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Führerschein machen bei Fahrverbot?

Themenstarteram 2. Oktober 2013 um 22:11

Hallo,

aktuell mache ich meinen Motorradführerschein nach. Jetzt ist mir heute mit dem Auto etwas Blödes passiert: Ich bin auf der BAB geblitzt worden, weil ich den Abstand zum Vordermann nicht eingehalten habe. Nach meiner Schätzung könnten da 3 Punkte und 1 Monat Fahrverbot auf mich zukommen.

Jetzt die Frage: Angenommen, ich bekomme tatsächlich ein Fahrverbot. Darf ich in dieser Zeit Fahrstunden nehmen bzw. eine Prüfung machen?

Viele Grüße

Christian

P.S. Wäre mir Recht, wenn wir das hier ohne die Moralkeule besprechen könnten. Danke.

Beste Antwort im Thema
am 2. Oktober 2013 um 23:20

der fahrlehrer gilt rechtlich als fahrzeugfuehrer, und zwar sowohl waehrend der fahrstunden, als auch waehrend der pruefung. genaueres kann dir aber bestimmt der fahrlehrer sagen.

schade uebrigens, dass sich als erstes immer die leute melden muessen, die am wenigsten ahnung haben ... :(

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Zitat:

Original geschrieben von A4_TDI

 

Jetzt die Frage: Angenommen, ich bekomme tatsächlich ein Fahrverbot. Darf ich in dieser Zeit Fahrstunden nehmen bzw. eine Prüfung machen?

ist die frage ernst gemeint ?

Themenstarteram 2. Oktober 2013 um 22:20

Zitat:

Original geschrieben von eugain

Zitat:

Original geschrieben von A4_TDI

 

Jetzt die Frage: Angenommen, ich bekomme tatsächlich ein Fahrverbot. Darf ich in dieser Zeit Fahrstunden nehmen bzw. eine Prüfung machen?

ist die frage ernst gemeint ?

Ja.

Zitat:

Original geschrieben von A4_TDI

Zitat:

Original geschrieben von eugain

 

 

ist die frage ernst gemeint ?

Ja.

was hast du an dem wort FAHRVERBOT nicht verstanden ?

Themenstarteram 2. Oktober 2013 um 22:40

Zitat:

Original geschrieben von eugain

Zitat:

Original geschrieben von A4_TDI

 

Ja.

was hast du an dem wort FAHRVERBOT nicht verstanden ?

Generell bedarf es als Fahrerschüler keiner Fahrerlaubnis. Ansonsten könnte kein 17 Jähriger einen Führerschein machen. Insofern halte ich meine Frage nicht für so doof, wie du sie darstellst. Wenn keine FahrERLAUBNIS (=Führerschein) notwendig ist, könnte es ja sein, dass auch ein FahrVERBOT in dieser Situation nicht zieht.

Zitat:

Original geschrieben von A4_TDI

Zitat:

Original geschrieben von eugain

 

 

was hast du an dem wort FAHRVERBOT nicht verstanden ?

Generell bedarf es als Fahrerschüler keiner Fahrerlaubnis. Ansonsten könnte kein 17 Jähriger einen Führerschein machen. Insofern halte ich meine Frage nicht für so doof, wie du sie darstellst. Wenn keine FahrERLAUBNIS (=Führerschein) notwendig ist, könnte es ja sein, dass auch ein FahrVERBOT in dieser Situation nicht zieht.

du hast aber doch schon einen führerschein, oder ? wenn man dir nun den entzieht, wäre es meiner ansicht nach grotesk, wenn du dann für ein anderes kraftfahrzeug zur prüfung FAHREN dürftest....

Themenstarteram 2. Oktober 2013 um 22:49

Zitat:

Original geschrieben von eugain

Zitat:

Original geschrieben von A4_TDI

 

Generell bedarf es als Fahrerschüler keiner Fahrerlaubnis. Ansonsten könnte kein 17 Jähriger einen Führerschein machen. Insofern halte ich meine Frage nicht für so doof, wie du sie darstellst. Wenn keine FahrERLAUBNIS (=Führerschein) notwendig ist, könnte es ja sein, dass auch ein FahrVERBOT in dieser Situation nicht zieht.

du hast aber doch schon einen führerschein, oder ? wenn man dir nun den entzieht, wäre es meiner ansicht nach grotesk, wenn du dann für ein anderes kraftfahrzeug zur prüfung FAHREN dürftest....

Wie ich das bis jetzt gelesen habe, wird mir mit dem Fahrverbot das Führen von Fahrzeugen verboten. Bei einem Fahrschulfahrzeug gilt aber der Fahrlehrer rechtlich als Fahrzeugführer. Und das auch bei einem Motorrad, auf dem er nicht selber sitzt.

Zitat:

Jetzt die Frage: Angenommen, ich bekomme tatsächlich ein Fahrverbot. Darf ich in dieser Zeit Fahrstunden nehmen bzw. eine Prüfung machen?

Fahrstunden darfst Du nehmen, da zählt der Fahrlehrer als Fahrzeugführer, wie es mit der Fahrprüfung während eines Fahrverbotes ausschaut bin ich mir nicht sicher.

am 2. Oktober 2013 um 23:09

§2 Nr. 15 StVG

§ 25 StVG

Du darfst alle Fahrten, incl. Prüfungsfahrt zum Erwerb der ´neuen´ Fahrzeugklasse absolvieren.

Du musst dann nur zu Fuß zur Fahrschule gehen :D

Außerdem kannst du ja - sollte ein Fahrverbot drohen bzw. vor der Tür stehen - immer noch ein wenig taktieren .

Praktisch weiß ich jedoch nicht, wie das dann mit der Aushändigung des Führerschein läuft.

Ist schon zu lange her :(

 

 

Themenstarteram 2. Oktober 2013 um 23:16

Zitat:

Original geschrieben von Fieldo

§2 Nr. 15 StVG

Du darfst alle Fahrten, incl. Prüfungsfahrt zum Erwerb der ´neuen´ Fahrzeugklasse absolvieren.

Du musst dann nur zu Fuß zur Fahrschule gehen :D

Außerdem kannst du ja - sollte ein Fahrverbot drohen bzw. vor der Tür stehen - immer noch ein wenig taktieren .

Danke dir. Dann bin ich ja beruhigt. Die Fahrschule stellt Ende Oktober die Motorradausbildung ein. Und bei Schnee will ich auch keine Fahrprüfung machen. Darum ging es mir im Wesentlichen.

Die 4 Wochen ohne Auto werden doof, aber das schaffe ich dann schon.

am 2. Oktober 2013 um 23:20

der fahrlehrer gilt rechtlich als fahrzeugfuehrer, und zwar sowohl waehrend der fahrstunden, als auch waehrend der pruefung. genaueres kann dir aber bestimmt der fahrlehrer sagen.

schade uebrigens, dass sich als erstes immer die leute melden muessen, die am wenigsten ahnung haben ... :(

Naja so gesehen kann der Fahrlehrer nicht der Fahrzeugführer sein da der mit dem Auto hinter dem Auszubildenden auf dem Motorrad her fährt und nur Anweisungen gibt.

Dennoch darfst du aber deine Fahrstunden nehmen - hierzu gibt es sogar entsprechende Gesetztestexte welche ich jetzt aber zu faul bin rauszusuchen. :)

Ganz unabhängig davon kann aber die Fahrerlaubnisbehörde sobald sie vom KBA über deinen Verstoß unterrichtet wird (ca 6 - 8 Wochen nach Rechtskraft) an deiner charakterlichen Eignung zweifeln sofern du noch mehr auf dem Konto hast.

Themenstarteram 2. Oktober 2013 um 23:25

Zitat:

Original geschrieben von Chris492

Ganz unabhängig davon kann aber die Fahrerlaubnisbehörde sobald sie vom KBA über deinen Verstoß unterrichtet wird (ca 6 - 8 Wochen nach Rechtskraft) an deiner charakterlichen Eignung zweifeln sofern du noch mehr auf dem Konto hast.

Da mache ich mir jetzt keine Sorgen. Mein Konto in weisst kein Guthaben auf! Danke dir.

Themenstarteram 2. Oktober 2013 um 23:26

Zitat:

Original geschrieben von keyser-soeze

schade uebrigens, dass sich als erstes immer die leute melden muessen, die am wenigsten ahnung haben ... :(

Ja, da hast du Recht. War aber leider absehbar.

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