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Fahrverbot in höhere Geldbuße wandeln

Hallo,

hat schonmal jemand Erfahrung damit gemacht, ein einmonatiges Fahrverbot in eine höhere Geldbuße zu wandeln?

Als Ersttäter mit 0 Punkten und mit Verstoß außerorts im 70er Bereich ohne Gefährdung anderer.

Würde mich mal interessieren.

MfG

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von MrX

Einen Fahrer zu suchen wäre für denjenigen unzumutbar. Bei Rufbereitschaft muß ich mitten in der Nacht in kurzer Zeit vor Ort sein. Oder auch am Wochenende. Da kann ich nicht erst warten bis mein Fahrer aufsteht und dann irgendwann mal kommt, zudem man nie weiß wie lange man weg ist. Es geht darum den Produktionsausfall möglichst gering zu halten. Dazu kommt das es mehrmals Nachts vorkommen kann. Entweder ist man grade auf dem Rückweg oder ne Stunde wieder im Bett. Das macht doch keiner mit...

Ich finde das vollkommen nachvollziehbar und verständlich.

Der Denkfehler ist allerdings, dass die Haupintention einer Sanktion nicht darin besteht, dir möglichst geringe Umstände zu bereiten.

Du hast die Geschwindigkeitsübertretung begangen OBWOHL eigentlich eine sehr hohe Hemmschwelle existieren sollte weil wie Du schreibst deine Existenz von einer Fahrerlaubnis anhängt.

So doof es klingt, aber wenn man auf Gedeih und Verderb von einem Führerschein abhängt (was ich dir allerdings nicht glaube) passt man eben erst recht auf.

Ich hebe hier nicht den Zeigefinger, und ich will das nun auch keineswegs verurteilen, bin vor Jahren wegen des gleichen Geschehens selbst mal 4 Wochen Bus und Taxi gefahren.

Aber ein "Entscheider" wird in diese Richtung denken.

Lässt er dich mit 350€ Geldstrafe laufen ist die Gefahr hoch das Du es wieder tust.

Vor meinem Verstoß war es einfach nur Glück, dass ich nicht schon viel eher und viel öfter erwischt wurde, aber nun hindern mich diese 4 Wochen Immobilität schon seit knapp 16 Jahren daran, auch nur einen einzigen weiteren Punkt aufgrund von Geschwindigkeitsübertretungen erhalten zu haben.

Ich würde in meinem Fall sagen, es hat was genutzt.

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Hatte noch keine Erfahrung.

Glaub auch nicht, dass das so einfach geht.

Hier ma etwas, was Tante Google ausgespuckt hat (ist von einer RA-Seite):

http://...ch-gegen-bussgeldbescheid.de/...en-ein-fahrverbot-machen.htm

Zitat:

"Eine ganze Reihe von Verkehrsverstößen zieht neben Punkten in Flensburg und einer Geldbuße auch ein Fahrverbot nach sich.

Oft hängt jedoch an der Möglichkeit sich mit dem eigenen Auto individuell fortzubewegen die berufliche Existenz. Da hier in vielen Fällen eine besondere Härte vorliegt, sollte man bei einem Fahrverbot stets überlegen, Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einzulegen, um ein Fahrverbot zu vermeiden oder zu verschieben.

In vielen Fällen lässt sich das Fahrverbot in ein angemessen erhöhtes Bußgeld umwandeln und damit bestenfalls das Fahrverbot umgehen.

Diese Verteidigung eignet sich besonders dann, wenn man keine "richtigen" Angriffspunkte gegen das Fahrverbot hat. Zwar lässt sich feststellen, dass die Ämter bei Anfragen das Fahrverbot zum umgehen vom Betroffenen selbst eher streng sind, mit der richtigen Begründung erreicht man aber oft schon bei der Bußgeldstelle sein Ziel.

Ist die Sache dann erst beim Amtsgericht wird alles etwas schwieriger.

Zum Beispiel rechtfertigt es der nachweislich drohende Verlust des Arbeitsplatzes oft nicht mehr, dass das Fahrverbot aufrecht erhalten wird. Durch den Verteidiger muss dazu aber detailliert vorgetragen werden, dass es auch keine Möglichkeit gibt, das Fahrverbot in seinem Jahresurlaub "abzufeiern". Viele Gerichte begnügen sich mittlerweile auch nicht mehr mit der bloßen Behauptung der Existenzgefährdung, sondern wollen auch den Arbeitgeber dazu persönlich vernehmen.

 

In manchen Fällen reicht anstelle des Fahrverbotes auch die angemessene Erhöhung der Geldbuße, um den Verkehrssünder angemessen zu Maßregeln. Die ist aber eine Frage des Einzellfalles.

Das gleiche gilt für sog. Augenblicksversagen.

 

Ausgangspunkt ist, dass kein Verkehrsteilnehmer perfekt ist und kleine Aussetzer jedem zwingend unterlaufen. Ein solches Augenblicksversagen lässt, eine gute Begründung vorausgesetzt" ein Fahrverbot in der Regel entfallen.

Bsp.: Ein einzelnes Verkehrsschild wurde durch Ortsunkundige übersehen.

Ähnlich: "Mitzieheffekt" an der roten Ampel. Man steht an der Ampel und hat Rot. Die Fahrspur nebenan bekommt Grün und die Autos fahren an. Aus Reflex fährt man mit an obwohl die eigene Ampel noch rot zeigt.

Als letzter Anker hilft manchmal auch nur die Zeit, die ein Verfahren mit sich bringt. Kann man das Fahrverbot nicht in einen Geldbuße umwandeln oder sonst vermeiden, kann man durch den Einspruch das Fahrverbot verschieben und so in einen günstigen Zeitpunkt (Urlaub) verlegen.

Wegen der ernormen Gefährlichkeit muss man bei Alkohol am Steuer besonders begründen, warum das Fahrverbot nicht sein muss."

Wär ja noch schöner, wenn man sich freikaufen könnte! Natürlich geht das nicht, sonst würden sich die Millionäre ja alle freikaufen.

Ausnahmen gibts wie immer, siehe oben!

PS: Man darf nicht so einen kompletten Text einfach so kopieren! Zitate sind aber immer erlaubt, mit Angabe der Quelle!

Zitat:

Original geschrieben von augenauf

Wär ja noch schöner, wenn man sich freikaufen könnte! Natürlich geht das nicht, sonst würden sich die Millionäre ja alle freikaufen.

Ausnahmen gibts wie immer, siehe oben!

PS: Man darf nicht so einen kompletten Text einfach so kopieren! Zitate sind aber immer erlaubt, mit Angabe der Quelle!

Besser? Will ja nicht meinen Doktortitel verlieren. :D

am 8. Oktober 2013 um 20:11

Wenn man nachvollziehbar darlegen kann, dass durch das Fahrverbot die (berufliche) Existenz gefährdet ist, dann kann das wohl beim ersten Verstoß möglich sein, ist aber sicherlich eine Einzelfallentscheidung und kein generelles Recht.

am 8. Oktober 2013 um 21:45

Moin,

das geht vor Gericht theoretisch immer.

Egal, ob beim ersten, fünften oder siebten Verstoß mit/ohne Fahrverbot.

Der Richter ist - nahezu - völlig frei in seiner Urteilsfindung und Strafzumessung.

Welchen Richter man nun vor sich sitzen, hat ist wieder eine andere, wenn auch entscheidende Frage :D

am 8. Oktober 2013 um 21:55

Zitat:

Original geschrieben von Fieldo

Egal, ob beim ersten, fünften oder siebten Verstoß mit/ohne Fahrverbot.

Der Richter ist - nahezu - völlig frei in seiner Urteilsfindung und Strafzumessung.

Es dürfte sehr wohl einen Unterschied machen, ob man zum ersten oder zum siebten mal so was gemacht hat...

am 8. Oktober 2013 um 22:19

Zitat:

Es dürfte sehr wohl einen Unterschied machen..................

Ja, dürfte...

Ändert aber nichts an der ´richterlichen Freiheit´

Montag noch ´live´ aus dem Saal, Fahrverbot bei 49 km/h drüber grade abgesessen, 6 Wochen später wieder 47 km/h drüber (alles BAB).....................

Davor noch ein paar einschlägige Einträge

Jeder Laie denkt nun, aha, es jetzt dem Lump ;) aber mal richtig besorgen......

Urteil:

5-fache Geldbuße und weiterfahren

Vor Gericht und auf hoher See ................ :rolleyes:

Du musst als Richter nur schauen, das du das Recht nicht zu weit beugst :eek:

am 8. Oktober 2013 um 22:34

Und da soll noch jemand sagen, es gäbe keine Gerechtgkeit in diesem Land. :D

Entgegen einiger Meinungen hier ist es möglich das drohende Fahrverbot in eine Geldstrafe umzuwandeln. Vorraussetzung ist das man bis Dato ein unbeschriebenes Blatt ist, also sich noch nichts gravierendes im Straßenverkehr zu Schulden kommen lassen hat.

Es es ist aber eine Kannbestimmung, keine Mussbestimmung, man hat also kein Recht darauf. Kommt immer auf den Richter drauf an.

Mehrfachtäter mit bereits sechs Punkten: Verdoppelung der Buße, um von zwei auf einen Monat FV zu kommen. Ganz ohne Richter, die Kommunalbehörde hatte das alleine entschieden.

Das hört sich ja schonmal garnicht so schlecht an.

Bisher habe ich aber noch keine Post erhalten, und weiß nicht ob es wirklich zu einem Fahrverbot kommt. Für den Fall der Fälle will ich mich aber schonmal informieren.

Würden Argumente akzeptiert wie z.B. Seit über 11 Jahren im Besitz des Führerscheins und bis dato Unfall und Punktefrei gefahren ohne Verstöße oder Gefährdungen anderer, bei einer Fahrleistung von 30.000km im Jahr. Zudem noch Motorradfahrer und dabei ebenfalls ohne Ordnungswidrigkeiten unterwegs.

Arbeit in Wechselschicht mit Rufbereitschaft ( Nachts, Wochenende ).

Zum Zeitpunkt des Tempoverstoßes niemanden gefährdet, da der Bereich gut ausgebaut und recht übersichtlich ist.

Nicht vorsätzlich zu schnell gefahren da kein Termin oder Zeitdruck bestand.

mfg

Die Argumente bringen so wohl eher nichts.

Damit könnte ich aber erkären das ich kein Raser oder Rowdy bin. Bei so einer hohen jährlichen Fahrleistung in dem Zeitraum ohne Verstöße und Punkte, müsste man doch ableiten das man ein eher ordnungsgemäßer Fahrer ist, bei dem es jetzt einmal durch Fahrlässigkeit zu einem Verstoß kam bei dem niemand in Gefahr gebracht wurde.

Dann könnte ja "jeder" beim ersten Verstoß auf dieses Argument zurückgreifen.

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