da war wirklich ein Pfuscher am Werk. 😮
Zitat:
Original geschrieben von AndyNE
Nein! Das Erlöschen der BE erfolgt nur in ganz wenigen Fällen. Sonst würden auch keine Mängelkarten ausgestellt werden können. Der Haftpflichtschutz erlischt NIE!Zitat:
Sobald ihr an eurem Roller etwas unerlaubtes verändert, erlischt die Betriebserlaubnis und der Versicherungsschutz.
Zitat:
Original geschrieben von AndyNE
Auch das ist falsch. Der harmloseste Fall ist: Es passiert gar nichts. Weitere Möglichkeiten: Eine mündliche Verwarnung, eine Mängelkarte usw usf... Wer als HARMLOSESTEN Fall den Führerscheinentzug erwähnt hat wohl nicht nur nichts kapiert, sondern dem unterstelle ich eine bösartige Falschbehauptung.Zitat:
Der harmloseste Fall – ihr werdet von der Polizei kontrolliert.
- Geldstrafe
- Punkte
- evtl. Führerscheinentzug und Sperre des Auto- bzw. Motorradführerscheins
Zitat:
Original geschrieben von AndyNE
Auch das ist mindestens Blödsinn. Selbst wenn ein illegales Tuning vorhanden wäre und dies bei einer Prüfung herausgefunden würde, bekommt man automatisch keine Teilschuld!Zitat:
Der Fall, der es schon in sich hat – ihr seid schuldlos an einem Unfall beteiligt.
- Der Roller wird bei dem Verdacht auf illegales Tuning von der DEKRA o.ä. untersucht.
Ihr bekommt eine Teilschuld aufgebrummt und das war's dann mit der Kohle...
- Evtl. Führerscheinentzug und Sperre des Auto- bzw. Motorradführerscheins
Dafür müsste dieses Tuning zumindest mitverantwortlich sein für den Unfall, was dann auch noch nachzuweisen wäre und dann müsste der Richter dies auch noch anerkennen.Selbst WENN man eine Teilschuld bekäme, steht einem natürlich der Anteil des Schadensersatzes, Schmerzensgeldes etc. zu, schließlich hat man nur eine TEILschuld und nicht die komplette Schuld. Wie um Himmels kommt man dazu einen sich so selbst widersprechenden Müll zu schreiben und den auch noch zu veröffentlichen?
Selbstverständlich bekommt man KEINE Teilschuld, wenn Oma Gretchen einen platt fährt, während man mit dem "illegal" getunten Roller vor der roten Ampel wartet. Warum auch?
Zitat:
Original geschrieben von AndyNE
Mit Sicherheit stimmt auch das nicht. Ein Fahrzeug wird "zerlegt", wenn z. B. die Unfallursache unklar ist. Dies geschieht z. B. auch bei Alleinunfällen mit Todesfolge, wenn nicht bekannt ist ob irgendwelche wichtigen Komponenten des Fahrzeugs für den Unfall VERANTWORTLICH sein könnten. Zum Beispiel soll dann festgestellt werden, ob die Bremsen funktionstüchtig waren. Und das betrifft vor allem die üblicherweise serienmäßigen Teile.Zitat:
Der schlimmste Fall – ihr seid Unfallverursacher, evtl sogar mit Personenschaden oder Toten.
- Hier wird eure Maschine mit Sicherheit zerlegt. Eure Versicherung zahlt zwar, aber ihr müsst ihr das Geld wieder zurückzahlen. Wenn Personen mit im Spiel sind, hofft ihr am besten, dass diese versterben, so makaber das jetzt klingt. Wie euer Gewissen mit so etwas fertig wird, weiß ich natürlich nicht. Aber was das Geld betrifft, seid ihr so auf jeden Fall besser dran. Ansonsten zahlt ihr womöglich bis an euer Lebensende
- Führerscheinentzug und Sperre des Auto- bzw. Motorradführerscheins dürften dann wohl zur Nebensache werden...
Auch muss man NICHT "das Geld" wieder zurückzahlen. Die Versicherung kann UNTER UMSTÄNDEN Regress fordern. Der Regress ist auf MAXIMAL 5000 € begrenzt und max. zwei Regressfälle können eingefordert werden. Ob diese Regressforderungen überhaupt eingetrieben werden können, hat auch ein Gericht zu entscheiden und nicht die Versicherung selbst. Daraus wir auch klar, dass eine Zahlung bis ans Lebensende totaler Blödsinn ist, sofern man nicht die EINMALIG höchstens 10.000 € meint. Für die man üblich nicht lebenslang braucht, evtl. könnte man dann aber auch in Privatinsolvenz gehen und müsste selbst dann nach ein paar Jahren nichts mehr zahlen. Der Geschädigte bekommt von der Versicherung auf jeden Fall sein Geld. Auch ein Führerscheinentzug kann "Nicht so mal eben" verhängt werden, was soll dafür denn eine rechtlich wirksame Begründung sein?
Zitat:
Original geschrieben von AndyNE
Welche Gründe? Sind doch alle nicht haltbar und mehr als Blödsinn. Ich kann euch versichern, dass Fahrten mit einer Höchstgeschwindigkeit von 25 oder 45 km/h höchst gefährlich sind, wenn man nicht im Verkehr mitschwimmen kann und so ständig mit kaum nennenswertem Abstand überholt, geschnitten, nach dem überholen wohlmöglich ausgebremst wird usw. Und meine Jugend (die schon viele Jahre her ist) mit Tuning eine der schönsten Zeiten meines Lebens war. Mit 25 km/h wäre die Zeit wohl seeehr langsam vergangen und dabei nicht nur unendlich öde,l sondern auch besonders gefährlich gewesen wäre.Zitat:
Diese Gründe waren für mich mehr als ausreichend um es bleiben zu lassen. Ich kann euch versichern, dass die Moped-Zeit auch ohne Tuning eine der schönsten Zeiten meines Lebens war. Und die Zeit vergeht (genauso wie die 34PS Zeit) wirklich verdammt schnell.
Zitat:
Original geschrieben von AndyNE
Aha...und für andere Tipps übernimmt diese die Verantwortung für Schäden, Folgen etc.? Falls nicht, müsste das komplette Forum geschlossen werden, wenn man dies als Grund nimmt warum diesbezüglich keine Themen erlaubt sind.Zitat:
Last but not least kann Motor-Talk natürlich keine Verantwortung für Schäden/Probleme übernehmen, die durch Tuningtipps welche aus diesem Forum stammen verursacht werden.
Zitat:
Original geschrieben von AndyNE
Das habe ich, Du auch? Und auch mal recherchiert, ob deine Gedanken dazu überhaupt richtig sind? Offensichtlich nicht, SCHADE!Zitat:
Denkt drüber nach.
Davon abgesehen ist vieles des "illegalen" Tunings durchaus eintragungsfähig, je nachdem mit mehr oder weniger Aufwand und Kosten verbunden. Außerdem gibt es viele, die ihr Fahrzeug "illegal" tunen, um NUR auf geschlossenen Strecken damit völlig LEGAL zu fahren. So auch ich, wofür ich extra ein Mofa aufbaue, um damit auf Rundkursen und Beschleunigungsrennen außerhalb der Gültigkeit der StVO zu fahren.
Am Schluss noch eine seriöse Quelle dazu:
http://www.unfall-und-was-nun.de/.../versicherung-regress.htmÜbrigens betrifft das Regressrecht u.U. auch "legales" Tuning. Wer z. B. "legale" EINGETRAGENE Leistungssteigerungen etc. nicht der Versicherung meldet, verstößt ebenso gegen den üblichen Versicherungsvertrag, wie einer der "illegal" getunt hat. Mit den gleichen Auswirkungen...in der nämlich z. B. eine Teilschuld erst einmal gerichtlich nachgewiesen sein muss. Und das betrifft eine kaum nennenswerte Anzahl an Schadensfällen.
Gruß
Andreas
Diesen Thread zu schließen kann ich mittlerweile ebnso begrüßen!
Zitat:
Original geschrieben von X16SZ
Also deiner Meinung nach muss alles hingenommen werden, was die Obrigkeit uns diktiert. Das ist eine Meinung die ich nur schwer akzeptieren kann oder will. Warum soll nicht über ein offensichtlich blödsinniges Gesetz diskutiert werden? Ein Forum ist zum Austausch da (eine Diskussion gehört dazu) und wenn es dir nicht gefällt schreibe doch den zuständigen Moderator an und bitte um das Schließen dieses Threads (was ich im Grunde auch begrüßen würde).Andy hat um Teil schon Recht, der Text ist nicht wirklich korrekt. Ob nun die Regressforderung der Versicherung von einer Insolvenz ausgenommen ist werde ich in den nächsten Tagen mal mit einem meiner Juraprofs besprechen, ich kann das so nicht nachvollziehen.
Zitat:
Original geschrieben von X16SZ
Ob nun die Regressforderung der Versicherung von einer Insolvenz ausgenommen ist werde ich in den nächsten Tagen mal mit einem meiner Juraprofs besprechen, ich kann das so nicht nachvollziehen.
Es ist im Prinzip egal ob sie ausgenommen ist oder nicht.Wenn auch nur ein Gläubiger mit einem Insolvenzverfahren nicht einverstanden ist und weiter versucht sein Geld einzutreiben ist es eh gescheitert.
Ansonsten bleibt zu sagen das das Tuning neben Punkten in Flens durchaus zu einem Führerscheinentzug,zu isolierten Sperrfristen(wenn man noch keinen hat) oder sogar bis zu einer MPU führen kann wenn man zb mehrfach erwischt wird.
Beim ersten erwischt werden kann es glimpflich abgehen so lange nichts passiert ist,man kann aber auch an einen Richter geraten der damit keinen Spass versteht.
Zitat:
Original geschrieben von Sir Donald
Wenn auch nur ein Gläubiger mit einem Insolvenzverfahren nicht einverstanden ist und weiter versucht sein Geld einzutreiben ist es eh gescheitert.
Eben. Wenn man als Gläubiger einer Privatperson einen 30 Jahre gültigen Vollstreckungstitel besitzt, müßte ja mit dem Klammerbeutel gepudert sein, um einer Privatinsolvenz zuzustimmen, wenn der Gläubiger dafür nicht eine wirklich gute Quote bietet.
Kommt drauf an.Wenn du Nummer 785 der Gläubigerliste bist und Banken,Staat oder Versicherungen vor dir stehen kannst du ruhig einer Insolvenz zustimmen.Die Chance das du irgendwann Geld sehen wirst geht dann gegen Null,ebenso wie die Chance das der Schuldner jemals auf die Beine kommt.
Oder wenn die Quote eh Null ist da nichts zum Verteilen da ist und es auch absehbar ist das nichts kommen wird.
Wenn ich mal daran denke muß ich eine Bekannte zu dem Thema befragen,😁 die ist die Fachfrau fürs Geldeintreiben bei ihrem Arbeitgeber.Die hat schon so manchen Zahlungsunwilligen klein bekommen und kennt sich in dem Bereich besser aus als so mancher Anwalt.
DER HAFTPFLICHTSCHUTZ ERLISCHT NIE
..ist ja so korrekt, auch die max.5000€ und das max. 2x ist auch korrekt. Nur muss man da auch differenzieren zwischen 1.fahrlässig, 2.grob fahrlässig und 3.strafbare Handlungen.
1. ist immer in Haftpflichtverträgen drin
2. nicht bei allen Verträgen, weil seit (2004 oder 2002?) wählbar- da hat man dann schon ein Problemchen
3. wird ausgeschlossen. Wie z.B. Fahren unter Alkoholeinfluss mit mehr als 0,8Promille
All das ist diskutierbar, ob es nun mal geht oder auch 2x in jungen Jahren, aber wer hat sich gefragt ob denn DANACH noch eine Versicherung bereit ist diese Person zu versichern?
Vielleicht über den Preis, der dann automatisch einen Fussgänger mehr produziert.
Diese Fälle tauchen in keiner Statistik oder in Gerichtsurteilen auf.
Zitat:
Original geschrieben von flatfour
...aber wer hat sich gefragt ob denn DANACH noch eine Versicherung bereit ist diese Person zu versichern?
Der Gesetzgeber hat sich das gefragt. Guckst Du PflVG §5 (2)
http://www.gesetze-im-internet.de/pflvg/__5.htmlFür die Kfz-Haftpflichtversicherung besteht ein Kontrahierungszwang!
Eine willkürliche Diskriminierung entgegen ausdrücklicher gesetzlicher Regelungen kann für eine Versicherung ganz schön teuer werden...
Dann schon lieber einen unbequemen Risikokunden in der offiziellen Malusklasse versichern!