Dientswagensteuer neu.
ich will mal einfach so fragen (weil saab ja das auto der freiberufler ist - richtiger wohl war: wer erinnert sich noch an die drei A?)
http://www.ftd.de/pw/de/35454.html
wieviel umsatz kostet das saab?
meine schätzung: beim 9-3 10%, beim 9-5 30%, 9-7 wird damit quasi unverkäuflich....
obwohl natürlich direkte zusammenhänge nie und nimmer beweisbar sind.
34 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von stelo
Gibt es dazu eigentlich etwas Neues?
Das letzte, was ich gehört habe, dass mein Finanzamt auch nicht wusste, wie es gehandhabt werden soll und mir empfahl bis auf Weiteres Fahrtenbuch führen solle. Bis wann genau, hat man mir allerdings nicht gesagt.
Und so führe ich also seit einigen Monaten umständlich Fahrtenbuch, um nachzuweisen, dass ich berechtigt bin, kein Fahrtenbuch führen zu müssen. Komme ich dabei über 50 % betriebliche Nutzung (was der Fall ist), wird die 1 %-Regelung aber eventuell uninteressant, weil eine kilometerweise Anrechnung der Gesamtkosten im Endeffekt vorteilhafter sein könnte. Am Ende zahle ich ohne 1 %-Regelung womöglich WENIGER Steuern als mit ihr, würde sie aus Gründen der Verinfachung allerdings dennoch gerne in Anspruch nehmen, darf es aber nicht. Münchhausen lässt grüßen.
Ist denn der Gesetzentwurf durch?
Ich muss meinem Finanzamt wohl mal schreiben...
Habe gestern von meinem Steuerberater Bescheid bekommen, dass ab sofort das Finanzamt berechtigt ist, entsprechend folgender Regel zu prüfen (Fahrtenbuch):
Grundsätzlich sind nur noch Angestellte bei entsprechender Regelung (1%) von Nachweispflicht befreit, für alle anderen gilt Nachweispflicht in Form von ausdrücklich handschriftlichem Fahretenbuch, wobei jede Fahrt einzeln aufzuführen ist!!! (Schon das ist eine Sauerei!), also home zu Kunde 1 = eine Fahrt, Kunde 1 zu home = eine Fahrt, macht 2 Einträge für einen besuch bei einem Kunden!!!
Desweiteren ist es irrelevant, in welcher Form man das Fahrzeug geschäftlich nutzt, ob zu 50% oder 90% oder was auch immer. Die 1% Regelung interessiert angeblich dabei nicht.
Das Fahrtenbuch muss(!) handschriftlich geführt werden. Jede andere Form, selbst "geprüfte Fahrtenbuch-Programme" gelten nicht.
Kurzum, die gesetzliche Pflicht bestünde wohl schon. Weiss aber nicht, ob das stimmt, jedoch glaube ich erst einmal meinem Steuerheini, da dieser sonst sehr ausgeschlafen ist, werde aber nochmal die entsprechende Gesetzesgrundlage dazu anfordern, auf welche er seine Aussage stützt.
Er hat mir nahegelegt, ab sofort ein Fahrtenbuch zu führen, wobei ich mich innerlich immer noch immens dagegen sträube 🙁
mit Euch leidend,
Vurt
Hm, vielleicht sollte sich Dein Steuerberater mal genauer informieren. Natürlich kann man auch ein elektronisches Fahrtenbuch benutzen. Es darf halt nur nicht nachträglich änderbar sein, d.h. keine Excel-Tabelle o.ä. Bei einem Fahrtenbuch wird übrigens immer genau die Prozentzahl der geschäftlichen Nutzung festgestellt, dafür benutzt man es ja 😁
Viele Grüße
Celeste
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Ich habe gerade einmal wieder fast zwei Tage meines kurzen Lebens mit der Beschaffung von Belegen, Reisekostennachweisen usw. verbringen dürfen.
"Gebt dem Kaiser was des Kaisers ist" denke ich manchmal dabei und dann höre ich, dass ÄÄrzte 30% mehr Gehalt fordern, die Müllmänner und andere nicht 18min mehr am Tag arbeiten wollen und mache mir klar, dass die letztlich auch alle von meinen Steuern, direkt und indirekt, bezahlt werden.
Naja, schon spät am Abend, vielleicht ergibt sich ja auch bald ein neuer Beruf: "Fahrtenbuchschreiber...."
"O Herr, schmeiss Hirn ran"
Zitat:
Original geschrieben von vurt
Das Fahrtenbuch muss(!) handschriftlich geführt werden. Jede andere Form, selbst "geprüfte Fahrtenbuch-Programme" gelten nicht.
Meines Wissens nach gibt es dafür noch keine eindeutige Rechtsgrundlage.
Das "handschriftlich" ist ein Umkehrsschluß. Es gibt Grundsatzurteile, die definieren, dass Loseblattsammlungen und Exceltabellen nicht anerkannt werden, da sie einfach manipulierbar sind.
Ich habe mal mein Finanzamt angefaxt. mal sehen, was die sagen...
Kann mir mal einer die Logik erklären, warum ein handschriftlich geführtes Fahrtenbuch für das Finanzamt weniger manipulierbar sein soll als eine elektronische Version?
Ich hatte mal einen Kollegen, der kochte sich immer eine große Kanne Kaffee und schreib dann sein Fahrtenbuch - fürs ganze Jahr - mit 5 verscheidenen Stiften - handschriftlich.
Zitat:
Original geschrieben von saabfiori
Ich hatte mal einen Kollegen, der kochte sich immer eine große Kanne Kaffee und schreib dann sein Fahrtenbuch - fürs ganze Jahr - mit 5 verscheidenen Stiften - handschriftlich.
Hoffentlich hat er das auch mit seinen Tankbelegen abgestimmt. Da liegt der Hase nämlich im Pfeffer. Und wenn das genau geprüft wird, kann der Schuss ganz schön nach hinten losgehen.
Allerdings habe ich gestern auch gelesen, dass es inzwischen anscheinend auf Seiten der Finanzämter Widerstände gegen allzuviele Fahrtenbücher gibt. Die zu prüfen ist ziemlich zeitaufwendig und schließlich sollte die 1%-Regelung ja eigentlich der Verinfachung dienen. Ein typisch deutscher Amts-Widersinn eben.
Zitat:
Original geschrieben von saabfiori
Kann mir mal einer die Logik erklären, warum ein handschriftlich geführtes Fahrtenbuch für das Finanzamt weniger manipulierbar sein soll als eine elektronische Version?
Ich hatte mal einen Kollegen, der kochte sich immer eine große Kanne Kaffee und schreib dann sein Fahrtenbuch - fürs ganze Jahr - mit 5 verscheidenen Stiften - handschriftlich.
Ganz klar: Nein. Aber Politik und Steuerrecht erheben auch nicht den Anspurch, logisch zu sein! 😁
Zitat:
Original geschrieben von saabfiori
Kann mir mal einer die Logik erklären, warum ein handschriftlich geführtes Fahrtenbuch für das Finanzamt weniger manipulierbar sein soll als eine elektronische Version?
Da gibt es keine Logik. Deshalb ist dieser Passus auch juristisch angreifbar.
So, alle mal lachen: Gerade Rückruf von meinem FA (auf mein Fax). Sie wissen von gar nichts (O-Ton) und es bleibt für mich bei der 1% - Regelung. 😁
i love it 😁
... na wenn's Dein Finanzamt sagt...
Sorry, lieber stelo, bin da sehr skeptisch.
Kann wohl sein, dass die Sachbearbeiter in den Veranlagungsbezirken der Finanzämter noch nix wissen, weil es noch keine Durchführungsverordnung in 8-facher Ausfertigung ( 😉 nix für ungut!) gibt, aber Urteil ist Urteil. Blöd nur, wenn festgestellt wird, dass man doch was vorlegen muß, und das seit dem 01.01.06...
Schriftlich hast Du nix, oder?
Aber: Dein Ziel hast Du erreicht, gut gelacht habe ich!
😁
Gruß
Troll 2,3 R
Zitat:
Original geschrieben von Troll 2,3 R
... na wenn's Dein Finanzamt sagt...
Sorry, lieber stelo, bin da sehr skeptisch.
Kann wohl sein, dass die Sachbearbeiter in den Veranlagungsbezirken der Finanzämter noch nix wissen, weil es noch keine Durchführungsverordnung in 8-facher Ausfertigung ( 😉 nix für ungut!) gibt, aber Urteil ist Urteil. Blöd nur, wenn festgestellt wird, dass man doch was vorlegen muß, und das seit dem 01.01.06...
Schriftlich hast Du nix, oder?Aber: Dein Ziel hast Du erreicht, gut gelacht habe ich!
😁
Gruß
Troll 2,3 R
...natürlich bestätige ich der Sachbearbeiterin das Telefonat und die Auskunft. Ich bin da gar nicht skeptisch: Es geht übrigens nicht um ein Urteil, sondern eine Gesetzesänderung!
... äh ...
"Gesetzesänderung ist Gesetzesänderung" 😁 😁 😁
Schon lustig, was ich manchmal für einen Quatsch schreibe.
Danke für den Hinweis, gut, dass Du auch so verstanden hast, was ich meinte!
Um so interessanter wirds werden, wie die Kameradiesschen vom Finanzamt dann diese Steilpaßvorlage vom "Gesetzgeber" umsetzen werden. Informelle Auskunft von unseren "Sachbearbeitern": Wäre ja eh sinnvoll, wenn GRUNDSÄTZLICH Fahrtenbuch geführt wird.
Ich denke, wir werden uns auf dem sogenannten "laufenden" halten...
Gruß
Troll 2,3 R