A6 als Dienstwagen versus Fahrtenbuch

Audi A6 C6/4F

Hallo Zusammen,

Frage an die DIENST-WAGEN-FAHRER unter uns. Es sollte ja hinlänglich bekannt sein das die 1% Regelung zwar eine bequeme aber auch die deutlich teuerste Art der Abrechnung des Fahrzeugs beim Finanzamt darstellt. Aufgrund der bei meinem Arbeitgeber geltenden Leasingregeln wird mit meinem neuen A6 (Listenpreis inkl. vorgegebener Extras knapp 60T) meine persönliche Schmerzgrenze mit der 1% Abrechnung deutlich überschritten. Um nun aber nicht innerhalb der internen Hierarchie für Aufruhr zu sorgen habe ich das so hingenommen wie es nun mal ist, suche aber jetzt trotzdem nach Alternativen bei der Abrechnung.

Folgende Fragen

- Wer von Euch führt ein Fahrtenbuch zur Abrechnung des geldwerten Vorteils beim Finanzamt ?
- Welche Erfahrungen habt Ihr gemacht ?
- Auf was gilt es im besonderen zu achten ?
- Tipps & Tricks ?
- Wer benutzt ein „elektronisches“ Fahrtenbuch und wenn ja welches ?
- Gibt es Empfehlungen / GPS gestützt oder Ohne / gekoppelt an OBC usw. ?

Danke für die hoffentlich reichlichen Kommentare.

Gruß
Andreas

Beste Antwort im Thema

Ich benutze seit Anfang diesen Jahres ein Fahrtenbuch.
Bei einem Listenpreis von 130.000 EUR spare ich da locker 1000,00 EUR zu versteuerndes Einkommen monatlich. Ein ganz schöner Brocken!

Wichtig sind z.B. folgende Dinge:

Das Fahrtenbuch muss lückenlos sein.
Auch jede noch so kleine Fahrt muss notiert werden.
Mehrere hintereinander aufgesuchte Ziele können jedoch in einer einzigen Eintragung zusammengefasst werden.

Der Prüfer kontrolliert die Plausibilität u.a. auch mit Benzin-Kontrollbelegen (Datum, Menge) und Werkstattrechnungen.

Tip: Wenn ich zur Werkstatt fahre, sage ich dem Meister immer, welcher km-Stand genau auf der Rechnung zu stehen hat.
So kann es zu keinen Mißverständnissen kommen und lässt trotzdem kreativen Spielraum zu 😉
Weiterer Tip:
Bei jeder Fahrt überprüfen, ob es sich vielleicht nicht doch um irgendwie um eine Geschäftsfahrt handelt.
Auch hier ist viel kreativer Spielraum vorhanden.

Elektronisches Fahrtenbuch/GPS ist zwar sehr genau, allerdings beraubt es die Möglichkeit, das Fahrtenbuch zu "gestalten".
Ausserdem ist man immer im Ungewissen, ob es von der Finanzbehörde akzeptiert wird.

Man kann beim Führen des Fahrtenbuches mit Abkürzungen arbeiten, die müssen allerdings im Fahrtenbuch erklärt werden.
Ich habe diese Abkürzungen auf der inneren Umschlagseite des Buches erläutert, womit häufige Ziele sehr schnell eingetragen werden können.

Nicht vergessen: Bei jeder Geschäftsfahrt auch immer angeben, mit wem man gesprochen hat.
Uhrzeit muss nicht angegeben werden (Für diese Info musste ich lange suchen).

Noch ein Tip: Alle Autokosten (also auch geschäftliche Parkgebühren, Reparaturen, Versicherungen etc.) müssen privat mit versteuert werden.
Das bedeutet jedoch im Umkehrschluß: Alle Autokosten, die privat anfallen, dürfen voll(!) geschäftlich abgesetzt werden bzw. werden vom Arbeitgeber getragen.
Auch private Parkkosten (z.B. im Urlaub), Autowäsche, Fährengebühren.

Zusammenfassend lässt sich sagen: es ist ein Mehraufwand, das Fahrenbuch zu führen.
Sollte sich der Privatanteil jedoch auf ca. 20% oder darunter drücken lassen, kommt am Monatsende deutlich mehr heraus.

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Ich benutze seit Anfang diesen Jahres ein Fahrtenbuch.
Bei einem Listenpreis von 130.000 EUR spare ich da locker 1000,00 EUR zu versteuerndes Einkommen monatlich. Ein ganz schöner Brocken!

Wichtig sind z.B. folgende Dinge:

Das Fahrtenbuch muss lückenlos sein.
Auch jede noch so kleine Fahrt muss notiert werden.
Mehrere hintereinander aufgesuchte Ziele können jedoch in einer einzigen Eintragung zusammengefasst werden.

Der Prüfer kontrolliert die Plausibilität u.a. auch mit Benzin-Kontrollbelegen (Datum, Menge) und Werkstattrechnungen.

Tip: Wenn ich zur Werkstatt fahre, sage ich dem Meister immer, welcher km-Stand genau auf der Rechnung zu stehen hat.
So kann es zu keinen Mißverständnissen kommen und lässt trotzdem kreativen Spielraum zu 😉
Weiterer Tip:
Bei jeder Fahrt überprüfen, ob es sich vielleicht nicht doch um irgendwie um eine Geschäftsfahrt handelt.
Auch hier ist viel kreativer Spielraum vorhanden.

Elektronisches Fahrtenbuch/GPS ist zwar sehr genau, allerdings beraubt es die Möglichkeit, das Fahrtenbuch zu "gestalten".
Ausserdem ist man immer im Ungewissen, ob es von der Finanzbehörde akzeptiert wird.

Man kann beim Führen des Fahrtenbuches mit Abkürzungen arbeiten, die müssen allerdings im Fahrtenbuch erklärt werden.
Ich habe diese Abkürzungen auf der inneren Umschlagseite des Buches erläutert, womit häufige Ziele sehr schnell eingetragen werden können.

Nicht vergessen: Bei jeder Geschäftsfahrt auch immer angeben, mit wem man gesprochen hat.
Uhrzeit muss nicht angegeben werden (Für diese Info musste ich lange suchen).

Noch ein Tip: Alle Autokosten (also auch geschäftliche Parkgebühren, Reparaturen, Versicherungen etc.) müssen privat mit versteuert werden.
Das bedeutet jedoch im Umkehrschluß: Alle Autokosten, die privat anfallen, dürfen voll(!) geschäftlich abgesetzt werden bzw. werden vom Arbeitgeber getragen.
Auch private Parkkosten (z.B. im Urlaub), Autowäsche, Fährengebühren.

Zusammenfassend lässt sich sagen: es ist ein Mehraufwand, das Fahrenbuch zu führen.
Sollte sich der Privatanteil jedoch auf ca. 20% oder darunter drücken lassen, kommt am Monatsende deutlich mehr heraus.

Ich führe ein Fahrtenbuch, zwar nicht mit meinem A6, aber mit einem Volvo S80 als Dienstwagen.

Single Malt hat ja schon alles genau beschrieben. Meine Bemerkungen noch: ich habe vorher beim Finanzamt angefragt, ob eine elektronische Abrechnung (Excel-File) akzeptiert wird, wenn ich alles per Tank- und Werkstattquittungen belegen kann. Antwort war ja. Man will wohl nur gefragt werden... Der Unterschied zur 1% Versteuerung macht über 2000 Euro netto / Jahr aus, allerdings fahre ich auch 99% beruflich mit dem S80. Für's Vergnügen ist der A6 da :-) Es lohnt sich also, und der Mehraufwand ist minimal, am Rechner sitze ich eh jeden Tag.

Grüße, tommya6

die führung eines elektronischen fahrtenbuchs wird nicht akzeptiert. das fahrtenbuch muss äußerst penibel geführt werden und bereits bei der kleinsten abweichung oder unklarheit schmeisst dir das der prüfer raus und brummt dir die 1% regel auf.
bei mir lohnt es sich auch nicht, da wir in der familie 4 personen über 18 sind die alle ständig irgendwo mit dem auto hin und herfahren...

rechne es mal aus, evtl. liegst du ja schon über der versicherungspflichtgrenze und somit ist der mehraufwand wirklich nur der leicht gestiegene steuersatz auf die 1% (grob geschätzt) - sagen wir ma 60t€ --> 600euro mal 45% (reichensteuersatz den du wohl nicht haben wirst wenn du "nur" einen a6 als dienstwagen bekommst... ca. 280€ steuern abzüglich der steuer die du auf deinen jetzigen dienstwagen zahlst sagen wir mal 30000€ --> 300€ * (unrealisitsche) 45% --> 140€ dann zahlst du bei der verdopplung des BLP grad mal 140euro im monat mehr steuern. das ergibt eine differenz von ca. 150 euro beim spitzensteuersatz und verdopplung des BLP beim neuen dienstwagen.. die differenz sinkt bei geringerer BLP differenz und geringerem steuersatz. (Wege WOhnug - Arbeit sind gänzlich außer acht gelassen, spielen natürlich auch noch ne wichtige rolle)

oh gott was schreib ich da eigentlich!?

resume: es lohnt sich wirklich nur wenn man wirklich wenig privat fährt (oder bescheissen will) einen wahrlich hohen aufwand zu betreiben...

Zitat:

Original geschrieben von tommya6


Meine Bemerkungen noch: ich habe vorher beim Finanzamt angefragt, ob eine elektronische Abrechnung (Excel-File) akzeptiert wird, wenn ich alles per Tank- und Werkstattquittungen belegen kann. Antwort war ja. Man will wohl nur gefragt werden...

Das ist dann aber eine absolute Ausnahme.

Es gibt inzwischen mehrere Urteile, dass ein Excel-File als Fahrtenbuch nicht akzeptiert wird, da es eben nachträglich veränderbar ist.
Das Risiko wäre mir viel zu hoch.

Dann hat man nämlich über Jahre den Mehraufwand des Fahrtenbuches getrieben und muss dann bei der nächsten Prüfung doch nach der 1% Regelung nachzahlen.

Nochmals als Tip: rechne zuerst mal grob den Privatanteil aus.

Ist dieser mehr als 20%, dann rentiert sich kein genaueres Nachrechnen.
Ist er unter 20%, würde ich auf jeden Fall genauer ausrechnen, was vor Vorteile mir das Fahrenbuch bringt.

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Also, ich führe seit 3 Jahren ein Fahrtenbuch. Elektronisch akzeptiert das Finanzamt nur, wenn dazu spezielle Fahrtenbuch-Software verwendet wird, keine Excel-Sheets etc., da dort die "Betrugsgefahr" zu hoch ist...

Wenn ich rechne, daß ich am Tag vielleicht 1 Minute Aufwand habe, und (wegen relativ hohem Privatanteil) z.B. für 2007 deutlich über 1.000 EUR netto dabei raussprangen, ist das ein ordentlicher Stundenlohn.

Bei uns reicht es auch aus, wenn man sich von der Finanzbuchhaltung das Kontenblatt des Wagens geben läßt, auf dem alle Kosten gelistet sind. Das macht das Belege sammeln überflüssig.

Man sollte das alles aber vorher mit dem zuständigen Finanzamt abklären, die ticken nicht einheitlich!

ich führe ein elektronisches Fahrtenbuch, ist vom Finanzamt anerkannt, da es direkt an die OBD-Schnittstelle im Fahrzeug eingebunden ist und satellitengestützt die Fahrten registriert. Also kein EXCEL-sheet!!
Ich (wir) fahren mit dem A6 ca. 20% privat.
Vergessen sollte man nicht, dass sämtliche Kosten, auch tanken, abgerechnet werden. Davon bekomme ich noch die Umsatzsteuer zurück.
M.E. rechnet es sich auch für einen Angestellten mit Dienstwagen. Es sind beim A6 immerhin >50K €.

Zitat:

Frage an die DIENST-WAGEN-FAHRER unter uns. Es sollte ja hinlänglich bekannt sein das die 1% Regelung zwar eine bequeme aber auch die deutlich teuerste Art der Abrechnung des Fahrzeugs beim Finanzamt darstellt.

Kommt drauf an,was du mit deinem Auto machst.Für mich wars prima-aber ich hab keinen Dienstwagen mehr,da ich niemals 50 % dienstlich fahre.

Könnte aber meine Frau pro forma für 400 Euro einstellen und ihr einen A6 als Dienstwagen stellen.Da muß ich garnichts über die Nutzung nachweisen und habe einen Dienstwagen mit 1% Regel ,den ich (sie )0.5 % dienstlich nutze.Ganz legal

Alex.😁

Kennt Ihr eine Möglichkeit, die 0,03%-Regelung nicht nutzen zu müssen?

Fahr nicht mit deinem Dienstwagen zur Arbeit

Alex.

Zitat:

Original geschrieben von ap11


Fahr nicht mit deinem Dienstwagen zur Arbeit

Alex.

KORREKT

In der Finanzverwaltung ist man der Meinung:

"Es gibt kein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch!"

Der Mensch, der über einen Zeitraum von einem Jahr so penibel ist, alles Geforderte aufzuzeichnen, der muß erst noch geboren werden!

Denkt mal darüber nach😉

Zitat:

....
Könnte aber meine Frau pro forma für 400 Euro einstellen und ihr einen A6 als Dienstwagen stellen.Da muß ich garnichts über die Nutzung nachweisen und habe einen Dienstwagen mit 1% Regel ,den ich (sie )0.5 % dienstlich nutze.Ganz legal
Alex.😁

Du hast in dem Fall Recht, dass Du es nicht nachweisen mußt, aber deine Frau muß es = geldwerter Vorteil.

Zitat:

Original geschrieben von harty



Zitat:

....
Könnte aber meine Frau pro forma für 400 Euro einstellen und ihr einen A6 als Dienstwagen stellen.Da muß ich garnichts über die Nutzung nachweisen und habe einen Dienstwagen mit 1% Regel ,den ich (sie )0.5 % dienstlich nutze.Ganz legal
Alex.😁

Du hast in dem Fall Recht, dass Du es nicht nachweisen mußt, aber deine Frau muß es = geldwerter Vorteil.

Ja 1% Regel ist schon klar.Für mich ein Vorteil,weil ich so gut wie nie dienstlich fahre und deshalb keinen Dienstwagen haben darf (50 % dienstliche Nutzung ist Voraussetzung für einen Dienstwagen )

Und so hätte ich -äh meine Frau- wieder einen.fahrtenbuch führe ich nicht,soviel zeit für so einen Schmarren habe ich nicht.

Alex.

Ich führ kein Fahrtenbuch und versteuere lieber nach der 1%-Regel. Da mir die Firma gehört, die mir den Dienstwagen stellt ist eh egal, ob ich nun privat oder geschäftlich versteuere und mir ist die Führung eines Fahrtenbuchs schlichtweg zu umständlich und eine einheitliceh Regelung seitens des Finanzamts, wie ein Fahrtenbuch zu führen ist (EXCEL-Datei, elektronisch oder und handschritlich) gibt es nicht...und wenn die BP irgendwo die Möglichkeit wittert, noch Steuern rauszuholen, dann wird sie das auch tun. Definitiv anerkannt wird nur ein Fahrtenbuch wie von @SingelMalt beschrieben.

Als Gesellschafter-Geschäftsführer musste ich allerdings mal über einen Zeitraum vom mid. 3 Monaten mittels Fahrtenbuch nachweisen, dass ich den Wagen zu mehr als 50% geschäftlich nutze um in den Genuss der 1%-Regel zu kommen, denn sonst wird so ein "Dienstwagen" gerne mal als "verdeckte Gewinnausschüttung" o. ä. vom FA verwendet. Ein weiterer Grund waren die Zahnarztgattinenporschecabrios, die gerne als "Dienstwagen" auf die Praxis angemeldet wurden aber nie geschäftlich genutzt wurden.

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