Diesel Fahrverbote ab 2018 in Stuttgart
Hi,
in Stuttgart wird es ab 2018 Fahrverbote für Dieselfahrzeuge geben die nicht die Euro 6 Norm erfüllen.
Zunächst auf einigen stark belasteten Straßen während des Feinstaubalarm.
Beschlossen heute von der Grün/Schwarzen Landesregierung die gleichzeitig die Bundesweite Einführung der blauen Plakette fordert.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Brunolp12 schrieb am 14. März 2018 um 07:00:01 Uhr:
...
Du solltest dich besser mit Daten und Fakten beschäftigen, anstatt unentwegt mit ad hominem Scheinargumenten zu operieren.
Das würde der Diskussion insgesamt gut tun. Allerdings sehe ich da durchaus eine Ungleichverteilung. Schön aber, dass zumindest die (punktuelle) Verwendung des besagten "Stilmittels" ins Bewusstsein gelangt ist.
Nach wie vor bleibt festzuhalten:
Es existieren Studien, die einen Zusammenhang zwischen NOx und/oder Feinstaub und einem möglichen (!) Frühableben exponierter Personen nahelegen. Dann gibt es noch Interpretationen, die dies als unumstößliches Faktum in die Welt hinausposaunen und sofortige radikale bis radikalste Maßnahmen fordern.
Und es gibt Studien, die die Methodik dieser vorgenannten Studien mit beachtlichen Argumenten in Zweifel ziehen oder sie sogar für vollständig unbrauchbar erklären. Darunter sind auch welche, die die Methodik der Zuordnung von Umwelteinflüssen zu Erkrankungen mit guten Argumenten als unseriös darstellen, und dies bereits vor gut 20 Jahren (etwa in Science).
Die Fahrverbotsbefürworter negieren alle Studien und Ansätze, die die eigenen Standpunkte in Zweifel ziehen könnten, verlangen aber mit der Inbrunst der Überzeugung, dass alle Zweifler gefälligst die (teils nur punktuell aus dem Kontext herausgepickten) Ergebnisse der ihrer Sicht günstigen Studien als für alle verbindlich ansehen.
Nur letztere seien von ernst zu nehmenden Wissenschaftlern und nach allgemein akzeptierter wissenschaftlicher Methodik zustande gekommen, alle Zweifel seien (bezahlte und/oder interessengeleitete) Ansätze; teils wird solchen Zweiflern auch noch die Nähe zu bestimmten Parteien unterstellt, ohne dass dies irgend etwas zur Sache täte (ja, da ist es wieder, das argumentum ad hominem). Und überdies habe ja das BVerwG nach dem VG Stuttgart ebenso entschieden.
Naja. Das kann man natürlich so machen. Muss man aber nicht.
Und das Wesen der Wissenschaft ist der Zweifel, nicht irgend ein Alarmismus oder authority bias. Nur wer zweifelt, kann die Wahrheit finden. Dazu gehört sicher auch der (irgendwann erkannte) Irrtum. Wissenschaft besteht nicht darin, so lange zu suchen, bis man eine Bestätigung für (s)eine Hypothese gefunden hat, sondern darin, ihre Widerlegung zu suchen. Tausende von Bestätigungen sind nichts gegen eine einzige Widerlegung.
3624 Antworten
Zitat:
@tazio1935 schrieb am 26. Februar 2018 um 21:51:52 Uhr:
...
Wenn man Autos herstellt, die fälschlicherweise als "saubere Diesel" verkauft werden, dann schon. Verschwörung zum Betrug und Verstoß gegen Umweltgesetze kann einem sieben Jahre Gefängnis einbringen. Wird Dir ein gewisser Oliver Schmidt von VW, maßgeblich mitverantwortlich für den Dieselskandal in den USA, bestätigen können.
Über Herrn Schmidt und seine Rolle als Bauernopfer müssen wir, glaube ich, nicht diskutieren. Auch nicht darüber, wie diese Dinge in den USA gehandhabt werden.
Deine Süffisanz kann nicht darüber hinwegtäuschen, dass du dich um die Antwort auf die Frage drückst, wer denn nun für was zur Rechenschaft zu ziehen ist.
Der gutgläubige Dieselkäufer wird der Leidtragende sein, ihm werden die "Verbrechen"* angelastet werden: Er darf nicht mehr fahren. Da hilft auch dein linkischer Verweis auf Herrn Schmidt und sein beklagenswertes Schicksal in den USA nicht. Der Dieselkäufer aber kann nichts dafür, dass man ihm ein X für ein U vorgemacht hat. Warum soll er also die Konsequenzen tragen? Er ist der Geschädigte, nicht der Schädiger.
Fein raus sind in Deutschland jedoch wieder einmal die Hersteller. Diese haben gelogen und betrogen. Einvernehmlich mit der jetzt ach so erstaunten und medienwirksam betroffenen Politikerriege. Und haben riesige Gewinne vereinnahmt, die sie an ihre Anteilseigner ausschütten (getreu Herrn Schrempps Motto, Daimler** müsse in erster Linie shareholder value generieren).
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* meine Güte, wie mir diese unangemessene Großsprecherei auf die Nerven geht...
**dies gilt sinngemäß für andere Hersteller entsprechend, und wir wollen dabei nicht vergessen, dass das Land Niedersachesen große Anteile an VW hält
Zitat:
@Moewenmann schrieb am 26. Februar 2018 um 17:13:58 Uhr:
IMHO steht der DUH kein Klagerecht zu, weil nicht jedermann Mitglied werden kann. Das sollte man mal mit Nachdruck gerichtlich klären.
Das Bundesverwaltungsgericht hat aber nun mal der Klage der DUH stattgegeben und Fahrverbote für rechtens erklärt. Damit hat das Gericht in einem Grundsatzurteil auch die Frage beantwortet, ob die DUH ein Klagerecht hatte.
http://www.bverwg.de/pm/2018/9
http://www.manager-magazin.de/.../...e-vor-entscheidung-a-1195567.html
http://www.zeit.de/.../...t-erklaert-diesel-fahrverbote-fuer-zulaessig
So ist es... die Städte dürfen ohne bundeseinheitliche Regelung Fahrverbote verhängen.
Nun werden wir sehen, wie das ganze umgesetzt wird und welche Folgen es haben wird.
sinnvolle wäre:
wer ein "dreckiges" dieselfahrzeug angemeldet hat darf es uneingeschränkt weiter fahren. bekommt also genauso eine blaue plakette wie jemand mit einem "sauberem auto".
bei ummeldung von dreckigen dieseln werden dann keine blauen plaketten mehr erteilt.
so hätten leute die einen diesel fahren einen gewissen bestandsschutz.
klar der wert ihrer fahrzeuge sinkt bzw ist schon gesunken aber wenn man das fahrzeug weiter nutzen kann relativiert sich das stark. irgendwann ist eh ein alter/km errreicht wo das fahrzeug kaum noch einen wert hat. fahrzeughalter die nicht in die zonen müssen können weiterhin diese fahrzeuge kaufen und auch zulassen. desweiteren landet ein großteil vermutlich sowieso im export.
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eine andere denkbare lösung:
es werden zonen einführt. denn einzelne straßen wären nicht umsetztbar.
es ist zwar verboten mit dreckigem auto in die zonen einzufahren - aber es wird toleriert - und zwar genau über all dort wo die straße nicht als belastet gilt. lediglich in belasteten straßen wird man kontrollieren - und diese straßen halt entsprechend kommunizieren.
->wäre zwar eine fragwürdige lösung aber relativ leicht umsetztbar. ich fürchte nur es würde klagen von umweltverbänden oder anwohnern geben die meinen ihre in der zone liegende straße wäre auch dreckig und werde nicht kontrolliert.
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iinsgesamt bin ich gepsannt wen man aussperren wird.
es hieß ja glaub für die stickoxidbelastung im verkehr sind
- die pkw zu 70%
- lkw/buse/lieferverkehr 28%
- sonstige 2%
als diesel oldtimer und diesel womo fahrer stell ich mir die frage
->zähle ich jeweils zu den 2%. ich vermute ja. darf/wird man mich in einen topf mit den anderen 98% stecken.
bei bisherigen umweltzonen (grüne plakette) hatten die oldtimerfahrer ja glück, die womo fahrer dagegen pech. wie wird es nun bei neuen plaketten aussehen. auch hier wäre ich mindestens für einen bestandsschutz - der kann ja bei einem aufkommen von 2% nicht wehtun und wird mit jeder ummeldung eines solchen fahrzeugs geringer.
nächste frage die sich stellt:
nimmt man die kelle und schubst euro1,2 benziner (sind ja auch uralte normen) gleich mit aus den städten?
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und was vw diesel angeht:
die ganzen dieselzuheizer funktioninieren ohne abgasreinigung. sind in sehr vielen vw dieseln verbaut (und auch in ein paar wenigen fremdfabrikaten). warum dort nichts getan wird ist mir völlig unklar.
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Nun, ich denke, angesichts der praktischen Differenzierungs- und Umsetzungspläne wird es seitens der Verwaltung erhebliche Überreaktionen geben (für Stuttgart wurde - wieder einmal - das gesamte Stadtgebiet einschließlich aller Seen, Wiesen, Äcker und Wälder als potentielle Sperrzone verlautbart).
Möglicherweise wird sich eine Klagewelle anschließen. Oder - typisch deutsch - eben auch nicht; und dann hätten die Strippenzieher wieder einmal recht behalten.
Jetzt wirds spannend in 2018, wie die Kommunen dieses nun verursachte Chaos umsetzen wollen.
Die Politik hat das ganze auf der einen Seite verschlafen, bzw. versucht(e) es auszusitzen (Verweigerung der blauen Plakette als Kennzeichnung).
Auf der anderen Seite darf / muss nun jede betroffene Gemeinde für sich individuell beschließen, wie sie gedenkt, ihre Luft sauber zu bekommen.
Fahrzeug X darf vielleicht an einigen Tagen nach München und an einigen nicht, während das gleiche Fahrzeug nie nach Stuttgart darf, dafür aber immer nach Hamburg.
Wird sicher interessant, und wird fürs erste vermutlich zu undurchdachten Schnellschüssen führen.
Dem vernehmen nach, bereitet die DUH die ersten Klagen gegen direktsinspritzende Benziner bereits vor, was der Klärung des nun folgenden Chaos sicherlich nicht zuträglich sein dürfte.
Deutschland, eine einzige Bananenrepublik.
Ab heute werden die Preise für Euro 5 Diesel wohl erstmal ins bodenlose fallen.
Und die Sektkorken dürften heute vor allem bei den Leasingfirmen knallen.
Diese werden sich ab sofort über enorm gestiegenen Zulauf freuen.
Denn sich JETZT durch einen Kauf längerfristig an irgendeinen PKW zu binden, grenzt an finanziellem Suizid und setzt eine gewisse Neigung zum Masochismus voraus.
Persönlich habe ich nun noch 4 Monate Zeit, ab dann ist mein Euro 5 Diesel ein P.a.L.😁
Und bis dahin passiert ohnehin erstmal nichts, Euro 5 Diesel haben immerhin eine Gnadenfrist bis September 2019 bekommen (bis dahin sind alle mindestens 4 Jahre alt und damit aus Leasing/Garantie/Gewährleistung draußen. Wie praktisch für deren Erbauer!).
Zum Glück habe ich mich damals gegen einen Kauf entschieden.
Für das Geld hätte ich ansonsten wohl auch Porsche fahren können.
Diesel-Tonnen-Preise fallen ins bodenlose.
Benziner-Preise steigen. Gut.
Ach, da könnte ich doch glatt meinen schönen "sauberen" Benziner für einen utopischen Preis anbieten. Gibt bestimmt irgend einen der den dann notgedrungen nimmt. 😁 😉
Zitat:
@newt3 schrieb am 27. Februar 2018 um 13:01:04 Uhr:
nächste frage die sich stellt:
nimmt man die kelle und schubst euro1,2 benziner (sind ja auch uralte normen) gleich mit aus den städten?
Ja, alle Banziner unterhalb von Euro 3 sind ebenfalls betroffen und werden gleich mit entsorgt.
Zitat:
Hinsichtlich des Luftreinhalteplans Stuttgart hat das Verwaltungsgericht in tatsächlicher Hinsicht festgestellt, dass lediglich ein Verkehrsverbot für alle Kraftfahrzeuge mit Dieselmotoren unterhalb der Schadstoffklasse Euro 6 sowie für alle Kraftfahrzeuge mit Ottomotoren unterhalb der Schadstoffklasse Euro 3 in der Umweltzone Stuttgart eine geeignete Luftreinhaltemaßnahme darstellt.
Zitat:
@Matsches schrieb am 27. Februar 2018 um 13:54:02 Uhr:
Zitat:
@newt3 schrieb am 27. Februar 2018 um 13:01:04 Uhr:
nächste frage die sich stellt:
nimmt man die kelle und schubst euro1,2 benziner (sind ja auch uralte normen) gleich mit aus den städten?Ja, alle Banziner unterhalb von Euro 3 sind ebenfalls betroffen und werden gleich mit entsorgt.
Zitat:
@Matsches schrieb am 27. Februar 2018 um 13:54:02 Uhr:
Zitat:
Hinsichtlich des Luftreinhalteplans Stuttgart hat das Verwaltungsgericht in tatsächlicher Hinsicht festgestellt, dass lediglich ein Verkehrsverbot für alle Kraftfahrzeuge mit Dieselmotoren unterhalb der Schadstoffklasse Euro 6 sowie für alle Kraftfahrzeuge mit Ottomotoren unterhalb der Schadstoffklasse Euro 3 in der Umweltzone Stuttgart eine geeignete Luftreinhaltemaßnahme darstellt.
Wie das VerwG allerdings darauf kommt, alle Benziner unter Euro 3 müssten ebenfalls raus aus der Stadt, das hat sich mir bislang nicht erschlossen. Das halte ich für Modellpolitik. Problematisch sind doch eher die neuen Benzindirekteinspritzer.
Zitat:
@Blubber-AWD schrieb am 27. Februar 2018 um 13:57:13 Uhr:
Wie das VerwG allerdings darauf kommt, alle Benziner unter Euro 3 müssten ebenfalls raus aus der Stadt, das hat sich mir bislang nicht erschlossen. Das halte ich für Modellpolitik. Problematisch sind doch eher die neuen Benzindirekteinspritzer.
Mir auch nicht, aber so ist nun mal das Urteil.
Die Erklärung des Bundesverwaltungsgerichtes Leipzig kann man also insoweit zusammenfassen:
- Euro2 und schlechter sind bei den Benzinern von einem möglichen Fahrverbot in Stuttgart betroffen
- Euro4 und schlechter sind beim Diesel von einem möglichen Fahrverbot in Stuttgart betroffen
- Für Euro5 darf es bis mindestens Sept. 2019 keine Einschränkungen geben
- In Düsseldorf muss man erstmal schauen ob man nicht noch andere Maßnahmen durchführen kann bevor ein Fahrverbot droht
- In anderen Städten wird ein etwaiges Fahrverbot auch davon abhängen was denn sonst schon für Maßnahmen getroffen wurden.
In aller Kürze: so gut wie nichts passiert ..... 😁
Oder die Politik wird auf Bundesebene eingreifen. Das ist für mich die realistische Erwartung. man wird den Komunen das Recht auf Einschränkungen versagen um dann in 2023 eine "vernünftige" und flächendeckende Lösung in Abstimmung mit der Industrie zu finden.
Hier ist bewusst keine Polemik enthalten, sondern eine Einschätzung, wozu sich unsere Politik durchringen wird. Im Fussball bekommste dafür eine gelbe Karte: Zeitspiel! --friiiiiet-- aber gelb wollte ja nicht. 😉
Kann schon sein. Merkel hat sich vor einer Stunde ja bereits in diese Richtung gehend geäußert.
Die Verunsicherung der Käufer wird das jedoch erst mal nicht positiv beeinflussen.
Wieso soll ich dann die volle Steuer für meinen Diesel zahlen wenn ich nicht das volle Streckennetz in Stuttgart befahren darf?
Zitat:
@13inch schrieb am 27. Februar 2018 um 14:51:42 Uhr:
Wieso soll ich dann die volle Steuer für meinen Diesel zahlen wenn ich nicht das volle Streckennetz in Stuttgart befahren darf?
Weil deine Steuer nicht davon abhängig ist welche Straßen du befahren kannst!