Diesel Update Verweigerer

Audi A4 B8/8K

Hallo,
ich bin gerade in den Themen für die Diesel-Updates unterwegs.
Bei mir kommt (irgedwann) auch ein Update auf mich zu (A4 Avant B8 quattro 143Ps). Fährt gut und macht genau das, warum ich ihn gekauft habe.
Ich möchte aber ungern Leistungseinbusen, Mehrverbrauch, Motorruckeln, Partikelfilterprobleme, ... haben. 🙁
Hat jemad Erfahrung, wenn man das Update ablehnt?
Gruß Heinz

Ich denke, viele würden den Weg gehen, wenn es eine Möglichkeit gibt.

Beste Antwort im Thema

Wir verweigern uns auch noch beim Exeo meiner Frau....haben allerdings auch noch keine Post bekommen, was daran liegen könnte, das wir zum Zeitpunkt, als das KBA die Adressen an die Hersteller übermittelt hat, woanders gewohnt haben.

Jeder muss selber entscheiden was er macht, mich nervt es nur, wenn reihenweise Leute den Kopf über die "Verweigerer" schütteln.
Manchen gehts ums Prinzip, andere sind Ingenieure oder Techniker und wissen daher genau, dass hier auf Kosten anderer Parameter der NOx Ausstoß reduziert wurde. Wenn also alle fröhlich und stolz berichten, dass sie keinen Mehrverbrauch und keine Minderleistung haben, dann scheinen sie nicht zu wissen, dass eine höhere Rußbelastung die physikalisch logische und unvermeidbare Folge dieser Maßnahme ist. Den Ruß kann der Ottoonormalbürger jedoch nicht sehen, der landet im Filter...der dann wiederum öfter regeneriert und schneller ausgewechselt werden muss. Das wiederum fällt keinem auf, da die Wechselintervalle um bis zu 100% schwanken, je nach Fahrprofil.

Also jedem seins....wer updaten will, soll das tun aber nicht immer auf die Verweigerer schimpfen...

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erstmal muss das KBA den Fahrzeugbesitzer anschreiben und vorher werde ich auch nichts tun!

Und das bis dato gemeldete Echo spiegelt nicht die Auswirkungen auf Motor/Abgaskomponeten wieder, da diese wohl erst in einigen Monaten/Jahren auftreten werden (versottetetes AGR-Ventil, früherer Austausch DPF).

Zitat:

@ONKELTOM7777 schrieb am 2. August 2016 um 12:48:23 Uhr:


Hi Jürgen,

ein sehr interessanter und wichtiger Beitrag war dieser hier KLICK ,

Dort wird beschrieben, dass das KBA nämlich die Zulassung für diese Fahrzeuge entzogen hat und es nur eine zeitliche Sondererlaubnis gibt (meines Wissens bis Ende des Jahres, vermutlich aber kurzfristig verlängert werden dürfte).
Und ohne KBA Zulassung rumzufahren, brauch ich Dir als technisch versierten Motortalkler nicht zu erklären 😉

Ein typischer Fall von vorauseilender Gehorsam. 😠
Mich hat noch keine Behörde, kein Gericht über den Entzug der KBA Zulassung informiert. Meine KFZ-Papiere sind vollkommen in Ordnung. Mein Fahrzeug hat frische TÜV Plakette.

Wie kommst Du darauf, dass ich (und viele andreren) ohne KBA Zulassung rumfahre?

in den von mir verlinkten Beiträgen steht folgendes:
ZITAT:
"Allerdings ist der Hinweis im Rückruf-Schreiben auf § 5 FZV bei unterbliebener Teilnahme an der Rückrufaktion entlarvend. Dieser lautet wie folgt:
"(1) Erweist sich ein Fahrzeug als nicht vorschriftsmäßig nach dieser Verordnung oder der Straßenverkehrs- Zulassungs-Ordnung, kann die Zulassungsbehörde dem Eigentümer oder Halter eine angemessene Frist zur Beseitigung der Mängel setzen oder den Betrieb des Fahrzeugs auf öffentlichen Straßen beschränken oder untersagen."
Das Kraftfahrtbundesamt (KBA) kann daher Fahrzeuge stilllegen, deren Halter/Eigentümer nicht an der Rückrufaktion teilgenommen hat.
Das KBA kann die Betriebsuntersagung aber nur anordnen, wenn das Fahrzeug ohne Teilnahme an der Rückrufaktion nicht der StVZO, insbesondere der erteilten Typengenehmigung, entspricht.
Liest man nun die Veröffentlichung des KBA vom 16.10.2015, ergibt sich, dass sämtliche betroffenen Fahrzeuge nicht der erteilten Typengenehmigung entsprechen, daher gegenwärtig nicht zulassungsfähig sind und lediglich aufgrund einer Sondergenehmigung weitergenutzt werden können. Tatsächlich ist dies jedoch nur möglich, wenn an den Fahrzeugen ein Mangel im Sinne des § 25 Abs. 2 EG-FGV vorliegt."

"§ 25 Sicherstellung der Übereinstimmung der Produktion, Widerruf und Rücknahme
(2) Das Kraftfahrt-Bundesamt kann zur Beseitigung aufgetretener Mängel und zur Gewährleistung der Vorschriftsmäßigkeit auch bereits im Verkehr befindlicher Fahrzeuge, selbständiger technischer Einheiten oder Bauteile nachträglich Nebenbestimmungen anordnen."

Quelle: Focus Donnerstag, 28.01.2016

Nochmal - FOCUS, Spiegel oder RTL sind nich das KBA.

Wenn ich von KBA ein Schreiben bekomme, wo MEIN gesetzwiedriges Vorgehen anhand von Paragrafen der StVZO, BGB, etc. dargelegt wird, werde ich mir überlegen wie ich in diesem konkerten Fall handele

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worauf willst Du hinaus?
Das KBA hat vorübergehend die Zulassung entzogen, bzw. eine Ausnahmegenehmigung erteilt.
Jetzt ist VW/Audi in der Pflicht diesen Mangel zu beseitigen.
VW/Audi wird Dich darüber informieren und bittet Dich einen Termin mit der Werkstatt zu machen.
danach erhält das Fahrzeug seine Zulassung und Du kannst ungestört oder wie Du es audarlegst "legal" weiterfahren 😉
So weit dürfte alles klar sein, oder?
oder anders:
Sollte der Finanzminister auf die Idee kommen, die Mehrwertsteuer zu erheben, meinst Du, Du bekommst einen persönlichen Schrieb vom Schäuble oder der Merkel?

Ist doch schön - solange die Ausnahmegenehmigung gilt brauche ich nichts zu machen. Es wird weiterhin gesetztkonform gefahren.

Wir verweigern uns auch noch beim Exeo meiner Frau....haben allerdings auch noch keine Post bekommen, was daran liegen könnte, das wir zum Zeitpunkt, als das KBA die Adressen an die Hersteller übermittelt hat, woanders gewohnt haben.

Jeder muss selber entscheiden was er macht, mich nervt es nur, wenn reihenweise Leute den Kopf über die "Verweigerer" schütteln.
Manchen gehts ums Prinzip, andere sind Ingenieure oder Techniker und wissen daher genau, dass hier auf Kosten anderer Parameter der NOx Ausstoß reduziert wurde. Wenn also alle fröhlich und stolz berichten, dass sie keinen Mehrverbrauch und keine Minderleistung haben, dann scheinen sie nicht zu wissen, dass eine höhere Rußbelastung die physikalisch logische und unvermeidbare Folge dieser Maßnahme ist. Den Ruß kann der Ottoonormalbürger jedoch nicht sehen, der landet im Filter...der dann wiederum öfter regeneriert und schneller ausgewechselt werden muss. Das wiederum fällt keinem auf, da die Wechselintervalle um bis zu 100% schwanken, je nach Fahrprofil.

Also jedem seins....wer updaten will, soll das tun aber nicht immer auf die Verweigerer schimpfen...

Ich denke nicht das VW sich noch ein Fehler beim update erlauben kann. (-:

Zitat:

@mustee20 schrieb am 9. August 2016 um 09:35:20 Uhr:


Ich denke nicht das VW sich noch ein Fehler beim update erlauben kann. (-:

Ach der schöne Weihnachtsmann 😛

Ich denke auch, solange seitens VW-Updaate keine Garantie übernommen wird für die "Einladung" ein Updaate zu machen um sich aus der Verantwortung zu ziehen, werde ich mich "drücken", solange ich kann.

Gruß Heinz

Ich habe morgen ein Termin jetzt spiele ich auch mit den Gedanken es nicht zu updaten was sagt ihr dazu? Ja oder Nein ...

Hi, mustee20,
die Entscheidung kann ich dir nicht abnehmen.
Es gibt genügend Argument dafür und dagegen.
Die Entscheidung gibt die auch deinen weiteren Weg vor (Konsequenzen rechticher seits, Veränderungen am Auto, Nachweispflicht, ...).
Meiner Meinung nach ist vieleicht das "Abwarten" sinnvoll.

Gruß Heinz

Hallo Heiz,

ich habe morgen ein Terim bei Audi. Was kann am schlimmstenfalle Passieren.???
Motor Schaden ?
DPF Volll ?

Lest doch mal im Nachbarthread bissle mit. Zum EA189 Motor. Von denen die es haben machen lassen ist die Resonanz eher positiv. Bevor hier eigentlich über das gleiche Thema diskutiert wird...

So bis heute leider noch kein Update .........dafür neuen Tüv . Das Menschen immer der Meinung sind anderen klarzumachen was sie zu tun und zu lassen haben ? Dat Dingen fährt wurde zugelassen behördliches Schreiben kam net Trotzdem kann man ja mal fragen wie geht es den geupdateten 143 PS Motor Besitzern . Immer noch alles schick und problemlos ?

MfG

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