Diskussion Auspuff evtl. zu laut, wann legal

Harley-Davidson FXS Softail

Hallo zusammen,

verzeiht einem "naja" Harley Neuling diese Frage aber selbst mit der Suche habe ich nicht das Passende gefunden.

Folgende Situation:

Ich fahre eine CVO Pro Street Breakout(EZ: 2016) mit Penzl Komplettanlange MECHANISCH verstellbar. Diese Anlage hat ja ABE. Allerdings ist das Ding verdammt laut, zumindest offen ( gemessene 122 DB im Stand vor dem Auspuff bei einem Gasstoß bis 3.000 U/min).

Wie ist es nun, wenn ich sagen wir mal halb offen fahre und in eine Polizeikontrolle komme? Bekomme ich nur eine Strafe, weil ich ja illegal war, aber mit einem Handgriff wieder legal bin? Ich kann ja zudrehen!
Oder wird das Bike stillgelegt, was aber ja eigentlich meiner Meinung nach nicht sein kann, da ich es ja per Handgriff legal machen kann.

Un weiter, wenn gemessen wird, wie geht das? auf komplett zu? Was wenn etwas nicht eigenhalten wird, obwol alles ABE hat?

Ich blicke da nicht wirklich durch, vielleicht mögen die "alten Hasen" etwas dazu schreiben?

Besten Grüße

Jhztd
Beste Antwort im Thema

Hab lang überlegt ob ich mich jetzt mal zu dem Thema hier äußere,bin eigentlich als Sticki im Milwaukee Forum unterwegs.

Bzgl. den Kontrollen zum Faak Event.
Hab da mal mit nem Ex-Kollegen einer PI im Münchner Raum gesprochen.
KLar,in der Presse liest man,dass fast 80% Biker beanzeigt wurden.
Kennzeichenmissbrauch, da lag meist einfach ein zu flacher Winkel vor,oder es wurden Aufkleber auf dem Kennzeichen angebracht.
Manipulation Auspuffanlagen: fehlende db-Killer,Offene Anlagen usw.Einige elektrische automatische wurden wohl auch bemängelt, vermutlich zu unrecht aus Unwissenheit o.ä.
Was auch in die Statistik mit einfließ sind fehlende Rückstrahler.Ein gefundenes Fresse bei solche Kontrollen.
Ich bin froh dass ich in meiner aktiven Dienstzeit als Polizeibeamter mit solchen schwachsinnigen Kontrollaktionen nichts zu tun hatte.

Dann zu den völlig unsinnigen Äußerungen hier was die Legalität von elektrischen Anlagen betrifft.
Ich war einige Jahre mit im Team von Jekill and Hyde.

Das Thema mechanische Penzl ist ja logisch:
Legal nur geschlossen ,Versteller darf nicht am Lenker sein. Dann ist alles gut.Was dabei rauskommt,wenn man offen in eine Kontrolle fährt oder vorher noch zu macht.......da gibts keine pauschale Antwort drauf.
Ab Euro 4 ist Penzl nur noch elektrisch legal.Ohne Bescheißerknopf.Das Penzl den gleich mitliefert find ich allerdings seltsam.

Zur Jekill.
Jekill gab es seit 2010 legal, da hatte ich auch meine erste privat drauf.
Damals noch mit Kippschalter zum AUS und Automatikmodus Wechsel.
Im Stand war sie Anfangs immer zu, von 1 bis 49 kmh offen, zwischen 50 und 80 immer zu,egal in welchem Gang.Über 80 kmh offen.
Dieses System wurde von vielen überbrückt.Das sprach sich dann auch bei den Kontrolleuren rum.Die Überbrückung zu finden ist einfach,da man nur die Kabel am Kippschalter checken muss.

Dann kam die neue Variante ab Canbus.
Auch alles legal.
Im Stand offen, schließt nur bei Nenndrehzahl zur Standgeräuschmessung.
Unter der Fahrt offen.Schließ nur im 2. und 3. Gang zwischen 50 und 80 kmh, wenn man eine Fahrgeräuschmessung rechtlich verwertbar fährt. Also 50kmh laut GPS halten,dann Vollgas.
Nun gab es auch schon die Möglichkeit,über den Taster zu wählen ob AUS, Klappe halb offen oder ganz offen.
Halb offen bezog sich auch auf den Automatikmodus,somit auch legal.

Bei der ERSTEN Version der Canbus-Anlage konnte noch überbrückt werden , wenn man wusste wie man in den Werkstattmodus kommt.Durch Tastenkombinationen. Das ist natürlich nicht zulässig !!! Ist auch auf dem Funktionskarte bzw. Anleitung vermerkt.

Bei der ZWEITEN Version der Canbus-Anlage konnte nicht mehr überbrückt werden,Jekill hat diese Möglichkeit entfernt,um die Legalität der Anlagen zu festigen.
Das war der richtige und sinnvolste Schritt damals finde ich.

Seit Euro 4 ist vom Hersteller auch KEINE Möglichkeit mehr gegeben die Anlagen zu manipulieren.
Nun ist auch die Steuerung der Klappen nicht mehr so einfach zu erklären.
Je nach Motorrad, Abhängig vom Leistungsgewicht, schließen die Klappen in allen Gängen bei festgelegten Drehzahlen.Auch wieder nur spürbar,wenn die Punkte getroffen werden,gehalten werden usw.
Im Realbetrieb bei manchen mehr spürbar als bei Canbus vorher,bei anderen nicht.
Ist vom Fahrstil abhängig.

Das man natürlich schneller kontrollilert wird wenn man laut ist ,das versteht sich von selbst.Inzwischen ist aber auch bekannt,dass es legale elektrische Anlagen seit bald 10 Jahren gibt.
Dann wird eben bis Nenndrehzahl gas gegeben,die Klappe geht zu,und die Fahrt geht weiter.

Dass es vor Ort auch Beamte gibt,die meinen sie sind die Oberschlauen und versuchen generell jedem eines reinzudrücken,damit muss immer gerechnet werden.
Das ist aber auch schon einigen mir originaler Anlage passiert.
Ich war jeden Tag froh,wenn ich nen fachlich kompetenten Kollegen mit Menschlichkeit an meiner Seite hatte.

Hoffe ich hab etwas Licht hier reingebracht.

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Alle Modi der J&H sind legal.
Die Anlage fährt auch im offenen Modus die klappen bei vorgegebenen Parametern zu.
Dies mag zwar dem kontrollierenden Gesetzeshüter zu laut vorkommen, ist aber dennoch vollkommen gesetzeskonform, ab spätestens 2021 geht das do auch nicht mehr, da die Hersteller der Anlagen alle rechtlichen Möglichkeiten bis ins letzte ausgereizt haben!

Ansonsten einfach mal die Homepage von J&H, penzl oder ähnliches aufrufen , da steht alles.

Edit:
Bei Euro 3 Anlagen hab’s noch den werkstattmodus, da blieben die klappen immer auf = illegal!
Und im netz gibts Fernbedienungen für klappenanlagen mit dem selben Effekt = illegal!

Ja Novaii, du hast recht. Genau so ist es.
Man kann es auch selbst überprüfen wenn man mit Stellung 3 (voll geöffnete Klappen) z.B. im dritten Gang genau 50 km/h fährt, wird der Auspuff deutlich leiser weil sich die Klappen elektronisch schließen.

manuell über Seilzüge schließen, da elektronisch gesteuert 🙂🙂

Na wenn Duz es weisst, dass alles Stellungen bei J&H legal sind, dann fahr mal mit Klappe offen in ne Kontrolle.
Die sagen Dir dann was legal ist.

Wie von Red-Cloud geschrieben soll die Klappe bei ca 50kmh zu gehen und bei ca. 80kmh wieder auf. das ist nämlich die Geschwindigkeit und Lautstärke bei der gemessen wird.
Also: Automatik Mode.
Die von mir beschriebene durch Tastendruck verstellbare Variante zu/halb offen/ ganz offen ist die weniger legale und entspricht in etwa dem früheren Werstattmode. Ich fahre jetzt seit 99 J&H, ja erst die mit dem Werkstattschalter und jetzt die dem CAN-Bus entsprechende an 2015.
Aber Du hast es ja bei J&H gelesen, dass alles legal ist.

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Also 99 gab es vielleicht J&H, aber noch nicht elektronisch geregelt, das kam erst 2010 auf den Markt. Die erste Version musste im legalen Modus im Stand und zwischen 50-80km/h geschlossen sein. Die aktuellen J&H, Kess auch sind fast nicht mehr geschlossen. Im Stand erst ab 2tsd.+ Umdrehungen und ansonsten nur wenn man konstant 2Sek. excakt 50km/h im 3 Gang fährt, denn dann erkennt die Elektronik einen Prüfzyklus und macht zu. Das muss man aber schon erzwingen, schaltet man einen Gang hoch bleibt sie auch offen.

na, da meine SG ne 09ner war, hab ich tatsächlich daneben gehauen. Ja 10 habe ich die J&H montiert und meine jetzige ist noch mit der 3 Stufen Einstellung die ich oben beschrieben habe.

Findet sich ja immer einen der aufpasst. 😁

Originalzitat J&H:

UNSERE PRODUKTE BESITZEN ALLE EC/ECE/EG/ABE/EEC/EU/ ECE/EGBE TYPENGENEHMIGUNGEN, UND SIND TÜV GEPRÜFT UND SOMIT ZU 100% LEGAL.

Es mag sein das der Herr in blau anderer Meinung ist, da irrt er aber!

Es gibt ja -angeblich- für viele Harleyfahrer keine größere Beleidigung als: "Ich hab dich gar nicht kommen hören".

Ah, wie bei den Frauen 🙂

Zitat:

@Softail-88 schrieb am 12. September 2019 um 08:24:13 Uhr:


@ HD-Man: Wenn der Knopf am Lenker zum Auspuff gehört (sprich: zum originalen Lieferumfang), dann ist er natürlich legal. Wenn Du ihn selber einbaust, um die Klappen auch im "falschen" Drehzahl-Bereich offen halten zu können (was zum. bei uns anscheinend sehr gerne gemacht wird), dann ist es eben nicht legal. Und wenn Du dann in der Kontrolle meinst, Du bräuchtest nur das Knöpfchen zu drücken und die Rennleitung ist zufrieden, dann wird die dich schnell vom Gegenteil überzeugen.

Wenn das Knöpfchen legel ist, dann muß ich es auch nicht in der Zündspule verstecken.

Ich glaube, Du hast es nicht verstanden.
Es handelt sich um 2 Knöpfe, jedenfalls bei Penzl.
1. Legaler Knopf am Lenker
2. Illegaler Knopf irgendwo versteckt.
Beide gehören zum Lieferumfang, den Illegalen soll/muß man nich montieren.

Wenn das Motorrad in Fahrt ist, wird niemand beurteilen können, mit welchem Knopf der Radau ausgelöst wurde.
Wirste angehalten, machste die Zündung aus, sind alle Beweise vernichtet.
Deshalb hat der Beamte auch gar keine Lust mehr dazu.
Ob der "Illegale" nun grundsätzlich verboten ist oder nur dessen Benutzung soll jetzt hier mal jemand erklären.

Ich würd sagen, der „illegale‘‘ ist grundsätzlich illegal!

Illegal, scheißegal, Wuppertal.

https://www.google.com/search?...

Ab Minute 1:18

Zitat:

@Novaii schrieb am 12. Sep. 2019 um 20:59:07 Uhr:


Ich würd sagen, der „illegale‘‘ ist grundsätzlich illegal!

Eben nicht.

Nur betätigen ist im Strassenverkehr verboten. Montieren und ab und zu zB auf abgesperrter Strecke drücken ist ok.

Alles verrückt, komplex u nicht einfach zu verstehen, denn im illegalen startet sie leise, hin gegen im legalen laut.

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