Diesel Fahrverbote ab 2018 in Stuttgart

Hi,

in Stuttgart wird es ab 2018 Fahrverbote für Dieselfahrzeuge geben die nicht die Euro 6 Norm erfüllen.

Zunächst auf einigen stark belasteten Straßen während des Feinstaubalarm.

Beschlossen heute von der Grün/Schwarzen Landesregierung die gleichzeitig die Bundesweite Einführung der blauen Plakette fordert.

Stuttgarter Zeitung

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Brunolp12 schrieb am 14. März 2018 um 07:00:01 Uhr:


...
Du solltest dich besser mit Daten und Fakten beschäftigen, anstatt unentwegt mit ad hominem Scheinargumenten zu operieren.

Das würde der Diskussion insgesamt gut tun. Allerdings sehe ich da durchaus eine Ungleichverteilung. Schön aber, dass zumindest die (punktuelle) Verwendung des besagten "Stilmittels" ins Bewusstsein gelangt ist.

Nach wie vor bleibt festzuhalten:

Es existieren Studien, die einen Zusammenhang zwischen NOx und/oder Feinstaub und einem möglichen (!) Frühableben exponierter Personen nahelegen. Dann gibt es noch Interpretationen, die dies als unumstößliches Faktum in die Welt hinausposaunen und sofortige radikale bis radikalste Maßnahmen fordern.

Und es gibt Studien, die die Methodik dieser vorgenannten Studien mit beachtlichen Argumenten in Zweifel ziehen oder sie sogar für vollständig unbrauchbar erklären. Darunter sind auch welche, die die Methodik der Zuordnung von Umwelteinflüssen zu Erkrankungen mit guten Argumenten als unseriös darstellen, und dies bereits vor gut 20 Jahren (etwa in Science).

Die Fahrverbotsbefürworter negieren alle Studien und Ansätze, die die eigenen Standpunkte in Zweifel ziehen könnten, verlangen aber mit der Inbrunst der Überzeugung, dass alle Zweifler gefälligst die (teils nur punktuell aus dem Kontext herausgepickten) Ergebnisse der ihrer Sicht günstigen Studien als für alle verbindlich ansehen.

Nur letztere seien von ernst zu nehmenden Wissenschaftlern und nach allgemein akzeptierter wissenschaftlicher Methodik zustande gekommen, alle Zweifel seien (bezahlte und/oder interessengeleitete) Ansätze; teils wird solchen Zweiflern auch noch die Nähe zu bestimmten Parteien unterstellt, ohne dass dies irgend etwas zur Sache täte (ja, da ist es wieder, das argumentum ad hominem). Und überdies habe ja das BVerwG nach dem VG Stuttgart ebenso entschieden.

Naja. Das kann man natürlich so machen. Muss man aber nicht.

Und das Wesen der Wissenschaft ist der Zweifel, nicht irgend ein Alarmismus oder authority bias. Nur wer zweifelt, kann die Wahrheit finden. Dazu gehört sicher auch der (irgendwann erkannte) Irrtum. Wissenschaft besteht nicht darin, so lange zu suchen, bis man eine Bestätigung für (s)eine Hypothese gefunden hat, sondern darin, ihre Widerlegung zu suchen. Tausende von Bestätigungen sind nichts gegen eine einzige Widerlegung.

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Zitat:

@Blubber-AWD schrieb am 19. März 2018 um 12:36:41 Uhr:



Zitat:

@nixfuerungut schrieb am 19. März 2018 um 12:35:33 Uhr:


...

Na dann verifizieren Sie Ihre Aussage.

Dto. Bitte sehr...

Netter Versuch.

Zitat:

@nixfuerungut schrieb am 19. März 2018 um 12:40:48 Uhr:



Zitat:

@Blubber-AWD schrieb am 19. März 2018 um 12:36:41 Uhr:


Dto. Bitte sehr...

Netter Versuch.

Dto. Du musst nicht persönlich und beleidigend werden, nur weil dir eine Aussage nicht passt. Ich weiss schon, woher ich meine Standpunkte habe und auf welcher Grundlage ich mir meine Meinungen bilde.

Aber wenn einem heutzutage nichts mehr einfällt, nennt man den Gegenüber halt "populistisch". In der etwas naiven Annahme, mit so einer Aussage sei die Sache im eigenen Sinne erledigt.

Zitat:

@Blubber-AWD schrieb am 19. März 2018 um 12:43:08 Uhr:


..
Ich weiss schon, woher ich meine Standpunkte habe und auf welcher Grundlage ich mir meine Meinungen bilde.
..

Dann teilen sie uns Ihre "Grundlagen" doch mit. Wenn's schlüssig ist, dann "passt" mir die Aussage auch. So einfach kann dann eine Diskussion manchmal sein.

Ich habe keine Lust, hier seitenlange Romane zu schreiben, damit der eine oder andere einen einzelnen Punkt herauspickt und eristisch zerlegen will. Ich bin Stuttgarter und kenne die besagte Klientel persönlich, einige davon zähle ich sogar zu meinen Freunden. Was nichts an ihren manchmal abstrusen Ansichten ändert. Hätte ich diese etwas intimeren Einblicke nicht, hätte ich die Behauptung nicht getätigt.

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Zitat:

@Blubber-AWD schrieb am 19. März 2018 um 13:05:53 Uhr:


Ich habe keine Lust ...

ok.

Zitat:

@nixfuerungut schrieb am 19. März 2018 um 12:57:08 Uhr:



Zitat:

@Blubber-AWD schrieb am 19. März 2018 um 12:43:08 Uhr:


..
Ich weiss schon, woher ich meine Standpunkte habe und auf welcher Grundlage ich mir meine Meinungen bilde.
..

Dann teilen sie uns Ihre "Grundlagen" doch mit. Wenn's schlüssig ist, dann "passt" mir die Aussage auch. So einfach kann dann eine Diskussion manchmal sein.

Schlag mal Seite 100 auf und lese dich Stück für Stück durch. Vorgekaut kriegen nur Vögel ihr Futter...

Stuttgart plant nun eine Nahverkehrs(Zwangs)abgabe von EUR 365,00 / Jahr für alle Autohalter.
So eine Art Citymaut, die nicht an das Einfahren in die Stadt anknüpft, sondern an das "Autohaben" eines Stadtbewohners.
Noch ist unklar, ob die dann dafür das geplante, neu einzuführende Jahresticket VVS (das ebenfalls für 365,00 / Jahr erhältlich sein soll) nutzen dürfen.

Zitat:

@Blubber-AWD schrieb am 23. März 2018 um 17:41:51 Uhr:


Stuttgart plant nun eine Nahverkehrs(Zwangs)abgabe von EUR 365,00 / Jahr für alle Autohalter.
Noch ist unklar, ob die dann dafür das geplante, neu einzuführende Jahresticket VVS (das ebenfalls für 365,00 / Jahr erhältlich sein soll) nutzen dürfen.

Das dürfte kaum legal sein. Frisch geklagt ist halb gewonnen.

Naja, weiß man noch nicht. Ich halte es auch für recht grenzwertig, immerhin eine Sonderabgabe, die an nichts anknüpft außer an die Halter- und Stadtbewohnereigenschaft, Auch wenn jemand mit seinem Auto gar nicht fährt. Und was ist, wenn er mehrere hat? Zahlt er dann für jedes die 365,00?

Ich warte mal mit Interesse ab, wie sich das weiter entwickelt.

Tante EDIT möchte gerne noch ergänzen:
Das mit dem Klagen ist so eine Sache... manchmal würde ein Gericht ganz gerne anders entscheiden, aber der Sachvortrag des Klägers ist so unfassbar schlecht. Wenn der Kläger also ein Esel ist (und sein Anwalt noch mit dazu), und wenn weder er noch sein Anwalt diesen Umstand einsehen können/wollen, dann klagen sie das ohne Verstand durch die Instanzen, bis eine ober- oder gar bundesgerichtliche Entscheidung existiert. Und dann kommt man um diese Rechtsprechung nicht mehr herum. Oder nur ganz, ganz schwer...

Man will gar nicht, dass jeder irgend etwas vor Gericht bringt. Manchmal ist so eine Klage eines Esels sehr kontraproduktiv.

Zitat:

@Blubber-AWD schrieb am 23. März 2018 um 17:41:51 Uhr:


Stuttgart plant nun eine Nahverkehrs(Zwangs)abgabe von EUR 365,00 / Jahr für alle Autohalter.
So eine Art Citymaut, die nicht an das Einfahren in die Stadt anknüpft, sondern an das "Autohaben" eines Stadtbewohners.
...............

Na, da werden sich aber einige Frischluftfanatiker, die in S wohnen und Halter eines PKW sind, richtig freuen über diesen kleinen finanziellen Beitrag zur Luftverbesserung😁.

Ich kann mir allerdings kaum vorstellen, das dies eine Einzelmaßnahme sein wird, sondern falls eine solche Zwangsabgabe überhaupt kommt, wird sie sicher Teil eines Maßnahmebündels zur Verbesserung der Luftsituation in S-City sein.

Zitat:

@Volvoluder schrieb am 23. März 2018 um 17:49:26 Uhr:



Zitat:

@Blubber-AWD schrieb am 23. März 2018 um 17:41:51 Uhr:


Stuttgart plant nun eine Nahverkehrs(Zwangs)abgabe von EUR 365,00 / Jahr für alle Autohalter.
So eine Art Citymaut, die nicht an das Einfahren in die Stadt anknüpft, sondern an das "Autohaben" eines Stadtbewohners.
...............

Na, da werden sich aber einige Frischluftfanatiker, die in S wohnen und Halter eines PKW sind, richtig freuen über diesen kleinen finanziellen Beitrag zur Luftverbesserung😁.

Ich kann mir allerdings kaum vorstellen, das dies eine Einzelmaßnahme sein wird, sondern falls eine solche Zwangsabgabe überhaupt kommt, wird sie sicher Teil eines Maßnahmebündels zur Verbesserung der Luftsituation in S-City sein.

Ich kann mir das Grinsen nicht verkneifen 🙂 die Ökos bekommen genau das was sie wollten und das ist auch gerecht so!

Lt. Gemeindeordnung bei uns kann man das vergessen, wie dies im verstrahlten BW aussieht, weiß ich allerdings nicht.

Zitat:

@13inch schrieb am 23. März 2018 um 17:57:55 Uhr:


...
Ich kann mir das Grinsen nicht verkneifen 🙂 die Ökos bekommen genau das was sie wollten und das ist auch gerecht so!

Naja, ich als Stuttgarter grinse da nur halbherzig... mit dem ganzen Fuhrpark zahlen wir möglicherweise mehrfach 😁

Hier noch ein paar Pressestimmen dazu:

https://www.stuttgarter-zeitung.de/...8c6c-48f4-a955-7c7eedee4555.html
https://www.stuttgarter-zeitung.de/...0374-48a5-b6bf-025965c97a76.html
https://www.stuttgarter-zeitung.de/...79e6-4007-ba83-5fc589babd91.html
https://www.stuttgarter-zeitung.de/...dfd6-4742-b87f-9545a5f5ac02.html

Da steht eindeutig das richtige: Eine solche Plünderung, äh, Abgabe ist Landesangelegenheit. Na ja, kann man als "Grüner" ja nicht wissen.....

Zitat:

@Blubber-AWD schrieb am 23. März 2018 um 17:41:51 Uhr:


Stuttgart plant nun eine Nahverkehrs(Zwangs)abgabe von EUR 365,00 / Jahr für alle Autohalter.
So eine Art Citymaut, die nicht an das Einfahren in die Stadt anknüpft, sondern an das "Autohaben" eines Stadtbewohners.

Nicht ganz. In einem unten verlingten Artikel gilt dies wohl nicht nur für die Stadtbewohner sondern für alle die mit dem Auto in die Stadt wollen

Zitat: "Wer sein Auto sporadisch nutzt oder aus dem Umland tageweise in die Stadt fährt, könnte statt der 365-Euro-Variante für jeden Tag ein VVS-Ticket lösen. Das müsste er im Auto mitführen."

Also quasi eine City-Maut. Wäre doch völlig ok.

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