Diesel Update Verweigerer
Hallo,
ich bin gerade in den Themen für die Diesel-Updates unterwegs.
Bei mir kommt (irgedwann) auch ein Update auf mich zu (A4 Avant B8 quattro 143Ps). Fährt gut und macht genau das, warum ich ihn gekauft habe.
Ich möchte aber ungern Leistungseinbusen, Mehrverbrauch, Motorruckeln, Partikelfilterprobleme, ... haben. 🙁
Hat jemad Erfahrung, wenn man das Update ablehnt?
Gruß Heinz
Ich denke, viele würden den Weg gehen, wenn es eine Möglichkeit gibt.
Beste Antwort im Thema
Wir verweigern uns auch noch beim Exeo meiner Frau....haben allerdings auch noch keine Post bekommen, was daran liegen könnte, das wir zum Zeitpunkt, als das KBA die Adressen an die Hersteller übermittelt hat, woanders gewohnt haben.
Jeder muss selber entscheiden was er macht, mich nervt es nur, wenn reihenweise Leute den Kopf über die "Verweigerer" schütteln.
Manchen gehts ums Prinzip, andere sind Ingenieure oder Techniker und wissen daher genau, dass hier auf Kosten anderer Parameter der NOx Ausstoß reduziert wurde. Wenn also alle fröhlich und stolz berichten, dass sie keinen Mehrverbrauch und keine Minderleistung haben, dann scheinen sie nicht zu wissen, dass eine höhere Rußbelastung die physikalisch logische und unvermeidbare Folge dieser Maßnahme ist. Den Ruß kann der Ottoonormalbürger jedoch nicht sehen, der landet im Filter...der dann wiederum öfter regeneriert und schneller ausgewechselt werden muss. Das wiederum fällt keinem auf, da die Wechselintervalle um bis zu 100% schwanken, je nach Fahrprofil.
Also jedem seins....wer updaten will, soll das tun aber nicht immer auf die Verweigerer schimpfen...
56 Antworten
Erst einmal wird wohl nichts passieren, weil die ganze Aktion ja gerade am Laufen ist und die Werkstätten damit sehr gut ausgelastet sind.
Irgendwann aber werden die nicht abgearbeiteten Fahrgestellnummern wohl an das KBA gemeldet, welches sich dann mit den Fahrzeughaltern in Verbindung setzen wird.
Erfahrungen kann es dazu aber logischerweise jetzt noch nicht geben.
Hallo,
ich habe vor ca. drei Wochen das Update beim Passat B7 durchführen lassen. Zum einen merke ich keine Veränderung am Auto, keine Ruckeln, Mehrverbrauch etc. Meine geliebter Passat läuft wie vorher, sehr gut. Der Freundliche hat mit das auch schriftlich, von VW bestätigt. Die Langzeitwirkung des Updates kennt bis jetzt keiner, aber ich denke das es keine Alternative gibt. Nach dem Update wird die Fahrgestellnummer an VW übermittelt, diese ist Nachweispflichtig gegenüber den KBA! Also werden die Fahrgestellnummern von VW zum KBA übermittelt damit diese dann ggf. die Personen auffordert die Umrüstung durchführen zu lassen, ansonsten drohen Konsequenzen! Welche das nun sind oder werden weiß nur das KBA.
ich verstehe ehrlich gesagt nicht, was das ganze jetzt wieder soll!
Hier ist ein fetter Thread zu diesem Thema KLICK in dem mehrere Male ausführlich erklärt wurde, das es keine Verweigerung gibt!
Stichworte wie KBA, Steuerhinterziehung, Abgasverhalten dürften keine Fremdworte sein, oder?
Schließlich bist Du in mehreren Foren unterwegs!
Es wird jeder Besitzer eines solchen Motors angeschrieben und aufgefordert dieses Update durchführen zu müssen.
Der Großteil der User die dieses Update bereits gemacht haben, berichten durchweg nur Gutes nach dem Update.
interssant wäre was mit den Chiptuning Kanditaten ist; aktuell müssen sie "aktiv gemeldet werden an VW/AUDI" und die Aktion wird nicht durchgeführt ....
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ein guter Chiptuner ließt die originale SW aus,
legt sie z.B. auf einer NAS ab und könnte sie jederzeit,
also vor dem Audi-Update zurückspielen 😁
ich meinte auch eher in die Richtung wie das KBA da vorgeht... da ja von VAG kein Update macht
interessiert sich das KBA dafür?
Die Frage wäre, wie informiert man die Versicherung des Halters 😉
denke schon das eine Meldung erfolgt; was dann passiert k.a.
bei Fahrzeugen die über den VW/AUDI Konzern versichert sind, vielleicht kein Problem,
bei den anderen Versicherungsgesellschaften sehe ich da ein kleines Datenschutzproblem ...
Hallo,
ich wurde kürzlich auch angeschrieben, dass ich das Update durchführen soll. Vor ein paar Tagen habe ich dann einen Anruf vom Servicepartner erhalten, welcher mit mir einen Termin vereinbaren wollte. Ich habe auch dankend abgelehnt, da ich mir noch nicht so sicher bin, was ich davon halten soll.
Sie war durchaus verblüfft, hat das aber so zur Kenntnis genommen. Ich gehe mal davon aus, dass das beim nächsten Kundendienst trotzdem erledigt wird, ob man will oder nicht...
Gruß Jürgen
Zitat:
@ONKELTOM7777 schrieb am 1. August 2016 um 22:49:59 Uhr:
ich verstehe ehrlich gesagt nicht, was das ganze jetzt wieder soll!Hier ist ein fetter Thread zu diesem Thema KLICK in dem mehrere Male ausführlich erklärt wurde, das es keine Verweigerung gibt!
Hi Tom,
du hast recht, aber bei 122 Seiten ist das ganze auch nicht mehr so übersichtlich...
Ich denke, dass viele den gleichen Gedanken haben und das Topic mit dieser Überschrift von etlichen Usern gefunden wird, welche selbiges Interesse haben.
Gruß Jürgen
Hi Jürgen,
ein sehr interessanter und wichtiger Beitrag war dieser hier KLICK ,
Dort wird beschrieben, dass das KBA nämlich die Zulassung für diese Fahrzeuge entzogen hat und es nur eine zeitliche Sondererlaubnis gibt (meines Wissens bis Ende des Jahres, vermutlich aber kurzfristig verlängert werden dürfte).
Und ohne KBA Zulassung rumzufahren, brauch ich Dir als technisch versierten Motortalkler nicht zu erklären 😉
Bei uns in Österreich würde man wohl auf kurz oder lang in ein Prüfzentrum beordert werden wo bei Feststellung der Nichtdurchführung der Maßnahmen das Kennzeichen und oder der Zulassungsschein entzogen wird oder man bekommt gleich Besuch von der Polizei die Kennzeichen und Zulassungsgenehmigung entziehen. Die gesetzlichen Bestimmungen wann und warum ein Fahrzeug bei Abweichung von der Zulassung oder Betriebsfähigkeit still zu legen ist sind da ganz klar, da gibts keine Diskussion.
In Deutschland wird das nicht viel anders sein ....
Das es dem freundlichen vielleicht überrascht aber ihm dann schlussendlich egal sein kann, kann ich durchaus nachvollziehen. Der hat das Problem dann ja nicht mehr .... Eine Verweigerung des Updates halte ich auf jeden Fall, vor allem unter Betrachtung der drohenden Konsequenzen, für ein sinnloses und vermeidbares Risiko... Aber das muss natürlich jeder selber wissen :P
Also was kann passieren ?
VW kann dich nicht zwingen das Update durchzuführen.
Der Gesetzgeber kann dein Fahrzeug still legen... ( zuzügl. Verwaltungsstrafen , kosten der Neuzulassung, etc..)
Ich denke sobald der Händler das Auto in die Finger bekommt - und das wird bei neueren Fahrzeugen beim Kundendienst zwangsläufig der Fall sein - dann wird das Update durchgeführt. Ich schau mal wie lange ich das rauszögern kann.. letztendlich werde ich das Auto in 8 Monaten sowieso abgeben, es kann mir im Prinzip also egal sein. Die ersten Rückmeldungen sind ja nicht so dramatisch, aber - never Change a running System 😁
Gruß Jürgen