Diesel Fahrverbot

Audi A6 C6/4F

Meldung aus unserer heutigen Ausgabe der "Westfälischen Rundschau":
"In NRW drohen Diesel-Fahrverbote"

Dann wird weiter ausgeführt, teils sinngemäß zitiert:
"Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat in einem Prozess gegen die Bezirksregierung (Düss.) gestern ein Urteil gesprochen: Der Luftreinhalteplan (für Düss) müsse schnellstmöglich überarbeitet werden, damit spätestens ab 2018 überall im Stadtgebiet der Grenzwert für das gefährliche Stickstoffdioxid (NO2) eingehalten werden kann".
"Das Gericht forderte "kreative Lösungen", das könnte zum Beispiel ein generelles Diesel-Fahrverbot sein. Der Kläger ist der Umververband "DUH" - Deut. Umwelt-Hilfe. Und der hat gleichzeitig gleichartige Klagen gegen Aachen, Essen, Gelsenkirchen, Bonn und Köln eingereicht. In München und Darmstadt hätten solche Klagen bereits ebenfalls Erfolg gehabt."

Na prima, generelles Fahrverbot für Diesel-PKWs. Wenn schon die Politiker die blaue Plakette nicht durchsetzen wollen, sollen es jetzt die Kommunen richten.
Da freut sich ja auch die Bechsteinfledermaus, für welche sich die DUH ebenfalls engagiert.
Grüße, lippe1audi

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@MvM schrieb am 14. Februar 2019 um 20:20:20 Uhr:


Brauchst du aber nicht recherchieren, da es nicht so aussagekräftig ist.

Habe ich natürlich trotzdem gemacht. 😉

Verdienen die 2,1 % Anstieg beim Diesel gegenüber dem Vorjahresmonat nicht eher die Bezeichnung "gering" oder "mickrig"? Wenn das schon "rasant" sein soll, wie ist dann erst der Zuwachs von 66,4 Prozent bei den Hybridautos zu nennen?

Quelle: Autozeitung, 05.02.2019

683 weitere Antworten
683 Antworten

Zitat:

Bewegungsfreiheit ist nicht an ein bestimmtes Fortbewegungsmittel gekoppelt.
Gerichtsurteile räumen Gesundheitsschutz Vorrang gegenüber Bestandsschutz ein.
Um mal mit zwei Fakten anzufangen.

Das Gericht ist kein wissenschaftliches Institut und entscheidet aufgrund von Studien. Diese Studien sehen keine Gesundheitsgefahr durch Abgase, sonder das POTENTIAL einer Gesundheitsgefahr. An dieses Potential kommt man erst, nachdem die Studie einen weiteren, großzügigen PUFFER angelegt hat.

Ernsthafte Gefahren sehen anders aus, hierzu lesenswert der Kommentar aus "Die Welt" vom 24.08.2017.

Zitat:

@Emsland666 schrieb am 26. August 2017 um 11:39:09 Uhr:



Zitat:

Bewegungsfreiheit ist nicht an ein bestimmtes Fortbewegungsmittel gekoppelt.
Gerichtsurteile räumen Gesundheitsschutz Vorrang gegenüber Bestandsschutz ein.
Um mal mit zwei Fakten anzufangen.


Das Gericht ist kein wissenschaftliches Institut und entscheidet aufgrund von Studien.

Nein. Das Gericht entscheidet aufgrund der geltenden Rechtslage und das ist auch gut so.

Zitat:

Nein. Das Gericht entscheidet aufgrund der geltenden Rechtslage und das ist auch gut so.

Die Rechtslage ist Ausfluss der Studien.

Zitat:

@Emsland666 schrieb am 26. August 2017 um 11:39:09 Uhr:


Das Gericht ist kein wissenschaftliches Institut und entscheidet aufgrund von Studien. Diese Studien sehen keine Gesundheitsgefahr durch Abgase, sonder das POTENTIAL einer Gesundheitsgefahr.

Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat sich im Diesel-Fahrverbot-Urteil vom 28.07.2017 mit dieser Frage gar nicht beschäftigt, auch nicht auf Studien verwiesen. Warum auch? Zwischen den beiden Parteien (Planbehörde und Deutsche Umwelthilfe) war eh unstreitig, dass das Recht der betroffenen Anwohner auf Leben und Gesundheit höher zu gewichten ist als das Recht der Diesel-Fahrer auf Eigentum und allgemeine Handlungsfreiheit.

Stattdessen wurde das Urteil sinngemäß so begründet:
Es gibt Immissions-Grenzwerte, die einzuhalten sind, aber seit Jahren immer wieder überschritten werden - ein rechtswidriger Zustand. Beim Fahrverbot handelt es sich "um die effektivste und derzeit einzige Luftreinhalteplanmaßnahme zur Einhaltung der überschrittenen Immissionsgrenzwerte", so der Richter.

MfG, Tazio1935

Ähnliche Themen

Zitat:

@Emsland666 schrieb am 26. August 2017 um 12:16:36 Uhr:



Zitat:

Nein. Das Gericht entscheidet aufgrund der geltenden Rechtslage und das ist auch gut so.


Die Rechtslage ist Ausfluss der Studien.

Die Rechtslage wurde gem Empfehlungen der WHO geschaffen. Aber das ist vor Gericht nicht wichtig, ob der Wert 40 oder 50 beträgt. Da zählt nur "wenn x > y, dann ..."

Ja, das Gericht hat die Grenzwerte so hingenommen, kann es auch gar nicht anders. Woher kommen diese Grenzwerte, aus der Lostrommel?

Zitat:

@Emsland666 schrieb am 26. August 2017 um 12:31:08 Uhr:


Ja, das Gericht hat die Grenzwerte so hingenommen, kann es auch gar nicht anders.

Endlich hast du das richtig erkannt.

Zitat:

Woher kommen diese Grenzwerte, aus der Lostrommel?

Nein. Vom Gesetzgeber.

Was du sicherlich sagen möchtest:
"Mir passt es nicht, dass Deutschland den Vorgaben der WHO folgt." Die Diskussion haben die Richter aber eher nicht zu führen.

Zitat:

@Emsland666 schrieb am 26. August 2017 um 12:31:08 Uhr:


Woher kommen diese Grenzwerte, aus der Lostrommel?

Die Antwort steht in

diesem PDF-Factsheet

des

science media center germany

. Du hast schon Recht, die Grundlage sind Studien:

Zitat:

Aktuelle EU-Grenzwerte basieren auf Langzeitstudien aus späten 1990er Jahren, vor allem in den USA durchgeführt.

MfG, Tazio1935

Zitat:

Was du sicherlich sagen möchtest:
"Mir passt es nicht, dass Deutschland den Vorgaben der WHO folgt." Die Diskussion haben die Richter aber eher nicht zu führen.

Natürlich hat er das nicht, wieso sollte er?

Und natürlich sollte man den Vorgaben der WHO nicht folgen, dies ist inzwischen aufgrund der gesellschaftlichen Wertewandels schwieriger geworden. Früher ging es und Deutschland hat es immer lange herausgezögert.

Es sei denn, man nimmt an, die WHO würde flächendeckend für die Gesundheit der Menschen agieren.

Zitat:

@Emsland666 schrieb am 26. August 2017 um 12:55:09 Uhr:



Zitat:

Was du sicherlich sagen möchtest:
"Mir passt es nicht, dass Deutschland den Vorgaben der WHO folgt." Die Diskussion haben die Richter aber eher nicht zu führen.


Natürlich hat er das nicht, wieso sollte er?

Naja. Der Klärungsbedarf lag bei dir, aber schön, dass ich dir helfen konnte.

Zitat:

Und natürlich sollte man den Vorgaben der WHO nicht folgen, dies ist inzwischen aufgrund der gesellschaftlichen Wertewandels schwieriger geworden.

Man könnte auch sagen: deine Extremposition hätte wohl kaum eine Mehrheit.

Zitat:

@tazio1935 schrieb am 26. August 2017 um 12:45:50 Uhr:



Zitat:

@Emsland666 schrieb am 26. August 2017 um 12:31:08 Uhr:


Woher kommen diese Grenzwerte, aus der Lostrommel?

Die Antwort steht in diesem PDF-Factsheet des science media center germany. Du hast schon Recht, die Grundlage sind Studien:

... da kann man dann noch weiter nachlesen - u.a. kommt man so auf die "Air Quality Guidelines" der WHO, welche natürlich auch wieder detailliertere Quellen und Untersuchungen nennen.

Aber ernsthaft ist den Fragestellern daran ja gar nicht gelegen, sonst hätten sie das schon längst selber gefunden.

Zitat:

Man könnte auch sagen: deine Extremposition hätte wohl kaum eine Mehrheit.

Weil sie wirklichen Gesundheitsschutz in den Vordergrund stellt? Interessant...

Wohlgemerkt, wir reden hier von der WHO, die soll zusehen, daß sie sich um kranke Kinder in Afrika kümmert, um Imfppläne, Seucheneindämmung und auch um moderate Reduktion von Gesundheitsgefahren in westlichen Ländern, etc. - dies passiert in halbwegs ausreichenden Maße durch immer strengere Auflage für die Neuzulassungen von Fahrzeugen in diesem Zusammenhang.

Jetzt aber im aktuellen Bestand, welcher laufend erneuert wird, weitere Restriktionen einzuführen, bedarf einer ganz starken Begründung, die sehe ich nicht. Ich sehe eher eine Krankheitsangst, die eher selbst Bestandteil der ICD ist.

Zitat:

@Emsland666 schrieb am 26. August 2017 um 14:32:22 Uhr:


... und auch um moderate Reduktion von Gesundheitsgefahren in westlichen Ländern, etc. - dies passiert in halbwegs ausreichenden Maße durch immer strengere Auflage für die Neuzulassungen von Fahrzeugen in diesem Zusammenhang.

Jetzt aber im aktuellen Bestand, welcher laufend erneuert wird, weitere Restriktionen einzuführen, bedarf einer ganz starken Begründung, die sehe ich nicht. Ich sehe eher eine Krankheitsangst, die eher selbst Bestandteil der ICD ist.

Und mit diesem halbwegs ausreichenden Maße werden sich Gerichte zukünftig nicht zufrieden geben. Und die Erfahrung der letzten Jahre zeigt, dass diese Emissionsminderungsstrategie überhaupt nicht funktioniert. Es ist also keine Option für die Zukunft.
Es sei denn, mit strengeren Auflagen denkst du an eine Emobilquote.

Hallo Leut's!

Mich würde mal brennend interessieren, wie ein Dieselfahrverbot umgesetzt, bzw. kontrolliert werden soll?
Die blaue Plakette ist im Frühjahr, wg. nicht Umsetzbarkeit, vom Tisch gefegt worden. Selbst bei Wiedereinführung steht doch gar nicht fest welche Diesel nun sauber sind und wer einen Schummeldiesel hat???
Gruß Jaro

Zitat:

@Emsland666 schrieb am 26. August 2017 um 14:32:22 Uhr:



Zitat:

Man könnte auch sagen: deine Extremposition hätte wohl kaum eine Mehrheit.


Weil sie wirklichen Gesundheitsschutz in den Vordergrund stellt? Interessant...

Witzbold. Wer bzgl NOx den WHO Empfehlungen folgt, tut dies sicher nicht, um Gesundheitsschutz

nicht

in den Vordergrund zu stellen. Eher tut das derjenige, der -entgegen Studien und Empfehlungen- einen höheren Grenzwert fordert.

Dein Rat, "natürlich sollte man den Vorgaben der WHO nicht folgen" wird daher für die meisten nicht zu befolgen sein. Wer in der Verantwortung ist, sollte sicher nicht mit der Behauptung antreten, es besser zu wissen als die WHO - es sei denn er/sie weiss es besser.

Ähnliche Themen