Diesel Fahrverbote ab 2018 in Stuttgart

Hi,

in Stuttgart wird es ab 2018 Fahrverbote für Dieselfahrzeuge geben die nicht die Euro 6 Norm erfüllen.

Zunächst auf einigen stark belasteten Straßen während des Feinstaubalarm.

Beschlossen heute von der Grün/Schwarzen Landesregierung die gleichzeitig die Bundesweite Einführung der blauen Plakette fordert.

Stuttgarter Zeitung

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Zitat:

@Brunolp12 schrieb am 14. März 2018 um 07:00:01 Uhr:


...
Du solltest dich besser mit Daten und Fakten beschäftigen, anstatt unentwegt mit ad hominem Scheinargumenten zu operieren.

Das würde der Diskussion insgesamt gut tun. Allerdings sehe ich da durchaus eine Ungleichverteilung. Schön aber, dass zumindest die (punktuelle) Verwendung des besagten "Stilmittels" ins Bewusstsein gelangt ist.

Nach wie vor bleibt festzuhalten:

Es existieren Studien, die einen Zusammenhang zwischen NOx und/oder Feinstaub und einem möglichen (!) Frühableben exponierter Personen nahelegen. Dann gibt es noch Interpretationen, die dies als unumstößliches Faktum in die Welt hinausposaunen und sofortige radikale bis radikalste Maßnahmen fordern.

Und es gibt Studien, die die Methodik dieser vorgenannten Studien mit beachtlichen Argumenten in Zweifel ziehen oder sie sogar für vollständig unbrauchbar erklären. Darunter sind auch welche, die die Methodik der Zuordnung von Umwelteinflüssen zu Erkrankungen mit guten Argumenten als unseriös darstellen, und dies bereits vor gut 20 Jahren (etwa in Science).

Die Fahrverbotsbefürworter negieren alle Studien und Ansätze, die die eigenen Standpunkte in Zweifel ziehen könnten, verlangen aber mit der Inbrunst der Überzeugung, dass alle Zweifler gefälligst die (teils nur punktuell aus dem Kontext herausgepickten) Ergebnisse der ihrer Sicht günstigen Studien als für alle verbindlich ansehen.

Nur letztere seien von ernst zu nehmenden Wissenschaftlern und nach allgemein akzeptierter wissenschaftlicher Methodik zustande gekommen, alle Zweifel seien (bezahlte und/oder interessengeleitete) Ansätze; teils wird solchen Zweiflern auch noch die Nähe zu bestimmten Parteien unterstellt, ohne dass dies irgend etwas zur Sache täte (ja, da ist es wieder, das argumentum ad hominem). Und überdies habe ja das BVerwG nach dem VG Stuttgart ebenso entschieden.

Naja. Das kann man natürlich so machen. Muss man aber nicht.

Und das Wesen der Wissenschaft ist der Zweifel, nicht irgend ein Alarmismus oder authority bias. Nur wer zweifelt, kann die Wahrheit finden. Dazu gehört sicher auch der (irgendwann erkannte) Irrtum. Wissenschaft besteht nicht darin, so lange zu suchen, bis man eine Bestätigung für (s)eine Hypothese gefunden hat, sondern darin, ihre Widerlegung zu suchen. Tausende von Bestätigungen sind nichts gegen eine einzige Widerlegung.

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Zitat:

@Sir Donald schrieb am 11. März 2018 um 18:53:25 Uhr:


😁 Vielleicht haben die Ökoterroristen auch Angst davor das der Schwindel der DUH auffliegt bevor sie ihre Ziele erreichen konnten.
Darf die DUH gar nicht klagen?
Auch könnte die Gemeinnützigkeit flöten gehen wenn man genauer hinschaut, unter Anderem wegen des kleinen Anteils der Einnahmen die tatsächlich dem angeblichen Vereinszweck zugeführt werden.

Wenn das so ist, wieso Urteilen die Richter dann im Interesse der DUH? Kennen die unsere Gesetze nicht?

darum geht es gar nicht. Es geht darum das ein Verein das Verbandsklagerecht ausnützt ohne dazu berechtigt zu sein und kein Schwein interessierts. Bis auf einen Richter der dem Verein ein Klagerecht in diesem einen Fall absprach.

Ich bin dafuer das wir der DUH eine Abmahnung schreiben. Wir fordern da mal 900 Euro Abmahngebuehr und weiterhin muss er eine Unterlassung oder wie das auch immer heisst Unterschreiben das er nicht mehr Klagen darf. Jedesmal wenn er Klagt werden dann z.b. 5000 Euro faellig 😁 Laeuft das nicht irgendwie so mit Abmahnungen? Da kennt sich doch sicher einer aus hier😉

Zitat:

@Fahrspaz schrieb am 10. März 2018 um 19:40:07 Uhr:


Jetzt will der Fiskus noch die Differenz zwischen der gezahlten KFZ Steuer und der fälligen KFZ Steuer eintreiben, weil die Schummeldiesel ja mehr CO2 ausgestoßen haben, ergo all die Jahre mehr Steuer fällig gewesen wäre. Der Steuerzahler darf sich das Geld dann wieder sonst wo holen

Autsch. Das hast du aber ziemlich falsch verstanden und phantasievoll interpretiert 🙄

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Zitat:

@mattalf schrieb am 11. März 2018 um 19:52:17 Uhr:


Ich bin dafuer das wir der DUH eine Abmahnung schreiben

Wir können ja eine "Deutsche Dieselhilfe" , DDH, gründen. Dann auf sie mit Gebrüll.😁

Ob Tazio beitritt? 😁

Zitat:

@mattalf schrieb am 11. März 2018 um 20:13:55 Uhr:


Ob Tazio beitritt? 😁

😁😁😁

Zitat:

@mattalf schrieb am 11. März 2018 um 20:13:55 Uhr:


Ob Tazio beitritt? 😁

Wenn er gut bezahlt wird bestimmt!

Zitat:

@13inch schrieb am 11. März 2018 um 19:17:36 Uhr:



Zitat:

@Sir Donald schrieb am 11. März 2018 um 18:53:25 Uhr:


Darf die DUH gar nicht klagen?

Wenn das so ist, wieso Urteilen die Richter dann im Interesse der DUH?

Gehe doch besser davon aus, dass es mit dem fehlenden Klagereicht NICHT so ist. Es ist Realität, dass die DUH erfolgreich geklagt hat. Dass sie nicht klagen durfte, ist Wunschdenken der Verliererseite.

Im Übrigen haben die Richter der Verwaltungsgerichtes Stuttgart und des Bundesverwaltungsgerichtes nicht im Interesse der DUH geurteilt. Sondern sie haben entschieden, dass der "Schutz der Rechtsgüter Leben und Gesundheit der von den Immissionen betroffenen Wohnbevölkerung in der Umweltzone Stuttgart höher zu gewichten ist, als die dagegen abzuwägenden Rechtsgüter (Eigentum und allgemeine Handlungsfreiheit) der von dem Verkehrsverbot betroffenen Kraftfahrzeugeigentümer." - Das war jetzt schon x-mal in diesem Thread zu lesen, ist aber bei einigen offenbar immer noch nicht angekommen. Welcher Teil davon bedarf denn der Erläuterung?

Zitat:

@13inch schrieb am 11. März 2018 um 19:17:36 Uhr:


Kennen die unsere Gesetze nicht?

Doch, kennen sie. Und sicherlich besser als die Teilnehmer dieses Threads.

Zum Klagerecht der DUH gibt es auch nichts mehr zu sagen. Wurde ebenfalls schon alles abgehandelt:

Zitat:

@tazio1935 schrieb am 27. Februar 2018 um 12:17:58 Uhr:


Das Bundesverwaltungsgericht hat aber nun mal der Klage der DUH stattgegeben und Fahrverbote für rechtens erklärt. Damit hat das Gericht in einem Grundsatzurteil auch die Frage beantwortet, ob die DUH ein Klagerecht hatte.

Glaubt Ihr wirklich, die Autokonzerne hätten nicht längst alle rechtlichen Schritte geprüft und dazu die besten und teuersten Anwaltskanzleien beauftragt, um gegen das Klagerecht der DUH vorzugehen?

Irgendwie möchten einige immer noch so tun, als sei die Sache weiterhin offen. Oder sie versuchen als Anhänger der Verlierer ein verzweifeltes Nachkarten.

Leute, blickt mal den Realitäten ins Auge: Fahrverbote sind zulässig. Ist bereits seit 27. Februar so entschieden. Ihr könnt jetzt nur noch darauf hoffen, dass die NOx-Grenzwerte nicht gerissen werden. Also betet, dass möglichst viele Leute möglichst bald ein Elektroauto kaufen. Oder dass die Hersteller eine Hardware-Nachrüstung bringen, freiwillig oder nicht; dafür könnt ihr ja gerne die "Deutsche Dieselhilfe" gründen und einen Klageversuch gegen VW starten. Ich wünsche Euch viel Erfolg. 😁

MfG, Tazio1935

@tazio1935

Auch wenn ich nicht immer deiner Meinung war, aber diese souveräne Antwort ist mir ein Danke wert.

Zitat:

@tazio1935 schrieb am 10. März 2018 um 18:21:55 Uhr:


Keine Todesfälle durch Diesel? Trauriger Fall von Realitätsverweigerung. Kettenrauchen ist ja auch harmlos - sagt der Kettenraucher.

Nur das jetzt selbst schon die Wissenschaftler zurückrudern die an der Studie beteiligt waren.

Zitat:

Die Forscher geben aber zu: Im Einzelfall beweisen lässt sich der Zusammenhang zwischen Todesfall und Stickoxidbelastung nicht. Myriam Tobollik, die die Studie beim Umweltbundesamt wissenschaftlich betreut hat, spricht von einem Rechenmodell. Die 6.000 Todesfälle seien eine statistische Größe.

"Wir wollen diese Genauigkeit nicht vorgaukeln, sondern wir wissen: Es ist ein mathematisches Modell, das wir hier angewendet haben. Wir wollen aber mit dieser Zahl einen Hinweis geben: Stickstoffdioxid ist eine Belastung für unsere Gesundheit."

Myriam Tobollik, Umweltbundesamt

Was bleibt übrig? Dieselabgase sind ungesund wie alle anderen Abgase und Schadstoffe eben auch ungesund sind, das hat aber ja auch noch keiner bestritten!

Edit: Und es bleibt auch weiterhin dabei, dass das Rechenmodell welches auf "Todesfälle" schließen soll in statistischen Fachkreisen als FALSCH und somit unbrauchbar angesehen wird. Forscher früherer Publikationen haben den Fehler in ihren Studien auch schon zugegeben!

Vielleicht beziehen sich die 6000 Tote auf Belastungen wie in Gießereien oder Baustellen?

Man kann nur mutmaßen 🙂

Zitat:

@13inch schrieb am 12. März 2018 um 10:09:20 Uhr:


Vielleicht beziehen sich die 6000 Tote auf Belastungen wie in Gießereien oder Baustellen?

Man kann nur mutmaßen 🙂

Nein nein, diese ominösen 6000 beziehen sich schon auf den NOx-Ausstoß durch Diesel. Laut der Studie bewegt sich die Zahl irgendwo zwischen 2200 und 9500. Das Problem an der Geschichte ist jetzt aber, das sich diese Werte auch zwischen 0 und 15.000 bewegen könnten. Je nachdem von welchen Grundwerten man ausgeht. Dies haben "führende" Statistiker bereits im Jahr 2015 bemerkt und "angemahnt". Deshalb spielt auch die Zahl der "vorzeitigen Todesfälle" seit 2015 in Statistiken keine Rolle mehr .... viel mehr geht man dort von der statistischen Größe der "verlorenen Lebensjahre" aus.

Warum werden hier die Zahlen hin- und her diskutiert. Fest steht, dass NOx schädliche Auswirkungen hat.
Arzneimittel mit 12 dokumentierten Fällen schwerer Nebenwirkungen und 3 Toten werden sofort aus dem Handel genommen, ohne Wenn und Aber. Nur ein Beispiel
https://www.produktwarnung.eu/.../8591
Von daher sind temporäre Fahrverbote für die betroffenen Fahrer nun wirklich überschaubar.

Zitat:

@Moewenmann schrieb am 12. März 2018 um 11:28:49 Uhr:


Warum werden hier die Zahlen hin- und her diskutiert. Fest steht, dass NOx schädliche Auswirkungen hat.
Arzneimittel mit 12 dokumentierten Fällen schwerer Nebenwirkungen und 3 Toten werden sofort aus dem Handel genommen, ohne Wenn und Aber. Nur ein Beispiel
https://www.produktwarnung.eu/.../8591
Von daher sind temporäre Fahrverbote für die betroffenen Fahrer nun wirklich überschaubar.

Die Zahlen werden hier hin und her diskutiert weil sie im Fall der 6000 vorzeitigen Toten nur "populistischer Mist" sind (im Gegensatz zu den Toten die tatsächlich dem Medikament zuzuordnen sind), die eine gewisse "Stimmung" erzeugen sollen. Und der ein oder andere lässt sich halt von dem "Bild-Zeitungs-Niveau" mitreißen (wobei selbst die langsam zurückrudern 😉 )

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