Dieselpartikelfilter
Hallo,
ich habe meinen Touran (2,0 DTI, 07-2005) im Dezember mit einem Partikelminderungssystem nachrüsten lassen.
Beim Straßenverkehrsamt habe ich dann die Eintragungen vornehmen lassen. Da ich noch einen sogenannten alten KFZ-Schein und einen Fahrzeugbrief hatte, mußte natürlich eine neue Zulassungsbescheinung Teil 1 und Teil 2 erstellt werden.
In den "alten" Brief und in die KFZ-Zulassung wollte mir das Straßenvwerkehrsamt die Änderung nicht eintragen.
Als ich dann meine neue Zulassungsbescheinigung Teil 1 (alter KFZ-Schein) erhielt, war ein Beiblatt angeheftet.
Diese "Anheftung" ging natürlich nicht an den alten Schein.
Durch die kompletten Neuausstgellung der "Papiere" wurde alles natürlich erheblich teurer.
So weit so gut.
Gestern erhielt ich vom Finanzamt einen neuen KFZ-Steuerbescheid.
In dem stand, dass ich kein Partikelminderungssystem hätte und dem entsprechend wurde meine KFZ Steuer angehoben
(zusätzlich 1,20 € je 100 ccm).
Die Steuererstattung (330,00€ und den Erlass der Zusatzsteuer je 100 ccm) wurde nicht erwähnt.
Wahrscheinlich hat das Straßenverkehrsamt die Nachrüstung dem Finanzamt nicht gemeldet.
Jetzt erfolgt Widerspruch usw.
In der Tagspresse stand gestern, dass es so 1000den Fahrzeughaltern geht.
Jetzt kommt die Spitze:
Ich habe noch einen VW-Jetta (2,0 DTI 04-2006).
Dieses Fahrzeug hat einen werksmäßigen Partikelfilter.
Für dieses Fahrzeug erhielt ich einen Steuerbescheid mit einer Nachforderung von 1,20 € je 100 ccm, weil dieses Fahrzeug angeblich keinen Partikelfilter habe.
Laut Rückfrage beim ADAC und bei VW konnte ich folgendes
erfahren:
Auch für diesen werksseitig verbauten Partikelfilter muß ich mir eine Bescheinigung von Hersteller (also VW) anfordern.
Mit dieser Bescheinigung muss ich zum Straßenverkehrsamt gehen und den bereits werksseitig eingebauten Partikelfilter
-natürlich mit Kosten- eintragen lassen.
Erst dann hat das Fahrzeug einen Partikelfilter, den das Finanzamt anerkennt.
2006 war ein Eintrag in die Zulassungsbescheinigungen noch nicht vorgeschrieben. Erst ab Frühjahr 2007 sind die werksseitigen Partikelfilter wohl eingetragen.
Und für werksseitig eingebaute Filter gibt es keine Steuererstattung.
Hätte ich das Fahrzeug ohne Partikelfilter gekauft (ca. 600 €
billiger) und hätte dann nachgerüstet (ca. 600 € Kosten).
hättte ich eine Steuervergütung von 330 € bekommen
(wenn das Straßenverkehsamt es an das Finanzamt weitergibt!)
Das ist für mich Verarschung hoch drei!
Mir soll keiner mehr mit Umweltschutz kommen, ich würde mir weder ein Fahrzeug mit Partikelfilter kaufen, nach eine Nachrüstung durchführen lassen.
Was ich jetzt für den Jatta angegeben habe, gilt ja auch für den Touran, bzw. andere Typen.
Viele Grüße
41 Antworten
Hallo dg6ygh,
die Schlüssel-Nr. 14.1= 0462 sagt nichts über einen eingebauten Partikelfilter aus.
Unter Ziffer 22 muss > PM5 seit Erstzulassung < stehen.
Wenn man in den verschiedenen Foren "herumschaut" dann merkt man, dass es nicht nur VW betrifft.
Das Finazamt versendet wohl nach und nach die Bescheide.
Ich habe gegen meinen Bescheid bereits Widerspruch eingelegt.
Es kann sein, dass sonst die Steuerersparnis (1,20 je 100 ccm) erst ab Eintrag und nicht ab 01.04.07 gilt.
So muss halt jeder seinen Beitrag für den Umweltschutz leisten .........
Viele Grüße
Hallo reldaw,
Danke für die schnelle Antwort.
In dem Schrieb vom FA stand Partikleminderung ab 16.3.1007 ...PM5
Nun habe ich es aber auch unter Punkt 22 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 gefunden.
Dann ist ja bei mir alles richtig eingetragen.
Lieber 3 Stunden hier im Forum lesen, als sich die Beine beim Straßenverkehrsamt in den Bauch zu stehen.
Viel Erfolg bei deinem Einspruch!!!
Gruß Michael
Zitat:
Original geschrieben von dg6ygh
Nun habe ich es aber auch unter Punkt 22 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 gefunden.
Da steht bei mir nix 🙁 Aber vom FA hab ich auch noch nix bekommen. Mal wieder ein sehr verwirrendes Thema, dank unserer Bürokratie...
Hallo Zusammen!
Ist wirklich ein verwirrendes Thema und kann hier einige sehr gut verstehen!
Aber grundsätzlich sieht es beim Finanzamt so aus, dass die nur die Daten in den Steuerbescheiden verarbeiten können, die denen vorliegen!
Offensichtlich hat VW das verpennt, die Daten rechtzeitig und vollständig ans KBA zu übermitteln. Daher ist jetzt der Weg für einige zum Straßenverkehrsamt und zum Finanzamt leider notwendig!
Also unsere Ämter können am wenigsten dafür!
Aber um jetzt auch nochmal was ins rechte Licht zu setzten:
Nicht die neuen PKW mit werksseitigem DPF sind die "Umweltverpester", sondern die ohne DPF!
Also sollen durch die Förderung auch nur die erfasst werden, die keinen DPF haben. Das war so gewollt und nicht anders! Lenkungsförderung!
Warum sollte jemand im Nachhinein gefördert werden, der einen DPF freiwillig gekauft bzw. bestellt hat?????
Im übrigen denke ich, dass sich das spätestens beim Wiederverkauf in ein paar Jahren egalisieren wird. Da werden die Nachrüstsysteme wohl beim Wiederverkauf einen Nachteil haben, wegen der zukünftigen Schadstoffklassen.
Also ich kann an der bisherigen Förderpolitik nichts aussetzten.
Grüße
Björn
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Hallo bjoernb77,
ich hätte mein Fahrzeug im April 2006 auch ohne Partikelfilter kaufen können, dann hätte ich 575,00 € gespart!
Hätte ich dann bis Dezember einen Partikelfilter nachrüsten lassen, dann hätte ich 575,00 € bezahlt.
Bis jetzt Gleichstand.
Aber für die Nachrüstung hätte ich einen Steuervorteil von 330,00 € erhalten.
Und beim Wiederverkauf handelte sich bei beiden Versionen um eine Fahrzeug mit Partikelfilter.
Was noch besser ist, mit und ohne Partikelfilter gibt es die grüne Umweltplakette.
Ist das gerecht?
Zum anderen Punkt. Sicherlich können die Zulasungsstellenund die Finanzämter für die verpatze Eintragung von VW (oder auch anderen Herstellern) nichts.
Aber bei werksseitig eingebauten Partikelfiltern hätte der
Gesetzgeber zustimmen können, dass die Vorlage einer Herstellerbescheinigung für das Finanzamt ausreichend ist.
Im Prinzip geht es mir nicht um die 14,00 € Änderungsgebühr.
Wer den ANdrang bei den Straßenverkehrsämtern kennt, der weiß, das damit mindestens 3 Stunden Wartezeit verbunden sind.
Viele Grüße
Deinen Argumenten kann ich nicht wiedersprechen!
Das Einzige was aus steuerlicher Sicht im Moment für einen DPF spricht, ist die etwas geringere KFZ-Steuer.
Da aber Fahrzeuge mit nachgerüstetem DPF nicht die Abgaswerte eines Fahrzeuges mit werkseitigen DPF erreichen, macht der werksseitige schon Sinn, unabhägnig von der Steuer!
Und im Wiederverkauf, wird sich das bestimmt irgendwann bemerkbar machen!
Und um Gerechtigkeit ging es bei dieser Umsetzung der Steuerförderung nicht! Da zählte nur eins: So viel wie möglich Fahrzeuge ohne DPF zum Umrüsten zu bewegen! Wir alle denken in diesem Zusammenhang an die allseits beliebte EU-Feinstaubrichtline, die schlimmsten Fall richtig Geld kosten kann und an die Klimaabkommen!
Mehr nicht! Der Rest ohne DPF bekommt ab 01.04.2007 eine höhere Steuer, egal was für eine Schadstoffeinstufung.
Aber ganz deutlich: Euren Unmut kann ich sehr gut verstehen. Wie so oft im Leben gilt die alte Devise: Man kann es nicht allen Recht machen! Leider!!!!!
Grüße
Björn
Hallo!
ich habe eben in meine Zulassungsbescheinigung reingeschaut und siehe da, es steht tatsächlich unter Punkt 22: PM 5 ab Tag Erstzulassung. Der Touran ist Mai 2006 zugelassen.
Viele Grüße
Hallo,
Ich habe heute Post von der Kundenbetreuung VW erhalten.
Es wird bestätigt, das das Fahrzeug (FG-Nr., Motorkennbuchstabe usw.) mit einem Dieselpartikelfilter der Partikelminderungsstufe PM5 (Pr Nr. 7GG) bestellt und geliefert wurde.
Weiterhin steht:
Zum Zeitpunkt der Fertigung Ihres Fahrzeuges im Februar 2006 gab es keine gesetzliche Vorgabe, wie und wo ein Dieselpartikelfilter in den Fahrzeugpapieren einzutragen ist.
Weitere Informationen für die zuständige Behörde finden Sie in der Anlage.
Und jetzt der wichtigste Satz:
Diese Unterlagen können direkt bei Ihrem zuständigen Finanzamt eingereicht werden.
Schön wär´s!
Ich habe heute beim Finaznamt angerufen.
Ergebnis: Es wird nur die Eintragung über das Straßenverkehrsamt akzeptiert.
Ist die Aussage von der VW-Kundenbetreuung falsch.
Oder kann es sein, dass in anderen Bundesländern, z.B.
Niedersachsen die Finanzämter die Bescheinigungen akzeptieren?
Jetzt wird eben noch einmal ein bereits werkseitig eingebautes Teil noch einmal amtlich - natürlich gegen Gebüren- bestätigt.
Viele Grüße
Re: Dieselpartikelfilter
Zitat:
Original geschrieben von reldaw
Ist die Aussage von der VW-Kundenbetreuung falsch.
Ja, diese ist insofern falsch das solche "Steuerrelevanten" Dinge erst in die Papiere eingetragen werden müssen und dann wird das FA aktiv.
Gruß
Afralu
Zitat:
ich hätte mein Fahrzeug im April 2006 auch ohne Partikelfilter kaufen können, dann hätte ich 575,00 € gespart!
Hätte ich dann bis Dezember einen Partikelfilter nachrüsten lassen, dann hätte ich 575,00 € bezahlt.
Bis jetzt Gleichstand.
Aber für die Nachrüstung hätte ich einen Steuervorteil von 330,00 € erhalten.
Und beim Wiederverkauf handelte sich bei beiden Versionen um eine Fahrzeug mit Partikelfilter.
Was noch besser ist, mit und ohne Partikelfilter gibt es die grüne Umweltplakette.
Ist das gerecht?
Ich habe mich vor ca.4 Monaten mit ziemlich genau demselben Inhalt an die Bundestagsabgeorneten meines Wahlkreises, an die Fraktionen des Bundestages und an das Verkehrsministerium gewand. Geantwortet haben alle (immerhin), aber alle mit den gleichen Argumenten, wie sie Björn auch geschrieben hat.
Zitat:
Nicht die neuen PKW mit werksseitigem DPF sind die "Umweltverpester", sondern die ohne DPF!
Also sollen durch die Förderung auch nur die erfasst werden, die keinen DPF haben. Das war so gewollt und nicht anders! Lenkungsförderung!
Warum sollte jemand im Nachhinein gefördert werden, der einen DPF freiwillig gekauft bzw. bestellt hat?????
Ein schlechteres System wird steuerlich gefördert, das bessere nicht. Das verstehe wer will, ich nicht 😕
Bei mir steht in Ziffer 22 übrigends auch PM5
Gruß
Tommy
Habe gestern den DPF in den Papieren nachtragen lassen. Kosten: 11,40 € und einen halben Tag Urlaub.
Hallo,
wenn ich eure Beiträge so lese bin ich wirklich froh, dass ich mir das Teil nicht habe einbauen lassen. Die Steuerersparniss von 1,20 € / 100ccm hätten mir finanziell nicht wirklich weitergeholfen. Mein nächster Diesel wird so einen Filter sereienmäßig haben und mein aktueller wird, zumindest solange er mir gehört, keinen bekommen.
Das Argument mit dem Wiederverkaufspreis ist wohl auch an den Haaren herbeigezogen. Für alles sinnvolle oder sinnlose Zubehör an Fahrzeugen bekommt man doch beim Verkauf niemals den Neupreis angerechnet. Außerdem ist es mir egal, wenn ich in einigen Jahren 200,- € (wenn überhaupt soviel) weniger für den Wagen bekomme. Die werden mir bei einem Neupreis von ca. 30.000,- Euro nämlich auch nicht helfen.
Gruß Peter
Hi!
Ich bin gerade dabei, einen Touran BJ 05 zu kaufen, bin mir aber nicht sicher, ob er wirklich einen DPF hat. Aus den bisherigen Beiträgen bin ich nicht wirklich schlau geworden...
- kann ich anhand der Zulassungsbescheinigung erkennen, ob ein Partikelfilter eingebaut ist? Wenn ja, wo finde ich den Hinweis und wie müsste er lauten?
- für den Fall, dass der DPF nicht eingebaut ist: bedeutet dies für mich einen finanziellen Nachteil? (zusätzlich zum ökologischen Aspekt)
Danke für Eure Hilfe!
mi-be
Hallo.
Ich habe einen Touran Bauj. 05.2005 der hatte keinen DPF.
Gab es damals noch nicht.
Ich habe 01.2007 einen DPF. von VW nachrüsten lassen.
Dieser ist in der Zulassungsbescheinigung eingetragen in Spalte 22 der neuen Bescheinigung.
Da steht Partikelminderungssystem Stufe PM3, Typ 1KO 181 DA, AbE-Nr. 17026*01.
Ich würde keinen DPF mehr nachrüsten lassen.
Beim TÜV wird ja der Rußfiltertest gemacht. Da sagte mir der TÜV Mann,
man keinen Unterschied im Rußausstoß feststellen zu einem ohne DPF.
Ausserdem habe ich jetzt meinen Touran wegen einer Neubestellung in Zahlung gegeben. Ich habe wegen dem DPF. keinen Euro mehr bekommen.
Aussage des Händlers, der Touran ohne DPF hat Euro 4 und der mit Nachrüstung auch.
Gruß Touri-49
@ mi-be
Die offenen Nachrüst DPF funktionieren mäßig bis gar nicht: In der Stadt wird der Ruß gesammelt und wenn Du draußen das erste Mal Vollgas gibst nicht erschrecken beim Blick in den Rückspiegel: Da wird dann der gesammelte Ruß auf einmal abgeblasen.
guckst Du hier:
http://www.youtube.com/watch?v=6D2WUyXm3LU
Nachdem die Strafsteuer von 1,20 €/100 ccm zwischenzeitlich ausgelaufen ist, gibts auch keinen finanziellen Vorteil mehr. Achte darauf, dass Dein neuer Gebrauchter die Abgasnorm Euro_4 erfüllt; Dann gibts auch ohne Filter den grünen Punkt.