Dieselpartikelfilter
Hallo,
ich habe meinen Touran (2,0 DTI, 07-2005) im Dezember mit einem Partikelminderungssystem nachrüsten lassen.
Beim Straßenverkehrsamt habe ich dann die Eintragungen vornehmen lassen. Da ich noch einen sogenannten alten KFZ-Schein und einen Fahrzeugbrief hatte, mußte natürlich eine neue Zulassungsbescheinung Teil 1 und Teil 2 erstellt werden.
In den "alten" Brief und in die KFZ-Zulassung wollte mir das Straßenvwerkehrsamt die Änderung nicht eintragen.
Als ich dann meine neue Zulassungsbescheinigung Teil 1 (alter KFZ-Schein) erhielt, war ein Beiblatt angeheftet.
Diese "Anheftung" ging natürlich nicht an den alten Schein.
Durch die kompletten Neuausstgellung der "Papiere" wurde alles natürlich erheblich teurer.
So weit so gut.
Gestern erhielt ich vom Finanzamt einen neuen KFZ-Steuerbescheid.
In dem stand, dass ich kein Partikelminderungssystem hätte und dem entsprechend wurde meine KFZ Steuer angehoben
(zusätzlich 1,20 € je 100 ccm).
Die Steuererstattung (330,00€ und den Erlass der Zusatzsteuer je 100 ccm) wurde nicht erwähnt.
Wahrscheinlich hat das Straßenverkehrsamt die Nachrüstung dem Finanzamt nicht gemeldet.
Jetzt erfolgt Widerspruch usw.
In der Tagspresse stand gestern, dass es so 1000den Fahrzeughaltern geht.
Jetzt kommt die Spitze:
Ich habe noch einen VW-Jetta (2,0 DTI 04-2006).
Dieses Fahrzeug hat einen werksmäßigen Partikelfilter.
Für dieses Fahrzeug erhielt ich einen Steuerbescheid mit einer Nachforderung von 1,20 € je 100 ccm, weil dieses Fahrzeug angeblich keinen Partikelfilter habe.
Laut Rückfrage beim ADAC und bei VW konnte ich folgendes
erfahren:
Auch für diesen werksseitig verbauten Partikelfilter muß ich mir eine Bescheinigung von Hersteller (also VW) anfordern.
Mit dieser Bescheinigung muss ich zum Straßenverkehrsamt gehen und den bereits werksseitig eingebauten Partikelfilter
-natürlich mit Kosten- eintragen lassen.
Erst dann hat das Fahrzeug einen Partikelfilter, den das Finanzamt anerkennt.
2006 war ein Eintrag in die Zulassungsbescheinigungen noch nicht vorgeschrieben. Erst ab Frühjahr 2007 sind die werksseitigen Partikelfilter wohl eingetragen.
Und für werksseitig eingebaute Filter gibt es keine Steuererstattung.
Hätte ich das Fahrzeug ohne Partikelfilter gekauft (ca. 600 €
billiger) und hätte dann nachgerüstet (ca. 600 € Kosten).
hättte ich eine Steuervergütung von 330 € bekommen
(wenn das Straßenverkehsamt es an das Finanzamt weitergibt!)
Das ist für mich Verarschung hoch drei!
Mir soll keiner mehr mit Umweltschutz kommen, ich würde mir weder ein Fahrzeug mit Partikelfilter kaufen, nach eine Nachrüstung durchführen lassen.
Was ich jetzt für den Jatta angegeben habe, gilt ja auch für den Touran, bzw. andere Typen.
Viele Grüße
41 Antworten
ohne Worte
Zustimm.
Für die Max-30%-Rußminderungs-NachrüstTüte 😁 gibts 330.- EUR.
Die geschlossenen Systeme gehen leer aus.
Wir sind DEUTSCHLAND 😉
E.
Hallo,
vielleicht ist dieses noch interessant.
Im Januar 2007 hat ein Forumteilnehmer eine öffentliche Petition an den Deutschen Bundestag eingreicht.
Es beanstande, dass Fahrzeughalter die ein
Fahrzeug mit werksmässigem Partikelfilter gekauft haben,
keine Steuervergünstigung i.H. von 330,00 € erhalten.
Man konnte sich damals in eine Liste, als Zustimmer für diese Petition, eintragen.
http://itc.napier.ac.uk/.../view_petition.asp?PetitionID=370
Viele Grüße
das ist ja mal wieder typisch deutsch...
so ein heiden aufwand....
Waaaas ist los ? Den werkseitig verbauten DPF im Jetta noch eintragen lassen, damit man nicht 1,20 pro 100 ccm mehr zahlen muß ? ?????
Und dafür noch Gebühren zahlen ?
Die Kosten wird VW oder mein Händler -ist mir Wurscht wer - übernehmen !
Kann ja nicht sein, daß man Aufpreis für ein DPF zahlt und der dann nicht in den Papieren erwähnt ist. Da muß ich gleich mal in meinen Papieren nachsehen. Wenns motorsteuerungstechnisch möglich wäre, würde ich das Teil grad rausreißen, diese Partikelfilterdiskussionen (nicht die hier sondern das ganze Drama unserer Regierung) hängt mir langsam zum Hals raus! 🙁
Gruß, Jochen
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Na, sollte doch jedem klar sein, wie das wieder gelaufen ist:
Die eher mittelständischen Hersteller von Nachrüsttechnik haben irgendeinem Politiker die Ohren vollgeheult und mit Entlassungen gedroht, wenn man die Nachrüstfilter nicht absetzen kann. Also wird natürlich dafür gestimmt, diese zu fördern.
Die Autohersteller selbst hat man ja mit der langanhaltenden Diskussion schon genug unter Druck gesetzt, so dass diese von allein reagierten und entsprechende Systeme ab Werk anbieten. Wieso also noch fördern?
Hallo Leute,
nochmal eine Frage dazu:
Heißt dass, ich muß in meinem Fall bei EZ 01/2007
auch den DPF noch zusätzlich eintragen lassen???
Was müsste denn in der Zulassungsbescheinigung
drin stehen, wenn ich einen DPF werksseitig verbaut habe?
Mir geht die Diskussion um den DPF unserer Regierung auch langsam auf den Zeiger.
Es sollte endlich mal Klartext gesprochen werden.
Vielen Dank
MfG
jakobse
Zitat:
Original geschrieben von jakobse
Hallo Leute,
nochmal eine Frage dazu:
Heißt dass, ich muß in meinem Fall bei EZ 01/2007
auch den DPF noch zusätzlich eintragen lassen???
Was müsste denn in der Zulassungsbescheinigung
drin stehen, wenn ich einen DPF werksseitig verbaut habe?Mir geht die Diskussion um den DPF unserer Regierung auch langsam auf den Zeiger.
Es sollte endlich mal Klartext gesprochen werden.Vielen Dank
MfG
jakobse
Hast Du denn eine Nachforderung vom Finanzamt bekommen?
Zitat: Hast Du denn eine Nachforderung vom Finanzamt bekommen?
Nein, bis jetzt noch nicht.
Gruß
jakobse
Hallo,
ja ich habe für den Jetta eine Nachforderung erhalten.
Es handelt sich um einen 2,0 TDI. Die normale KFZ-Steuer in Höhe von 308,00 € wurde mir im April d.J. (Erstzulassung war April 2006) abgebucht.
Jetzt habe ich einen Steuerbescheid über eine Nachzahlung von 24,00 € erhalten. Als Begründung steht:
Die Steuer für Ihr Fahrzeug erhöht sich nach § 9a Kraftfahrzeugsteuergesetz ab 01.04.2007 um jeweils 1,20 €
je angefangene Kubikzentimeter, weil es nicht mit Partikelminderungstechnik ausgerüstet ist.
Erst ab April oder Mai d.J. sollen werksseitig eingebaute Partikelfilter in den Zulassungsbescheinigungen eingetragen sein ?
Die Händler und VW selbst (sollen nach Auskunft der VW-Service-Hotline) entsprechende Bescheinigungen ausstellen können.
Mein Händler klärt noch ab, ob wirklich ein Eintrag durch das Straßenverkehrsamt erfolgen muß. Die entsprechenden Bescheinigungen besorgt er mir auch.
Wie ich jetzt auch vom ADAC erfahren konnte, wird wohl wahrscheinlich nichts an einer Eintragung vorbeigehen.
Das finde ich unmöglich.
Jetzt muß man ausrechnen was billiger ist.
Einen werkseitig eingebauten Partikelfilter nachtragen lassen
und dadurch Stunden auf dem Straßenverkehramt verbringen und dann noch die Gebühren zahlen.
Oder man zahlt die 1,20 € je 100 ccm an das Finanzamt.
Viele Grüße
Re: Dieselpartikelfilter
Zitat:
Original geschrieben von reldaw
Erst ab April oder Mai d.J. sollen werksseitig eingebaute Partikelfilter in den Zulassungsbescheinigungen eingetragen sein ?
Hmm, weißt Du wie die Eintragung aussieht bzw. aussehen soll? In meiner COC habe ich unter Punkt 46 zumindest einen Eintrag zur Partikelmenge, ansonsten aber nichts, was auf einen RPF ab Werk hindeutet. Die COC ist von 12/06. EZ war 01/07 und ich habe bisher keine Nachforderung erhalten.
Hallo,
wenn irgend etwas war, hat sich mein Händler immer
hervorragend darum gekümmert.
Deshhalb gehe ich auch davon aus, dass ich Anfang der Woche erfahre, wie es richtig läuft.
Ich werde dann sofort berichten.
Viele Grüße
Also ich habe ende Dezember meinen DPF nachrüsten lassen und im Janunar erst eingetragen. Vor ca 1,5 Monaten dann der Brief mit der Steuerbrefeiung von 308 € diese Jahr.
Jetzte aber.... Ihr solltet schon Nachtragen lassen, denn es gibt sonst meist Probleme beim Wiederverkauf. Es ist zb. so das wenn dein Kat schon mehr als 80000 KM drauf hat bekommst ohne einen neuen KAt auch keinen DPF eingetragen. Solltest also dein AUto mit 82 TKM verkaufen wollen und hast den DPF zwar eingebaut aber nicht eingtragen wirst beim eintragen lassen warscheinlich Probleme bekommen. Da kannst denen erzählen was willst !!
Hallo,
ab April 2007 steht in den Zulassungsbeschinigungen Teil i und Teil 2 -bei werksmäßigem Dieslpartikelfilter-:
PM5 ab Erstzulassung.
Ab 01.04.07 ist ja das Gesetz für die steuerliche Förderung erst in Kraft getreten.
Und darunter fällt auch die 1,20 € je 100 ccm.
Es ist eine Herstellerbescheinigung erforderlich und mit dieser Bescheinigung muss man beim Straßenverkehrsamt die Eintragung vornehmen lassen. (Kosten für die Eintragung wahrscheinlich 14,00 €).
Man kann sich die Herstellerbscheinigung auch über das Internet ausdrucken.
Bevor ich aber damit beim Straßenverkehrsamt abgewiesen werde, warte ich erst einmal ab, ob ich von VW eine -mit meinen Fahrzeugdaten- ausgestellte Bescheinigung erhalte.
Dann bin ich gespannt, ob ich die 1,20 € je 100 ccm vom 01.April bis zu Eintragung zahlen muss?!
Hier ein interessanter Link:
http://www.fischerundrohe.de/vw_dpf.htm
Als ich im Dezember 06 meinen Touran hab nachrüsten lassen, habe ich den Kundenservice bei 0800/Volkswagen
angerufen und ahbe mich erkundigt, waran ich in den Zulassungsbescheinigungen einen werksseitig eingebauten Partikelfilter erkenne.
Ich erhielt zu Antwort: "Das ist nicht erforderlich, dass sieht man nur an Ihrer Beschrelung und an den Daten im Seriveheft!"
Zum Glück war es nur eine gebührenfrei 0800er Rufnummer.
Viele Grüße
Hallo zusammen,
da bin ich ja nun doch etwas verunsichert und habe gerade alle meine Unterlagen aus dem Schrank geholt.
Bei mir ist Werksseitig ein DPF eingebaut.
Aber in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 steht im Klartext zumindest nix drin. Nur EURO 4. Ich denke das der Schlüssel 14.1 0462 aussagt: Euro4 und DPF, liege ich da richtig?
Erstzulassung war am 16.3.07 und das Finanzamt hat auch "NUR" 308 Euro festgesetzt.
Hoffe das ich nun nicht auch noch 14 Euro und jede Menge Zeit beim Straßenverkehrsamt investieren muss. Es reicht ja schon wenn man keine 330 Euro Förderung bekommt. Der Werkseinbau ist ja schließlich auch nix günstiger als das nachträgliche Einbauen.
Gruß Michael