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Dientswagensteuer neu.

Themenstarteram 20. Dezember 2005 um 10:46

ich will mal einfach so fragen (weil saab ja das auto der freiberufler ist - richtiger wohl war: wer erinnert sich noch an die drei A?)

http://www.ftd.de/pw/de/35454.html

wieviel umsatz kostet das saab?

meine schätzung: beim 9-3 10%, beim 9-5 30%, 9-7 wird damit quasi unverkäuflich....

obwohl natürlich direkte zusammenhänge nie und nimmer beweisbar sind.

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34 Antworten
am 21. März 2006 um 7:11

Zitat:

Original geschrieben von Troll 2,3 R

"Kameradiesschen"

Wir könnten es auch "Kamerateska" nennen. Das klingt dann mehr, wie es sich anfühlt, nämlich nach wildem Osten mit fehlender Investitions- und Rechtssicherheit. :)

Handschriftlich

 

@All,

- Fahrtenbuchregelung, scheint ne Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für unterbeschäftigte Beamte und Angestellte des öffentlichen Dienstes zu sein!

- Wäre bestimmt lustig ne Endlosschleife einzubauen und die Finanzämter mit handgeschriebenen Fahrtenbüchern zu bombardieren :D

- meine Handschrift ist ziemlich fälschungssicher und absolut individuell. Wer bestimmt, wie leserlich die Handschrift sein darf? Eine subjektive Beurteilung eines Beamten, daß meine Schrift "unleserlich" sei, interessiert mich nicht. Sie ist so wenig objektiv, wie meine Einschätzung, daß meine Schrift leserlich ist! :) Celeste, gibt es da etwa Grundsatzurteile?

- wird das handgeschriebene Fahrtenbuch abgelehnt, wenn alte Rechtschreibung oder Misch-Masch?

Und ich bleibe bei meiner Einschätzung, daß es ganz einfach darum geht, möglichst rasch Knete zu machen und über die Konsequenzen dieser Entscheidung von denen die sie getroffen haben, sowenig nachgedacht wurde, wie bei den meisten Gesetzen überhaupt. Vernetztes Denken wäre ja anstrengend!

Schließlich stellt die Wahl eines Abgeordneten nichts anderes dar, als die Entscheidung für den minimalsten, gemeinsamen Nenner der Wähler. Und dieser Nenner ist die zuverlässigte menschliche Variable:
Die Unvernunft. :D
Die Gewählten wiederum rechtfertigen ihre Wahl in dem sie sich dieser Unvernunft entweder anpassen oder sowie schon so unvernünftig sind! :D

 

Klappt also doch alles prima! :mad:

Wolf24

am 21. März 2006 um 8:40

Re: Handschriftlich

 

Zitat:

Original geschrieben von wolf24

Celeste, gibt es da etwa Grundsatzurteile?

Bestimmt gibt es dazu Grundsatzurteile, da mache ich mir überhaupt keine Sorgen! :D

 

Die Kontrolle der Fahrtenbücher wird sicher noch zu einem Aufschrei in den Amtsstuben führen und zu mehrfacher Überarbeitung der Arbeitsanweisungen führen. Sicher!. Diesmal sogar zurecht. Wahrscheinlich ist die zusätzliche Steuereinnahme geringer, als der Prüfaufwand etc..

Aber es war noch nie zu erwarten, dass Politik und/oder Steuerrecht von Leuten gemacht wird, die von A nach B denken können, oder? :D

Wie sagt der Architekt: Die Summe aller Planung ist der Abriß...

Hallo zusammen,

natürlich gibts zu Handschriften Urteile, allerdings hab ich keine parat :D Grundsätzlich wirds bei der Schrift letztendlich auf das fachkundige Urteil des (Finanz-)Richters ankommen. Ich glaube kaum, dass der einen Gutachter beauftragt. Der Richter schaut sich das Buch an und wenn er es lesen kann dann passt's ansonsten hat man halt Pech gehabt. Mir persönlich wär's zuviel Aufwand und Risiko, mit einem absichtlich unleserlichen Fahrtenbuch das Finanzamt zu ärgern.

Auch bin ich mir nicht sicher, ob hier jeder die geplante Regelung verstanden hat. Es geht nämlich gerade nicht darum, ob ein elektronisches Fahrtenbuch nicht mehr zulässig ist. Die Grundsätze dazu gab es schon vorher (wurde aber je nach Bundesland großzügig oder weniger großzügig gehandhabt). Hier gehts darum, dass bei § 4III EStG-Rechnern (keine Bilanz, sondern Einnahme-Überschuß-Rechnung) statt bisher bei 10% jetzt erst mit 50% ein Kfz im Betriebsvermögen (und damit Inanspruchnahme der günstigen 1%-Regelung) sein soll. Und um diese mehr als 50%ige Nutzung nachzuweisen, braucht man ein (zusätzliches) Fahrtenbuch, sofern sich die betriebliche Nutzung nicht aufdrängt. D.h. beim VW Bulli des Handwerkers wird man automatisch von Betriebsvermögen ausgehen, während der Ferrari des Zahnarztes (Achtung: Satire :D ) wohl dringend des Nachweises des Betriebsvermögens bedarf (kenne da einige lustige Fälle).

Übrigens sollten alle immer bedenken, dass die Gesetze nicht vom kleinen Beamten in der Amtsstube gemacht werden, sondern von den von uns allen gewählten Politikern. Mit der Kritik wird also hier oft der Falsche getroffen. Die Beamten müssen nämlich das umsetzen, was von oben (Politiker) kommt. Und meistens haben die Politiker keine Ahnung, was sich insbesondere im Unsinn von einigen Steuergesetzen zeigt. Insofern gilt meine Sympathie den Beamten, die diesen ganzen Blödsinn mitmachen müssen und trotzdem versuchen, die Regelungen für den Steuerbürger noch sinnvoll zu handhaben.

Auch haben wir alle diese Politiker gewählt, so dass wir uns zunächst bei uns selbst beschweren sollten. Jeder bekommt die Regierung, die er verdient :D

Also Ruhe bewahren, wir könnens eh nicht ändern!

Viele Grüße

Celeste

Zitat:

Original geschrieben von Celeste

H

Auch haben wir alle diese Politiker gewählt, so dass wir uns zunächst bei uns selbst beschweren sollten. Jeder bekommt die Regierung, die er verdient :D

Also Ruhe bewahren, wir könnens eh nicht ändern!

Viele Grüße

Celeste

Meine Rede!

Und jede Regierung bekommt das Volk, die sie verdient! :D

Wolf24

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