Dienstwagen & geldwerter Vorteil

Audi A6 C6/4F

Hallo zusammen.

In denke unter euch 4F Fahren wird eine große Anzahl von Dienstwagenfahrern sein, deshalb poste ich das hier. Dienstlich fahre ich einen Signum und den 4F darf die Frau fahren, so bin nun mal ;-)

Aber jetzt zu meinem Problem:

Wenn man einen Dienstwagen auch zur privaten Nutzung überlassen bekommt, muss man diesen versteuern.
Sofern man kein Fahrtenbuch führt:
1% des Listenpreises und noch mal 0,03% des Listenpreises x der einfachen Wegstrecke zum Arbeitsplatz.
Das ist klar und auch OK für mich.

Wenn man aber ein homeoffice hat, dieses auch vertraglich fixiert ist und man nicht regelmäßig in die Firma fährt, muss man nur 1% des Listenpreises versteuern. Oder ?

Genau hier ist mein Knackpunkt.
Das für meinen Arbeitgeber zuständige Finanzamt behauptet:
Seit dem 1.Januar 2006 gibt es eine neue Regelung. Wenn jemand kein Fahrtenbuch führt und nach der Pauschalversteuerung abrechnet ist auch der tägliche Weg zum Arbeitgeber zu versteuern unabhängig von der Tatsache ob ein home office besteht oder nicht.

Die Lösung wäre ein Fahrtenbuch. Aber man kann nicht mitten in Jahr anfangen eines zu führen und rückwirkend geht es auch nicht. Bei der Entfernung meiner Firma von meinem Wohnort sind bei mir einige hundert € im Monat fällig.

Habt ihr ähnliche Erfahrungen gemacht oder Tipps?

Vorab Danke

p.s. Super Forum mit tollen Tipps, weiter so !

35 Antworten

So ein Quatsch!

Habe selbst 5 Außendienstmitarbeiter mit Homeoffice und alle versteuern nur 1% der AK.

Geh mal zu nem fähigen Steuerberater, das gibts doch garnicht!

@rocketman99

Das das Quatsch ist steht ausser Frage,
Das soll laut Finanzamt seit dem 1.ten Jan 2006 so sein.
Ein Rechtanwalt hat das geprüft und war sich nicht ganz schlüssig da die Regularien nicht ganz eindeutig sind und somit im Ermessensspielraum des Finanzamtes liegen.

Hallo,

der Sachverhalt ist bei mir der Gleiche.

Ich habe im Arbeitsvertrag stehen, dass ich ein Home-Office vorzuhalten habe. Das für meinen Arbeitgeber zuständige Finanzamt erkennt dies auch an, so dass ich die 0,03% nicht abführen muss, sondern nur die 1% in der Gehaltsabrechnung berechnet werden.

Anscheinend verfahren die Finanzämter hier nicht einheitlich, wie ich Deinen Zeilen entnehmen kann. Ich muss aber sagen, dass ich als Berater beim Kunden arbeite, mir also kein fester Arbeitsplatz von meinem Arbeitgeber bereitgestellt wird, weder in unserem Büro noch einer anderen Betriebsstätte.

Alternativ kann man natürlich ein Fahrtenbuch führen, um hinterher anteilig die abgeführten Steuern wiederzuerhalten. Hier liegt aber ein gewisses Risiko, das ich nicht bereit bin zu tragen für den vergleichsweise geringen Betrag, den ich da zurückerhalte:
- Das Fahrtenbuch muss formal SEHR korrekt geführt sein
- Das Fahrtenbuch zu führen ist aufwendig
- Das Finanzamt verprobt manchmal (wie bei uns) das Fahrtenbuch gegen Belege wie Inspektionsrechnungen (km-Stand...) - da hat es bei einem Kollegen schon ein sehr böses Erwachen gegeben.
- Nach meinem Kenntnisstand kann man nicht mehr zur Pauschalregelung zurückkehren, wenn man von seinem Wahlrecht, ein Fahrtenbuch zu führen, Gebrauch gemacht hat.

Daher mein Rat: Bist Du hypergenau, bist nicht schlurig beim Führen von Listen - wie dem Fahrtenbuch - und Dir wird dieser Aufwand auch nicht nach drei Monaten tierisch auf die Nerven gehen, dann führ das Fahrtenbuch.

Ansonsten geh besser auf Nummer sicher, beiss in den sauren Apfel und zahl die entsprechenden Pauschalen...

Viele Grüße!

Vor der Sommerpause wurde definitiv ein neues Gesetz verabschiedet, dass rückwirkend ab 1.1. in Kraft getreten ist.
Das beinhaltet unter anderem die Forderung nach einer Nachweisführung, dass bei einem Dienst-/Firmenwagen auch der grösste Teil der km für Fahrten zur Firma und zu Kunden gefahren wird.
Welche Konsequenzen das genau hat soll mir der Steuerberater bei Gelegenheit zusammenstellen, sicher ist aber dass der Verwaltungsaufwand damit weiter steigt.
JJ

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Gibts nicht auch noch eine dritte Möglichkeit?
Ich habe ein Formular "Einsatzwechseltätigkeit" unterschrieben in dem ich bestätige dass ich weniger als x Tage in der Firma bin (glaube weniger als 1 tag pro Woche) und dass die Firma keinen Arbeitsplatz für mich bereithält. Ich versteuere die 0,03% nicht.

Wieso rüsten sich die die ein Fahrtenbuch haben müssen nicht einfach travelControl nach - super einfaches System !
Und rechnet sich sehr schnell 🙂

http://www.soprotec.de/

Vielleicht sollte man erstmal klären, was der Thread-Ersteller mit "Dienstwagen" meint. Ist es ein echtes Angestelltenverhältnis oder eine freiberufliche Tätigkeit.

Im übrigen habe ich immer mehr den Eindruck, dass diese Materie so komplex ist, dass das ein "richtiger" Steuerberater im Einzelfall klären sollte. Nicht umsonst wird die Hälfte aller Steuerliteratur der Welt zum deutschen Steuerrecht veröffentlicht!

Genauso ist es:

Im allgemeinen.........und dann hörts schon auf.

Eine Frage, 2 Experten, 5 meinungen.

Sicherlich kommt es auf die Fallkonstellationen an.

Deshalb wie ich es schon gesagt habe. - Zu nem fähigen Steuerberater gehen oder die Firma möge eine der angesehenen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften konsultieren. Die haben, wie die Steuerberater sehr oft auch Alternativlösungen parat.

Aber wie gesagt: Es kommt halt darauf an......

Hi,

ich denke das im Ursprungsthread geschilderte Problem geht auf BFH-Urteile vom 11.05.2005, Az. VI R 25/04 u.a., veröffentlicht im BStBl 2005 Teil II auf Seite 782, 785, 789, 791 und 793 zurück.

Anweisungen zur Anwendung und Erläuterungen hierzu sind durch BMF vom 26.10.2005 / 02.11.2005 erfolgt.

Für eine Übergangszeit steht o.g. Schreiben auf den Internetseiten des BMF unter http://bundesfinanzministerium.de unter den Stichwörtern "Steuern", dann "Veröffentlichung zu Steuerarten" und "Lohnsteuer", dort der Eintrag "26.10.2005" zur Verfügung.

Zitat:

Original geschrieben von rocketman99


Genauso ist es:

Im allgemeinen.........und dann hörts schon auf.

Eine Frage, 2 Experten, 5 meinungen.

Sicherlich kommt es auf die Fallkonstellationen an.

Deshalb wie ich es schon gesagt habe. - Zu nem fähigen Steuerberater gehen oder die Firma möge eine der angesehenen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften konsultieren. Die haben, wie die Steuerberater sehr oft auch Alternativlösungen parat.

Aber wie gesagt: Es kommt halt darauf an......

Ich kann das aus eigener Erfahrung bestätigen. Wir hatten bereits zwei Lohnsteuerprüfungen in den letzten Jahren mit abweichenden Meinungen zu unserem Steuerberater im Hinblick auf die Dienstwagenbesteuerung 🙁

Der letzte Prüfer gab uns den Rat, Zweifelsfälle vom Finanzamt vorher absegnen zu lassen !! Sowas machen die gern, angeblich ... (Hab's selbst noch nicht gemacht).

Gruß

Vielen Dank für die zahlreichen Antworten

@ -jj- Ich bin in einem Angestelltenverhältnis und habe einen Dienstwagen, der mir laut Vertrag auch privat zur Verfügung steht. Ferner steht in meinem Vertrag, das ich von meinem home office aus arbeite.

Die Info mit dem BFM war hilfreich.

Allerdings, wie kann es sein das rückwirkend so etwas festgelegt wird?
Wenn ich das vorher gewusst hätte, dann hätte ich ein Fahrtenbuch geführt. Aus reiner Bequemlichkeit habe ich die 1% Regelung gewählt weil ich keine Lust auf die zusätzliche Arbeit hatte. Ist ja nicht nur die Pflege des Fahrtenbuches sondern auch die monatliche Abrechnung die auch wieder Zeit kostet.

Wer hat in so einem Fall eigentlich die Bringschuld für die Information über eine neue Regelung?

Es kann ja schlecht von mir verlangt werden, mich selbst zu informieren, oder?

Natürlich mußt du dich informieren, bzw. dein Steuerberater.

Habe mich gerade 2 Tage mit genau diesem Thema beschäftigt. (Bei mir gehts um 55km) Ergebnis:

Im Gesetz steht: "Kann der AN den Dienstwagen auch für Fahrten Wohnung - Arbeitsstätte verwenden...". Gerichte urteilen im Streitfall: Sobald theoretisch die Möglichkeit besteht den Wagen für diesen Zweck zu nutzen, ist die 0,03%-Pauschale fällig.
Dennoch geben die Finanzämter in der Praxis einen gewissen Spielraum, allerdings muß der AN begründen bzw. nachweisen, dass er den Wagen für diese Zwecke nicht nutzt. Hängt letztlich alles vom Prüfer ab. Du hast scheinbar Pech mit deinem. Die Rechtssprechung ist aber definitiv nicht erst seit 1.1.2006 so, nur sind die Finanzämter angewiesen die "Schlupflöcher" Arbeitsszimmer und Dienstwagen seit diesem Jahr strenger zu behandeln.

Doch wie nachweisen ohne Fahrtenbuch? Mein Steuerberater kennt Fälle wo das prima klappt, z.B. über Spesenabrechnungen, Belege, gefahrene km usw. "Das schaffen wir schon", sagt er zu mir. Ich riskier's.

In deinem Fall sollte das letzte Wort noch nicht gesprochen sein. Mußt zwar kein Fahrtenbuch führen, hast jetzt dennoch zusätzliche Arbeit. Viel Glück! (vergiss nicht das Weihnachtsgeschenk für den Prüfer)

Bei mir ist der Sachverhalt so, einziger Unterschied, daß ich kein Home-Office habe, sondern bis zum nächsten Firmenbüro 70 km.

Folgendes Vorgehen hat bei mir zum Erfolg geführt:
1. Fahrtenliste erstellen.
2. Finanzamt fragen, ob das Format ok geht. Da sind die genau. Ich habe eine riesige Excel-Liste geschickt mit der Bitte, mir zu sagen, ob sie in diesem Format anerkannt wird.
3. Falls JA, dann sollte das FA auch gleich die Einsatzwechseltätigkeit genehmigen, da ich nur ca. 10% der Fahrten zum Büro zurücklegen, ansonsten direkt zu Terminen fahre.

FA hat das Format (Excel) und die Einsatzwechseltätigkeit anerkannt, so daß mir die 0,03% Regel erspart bleibt. Ansonsten rentiert sich der Firmenwagen auch kaum. Die Anrechnung hat in 2005 auch rückwirkend geklappt (Neuer Job ab 1.6, Steueranpassung am 1.10).

Offenbar möchte das FA zuerst gefragt werden. Der Zweck heiligt die Mittel :-)

Rechnungen von Inspektionen, die über den Leasinggeber abgerechnet werden, werde ich in Kopie für den Fall der Fälle beim Jahresausgleich mitschicken.

@ shat

So was habe ich befürchtet.

Aber irgendwie ist das ja nicht stimmig.

Wenn ich den Wagen für Fahrten zum Arbeitsplatz versteuern muss, dann kann ich auch am Ende des Jahres diese Kosten in meiner Lohsteuererklärung geltend machen.

Da ich aber Steuern für die theoretische Möglichkeit bezahlen muss, die aber nicht wahrnehme, kann ich auch keine Fahrten geltend machen.
Ferner wenn ich Fahrten zur Arbeit versteuern muss, kann ich kein home office absetzen, da ich ja nicht nachweisen kann dieses zu nutzen. Denn für das Finanzamt bin ich ja theoretisch jeden Tag in der Firma.

Somit bin ich also doppelt in den A... gekniffen.

Ich werde nächste Woche zu einem Rechtsanwalt gehen. Auch wenn ich bis dato kein Fahrtenbuch geführt habe, kann ich durch Besuchsberichte, Kalendereinträge und Zeugen min. 4/5 der Gesamtfahrleistung als dienstlich nachweisen. Der Rest ist Privat, was auch nachweisbar und über die 1% abgegolten ist.
Ob das vor Gericht Stand hält bezweifle ich zwar, aber die Hoffnung stirbt zuletzt.

Was mich nur wundert. Bevor ich hier gepostet habe, habe ich gegoogelt. Leider nichts Sinnvolles gefunden.
Die Problematik müssen doch tausende von Dienstwagenfahrern haben.

Wie sieht den die theoretische Möglichkeit eigentlich aus, was können da Kriterien sein ?

Theoretisch kann ich auch jeden Tag 200 Km zur Arbeit fahren. Ich persönlich kenne jemanden der täglich 145km einfache Strecke zur Arbeit fährt (Wahnsinn).

Somit kann ich ja nicht allein mit diesem Problem sein, oder hat jeder außer mir frühzeitig auf Fahrtenbuch umgestellt?

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