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Dientswagensteuer neu.

Themenstarteram 20. Dezember 2005 um 10:46

ich will mal einfach so fragen (weil saab ja das auto der freiberufler ist - richtiger wohl war: wer erinnert sich noch an die drei A?)

http://www.ftd.de/pw/de/35454.html

wieviel umsatz kostet das saab?

meine schätzung: beim 9-3 10%, beim 9-5 30%, 9-7 wird damit quasi unverkäuflich....

obwohl natürlich direkte zusammenhänge nie und nimmer beweisbar sind.

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34 Antworten
am 20. Dezember 2005 um 12:56

Mich würde es treffen, vor allem der administrative Aufwand, den Nachweis über den "50% Nutzungsanteil Beruf" zu führen. Da heisst es erst mal wieder: Abwarten...

...und hoffen auf den Bundesrat.

Eigentlich kann man sich nicht vorstellen, dass die Ungleichbehandlung bei Firmenwagen zwischen Freiberuflern und Angestellten durchkommt.

Für die Automobilbranche wäre das ein herber Schlag, da schon der Rückgang um einzelne Absatz-Prozente nicht aufgefangen werden könnte (vielleicht bei Porsche, Audi, BMW, aber...).

Ungeklärt:

- Wie soll denn der Nachweis geführt werden? Nicht etwa Fahrtenbuch?

- Wie wird denn abgerechnet, wenn man bereits ein Auto in den Büchern hat, aber den Nachweis NICHT schafft?

- Was ist, wenn ich zwei Wagen (1 x nurJob, 1 x nurPrivat) habe?

Zumindest bin ich dann zum ersten Mal froh, kein teures Porsche Cabrio zu haben. :D

Themenstarteram 20. Dezember 2005 um 14:54

ungeklärt/GEKLÄRT

- natürlich fahrtenbuch (nicht fahrtenmesser - wird oft verwechselt) und schön handschriftlich excel ist verbotem

- nach afa+kosten (bei 3,0 tid auch der at-motor)/privatkilometer*(grenz)steuersatz (zackibummi)

- eines ist ganzu ganz ganz ganz ganz privat. das andere dann absetzbar

einfach, was?

am 20. Dezember 2005 um 15:14

super :D Gut, dass sich meine Frau gerade selbst anstellt. Dann haben wir einen Privatwagen. :D

Der Wahnsinn hat Methode in D :D

Zitat:

Original geschrieben von stelo

Der Wahnsinn hat Methode in D :D

Das scheint mir auch so, das ist Diskriminierung. Angestellte mit Dienstwagen trifft diese Regelung nicht, Freiberufler und Selbständige sind also von vornherein als Steuerhinterzieher oder Betrüger abgestempelt ? Oder wie soll ich das verstehen?

 

Gruss

Luxi

Hallo,

immer mal ruhig Blut. Hier wird nur die Rechtslage hergestellt, die bis vor ein paar Jahren galt (ca. 2000 ?). Erst durch ein Urteil des BFH wurde diese Verwaltungsanweisung gekippt und auch Kfz im gewillkürten Betriebsvermögen (betriebliche Nutzung 10 bis 50%) konnten "steuerlich genutzt" werden. Mir ist nicht bekannt, daß damals der Verkauf von Pkw irgendwie zugenommen hat, insofern wird der Verkauf jetzt sicher nicht einbrechen. Beim BFH ging es übrigens um eine damalige Ungleichbehandlung von Selbständigen, die nach § 4I EStG (bilanzierend) ab 10% einlegen konnten und die nach § 4III EStG (Einnahme-Überschuß-Rechnung) erst ab 50% einlegen konnten. Die Andersbehandlung zum Dienstwagen des Arbeitnehmer halte ich für unproblematisch.

Oder gehts jetzt eher darum, daß man eine recht heftige Steuersubvention, die man nur als Selbständiger erhält, jetzt wie viele andere "normale" Arbeitnehmer nicht mehr bekommt? :D Also das Privileg, das ich als Steuerzahler finanziere? :D

Viele Grüße

Celeste

am 20. Dezember 2005 um 19:51

Natürlich ist es ein Privileg, dass man sein Fahrzeug steuerlich absetzen kann. Es muss nur auch eine händelbare Methode geben, die Streckenerfassung alltagstauglich zu gestallten. Gibt es aber nicht. Fahrtenbuch ist eine Strafe, keine Methode.

Wir hoffen auf den Bundesrat :D

2000? ...stimmt irgendwie nicht. Ich bin seit 1991 Freiberufler und durfte immer Fahrzeuge + Unterhaltskosten absetzen.

Im Übrigen ist das keine Subvention, wenn ich Arbeitsmittel absetze.

am 21. Dezember 2005 um 17:20

...na ja, wenn man nutzt sein Auto sowohl beruflich als auch privat nutzt, dann muß man das mittels Fahrtenbuch nachweisen. Will man das nicht, geht der Fiskus automatisch von privater Nutzung aus und unterbindet die steuerliche Absetzbarkeit.

Wo ist das Problem? Wenn ich als Unternehmen einem Angestellten ein Fahrzeug überlasse und behaupte, dieser nutzt es ausschließlich für dienstliche Zwecke, verlangt das Finanzamt von mir (als Unternehmen) auch die Führung eines Fahrtenbuches. Geht aus diesem hervor, dass vordergründlich Heimfahrten gefahren werden, wird der Angestellte zur Kasse gebeten. Fertig, ich als Steuerzahler finde das grundsätzlich i.O. Auch der Angestellte muß also (im Auftrag der Firma) ein Fahrtenbuch führen. So what?

Viele Grüße

Oliver

...der das größte Problem Deutschlands in der Steuergesetzgebung und der damit einhergehenden Steuerverhinderungsmentalität des Steuerzahlers sieht!

am 21. Dezember 2005 um 18:31

@olibar

Das stimmt nicht. Die Fahrtenbuchregelung können bisher Selbstständige/Freiberufler und Angestellte mit der 1%-Regel umgehen. Zukünftig kann das wohl nur noch der Angestellte - und zwar unabhängig, ob er zu 5% oder 95% das Auto beruflich nutzt.

Hm,

schon die bisherige Regelung mit dem 1%igen Selbst'ersparnis'-anteil war schwachsinnig und eindeutig eine Art NEIDSTEUER.

Denn schließlich wurde dieser 1%-Satz vom tatsächlichen Neukaufpreis gerechnet und nicht vom tatsächlichen Kaufpreis, der oft weit darunter liegt. Müsste also die Abschreibung logischerweise auch von diesem theoretischen WErt ausgehen. Ist aber nicht.

Für mich ist es, wie auch ansatzweise in einigen der Beiträge dieses Threads ersichtlich, ein Neidthema. Denn für mich ist das KFZ ein Arbeitsmittel. Mithin sind das Betriebsausgaben.

 

Ob Freiberufler/Selbständiger oder Angestellter mit Dienstwagen ist unerheblich, siehe Bsp. freier Versicherungsaussendienstler > Selbständig oder im selben Arbeitsfeld tätig, aber angestellt und Dienstwagen. Was soll die Ungleichbehandlung?

Ganz davon abgesehen, werden mir als Freiberufler der Fahrtkostenanteil (bei Angestellten > Werbekosten) als Privateinnahmen gerechnet, erhöht also sowohl den 1% Satz und damit letztlich die Einkommensteuer, während der Angestellte diese grundsätzlich die Fahrten zur Arbeitsstelle als Werbekosten gelten machen kann.

Und Luxi,

die, die selbst arbeiten, sind immer Betrüger, zumindestens stellen es die Betrüger, die andere für sich arbeiten lassen, gerne so dar.

Besser, wir entscheiden selbst, wie wir uns sehen!
Schätze mal, daß ich meine Praxis auf meine Frau übertragen muss und mich dann von ihr anstellen lasse, um das Problem auf diese Art zu lösen. :D

Aber so oder so


ALLEN EINE GENÜSSLICHE, GEMÜTLICHE WEIHNACHTSZEIT und EINEN GUTEN GRIPP im NEUEN JAHR!

Wolfram

alias Wolf24

am 21. Dezember 2005 um 21:03

Zitat:

Original geschrieben von stelo

...Die Fahrtenbuchregelung können bisher Selbstständige/Freiberufler und Angestellte mit der 1%-Regel umgehen. Zukünftig kann das wohl nur noch der Angestellte - und zwar unabhängig, ob er zu 5% oder 95% das Auto beruflich nutzt.

...genau, zzgl. 0,30 € für jeden gefahrenen Kilometer ab 20 km Entfernung (eine Strecke). Da kommen dann ganz schnell, je nach Auto, 200 bis 300 Eur Abzug zusammen, da überlegst Du Dir, ob Du ein Auto vom Arbeitgeber stellen läßt, denn das kannst Du auch selbst bezahlen...

@Wolfram: Als Neidthema würde ich das nicht bezeichnen, der Fiskus will nur verhindern, dass einige Menschen besser gestellt sind als andere (Artikel 3 Grundgesetz!), denn bis zu einer bestimmten Hirarchie bzw. Gehaltsgruppe zahlt jeder die Kosten für seinen Arbeitsweg selbst, und das bisschen, was über die Steuererklärung zurückkommt, kann man ja wohl nicht entgegenhalten. bis vor etwa 3 Jahren konnten die "Begünstigten" von Dienstwagen zusätzlich auch noch die nicht vorhandenen Kosten geltend machen.

Imo ist doch das Problem, dass die derzeitige und letzte Regierung nur flickschustert, statt das Steuerrecht komplett zu entrümpeln und auf diese verdammten Subventionen zu verzichten. Denn Hand aufs Herz: die, welche mehr verdienen, können auch jede Möglichkeit ausnutzen, am Ende des Jahres noch an Ihrer Steuer zu drehen (zum Glück werden die steueroptimierten Investmentfonds nach und nach abgeschafft), ab einem bestimmten Jahreseinkommen konntest Du Dich sogar so gut rechnen, dass Deine Steuerrückzahlung das Mehrfache des Jahreseinkommens eines einfachen Angestellten/Arbeiters ausmacht. Und das kann es ja wohl nicht sein, denn die Steuern zahlen wir alle, in der Menge wohl eher die mittleren Einkommen. Falls Dich das Thema interssiert, empfehle ich wärmstens dieses Buch.

Ich finde, einen vernünftigen (niedrigen) Steuersatz für alle, meinetwegen gestaffelt und keine Optimierungsmöglichkeiten mehr (denn das sind Subventionen!), das wäre mal ein Ansatz. Denn was wir zuzeit machen, ist doch eigentlich Geldhandel. Über das Jahr zahlen wir Steuern, die wir uns am Ende wieder zurückholen - echt krank.

Gebt den Leuten mehr Geld in die Hand und es wird mehr investiert, was die Wirtschaft ankurbelt - hat Keynes schon vor 80 Jahren gewusst!

Viele Grüße

Oliver

Zitat:

Original geschrieben von stelo

Natürlich ist es ein Privileg, dass man sein Fahrzeug steuerlich absetzen kann. Es muss nur auch eine händelbare Methode geben, die Streckenerfassung alltagstauglich zu gestallten. Gibt es aber nicht. Fahrtenbuch ist eine Strafe, keine Methode.

Wir hoffen auf den Bundesrat :D

2000? ...stimmt irgendwie nicht. Ich bin seit 1991 Freiberufler und durfte immer Fahrzeuge + Unterhaltskosten absetzen.

Im Übrigen ist das keine Subvention, wenn ich Arbeitsmittel absetze.

Hallo,

hab mich gerade mal informiert, das BFH-Urteil stammt von 2001, vorher war es nicht möglich! Im Übrigen wurde es nie anhand eines Fahrtenbuchs kontrolliert und recht lax gehandhabt. Geplant ist außerdem auch keine Überprüfung anhand eines Fahrtenbuchs sondern eine einfache Glaubhaftmachung, so daß tatsächlich nur Leute Probleme bekommen, die tatsächlich überhaupt nicht den Pkw beruflich nutzen oder als Einzelunternehmer mehrere Pkw geschäftlich laufen lassen (es gehen ja theoretisch bis 9).

Ansonsten muß man sagen, daß die Steuerpolitik eine einzige Katastrophe ist (egal, ob schwarz, rot oder grün). Vereinfachungen wird trotz aller Bekenntnisse der Politiker nicht geben, es werden halt

ein paar Dinge geändert, dass bringt mal kurzfristig ein paar Millionen und im nächsten Jahr siehts wieder katastrophal aus! Das schlimme ist halt daß die in Berlin von steuerlichen Problemstellungn gar keine Ahnung haben und völlig beratungsresistent selbst gegenüber Fachleuten aus dem eigenen Ministerium sind. Aber: Jedes Volk bekommt die Regierung, die es verdient. Wir haben die ja gewählt (zumindest die Meisten von uns).

Viele Grüße

Celeste

am 22. Dezember 2005 um 18:26

Zitat:

vorher war es nicht möglich

Hmm, ich durfte und habe 1995 sogar eine komplette Steuerprüfung bestanden. Kann es sein, dass die "1% Regel" und die generelle Angabe des Privatnutzungsanteils (bei mir vorher 30/70, glaube ich) hier durcheinanderkommen? Fahrtenbuch musste man aber nie führen - Privatanteil versteuern ja :D

Zitat:

Original geschrieben von stelo

Hmm, ich durfte und habe 1995 sogar eine komplette Steuerprüfung bestanden. Kann es sein, dass die "1% Regel" und die generelle Angabe des Privatnutzungsanteils (bei mir vorher 30/70, glaube ich) hier durcheinanderkommen? Fahrtenbuch musste man aber nie führen - Privatanteil versteuern ja :D

Hallo,

da ich Deine steuerlichen Verhältnisse nicht kenne kann ich natürlich mir dazu kein Urteil erlauben.

Für die Problematik allgemein könnte es in der Theorie sogar möglich sein, dass man 2 verschiedene Fahrtenbücher führen muß. Einmal das normale um nur den Anteil der Kosten herauszufinden (oder eben 1% Regelung) und dann noch ein zusätzliches, um den tatsächlichen Anteil der Nutzung (Fahrzeug könnte ja theoretisch auch ohne zu fahren benutzt werden). Ist aber sehr theoretisch. Daher wird auch für die Glaubhaftmachung des Pkws als notwendiges Betriebsvermögen kein Fahrtenbuch nötig sein.

Ich meinte aber, dass es nach den Vorschriften bis 2001 nicht möglich war. Da die Regelung aber recht lax gehandhabt wurde, war es für viele, wenn die ausschließliche private Nutzung nicht zu offensichtlich war, trotzdem möglich; bzw. der Prüfer hat das Problem gar nicht erkannt :D

Die 1% Regelung ist ja eine pauschale Vereinfachung und läßt keine Rückschlüsse auf den Grad der betrieblichen Nutzung zu. Sie entspricht nur finanziel ca. 37% privatem Nutzungsanteil (das heißt aber nicht, das es eben in der Praxis auch so ist).

Aber jetzt wartet erst mal ab, in Berlin wird vieles beschlossen, was dann an der Basis aufgrund Personalmangels oder Praktikabilität gar nicht mehr durchführbar ist.

Viele Grüße

Celeste

am 14. März 2006 um 5:39

*schiebhoch*

Gibt es dazu eigentlich etwas Neues?

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